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Mit der Richtlinie 2003 87 EG 1 kurz Emissionshandelsrichtlinie Abkurzung EHS Richtlinie auch EHRL wurde ein System fur den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Europaischen Union geschaffen EU Emissionshandel Sie schreibt eine Reduzierung von Treibhausgasemissionen vor um die Verringerungsraten zu erreichen die aus wissenschaftlicher Sicht zur Vermeidung gefahrlicher Klimaanderungen erforderlich sind Richtlinie 2003 87 EGTitel Richtlinie 2003 87 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 13 Oktober 2003 uber ein System fur den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Anderung der Richtlinie 96 61 EG des RatesBezeichnung nicht amtlich EmissionshandelsrichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie UmweltrechtGrundlage EGV insbesondere Artikel 175 Absatz 1Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiInkrafttreten 25 Oktober 2003In nationales Rechtumzusetzen bis 31 Dezember 2003Fundstelle ABl L Nr 275 25 Oktober 2003 S 32 46Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Richtlinie wurde im Mitentscheidungsverfahren als Teil der EU Umweltpolitik 2 beschlossen und trat am 25 Oktober 2003 in Kraft 3 Seitdem wurde sie mehrmals geandert Die EHS Richtlinie greift vor allem fur Grossindustrien der Sektoren Energieumwandlung und umformung Eisenmetallerzeugung und verarbeitung Mineralverarbeitende Industrie Zementindustrie Kalkindustrie Glasindustrie und Ziegelindustrie sowie Papier und Zellstoffindustrie Sie erfasst seit 2008 auch den Luftverkehr und damit knapp die Halfte der EU weiten Treibhausgasemissionen 4 Fur die meisten ubrigen Sektoren zum Beispiel Verkehr Landwirtschaft oder Immobilienwirtschaft haben die EU Staaten nach dem Lastenteilungsverfahren durch geeignete Massnahmen fur ihnen zugeteilten Emissionsminderungen zu sorgen Der rechtliche Rahmen fur das Lastenteilungsverfahren war bis 2020 die Lastenteilungsentscheidung fur 2021 2030 ist es die Lastenteilungsverordnung Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Inhaltsverzeichnis 1 2 Uberblick 2 Entwicklung 3 Erganzende Rechtsakte 4 Umsetzung 4 1 Deutschland 4 2 Osterreich 5 Literatur 6 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenInhaltsverzeichnis Bearbeiten Kapitel I Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 3 Kapitel II Luftverkehr Artikel 3a 3g Kapitel III Ortsfeste Anlagen Artikel 3h 11 Kapitel IV Bestimmungen fur die Luftfahrt und ortsfeste Anlagen Artikel 11a 30 Kapitel V Schlussbestimmungen Artikel 31 33 Anhang I Kategorien von Tatigkeiten die in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallen Anhang II Treibhausgase gemass den Artikeln 3 und 30 Anhang IIa Erhohung des Prozentsatzes der von den Mitgliedstaaten gemass Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a zu versteigernden Zertifikate zwecks Emissionsminderung und Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Interesse der Solidaritat und des Wachstums in der Union Anhang IIb Aufteilung der Mittel aus dem Modernisierungsfonds bis 31 Dezember 2030 Anhang III aufgehoben Anhang IV Grundsatze fur die Uberwachung und Berichterstattung gemass Artikel 14 Absatz 1 Anhang V Kriterien fur die Prufung gemass Artikel 15 5 Uberblick Bearbeiten Betreiber der von der Richtlinie erfassten Anlagen mussen sich von den Mitgliedsstaaten die Emission von Treibhausgasen genehmigen lassen Der Betreiber ist verpflichtet die Emissionen zu uberwachen und daruber zu berichten und muss innerhalb von vier Monaten nach Jahresende Zertifikate in Hohe seiner Gesamtemissionen des Jahres abgeben Zu Beginn eines Jahres wird eine festgelegte Menge handelbarer