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Dieser Artikel bezieht sich auf die Effizienzklassifizierung von Geraten zu der Energieeffizienzangabe von Gebauden siehe Energieausweis Die Kennzeichnung des Energieverbrauchs gibt im Europaischen Wirtschaftsraum Auskunft uber die Energieeffizienz von Elektrogeraten und weiteren Energieverbrauchern Sie soll dem Nutzer den realen Energieverbrauch eines Gerates transparent machen einen Vergleich ermoglichen und bei einer Kaufentscheidung als Orientierungshilfe dienen Verordnung EU 2017 1369Titel Verordnung EU 2017 1369 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 4 Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens fur die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010 30 EUGeltungsbereich EWRRechtsmaterie Wirtschaftsrecht UmweltrechtGrundlage AEUV insbesondere Artikel 194 Absatz 2Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiInkrafttreten 1 August 2017Anzuwenden ab 1 August 2017 teilweise 1 Januar 2019 Artikel 4 zur Produktdatenbank Fundstelle ABl L 198 28 Juli 2017 S 1 23Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Energieeffizienzklasse 2 1 Regelung seit 2021 2 2 Geschichte 2 2 1 Zuordnung zu den Klassen 3 Produktgruppen 3 1 Klimaanlagen 3 2 Heizkessel 3 3 Warmwasserbereiter 3 4 Backofen und Dunstabzugshauben 3 5 Wohnraumlufter 3 6 Gewerbekuhllagerschranke 3 7 Festbrennstoffkessel 3 8 Einzelraumheizgerate 3 9 Fernsehgerate und Computermonitore 3 10 Waschmaschinen und Waschtrockner 3 11 Leuchtmittel 3 12 Kuhlschranke 3 13 Geschirrspulmaschinen 3 14 Gekuhlte Verkaufsautomaten 4 Nutzen 5 Kritik 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseRechtsgrundlage BearbeitenIn der EU wurde 1992 eine harmonisierte Kennzeichnung des Energieverbrauchs und anderer Ressourcen fur elektrische Haushaltsgerate eingefuhrt Dabei sollten ausgewahlte Gerategruppen mit einheitlichen Etiketten auf den Geraten und in Werbemitteln gekennzeichnet werden Grundlage bildete die Richtlinie 92 75 EWG 1 Aktuelle Basis fur die Kennzeichnung ist die Verordnung EU 2017 1369 Der Rahmen der Verordnung wird je Produktgruppe durch Delegierte Verordnungen der Europaischen Kommission konkretisiert Die Rahmenverordnung 2017 1369 definiert eine Skala von Energieeffizienzklassen absteigend von A bis G Die Energieeffizienzklasse A soll jeweils dabei zum Zeitpunkt der Einfuhrung einer neuen Skala einer Produktgruppe von keinem Gerat erreicht werden und die Mehrzahl der Produkte soll Energieeffizienzklasse A fruhestens 10 Jahre nach dem Inkrafttreten erreichen 2 Die auf Basis der vorigen Richtlinie 2010 30 EU 3 verwendete Kennzeichnung zwischen A bis G ist mit der neueren nicht vergleichbar Die Umstellung der Energieeffizienzklassen durch delegierte Rechtsakte pro Produktgruppe soll zum Grossteil bis 2 August 2023 abgeschlossen sein 4 fur alle Produktgruppen sollen bis spatestens 2 August 2030 delegierte Rechtsakte erlassen werden 5 Fur die ersten Produktgruppen wurden die neuen Skalen im Marz 2021 eingefuhrt 6 nbsp EU Energieverbrauchskennzeichnung von Waschmaschinen seit dem 1 Marz 2021Energieeffizienzklasse BearbeitenDie Energieeffizienzklasse EEK ist eine Bewertungsskala fur das europaische Energielabel Dieses soll Kunden in die Lage versetzen sachkundige Entscheidungen auf der Grundlage des Energieverbrauchs von energieverbrauchsrelevanten Produkten zu treffen 7 Die Einteilung erfolgte in Abwandlung des britischen und US amerikanischen Schulnotensystems in Wertungsklassen von A bis G wobei fruher A die beste Klasse niedriger Bedarf darstellte und G die schlechteste hoher Bedarf Neben der Kennzeichnung von Geraten gibt es noch weitere Kennzeichnungen die sich an diese anlehnen so zum Beispiel die Pkw Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung in Deutschland und der Schweiz Diese Einteilung von Pkw in Energieeffizienzklassen die dem System der Europaischen Union