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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Fremdunterbringung auch Fremdplatzierung bezeichnet einen Begriff aus der Kinder und Jugendhilfe und bedeutet die Unterbringung eines oder mehrerer noch minderjahriger Kinder ausserhalb der eigenen Familie Inhaltsverzeichnis 1 Situation in Deutschland 1 1 Arten der Fremdunterbringung 1 2 Voraussetzungen 1 3 Fremdunterbringung als ultima ratio 1 4 Schmerzensgeld und Schadensersatz bei grundlosem Kindesentzug 2 Situation in der Schweiz 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseSituation in Deutschland BearbeitenArten der Fremdunterbringung Bearbeiten In Abhangigkeit vom unmittelbaren erzieherischen Bedarf vom Wohl des Kindes und von weiteren familiaren Parametern stehen verschiedene konkrete Massnahmen der Fremdunterbringung zur Verfugung Im Allgemeinen sind dies Pflegefamilien 33 SGB VIII Wohngruppen im Sinne der modernen Heimerziehung 34 SGB VIII Heimerziehung sonstige betreute Wohnform Geschlossene Heimunterbringung in Verbindung mit 1631b BGB fur altere Jugendliche betreute Wohnformen Hilfe fur junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren Im weiteren Sinne gilt auch die kurzfristige Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen von Kindernotdiensten uber eine Nacht hinaus als Fremdunterbringung 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Voraussetzungen Bearbeiten Voraussetzung fur eine Fremdunterbringung ist entweder die Feststellung des erzieherischen Bedarfs seitens des Jugendamtes im Hilfeplanverfahren der Hilfen zur Erziehung und der gegebenen Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern oder die Entscheidung eines Familiengerichtes uber den Entzug der elterlichen Sorge und Ubertragung auf einen Vormund Letzteres benotigt nicht die Einwilligung der Eltern wobei hier aber eine massive Kindeswohlgefahrdung vorliegen muss wie sie bei starker Vernachlassigung Misshandlung oder Missbrauch gegeben ist Fremdunterbringung als ultima ratio Bearbeiten Dies heisst aber nicht im Umkehrschluss dass bei Kindeswohlgefahrdung immer eine Fremdunterbringung dem weiteren Kindeswohl am dienlichsten ist das Familiengericht kann auch eine andere Massnahme der Jugendhilfe anordnen bzw der Fremdunterbringung Vorrang einraumen Insofern stellt die Fremdunterbringung das letzte wirksame Instrument des Staates dar das Recht der korperlichen und seelischen Unversehrtheit eines Kindes als dessen grundlegende Bedurfnisse nach Erziehung und Bildung zu sichern Weshalb er sich bezuglich der Inobhutnahme 42 SGB VIII auch in der Pflicht sieht Schmerzensgeld und Schadensersatz bei grundlosem Kindesentzug Bearbeiten Im Fall der Familie von Conny und Josef Haase wurden den Eltern 53 000 Euro zugesprochen aufgrund eines Verstosses gegen Artikel 8 EMRK In der Zeit der Fremdunterbringung hatten sie ihre Kinder nicht einmal sehen konnen EGMR Beschwerde Nr 11057 02 Haase Deutschland 8 April 2004 1 2009 wurde Eltern vom Landgericht Munchen I 20 000 Euro Schadensersatz zugesprochen Ein Kindergarten in Munchen hatte dem Jugendamt Munchen gemeldet dass die Tochter ein blaues Auge hatte Die Arzte der Haunerschen Kinderklinik erklarten Ursache der Verletzung konne nur eine Kindesmisshandlung sein Das Madchen wird daraufhin den Eltern entzogen Die vollig aufgelosten Eltern wurden in Begleitung der Polizei in die Psychiatrie gebracht nachdem der Vater der funfkopfigen Familie in seiner Verzweiflung gedroht hatte er werde sich umbringen Das Kind beteuerte in den vier Wochen der Fremdunterbringung dass es sich an einer Ture gestossen habe Im Prozess gegen das Klinikum stellte der gerichtliche Sachverstandige fest dass die Verletzung zur Unfallschilderung der Eltern passt Ein Anhalt fur eine Kindesmisshandlung ergab sich nicht Die Ludwig Maximilians Universitat Munchen als Tragerin der Haunerschen Kinderklinik wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld in Hohe von 20 000 Euro verurteilt wobei dem Madchen 10 000 Euro und den Eltern jeweils 5 000 Euro zugesprochen wurden Landgericht Munchen I 7 Januar 2009 Az 9 O 20622 06 2 3 2012 stellte der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig fest dass erzwungener Elternverlust traumatisiere und psychische Misshandlung darstelle die zivilrechtliche und strafrechtliche Relevanz habe Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen Beschluss vom 19 Juli 2012 Az Vf 68 IV 11 Das Gericht blieb daher bei der Feststellung wie sie auch das Landgericht Munchen in