Zertifikate ausgegeben Teilweise wird sie direkt an Anlagenbetreiber zugeteilt teilweise versteigert Bis 2012 legten die Mitgliedstaaten in nationalen Zuteilungsplanen 6 unter Prufung durch die Europaische Kommission fest welche Anlagen wie viele Emissionsberechtigungen erhalten sollten Nur ein kleiner Teil der Berechtigungen wurde versteigert Seit Beginn der dritten Handelsperiode 2013 wird eine europaweite Zertifikatmenge festgelegt die Jahr fur Jahr um einen bestimmten Prozentsatz sinkt und zu einem grosseren Teil versteigert wird Die Richtlinie enthalt Vorschriften uber Zuteilungsplane und deren Prufung uber den Anteil kostenlos zugeteilter Zertifikate Grandfatheriung und die Ubertragung und Loschung von Zertifikaten Die Kommission wird beauftragt Verfahren und Leitlinien zur Uberwachung und Berichterstattung zu verabschieden Mitgliedsstaaten mussen die in ihrem Land ansassigen Anlagenbetreiber uberwachen Die Richtlinie legt Sanktionen fest darunter eine Strafzahlung in Hohe von 100 Euro je Tonne CO2 eq falls ein Anlagenbetreiber nicht rechtzeitig Zertifikate in Hohe seiner Emissionen abgibt Die Strafe fallt zusatzlich zu dem noch nachtraglich einzureichenden Zertifikat an Die Richtlinie regelt die Einrichtung von nationalen Registern der Mitgliedstaaten die die ausgegebenen Zertifikate deren Besitz und alle Transaktionen verzeichnen Uberdies gibt es ein EU Emissionshandelsregister das auch dazu dient die Verpflichtungen aus dem Kyoto Protokoll das der Rat am 25 April 2002 genehmigt hatte zu erfullen z B hinsichtlich der Ausbuchung oder der Loschung von Kyoto Einheiten 7 Die Mitgliedstaaten mussen jahrlich uber die Anwendung der Richtlinie berichten die Kommission muss einen Gesamtbericht vorlegen Seit 2013 gelten Regeln zur Verwendung der Versteigerungserlose die die Staaten erhalten mindestens 50 mussen fur den Klimaschutz eingesetzt werden Mitgliedstaaten konnen den Handel auf nicht erfasste Anlagen ausweiten Auf Antrag konnen unter bestimmten Umstanden Anlagen vom Emissionshandel ausgenommen werdenDer Emissionshandel ist in Handelsperioden gegliedert erste Handelsperiode 2004 2007 zweite Handelsperiode 2008 2012 dritte Handelsperiode 2013 2020 vierte Handelsperiode ab 2021Entwicklung BearbeitenDie Emissionshandelsrichtlinie als zentraler Bestandteil der europaischen Klimapolitik erfuhr seit ihrem Inkrafttreten 2003 eine Reihe von wesentlichen Anderungen Anderungen der Emissionshandelsrichtlinie Veroffentlichung Rechtsakt Inhalt27 Oktober 2004 Richtlinie 2004 101 EG Linking Direktive Verknupfung mit den Offset Markten aus Joint Implementation JI und Clean Development Mechanism CDM 19 November 2008 Richtlinie 2008 101 EG Einbeziehung des Luftverkehrs11 Marz 2009 Verordnung EG Nr 219 2009 Anpassung an das Regelungsverfahren mit Kontrolle damit es kunftig angewendet werden kann23 April 2009 Richtlinie 2009 29 EG umfangreiche Anderungen zur Verbesserung und Ausweitung des Emissionshandels ab 2013 darunter EU weite Gesamtmenge und Ende der nationalen Allokationsplane Regeln zur Aufteilung von Zertifikaten auf Mitgliedstaaten und deren Versteigerung Regeln zur Verwendung der Versteigerungserlose mindestens 50 fur Klimaschutz 17 Dezember 2013 Beschluss Nr 1359 2013 EU zur Klarstellung der Bestimmungen uber den zeitlichen Ablauf von Versteigerungen von Treibhausgasemissionszertifikaten16 April 2014 Verordnung EU Nr 421 2014 Fluge mit einem Flughafen ausserhalb der EU und in ausserster Randlage nehmen aus Rucksicht auf laufende Verhandlungen in der ICAO faktisch nicht mehr am Emissionshandel teil6 Oktober 2015 Beschluss EU 2015 1814 MSR Beschluss Einfuhrung einer Marktstabilitatsreserve die ab 2019 