ahneln wird kritisiert 8 9 Regelung seit 2021 Bearbeiten Mit Wirkung zum 1 Marz 2021 wurden alle Energieeffizienzskalen auf die Grundskala von A bis G zuruckgekurzt 10 11 Im ersten Schritt wird fur Waschmaschinen Kuhlschranke Geschirrspuler TV Gerate und Beleuchtung die Kennzeichnung uberarbeitet Ausserdem wurde mit der Verordnung EU 2017 1369 eine offentlich zugangliche Produktdatenbank European Product Registry for Energy Labelling kurz EPREL eingefuhrt Seit Januar 2019 ist sie in Betrieb 12 und seit Ende 2020 fur Verbraucher einsehbar 13 Geschichte Bearbeiten Zuordnung zu Energieeffizienz Klassen vor 2021 Prozent des Energieverbrauchs eines fiktiven Referenzgerats Energieeffizienz Klasse EEK A a A a A a A B C D E F GHaushaltskuhlgerate 14 lt 22 lt 33 lt 42 A 1 lt 55 lt 75 lt 95 lt 110 lt 125 lt 150 150Lampen 15 ungebundelt A 2 11 17 24 60 80 95 gt 95Fernseher 16 lt 10 lt 16 lt 23 lt 30 lt 42 lt 60 lt 80 lt 90 lt 100 100Haushaltswaschmaschinen 17 lt 46 lt 52 lt 59 lt 68 lt 77 lt 87 87Haushaltsgeschirrspuler 18 lt 50 lt 56 lt 63 lt 71 lt 80 lt 90 90Autos 19 lt 45 lt 54 lt 63 lt 72 lt 81 lt 90 lt 99 lt 108 lt 117 117Energieeffizienz Klasse EEK A a A a A a A B C D E F G Bis 30 Juni 2014 lt 44 Abstrahlwinkel gt 120 a nicht mehr in GebrauchJahr Klassen1994 2003 A bis G2003 2010 A bis G2010 2020 A bis Gseit 2021 A bis GBis 2021 wurde fur Gerategruppen ein Referenzgerat definiert Energieeffizienzindex 100 Dieses spiegelt in etwa den Stand der Technik von 1998 wider Durch den technischen Fortschritt bei der Energieeffizienz erhielten immer mehr Gerate ein gutes Label Dies fuhrte zu einer Erweiterung der Skala bis zur Klasse A Das europaische Parlament verabschiedete im Mai 2010 eine ab 2011 geltende Neuregelung der Energieeffizienzklassen fur Haushaltsgerate die die Einfuhrung der Klasse A beinhaltet Auch neue Sparvorgaben fur Gebaude und Elektrogerate wurden verabschiedet 20 Neben der neuen EU Rahmenrichtlinie 21 regelten ab 2011 produktspezifische EU Verordnungen die konkreten Kennzeichnungsverpflichtungen 22 Ab September 2009 fuhrte die EU Kommission in ausgewahlten EU Mitgliedstaaten eine reprasentative Marktforschung durch um verschiedene Versionen des EU Labels hinsichtlich der Verstandlichkeit fur private Verbraucher zu prufen 23 Die Vorschlage der Kommission Zusatzklassen mit den Bezeichnungen A 20 und A 40 einzufuhren fanden nicht die Zustimmung des Parlaments 24 Das uberarbeitete EU Energieverbrauchsetikett galt Stand Juni 2016 fur Kuhl und Gefriergerate Staubsauger Lampen und Leuchten Waschmaschinen Wasch und Waschetrockner Elektrobackofen Dunstabzugshauben Geschirrspuler und Klimagerate Auch Fernseher und Weinlagerschranke fielen unter die Kennzeichnungspflicht 25 Die EU schreibt auch Mindeststandards vor Zum Beispiel gilt fur Waschetrockner Seit November 2013 mussen alle Neugerate im Handel mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse C erfullen seit November 2015 die der Energieeffizienzklasse B Waschetrockner der Klasse A verbrauchen rund 70 weniger Strom als ein Gerat der Klasse B 26 Zuordnung zu den Klassen Bearbeiten Zur Berechnung der Energieeffizienz werden zunachst Grossenklassen fur verschiedene Arten von Geraten festgelegt zum Beispiel fur Fernseher nach der Bildschirmdiagonale und fur Kuhlschranke nach dem Rauminhalt 27 28 Die Zuordnung eines bestimmten Gerates zu einer Energieeffizienzklasse ergibt sich dann durch die Abweichung seines tatsachlichen Energieverbrauchs vom Referenzwert seiner Grossenklasse In den entsprechenden Verordnungen wird der Energiebedarf fiktiver Referenzgerate beschrieben Jedes Gerat muss sich an dem passenden Referenzgerat messen und verbraucht im Vergleich zu diesem entweder nur einen Bruchteil der Energie oder ein Mehrfaches an Energie Diesen Verbrauchsbetrag gibt der Energieeffizienzindex an Je kleiner der Energieeffizienzindex ist desto effizienter ist das Gerat