Franz de Paula Zaglauer von Zahlheim (* 1753 in Wien; † 10. März 1786 ebenda) war ein österreichischer Beamter, Heiratsschwindler und Raubmörder. Er war der Letzte, der in Österreich gerädert wurde.
Leben Bearbeiten
Familie Bearbeiten
Die Wiener Beamtenfamilie Zahlheim (oder auch „Zahlheimb“ geschrieben) war aufgrund der Verdienste Raimund Sebastian Zaglauers, „äußerer Rath und Bürger in Wien“, 1719 in den erblichen Adelsstand erhoben worden. Ein Onkel Franz Zahlheims war der wohlhabende Johann Adam Zaglauer von Zahlheim (1694–1743), der 1737 bis 1741 Wiener Bürgermeister war. Zur gleichen Zeit war ein weiterer Onkel, Johann Andreas von Zahlheim, Stadtrichteramtsverwalter zu Wien. Karl von Zahlheim, wahrscheinlich der Vater des Franz von Zahlheim, war kaiserlich-königlicher Sekretär der niederösterreichischen ökonomischen Gesellschaft und Lehrer der Agrikultur an der Wiener Universität. Er starb pensioniert am 1. Oktober 1787.
Kindheit und Werdegang Bearbeiten
Franz von Zahlheim wurde 1753 geboren. Von Zeitgenossen wurde er als Kind wie folgt beschrieben:
„(...) ein äußerst leichtsinnig, und kolerischer Junge, in allen seinen Leidenschaften heftig, immer aber mehr ein Spiel der düsteren Affekten, nämlich: des Zorns, Furcht, Schwermuth, als den sanfteren Empfindungen.“
Da seine Mutter bei seiner Geburt verstarb und sein Vater mit der Erziehung des Sohnes überfordert war, schickte dieser ihn in eine Jesuitenschule, die den hitzköpfigen Zahlheim jedoch vor allem einschränkte.
Ab 1774 war Franz von Zahlheim Praktikant und Kanzleianwärter beim Magistrat Wiens. Man rechnete ihm hohe Karrierechancen an und als Kanzleibeamter verdiente er 400 Gulden im Jahr. Trotzdem bestand sein näheres Umfeld zum Großteil aus „schändlichen Kreaturen“, er verbrachte viel Zeit in Spelunken, wo er sein Geld beim Glücksspiel oder für Geliebte verprasste. Um aus den Geldnöten zu kommen, begann er 1778 eine Beziehung mit Josefa (Barbara) Ambrokin, eine wesentlich ältere („so bei 50 Jahre alt, und ledigen Standes“), ehemalige Prostituierte, die von ihren ansehnlichen Ersparnissen lebte. Da Zahlheim ihr die Ehe versprach, bezahlte sie viele seiner Schulden, konnte jedoch nicht alle begleichen, da diese stetig anwuchsen.
Mord und Verhaftung Bearbeiten
Am 28. Jänner 1786 entwendete er den Schlüssel zur Wohnung Amborkins und stahl eine große Summe an Bargeld und Bankobligationen (insgesamt über 1800 Gulden). Seiner „Verlobten“ fiel der Diebstahl nicht auf, jedoch wusste Zahlheim, das diese es früher oder später bemerken würde.
Am nächsten Tag lud er Amborkin zum Frühstück in seine Wohnung ein (damals die Elendbastei Nr. 1170, heute Neutorgasse). Auf seine Bitte, ihm auf den Dachboden zu folgen, um ihm dort beim Aufräumen zu helfen, folgte sie. Als sie sich dort über eine Truhe lehnte, attackierte sie Zahlheim von hinten und schnitt ihr die Kehle mit einem Küchenmesser durch. Anschließend versteckte er die Leiche in jener Truhe.
Erst zwei Wochen später wurde Ambrokins Verschwinden bei der Polizei gemeldet und Zahlheim geriet schnell in Verdacht. Er wurde daraufhin im Wiener Rathaus u. a. vom Bürgermeister Josef Georg Hörl befragt. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fand man sowohl die Leiche des Opfers als auch den Rest des gestohlenen Bargelds. Kurz darauf gestand Zahlheim die Tat. Seine Überführung hatte vor allem ein Polizeibeamter zu verantworten, der mit Zahlheim im selben Haus wohnte und selbständig Beweise zusammentrug. Der Fall gilt damit als einer der ersten Beispiele von systematischer Polizeiarbeit in Wien.
Urteil und Hinrichtung Bearbeiten
Joseph II. hatte beim Antritt seiner Regentschaft die Todesstrafe abgesetzt. Jedoch wurde am 9. März 1781 beschlossen, allerdings nicht öffentlich kundgemacht, dass die Todesstrafe zwar ausgesprochen, jedoch nicht vollzogen werden dürfte. Erst wenn die Akten der obersten Justiz zugeschickt werden, könne dieser Entschluss mit der Zustimmung dieser vollzogen werden. Aufgrund der Brutalität der Tat und der Tatsache, dass der Täter ein Adliger war, wurde im Falle Zahlheims eine Ausnahme gemacht, die die Erste und Letzte unter Joseph II. war.