einem klagerseits zitierten Urteil vom 07 01 2009 Az 9 O 20622 06 getroffen hat dass das Herausreissen des Kindes aus der familiaren Umgebung und die nahezu vollstandige Trennung des Kleinkindes von seinen Eltern mutmasslich zum Schlimmsten gehort was dem Kind aus seiner subjektiven Kleinkindsicht heraus widerfahren kann 4 Hintergrund der Inobhutnahme war ein elterlicher Streit bei dem Mobel aus dem Fenster geworfen worden waren Die vierjahrige Tochter war in Obhut genommen worden 5 Der Familie wurden 10 000 Schmerzensgeld zugesprochen 2013 beschloss das Oberlandesgericht Dresden das Jugendamt musse wegen unzureichender Sachverhaltsermittlung Schadensersatz leisten Dem Madchen das im Alter von 1 5 Jahren seinen Eltern fur drei Monate zu Unrecht entzogen wurde wurde 7000 Schmerzensgeld zugestanden weil es durch sein geringeres Alter den Entzug noch nicht so intensiv habe wahrnehmen konnte Oberlandesgericht Dresden Urteil vom 30 April 2013 Az 1 U 1306 10 6 Hier hatte eine Meldung der Tagesmutter vorgelegen Die Mitarbeiter des Jugendamtes der Beklagten hatten zunachst unzureichend und unvollstandig den fur einen Antrag auf Sorgerechtsentzug relevanten Sachverhalt ermittelt Ein Elternpaar aus Fussgonheim forderte 2015 wegen der unrechtmassen Wegnahme von zwei Kindern 6 und 18 Monate mindestens 80 000 Euro Schadensersatz von der Gutachterin und vorgeblichen Spezialistin fur Kinder mit Gewalterfahrungen des Rechtsmedizinischen Instituts an der Universitat Mainz Sie hatte bestatigt dass eine Misshandlung ausserst wahrscheinlich sei ohne die Kinder je gesehen zu haben Die Forensische Ambulanz fur Opfer hauslicher Gewalt wurde gerade wegen der Problematik zahlreicher nicht diagnostizierter Misshandlungs und Missbrauchsfalle eingerichtet Die Kinder hatten aufgrund eines benignen Hydrocephalus Wasserkopf die Problematik dass geringste Erschutterungen Blutgerinnsel auslosen Damit schied die gutachterliche Ferndiagnose von Schutteltrauma aus Das Oberlandesgericht Koblenz sprach die Gutachterin 2016 von der Haftung frei und sah das Jugendamt und somit den Rhein Pfalz Kreis verantwortlich Oberlandesgericht Koblenz Urteil vom 18 Marz 2016 Az 1 U 832 15 7 8 In einem Beschluss des Verfassungsgerichts Brandenburg von 2016 ging es um die Gewahrung von Prozesskostenhilfe wegen eines entsprechenden Amtshaftungsverfahrens am Amtsgericht Nauen Im Dezember 2013 begehrten die Eltern beim Landgericht Potsdam erhobenen Klage vom Landkreis Havelland Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Einleitung des familiengerichtlichen Verfahrens das zur Inpflegenahme gefuhrt hatte Die Gewahrung von Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt da die die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg versprach 9 Im Februar 2018 berichtete ein Rechtsanwalt uber eine einvernehmliche Zahlung von 24 000 Euro Schmerzensgeld und der Zahlung der Rechtsanwaltskosten Die Eltern hatten ihren zu Unrecht in Obhut genommenen Sohn innerhalb von elf Monaten kaum gesehen 10 Situation in der Schweiz BearbeitenIn der Schweiz sind Familienplatzierungs Organisationen FPO das sind private Organisationen bzw freie Trager die im Auftrag von staatlichen Stellen Kinder in Pflegefamilien platzieren an der Fremdunterbringung beteiligt An der historischen Ausgestaltung von Fremdplatzierungen mehrt sich die Kritik Die Website Gesichter der Erinnerung dokumentiert seit Herbst 2022 fursorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Schweiz 11 Siehe auch BearbeitenPflegefamilien Heime betreute Wohnformen Hilfe zur ErziehungEinzelnachweise Bearbeiten EGMR Beschwerde Nr 11057 02 Haase Deutschland Urteil vom 8 April 2004 Landgericht Munchen I 7 Januar 2009 Az 9 O 20622 06 Ass jur Michael Langhans Nurnberg Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen Beschluss vom 19 Juli 2012 Az Vf 68 IV 11 BVerfG Beschluss vom 24 April 2014 Az 1 BvR 1700 11 Oberlandesgericht Dresden Urteil vom 30 April 2013 Az 1 U 1306 10 Oberlandesgericht Koblenz Urteil vom 18 Marz 2016 Az 1 U 832 15 Kinder ein halbes Jahr von Eltern getrennt Arztin muss nicht fur falsches Gutachten haften In Rhein Main Zeitung 13 Februar 2016 Verfassungsgericht des Landes Brandenburg Beschluss vom 14 Oktober 2016 Az VfGBbg 17 16 Matthias Bergmann Inobhutnahme Strafbarkeit des Jugendamtes und Schmerzensgeld von 24 000 Euro anwalt kindschaftsrecht de 18 Februar 2018 https gesichter der erinnerung ch Normdaten Sachbegriff GND 4201873 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fremdunterbringung amp oldid 227768338