Energieeffizienz Index Bereiche sind als Energieeffizienz Klassen EEK zusammengefasst Aus diesem Grund geht jeder Zahl in der oben stehenden EEK Tabelle ein Vergleichszeichen voran z B Gleich und grosser als oder Kleiner als lt Produktgruppen BearbeitenKlimaanlagen Bearbeiten nbsp Delegierte Verordnung EU Nr 626 2011Titel Delegierte Verordnung EU Nr 626 2011 der Kommission vom 4 Mai 2011 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Luftkonditionierern in Bezug auf den EnergieverbrauchGeltungsbereich EWRGrundlage AEUV Richtlinie 2010 30 EU insbesondere auf Artikel 10 heute Verordnung EU 2017 1369 Artikel 20Anzuwenden ab 1 Januar 2013Fundstelle ABl L 178 6 Juli 2011 S 1 72Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten nbsp Energiekennzeichnung von KlimaanlagenDie Energieverbrauchskennzeichnung von Klimaanlagen wird in der Delegierten Verordnung EU Nr 626 2011 der Kommission vom 4 Mai 2011 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Luftkonditionierern in Bezug auf den Energieverbrauch geregelt Heizkessel Bearbeiten nbsp Delegierte Verordnung EU Nr 811 2013Titel Delegierte Verordnung EU Nr 811 2013 der Kommission vom 18 Februar 2013 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeraten Kombiheizgeraten Verbundanlagen aus Raumheizgeraten Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeraten Temperaturreglern und SolareinrichtungenGeltungsbereich EWRGrundlage AEUV Richtlinie 2010 30 EU insbesondere auf Artikel 10 heute Verordnung EU 2017 1369 Artikel 20Anzuwenden ab 26 Februar 2013Fundstelle ABl L 239 6 September 2013 S 1 82Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten nbsp Energielabel HeizungDie Energieverbrauchskennzeichnung von Heizkesseln wird in der Delegierten Verordnung EU Nr 811 2013 der Kommission vom 18 Februar 2013 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeraten Kombiheizgeraten Verbundanlagen aus Raumheizgeraten Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeraten Temperaturreglern und Solareinrichtungen geregelt Warmwasserbereiter Bearbeiten nbsp Delegierte Verordnung EU Nr 812 2013Titel Delegierte Verordnung EU Nr 812 2013 der Kommission vom 18 Februar 2013 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und SolareinrichtungenGeltungsbereich EWRGrundlage AEUV Richtlinie 2010 30 EU insbesondere auf Artikel 10 heute Verordnung EU 2017 1369 Artikel 20Anzuwenden ab 26 September 2013Fundstelle ABl L 239 6 September 2013 S 83 135Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Energieverbrauchskennzeichnung von Heisswasserbereitern wird in der Delegierten Verordnung EU Nr 812 2013 der Kommission vom 18 Februar 2013 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen geregelt Backofen und Dunstabzugshauben Bearbeiten nbsp Delegierte Verordnung EU Nr 65 2014Titel Delegierte Verordnung EU Nr 65 2014 der Kommission vom 1 Oktober 2013 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsbackofen und dunstabzugshaubenGeltungsbereich EWRGrundlage AEUV Richtlinie 2010 30 EU insbesondere auf Artikel 10 heute Verordnung EU 2017 1369 Artikel 20Anzuwenden ab 1 Januar 2015 1 April 2015Fundstelle ABl L 29 31 Januar 2014 S 1 32Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Energieverbrauchskennzeichnung von Backofen und Dunstabzugshauben wird in der Delegierten Verordnung EU Nr 65 2014 der Kommission vom 1 Oktober 2013 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsbackofen und dunstabzugshauben geregelt Wohnraumlufter Bearbeiten nbsp Delegierte Verordnung EU Nr 1254 2014Titel Delegierte Verordnung EU Nr 1254 2014 der Kommission vom 11 Juli 2014 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Wohnraumluftungsgeraten in Bezug auf den EnergieverbrauchGeltungsbereich EWRGrundlage AEUV Richtlinie 2010 30 EU insbesondere auf Artikel 10 heute Verordnung EU 2017 1369 Artikel 20Inkrafttreten 15 Dezember 2014Anzuwenden ab 1 Januar 2016Fundstelle ABl L Nr 