Zahlheim wurde am 6. März 1786 wegen schweren Diebstahl, Meuchel- und Freundesmord zum Tod durch das Rad verurteilt. Zudem wurde ihm der Adelstitel aberkannt. Obwohl Zahlheim heftigen Protest einlegte, wurden von vorne rein sämtliche Gnadengesuche abgelehnt.
Am 10. März 1786 wurde Zahlheim zur Richtstätte am Rabenstein in der Rossau gefahren (heute der Schlickplatz), wobei er von Tausenden Schaulustigen begleitet wurde. Auf der Fahrt dorthin brannte man ihm mit einer glühenden Zange zweimal in die Brust. Angekommen wurde er mit Armen und Beinen am Boden festgebunden und gerädert. Da er seine Tat gestanden und sich reuig gezeigt hatte, wurde er von oben nach unten gerädert, um ihm so schneller „den Gnadenstoß“ zu geben. Nach dem eingetretenen Tod wurde sein Körper auf ein zweites Rad gebunden und aufgestellt, wobei man zusätzlich einen Galgen darüber befestigte, um den schweren Diebstahl zu symbolisieren. Sein Kopf wurde auf einem Pfahl daneben positioniert. Obwohl das Urteil von der Bevölkerung mehrheitlich als gerecht angesehen wurde, waren viele über die Brutalität der Hinrichtung entsetzt und noch mehr über das schaulustige Verhalten mancher Bürger und Bürgerinnen.
Zahlheims Kopf wurde für wissenschaftliche Zwecke mumifiziert und ist heute im Wiener Kriminalmuseum ausgestellt.
Rezeption Bearbeiten
- Franz Gräffer schrieb 1848 die Josephinische Curiosa. Die Hinrichtung Zahlheims wird hier in einem eigenen Kapitel nacherzählt.
- Adolf Bäuerle veröffentlichte 1856 den fünfbändigen Kriminalroman Zahlheim. Dieser stützt sich zwar auf historische Tatsachen und Fakten, beschreibt viele Ereignisse jedoch sehr frei. Die im Roman beschriebene Liebschaft Zahlheims mit einer jungen Frau namens Rosaura ist nicht belegt. Dass Zahlheim jedoch einen Sohn hatte, der nach seiner Hinrichtung geboren wurde, ist belegt, wobei dieser aufgrund des Rufes des Vaters untertauchte.
- Kriminal-Prozess Zalheimb. Josephinische cause celebre. 1786. Mitteilungen saemmtlicher hierauf bezüglicher Original-Acten, Wien 1870 (Digitalisat)
Literatur Bearbeiten
- Constantin von Wurzbach: Zahlheim (Mörder). In: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich. 59. Theil. Kaiserlich-königliche Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1890, S. 92 (Digitalisat).
Einzelnachweise Bearbeiten
- Kriminal-Prozess Zalheimb. Josephinische cause celebre. 1786. Mitteilungen saemmtlicher hierauf bezüglicher Original-Acten, Wien 1870, S. 43.
- ↑ Anna Ehrlich: Hexen, Mörder, Henker. Eine Kriminalgeschichte, 2 Auflage Wien 2007, S. 189.
- Constantin von Wurzbach: Zahlheim, Karl von. In: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich. 59. Theil. Kaiserlich-königliche Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1890, S. 91 (Digitalisat).
- Eduard Breier: Das Buch vom Kaiser Josef. Geschichte Kaiser Josef II. und seiner Zeit dem Volke erzählt, Band 2, 1866, S. 116.
- Erster [- Vierter] Nachtrag zu der vierten Ausgabe des gelehrten Teutschlandes von Johann Georg Meusel, Band 3, 1788, S. 405.
- ↑ Barbara Wolflingseder: Dunkle Geschichten aus dem Alten Wien. Pichler Verlag, Wien 2012, ISBN 978-3-85431-642-8, S. 42–51.
- Josef Pfundheller: Die schwarze Bibliothek; Eine Sammlung interessanter Criminal-Geschichten mit Benützung authentischer Quellen, Band 8, Wien 1862, S. 80.
- Kriminalfall: Mord am Kai - Verbrechen: Mord Franz de Paula von Zahlheim, der adlige Raubmörder. In: City ABC (Wien). Abgerufen am 4. Oktober 2023.
- Eine düstere Wanderung durch die gemeinsame Geschichte von Verbrechen und Polizei. In: Kultur und Wein. Abgerufen am 4. Oktober 2023.
- ↑ Werner Sabitzer: Gebrannt und gerädert. In: Bundesministerium Inneres (BMI). Bundesministerium für Inneres, Österreich, 12. November 2012, abgerufen am 4. Oktober 2023.
- Wilhelm Ludwig Wekhrlin: Das Graue Ungeheuer. Nürnberg Felßecker, Nürnberg 1786.
Personendaten | |
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NAME | Zahlheim, Franz von |
ALTERNATIVNAMEN | Zahlheim, Franz de Paula Zaglauer von (vollständiger Name) |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Beamter und Raubmörder |
GEBURTSDATUM | 1753 |
STERBEDATUM | 10. März 1786 |
STERBEORT | Wien |