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Die Fernabsatzrichtlinie genauer die Richtlinie 97 7 EG des europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Mai 1997 uber den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlussen im Fernabsatz ist die Vorgabe der Europaischen Gemeinschaft an die Staaten der Europaischen Union insbesondere den Verbraucherschutz bei Fernabsatzvertragen zu regeln Wie bei EG Richtlinien ublich legen die Erwagungen im ersten Teil des Rechtstextes den Kontext zu anderen Gesetzen und Ubereinkommen fest Die eigentliche Richtlinie ist im zweiten Teil in 19 Artikeln festgehalten Die Fernabsatzrichtlinie wurde durch Verbraucherrechte Richtlinie 2011 83 EU mit Wirkung vom 13 Juni 2014 aufgehoben Richtlinie 97 7 EGTitel Richtlinie 97 7 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Mai 1997 uber den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlussen im FernabsatzBezeichnung nicht amtlich FernabsatzrichtlinieGeltungsbereich EURechtsmaterie VerbraucherrechtGrundlage EGV insbesondere Artikel 100aVerfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiInkrafttreten 4 Juni 1997In nationales Rechtumzusetzen bis 4 Juni 2000Umgesetzt durch DeutschlandFernabsatzgesetzErsetzt durch Richtlinie 2011 83 EUAusserkrafttreten 13 Juni 2014Fundstelle ABl L 144 vom 4 6 1997 S 19 27Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist ausser Kraft getreten Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Umsetzung in Deutschland 2 Umsetzung in Osterreich 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseUmsetzung in Deutschland BearbeitenDeutschland erliess 2000 das Fernabsatzgesetz das zwei Jahre spater in das Burgerliche Gesetzbuch BGB uberfuhrt wurde Die entsprechenden Normen sind die 312b bis 312f BGB Fur den Verbraucher sind die Regelungen insbesondere im Versandhandel interessant Hier hat er die Moglichkeit Vertrage binnen einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen 355 Abs 1 S 1 BGB was z B einfach durch die Rucksendung der Ware geschehen kann 355 Abs 1 S 2 BGB Dies ermoglicht ihm eine weitestgehend risikolose Prufung der Ware denn der Unternehmer muss im Falle des Widerrufs nicht nur den Kaufpreis und regelmassig die Rucksendekosten erstatten 357 Abs 2 BGB Auch seine eigenen Versandkosten muss er nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung vgl z B Urteil des OLG Karlsruhe vom 5 September 2007 A Z 15 U 226 06 an den Kaufer zuruckzahlen Wegen der Versandkosten entsteht jedoch oft Streit ferner uber die Frage ob und in welchem Umfang der Unternehmer vom Verbraucher nach 357 Abs 3 BGB Wertersatz fur eine Verschlechterung der Sache durch die zwischenzeitliche bestimmungsgemasse Ingebrauchnahme verlangen bzw mit einer solchen Forderung gegen die eben genannten Anspruche des Verbrauchers aufrechnen kann 1 Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes lohnt sich fur den einzelnen Verbraucher wegen der geringen Betrage oft kaum Hier konnen Verbraucherschutzorganisationen helfen Manchmal genugt es schon wenn die Organisationen das betreffende Unternehmen auf die Rechtslage hinweisen Notfalls konnen diese Organisationen die Verbraucherrechte aber auch gerichtlich gegen die Unternehmen durchsetzen Umsetzung in Osterreich BearbeitenDas Fernabsatz Gesetz war ein 1999 kundgemachtes 2 zur Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie beschlossenes Bundesgesetz das das Konsumentenschutzgesetz vor allem wurden 5a bis 5j eingefugt das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Produkthaftungsgesetz anderte Diese Anderungen traten zwischen dem 1 Oktober 1999 und dem 1 Janner 2001 in Kraft Am 29 April 2014 beschloss der Nationalrat das Verbraucherrechte Richtlinie Umsetzungsgesetz 3 welches von den 5a bis 5j des Konsumentenschutzgesetzes nur noch den letzten Artikel als neuen 5c ubrig liess und insofern das Fernabsatz Gesetz aufhob An dessen Stelle trat das als Artikel 4 enthaltene Fern und Auswartsgeschaftegesetz Siehe auch BearbeitenFernunterrichtsschutzgesetzWeblinks BearbeitenRichtlinie 97 7 EG Mitteilung der Kommission vom 21 September 2006 zur Umsetzung der RichtlinieEinzelnachweise Bearbeiten vgl das Urteil des Europaischen Gerichtshofs vom 3 September 2009 und die Schlussantrage der Generalanwaltin Verica Trstenjak vom 18 Februar 2009 im Verfahren C 489 07 BGBl I 185 1999 PDF BGBl I Nr 33 2014Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 97 7 EG Fernabsatzrichtlinie amp oldid 207741519