337 25 November 2014 S 27 45Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Energieverbrauchskennzeichnung von Wohnraumluftern wird in der Delegierten Verordnung EU Nr 1254 2014 der Kommission vom 11 Juli 2014 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Wohnraumluftungsgeraten in Bezug auf den Energieverbrauch geregelt Gewerbekuhllagerschranke Bearbeiten nbsp Delegierte Verordnung EU 2015 1094Titel Delegierte Verordnung EU 2015 1094 der Kommission vom 5 Mai 2015 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von gewerblichen KuhllagerschrankenGeltungsbereich EWRGrundlage AEUV Richtlinie 2010 30 EU insbesondere auf Artikel 10 heute Verordnung EU 2017 1369 Artikel 20Anzuwenden ab 28 Juli 2015Fundstelle ABl L 177 8 Juli 2015 S 2 18Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Energieverbrauchskennzeichnung von Gewerbekuhllagerschranken wird in der Delegierten Verordnung EU 2015 1094 der Kommission vom 5 Mai 2015 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von gewerblichen Kuhllagerschranken geregelt Festbrennstoffkessel Bearbeiten nbsp Delegierte Verordnung EU 2015 1187Titel Delegierte Verordnung EU 2015 1187 der Kommission vom 27 April 2015 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Festbrennstoffkesseln und Verbundanlagen aus einem Festbrennstoffkessel Zusatzheizgeraten Temperaturreglern und SolareinrichtungenGeltungsbereich EWRGrundlage AEUV Richtlinie 2010 30 EU insbesondere auf Artikel 10 heute Verordnung EU 2017 1369 Artikel 20Anzuwenden ab 1 April 2017 1 Juli 2017Fundstelle ABl L 193 21 Juli 2015 S 43 75Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Energieverbrauchskennzeichnung von Festbrennstoffkesseln wird in der Delegierten Verordnung EU 2015 1187 der Kommission vom 27 April 2015 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Festbrennstoffkesseln und Verbundanlagen aus einem Festbrennstoffkessel Zusatzheizgeraten Temperaturreglern und Solareinrichtungen geregelt Einzelraumheizgerate Bearbeiten nbsp Delegierte Verordnung EU 2015 1186Titel Delegierte Verordnung EU 2015 1186 der Kommission vom 24 April 2015 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von EinzelraumheizgeratenGeltungsbereich EWRGrundlage AEUV Richtlinie 2010 30 EU insbesondere auf Artikel 10 heute Verordnung EU 2017 1369 Artikel 20Anzuwenden ab 1 Januar 2018 1 April 2018 1 Januar 2022 1 April 2022Fundstelle ABl L 193 21 Juli 2015 S 20 42Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgerate wird in der Delegierten Verordnung EU 2015 1186 der Kommission vom 24 April 2015 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeraten geregelt Fernsehgerate und Computermonitore Bearbeiten nbsp Delegierte Verordnung EU 2019 2013Titel Delegierte Verordnung EU 2019 2013 der Kommission vom 11 Marz 2019 zur Erganzung der Verordnung EU 2017 1369 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung EU Nr 1062 2010 der KommissionGeltungsbereich EWRGrundlage AEUV Verordnung EU 2017 1369 insbesondere Artikel 16Anzuwenden ab 1 November 2020 1 Marz 2021Fundstelle ABl L 315 5 Dezember 2019 S 1 28Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Energieverbrauchskennzeichnung von Fernsehgeraten und Computermonitoren wird in der Delegierten Verordnung EU 2019 2013 der Kommission vom 11 Marz 2019 zur Erganzung der Verordnung EU 2017 1369 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung EU Nr 1062 2010 der Kommission geregelt Waschmaschinen und Waschtrockner Bearbeiten nbsp Delegierte Verordnung EU 2019 2014Titel Delegierte Verordnung EU 2019 2014 der Kommission vom 11 Marz 2019 zur Erganzung der Verordnung EU 2017 1369 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern sowie zur Aufhebung der Delegierten Verordnung EU Nr 1061 2010 der Kommission und der Richtlinie 96 60 EG der KommissionGeltungsbereich EWRGrundlage AEUV Verordnung EU 2017 1369 insbesondere Artikel 11 Absatz 5 und Artikel 