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Unter Exequaturverfahren versteht man das Verfahren der Zulassung auslandischer Vollstreckungstitel oder Schiedsspruche zur Zwangsvollstreckung im Inland Exequatur Dabei handelt es sich nicht um das Zwangsvollstreckungsverfahren vielmehr werden in einem gegenstandlich beschrankten Erkenntnisverfahren die Voraussetzungen der Anerkennung der Entscheidung und der Verleihung der Vollstreckbarkeit im Inland gepruft Erst daran schliesst sich die Zwangsvollstreckung an Das Problem stellt sich immer dann wenn ein Glaubiger im Ausland einen Titel erstritten hat den er im Inland vollstrecken will In der Regel ist dies nicht ohne weiteres moglich vielmehr muss zunachst ein inlandisches Gericht feststellen ob die Voraussetzungen fur die Vollstreckbarkeit vorliegen Zu diesen Voraussetzungen kann etwa die Einhaltung unabdingbarer Verfahrensregeln sowie die Entscheidung durch ein zustandiges Gericht zahlen In Deutschland wird zudem die Verburgung der Gegenseitigkeit gefordert Vgl 328 ZPO oder Art 34 EuGVVO Mit zunehmenden grenzuberschreitenden Rechtsbeziehungen haben einzelne Lander bilaterale Abkommen oder multilaterale Ubereinkommen geschlossen nach denen die Vollstreckbarkeit von Urteilen erleichtert wurde Insbesondere das Erfordernis der Gegenseitigkeit 328 Abs 1 Nr 5 ZPO wurde durch diese Abkommen in der Regel sichergestellt daneben enthalten viele dieser Abkommen einen Katalog von internationalen Zustandigkeitstatbestanden so dass auch das in Deutschland etwa in 328 Abs 1 Nr 1 ZPO enthaltene Erfordernis der indirekten Zustandigkeit weitestgehend unproblematisch wurde In allen diesen Fallen bedarf es jedoch zumindest in Deutschland nach wie vor eines Exequaturverfahrens kein einziger dieser Staatsvertrage verlieh auslandischen Vollstreckungstiteln eo ipso die Vollstreckbarkeitswirkung im Inland Dies geschah fur Deutschland erstmals durch die Verordnung EG Nr 805 2004 Inhaltsverzeichnis 1 Verfahren in einzelnen Landern 2 Siehe auch 3 Einzelnachweise 4 WeblinksVerfahren in einzelnen Landern BearbeitenFur die Europaische Union gelten die Verordnung EG Nr 44 2001 Verordnung uber die gerichtliche Zustandigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil und Handelssachen welche das EuGVU Brusseler Ubereinkommen uber die gerichtliche Zustandigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil und Handelssachen seit dem 1 Marz 2002 im Verhaltnis zu allen EU Mitgliedstaaten mit Ausnahme Danemarks ersetzt sowie die Verordnung EG Nr 2201 2003 Verordnung uber die Zustandigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen Mit der Verordnung uber Europaische Vollstreckungstitel EG Nr 805 2004 EuVTVO vom 21 April 2004 die am 21 Oktober 2005 in Kraft getreten ist wurde die EU weite Vollstreckung unbestrittener Forderungen u a Anerkenntnis und Versaumnisurteile Vollstreckungsbescheide und bestimmte Unterhaltstitel noch einmal vereinfacht und das bisherige Vollstreckbarerklarungsverfahren fur solche Titel abgeschafft Wichtige Anderungen brachte die ab 10 Januar 2015 vollumfanglich in Kraft getretene Verordnung EU Nr 1215 2012 vom 12 Dezember 2012 EuGVVO n F Damit wurde das Exequaturverfahren abgeschafft Seit dem 10 Januar 2015 werden Entscheidungen nationaler Gerichte nach Art 39 EuGVVO n F in den Mitgliedsstaaten anerkannt und vollstreckt ohne dass es einer Vollstreckbarerklarung bedarf grundsatzlich gilt dies auch fur offentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche Ein auslandischer Titel wird nach dem neuen EuGVVO unter den gleichen Bedingungen vollstreckt wie ein Titel eines Gerichts des vollstreckenden Mitgliedsstaates In Deutschland ist verfahrensmassig gegen Vollstreckungstitel aus dem Anwendungsbereich der EuGVVO ein Versagungsantrag nach Art 47 EuGVVO n F bzw 1115 ZPO beim Landgericht moglich Zur Vollstreckbarerklarung von Entscheidungen aus Nicht EU Mitgliedstaaten ist eine gesonderte Vollstreckungsklage nach 722 ZPO soweit nicht Staatsvertrage Abweichendes festlegen erforderlich In Kalifornien New York und anderen Staaten der USA sind auslandische Urteile in Zivilsachen prinzipiell auch ohne Verburgung der Gegenseitigkeit anerkennungsfahig solange allgemeine rechtsstaatliche Voraussetzungen z B Zustellung an den Beklagten richterliche Unabhangigkeit erfullt sind 1 2 Insbesondere in Bezug auf die Anerkennung und Vollstreckung schweizerischer Urteile ist das Lugano Ubereinkommen LugU vom 16 September 1988 uber die gerichtliche Zustandigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil und Handelssachen SR 0 275 11 zu beachten Siehe auch BearbeitenEuropaisches Gerichtsstands und Vollstreckungsubereinkommen EuGVVO New Yorker Ubereinkommen uber die Anerkennung und Vollstreckung auslandischer Schiedsspruche Grundsatz der WirkungserstreckungEinzelnachweise Bearbeiten Uniform Foreign Country Money Judgments Recognition Act Memento des Originals vom 3 Marz 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www leginfo ca gov The Recognition and Enforcement of Foreign Awards in New York StateWeblinks BearbeitenVerordnung EG Nr 44 2001 des Rates uber die gerichtliche Zustandigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil und Handelssachen vom 22 Dezember 2000 Verordnung EU Nr 1215 2012 des Rates uber die gerichtliche Zustandigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil und Handelssachen Verordnung EG Nr 805 2004 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 April 2004 zur Einfuhrung eines europaischen Vollstreckungstitels fur unbestrittene Forderungen LugU der Schweiz PDF Datei 581 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Exequaturverfahren amp oldid 226086874