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Die Freirechtsschule ist eine Bewegung in der Rechtswissenschaft des fruhen 20 Jahrhunderts die dem Richter eine freie Rechtsfindung bei Gesetzeslucken teilweise sogar gegen das geltende Recht ermoglichen wollte Herausragende Autoren dieser Rechtsmethodik sind Hermann Kantorowicz 1907 und 1911 Ernst Stampe 1907 und 1911 und Fritz Berolzheimer 1911 Ernst Fuchs bis 1899 Samuel Fuchs der auch der Freirechtsschule zugerechnet wird bezeichnet seine Methode selbst als soziologisch Inhaltsverzeichnis 1 Freie Rechtsfindung 2 Kritik 3 Literatur 4 EinzelnachweiseFreie Rechtsfindung BearbeitenAls Vertreter der Freirechtsbewegung bezeichnen sich Rechtswissenschaftler mit unterschiedlichen Anschauungen Die Zahl der Rechtswissenschaftler die mit grosseren Arbeiten hervorgetreten sind und ihre eigene Methode als Freirechtsmethode bezeichnen ist gering Das gemeinsame Losungswort Freirechtsbewegung wird in unterschiedlichem Sinn verstanden Die Bezeichnung freie Rechtsfindung ist von dem Osterreicher Eugen Ehrlich gepragt worden Ehrlich wollte damit Fallentscheidungen bezeichnen die nicht vom Gesetz geleitet werden Die Freirechtsbewegung will die Bindung des Richters an das Gesetz zugunsten des richterlichen Ermessens zuruckdrangen 1 Ehrlichs Untersuchungen die den Ausgangspunkt der Freirechtsschule bilden gehen von der Grundanschauung aus dass der Einzelfall am besten entschieden wird wenn der Richter ungebunden durch generelle Vorschriften den Fall in seiner Eigenart wurdigen kann freie Rechtsfindung Die fur die Freirechtsschule markante Polemik gegen die Begriffsjurisprudenz spielt bei Ehrlich noch keine Rolle Ehrlich will freie Rechtsfindung nur dann eintreten lassen soweit keine klare Entscheidung des Gesetzes vorliegt Die Bevorzugung der freien Rechtsfindung vor der gesetzlichen Regelung fordern auch Fuchs Karl Schmolder 1907 und Johann Georg Gmelin 1910 wobei bei Fuchs die Bekampfung der Begriffsjurisprudenz im Vordergrund steht Gmelin formuliert dass der Richter an den bestimmten Wortlaut gebunden ist jenseits desselben aber freies richterliches Ermessen eingreife Ganz offen druckt Wilhelm Kulemann die Position der Freirechtsschule aus indem er de lege ferenda fordert dass die Gerichte aus lediglich rechtschaffenen Behorden zu Organen der Rechtsschaffung in grundsatzlicher Gleichstellung mit dem Gesetzgeber umgestaltet werden sollen 2 Stampe spricht dem Richter sogar die Befugnis zur Gesetzesanderung zu Kritik BearbeitenDie Freirechtsschule stiess auf Ablehnung Zwar gestand ihr ihr Kritiker Philipp Heck zu dass das Gesetz zu Harten fuhren konne und ein von den gesetzlichen Vorgaben freigestellter idealer Richter in vielen Fallen eine angemessenere Entscheidung als das Gesetz treffen konne 3 Der Gesetzgeber konne Rechtsvorschriften nur fur die normalen Regelverhaltnisse treffen bei denen das Gesetz zu angemesseneren Ergebnissen fuhre als die vollig freie Rechtsgewinnung Der weitschauende Richterkonig der Freirechtsschule sei nicht die Regel So lauerten in der reinen Einzelfallbetrachtung besonders dann Gefahren wenn auf dem fraglichen Lebensgebiet unterschiedliche gesellschaftliche Anschauungen herrschten Der reale Richter laufe ohne Gesetzesbindung Gefahr parteiisch zu werden oder parteiisch zu scheinen Auch sei das Ideal der angemessenen Entscheidung nicht das einzige Ideal der Rechtspflege Oft seien die Rechtssicherheit und die Streitvermeidung durch kluge Vertragsgestaltung wichtiger als die Streitentscheidung Aus diesen und anderen Erwagungen wurde die Freirechtsschule daher in der Rechtswissenschaft abgelehnt Literatur BearbeitenErnst Fuchs Gerechtigkeitswissenschaft Ausgewahlte Schriften zur Freirechtslehre Hrsg von Albert S Foulkes u Arthur Kaufmann C F Muller Karlsruhe 1965 Ernst Fuchs Gesammelte Schriften uber Freirecht und Rechtsreform Hrsg von Albert S Foulkes Drei Bande Scientia Verlag Aalen Hermann Kantorowicz Aus der Vorgeschichte der Freirechtslehre Bensheimer Mannheim Berlin Leipzig 1925 Klaus Riebschlager Die Freirechtsbewegung Zur Entwicklung einer soziologischen Rechtsschule Duncker amp Humblot Berlin 1968 Joachim Ruckert Vom Freirecht zur freien Wertungsjurisprudenz Eine Geschichte voller Legenden Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Germanistische Abteilung Band 125 Heft 1 2008 S 199 255 Einzelnachweise Bearbeiten Hans Peter Haferkamp Lebensbezuge in der Zivilrechtsdogmatik des 19 und 20 Jahrhunderts in Spomenica Valtazara Bogisica Gedachtnisschrift fur Valtazar Bogisica Band 1 Belgrad 2011 S 301 313 302 mit Verweis auf Joachim Ruckert siehe Literaturangabe Wilhelm Kulemann Wirtschaft und Recht I S 145 ff Philipp Heck Probleme der Rechtsgewinnung Tubingen 1912 S 26 Normdaten Sachbegriff GND 4519052 5 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freirechtsschule amp oldid 231570897