16Anzuwenden ab 25 Dezember 2019 1 November 2020 1 Marz 2021Fundstelle ABl L 315 5 Dezember 2019 S 29 67Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Energieverbrauchskennzeichnung von Waschmaschinen und Waschtrocknern wird in der Delegierten Verordnung EU 2019 2014 der Kommission vom 11 Marz 2019 zur Erganzung der Verordnung EU 2017 1369 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern sowie zur Aufhebung der Delegierten Verordnung EU Nr 1061 2010 der Kommission und der Richtlinie 96 60 EG der Kommission geregelt Leuchtmittel Bearbeiten Die Energieeffizienzklasse von Lichtquellen wird auf der Grundlage der Gesamt Netzspannungslichtausbeute hTM bestimmt die durch Division des angegebenen Nutzlichtstroms Fuse in Lumen durch die angegebene Leistungsaufnahme im Ein Zustand Pon in Watt und Multiplikation mit einem Korrekturfaktor FTM in Abhangigkeit der Art der Lichtquelle berechnet wird h T M F u s e P o n F T M displaystyle eta mathrm TM frac Phi mathrm use P mathrm on cdot F mathrm TM nbsp Fur eine Lichtquelle die direkt an Netzspannung angeschlossen ist und einen Abstrahlwinkel grosser p Steradiant hat ungebundeltes Licht ist zum Beispiel FTM 1 Eine solche Lichtquelle jedoch mit einem Abstrahlwinkel kleiner p Steradiant gebundeltes Licht hat FTM 1 176 Anschliessend wird Energieeffizienzklasse aus folgender Tabelle abgelesen EEK hTM lm W A hTM 210B 185 hTM lt 210C 160 hTM lt 185D 135 hTM lt 160E 110 hTM lt 135F 85 hTM lt 110G hTM lt 85 nbsp Delegierte Verordnung EU 2019 2015Titel Delegierte Verordnung EU 2019 2015 der Kommission vom 11 Marz 2019 zur Erganzung der Verordnung EU 2017 1369 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung EU Nr 874 2012 der KommissionGeltungsbereich EWRGrundlage AEUV Verordnung EU 2017 1369 insbesondere Artikel 11 Absatz 5 und Artikel 16Anzuwenden ab 25 Dezember 2019 1 Mai 2021 1 September 2021Fundstelle ABl L 315 5 Dezember 2019 S 68 101Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Bei Leuchtmittel handelt es sich um elektrische Lampen umgangssprachlich Birnen Die dafur gewahlte Bezeichnung Lichtquelle unterscheidet sich von dem allgemeinen Begriff Lichtquellen durch eine einschrankende Begriffsbestimmung innerhalb der EU Richtlinie Lichtquelle bezeichnet ein elektrisch betriebenes Produkt das dafur bestimmt ist Licht mit diesen optischen Eigenschaften zu emittieren Farbwertanteile x und y im Bereich 0 270 lt x lt 0 530 Lichtstrom zwischen 60 und 82 000 lm und lt 500 lm pro mm der projizierten Licht emittierenden Flache Farbwiedergabeindex CRI gt 0 Das Produkt muss Inkandeszenz thermischer Strahler z B Gluhlampe Fluoreszenz eine Hochdruckentladung oder Leuchtdioden LED oder OLED als Beleuchtungstechnologie nutzen Mit der Ausnahme Hochdruck Natriumlichtquellen HPS Lichtquellen die die Bedingung der Farbwertanteile nicht erfullen gelten trotzdem als Lichtquellen im Sinne dieser Verordnung Die Energieverbrauchskennzeichnung wird in der Delegierten Verordnung EU 2019 2015 der Kommission vom 11 Marz 2019 zur Erganzung der Verordnung EU 2017 1369 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung EU Nr 874 2012 der Kommission geregelt Kuhlschranke Bearbeiten nbsp Delegierte Verordnung EU 2019 2016Titel Delegierte Verordnung EU 2019 2016 der Kommission vom 11 Marz 2019 zur Erganzung der Verordnung EU 2017 1369 des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Kuhlgeraten und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung EU Nr 1060 2010 der KommissionGeltungsbereich EWRGrundlage AEUV Verordnung EU 2017 1369 insbesondere Artikel 11 Absatz 5 und Artikel 16Anzuwenden ab 25 Dezember 2019 1 November 2020 1 Marz 2021Fundstelle ABl L 315 5 Dezember 2019 S 102 133Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Energieverbrauchskennzeichnung von Kuhlschranken wird in der Delegierten Verordnung EU 2019 2016 der Kommission vom 11 Marz 2019 zur Erganzung der Verordnung EU 2017 1369 des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Kuhlgeraten und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung EU Nr 1060 2010 der Kommission geregelt Geschirrspulmaschinen Bearbeiten nbsp Delegierte Verordnung EU 2019 2017Titel Delegierte Verordnung EU 2019 2017 der Kommission vom 11 Marz 2019 zur Erganzung der Verordnung EU 2017 1369 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeschirrspulern und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung EU Nr 1059 2010 der KommissionGeltungsbereich EWRGrundlage AEUV Verordnung EU 2017 1369 insbesondere Artikel 11 Absatz 5 und Artikel 16Anzuwenden ab 25 Dezember 2019 1 November 2020 1 Marz 2021Fundstelle ABl L 315 5 Dezember 2019 S 134 154Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Energieverbrauchskennzeichnung von Geschirrspulmaschinen wird in der Delegierten Verordnung EU 2019 2017 der Kommission vom 11 Marz 2019 zur Erganzung der Verordnung EU 2017 1369 des Europaischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeschirrspulern und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung EU Nr 1059 2010 der Kommission geregelt Gekuhlte Verkaufsautomaten Bearbeiten nbsp Delegierte Verordnung EU 2019 2018Titel Delegierte Verordnung EU 2019 2018 der Kommission vom 11 Marz 2019 zur Erganzung der Verordnung EU 2017 1369 des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Kuhlgeraten mit DirektverkaufsfunktionGeltungsbereich EWRGrundlage AEUV Verordnung EU 2017 1369 insbesondere Artikel 11 Absatz 5 und Artikel 16Anzuwenden ab 25 Dezember 2019 1 Marz 2021Fundstelle ABl L 315 5 Dezember 2019 S 155 186Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Energieverbrauchskennzeichnung von gekuhlten Verkaufsautomaten wird in der Delegierten Verordnung EU 2019 2018 der Kommission vom 11 Marz 2019 zur Erganzung der Verordnung EU 2017 1369 des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Kuhlgeraten mit Direktverkaufsfunktion geregelt Nutzen BearbeitenDie EU schatzt dass durch alle Energielabel und Okodesign Massnahmen bis 2020 etwa 175 Mt Roholeinheit pro Jahr eingespart wurden etwa 15 davon durch das Energielabel etwa 26 Mt Roholeinheit pro Jahr 29 Bis 2030 werden die Massnahmen laut Kommission einen Gesamtnutzen in Form jahrlicher Primarenergieeinsparungen von ca 230 Mt Roholeinheit pro Jahr erbringen dem jahrlichen Endenergieverbrauch Spaniens und Polens zusammengenommen 30 Die Einsparungen fur die Verbraucher werden bis 2030 auf 10 30 Mrd EUR pro Jahr geschatzt 31 Dies entspricht Einsparungen der privaten Haushaltsenergiekosten von durchschnittlich 285 EUR pro Jahr 30 Kritik BearbeitenDie Stiftung Warentest bemerkte im Oktober 2011 dass bei Fernsehgeraten die Messbedingungen nicht normiert sind da die Bildhelligkeit den Herstellern uberlassen wird Die Hersteller konnen durch Senken der Bildhelligkeit uber die Voreinstellungen den Energieverbrauch des Gerates zulasten der Bildqualitat senken und dadurch ein besseres Label bekommen 32 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Energy efficiency labels Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Website zum EU Energie Label EPREL Europaische Produktdatenbank fur die Energieverbrauchskennzeichnung Portal des Umweltbundesamtes rund um die EU Energieverbrauchskennzeichnungen Kritik von Stiftung Warentest am Energie Label In test de 28 Juni 2006 Energieetiketten und Effizienzanforderungen Informationen des Bundesamts fur Energie Schweiz Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 92 75 EWG des Rates vom 22 September 1992 uber die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgerate mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen Artikel 11 Absatz 8 der Verordnung EU 2017 1369 Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 19 Mai 2010 uber die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen Neufassung Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung EU 2017 1369 Artikel 11 Absatz 5 a der Verordnung EU 2017 1369 Einfuhrung des neuen Energielabels wird verschoben Verbraucherzentrale Bundesverband e V 11 Marz 2019 abgerufen am 26 November 2019 Erwaggrund 2 der Verordnung EU 2017 1369 Energieeffizienzklassen fur Pkw Geplante Kennzeichnung in der Kritik Memento vom 4 September 2010 im Internet Archive In konsumo de 1 September 2010 Deutsche Pkw Energieverbrauchskennzeichnung verstosst gegen EU Recht Deutsche Umwelthilfe Pressemitteilung vom 28 Juni 2011 Einfuhrung des neuen Energielabels wird verschoben Verbraucherzentrale Bundesverband e V 11 Marz 2019 abgerufen am 26 November 2019 BMWI Das neue Energielabel PDF Abgerufen am 10 Juni 2016 Bundesanstalt Marktforschung und Prufung 22 Januar 2019 Okodesign Energielabel EU Produktdatenbank EPREL abgerufen am 13 Oktober 2020 ec europa eu info Product database Consult the database abgerufen am 13 Oktober 2020 Delegierte Verordnung EU Nr 1060 2010 der Kommission vom 28 September 2010 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltskuhlgeraten in Bezug auf den Energieverbrauch Delegierte Verordnung EU Nr 874 2012 der Kommission vom 12 Juli 2012 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten der Kommission vom 12 Juli 2012 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten Delegierte Verordnung EU Nr 1062 2010 der Kommission vom 12 Juli 2012 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten der Kommission vom 28 September 2010 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Fernsehgeraten in Bezug auf den Energieverbrauch Delegierte Verordnung EU Nr 1061 2010 der Kommission vom 28 September 2010 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen in Bezug auf den Energieverbrauch Delegierte Verordnung EU Nr 1059 2010 der Kommission vom 28 September 2010 zur Erganzung der Richtlinie 2010 30 EU des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Haushaltsgeschirrspulern in Bezug auf den Energieverbrauch BGBl 2011 I S 1756 EU zeigt neues Label fur Stromfresser Rheinische Post 18 Mai 2010 abgerufen am 19 Dezember 2011 Richtlinie 2010 30 EU uber die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen abgerufen am 1 Juli 2010 Bundesministerium fur Wirtschaft Memento vom 22 Juni 2010 im Internet Archive abgerufen am 1 Juli 2010 Verstandlichkeit und Einflussfaktoren fur verschiedene Optionen der grafischen Neugestaltung der EU einheitlichen Energieverbrauchskennzeichnung EU Label PDF 1 8 MB Nicht mehr online verfugbar In dena de Forsa 30 September 2009 archiviert vom Original am 10 Juni 2016 abgerufen am 10 Juni 2016 EU Label A fur den schnellen Durchblick In Klimaretter info 18 November 2009 abgerufen am 9 Mai 2018 EU Energielabel In Deutsche Energie Agentur dena Initiative EnergieEffizienz Private Haushalte Abgerufen am 10 Juni 2016 Neues Energielabel fur Waschetrockner Memento vom 25 August 2013 im Internet Archive dena de EU Energieverbrauchskennzeichnung Fernsehgerate Umweltbundesamt EU Energieverbrauchskennzeichnung Kuhl und Gefriergerate Umweltbundesamt Vorschlag fur eine Verordnung des Europaischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens fur die Energieeffizienzkennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010 30 EU COM 2015 341 final Fussnote 4 a b Fragen und Antworten zu den neuen EU Energielabels und Okodesign Massnahmen Abgerufen am 2 Marz 2021 Vorschlag fur eine Verordnung des Europaischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens fur die Energieeffizienzkennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010 30 EU COM 2015 341 final Abschnitt 3 5 Stiftung Warentest Fernseher Hersteller tricksen beim Energie Label In test de 30 November 2011 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 1126652377 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Energieverbrauchskennzeichnung amp oldid 239447365