eingesetzt wird29 Dezember 2017 Verordnung EU 2017 2392 betrifft den Luftverkehr verlangert die Ausnahme fur Fluge mit einem Flughafen ausserhalb der EU und trifft Vorbereitungen fur den globalen marktbasierte Mechanismus Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation CORSIA der ICAO19 Marz 2018 Richtlinie EU 2018 410 legt Rahmenbedingungen fur die vierte Handelsperiode fest bestimmt dass zunachst weiter 43 der Zertifikate kostenfrei zugeteilt werden sollen und diese Quote bis Ende der Periode auf 0 sinken soll verscharft Zuteilungsbenchmarks und regelt Ausnahmen und Kriterien fur Bereiche in denen Produktionsverlagerung und Carbon Leakage befurchtet wird verscharft den bis 2030 gultigen linearen Kurzungsfaktor von 1 74 auf 2 2 pro Jahr verdoppelt die Marktstabilitatsreserve erlaubt Mitgliedstaaten die freiwillige Loschung von Zertifikaten erklart ab dem 1 Januar 2013 erteilte Zertifikate fur unbegrenzt gultig das Umtauschverfahren von Periode zu Periode entfallt sieht einen Modernisierungs und Innovationsfonds fur emissionsarmere Technologien und dessen Ausstattung mit Zertifikaten und Versteigerungserlosen vor21 Juli 2020 Delegierter Beschluss EU 2020 1071 Fluge aus der Schweiz in Lander des Europaischen Wirtschaftsraums mussen nicht am Emissionshandel teilnehmen17 Juni 2021 Delegierte Verordnung EU 2021 1416 Ausschluss von aus dem Vereinigten Konigreich ankommenden Flugen aus dem Emissionshandelssystem der Union18 Januar 2023 Beschluss EU 2023 136 betrifft Mitteilungspflichten uber die im Rahmen eines globalen marktbasierten Mechanismus zu leistende Kompensation durch Luftfahrzeugbetreiber mit Sitz in der UnionErganzende Rechtsakte BearbeitenDie Emissionshandelsrichtlinie als Hauptdokument zum EU Emissionshandel wird durch eine Reihe weiterer Rechtsakte konkretisiert und erganzt Erganzungen zur Emissionshandelsrichtlinie Veroffentlichung Rechtsakt Kurzbezeichnung 8 Inhalt7 Oktober 2010 Verordnung EU Nr 920 2010 standardisiertes und sicheres Registrierungssystem EU Emissionshandelsregister aufgehoben durch Verordnung EU Nr 389 2013 Festlegung eines Unionsregisters 12 November 2010 Verordnung EU Nr 1031 2010 EU Auktionsverordnung Anforderungen an Auktionsplattformen Auktionsverfahren und kalender27 April 2011 Beschluss 2011 278 EU Benchmarking Beschluss Festlegung eines Benchmarks fur die Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate Ausgangspunkt sind die Durchschnittsemissionen der Produktion in den 10 effizientesten Anlagen eines Sektors21 Juni 2012 Verordnung EU Nr 601 2012 9 Monitoring Verordnung ab der dritten Handelsperiode Einzelheiten zur vollstandigen konsistenten transparenten und genauen Uberwachung der Treibhausgasemissionen und zur Berichterstattung Anforderungen an die Prufung der Berichte und Naheres zur Akkreditierung von Prufstellen21 Juni 2012 Verordnung EU Nr 600 2012 Akkreditierungs und Verifizierungsverordnung 2 Mai 2011 Verordnung EU Nr 389 2013 10 EG RegVo EG Register Verordnung ab der dritten Handelsperiode Festlegung eines Unionsregisters mit nationalen Konten fur den EU Emissionshandel dessen Anknupfung an den Kyoto Emissionshandel und die Erfassung von Emissionen die unter die Lastenteilungsentscheidung fallen5 September 2013 Beschluss 2013 448 EU Mengenanpassungen u a wegen des EU Beitritts von Kroatien Einbeziehung zusatzlicher Sektoren in Italien und dem Vereinigten Konigreich8 November 2013 Verordnung EU Nr 1123 2013 RICE Verordnung legt Grenzen fur die Verwendung von Offset Zertifikaten aus der Joint Implementation und dem Clean Development Mechanism des Kyoto Protokolls fest27 Oktober 2014 Beschluss 2014 746 EU 11 Carbon Leakage Beschluss Carbon Leakage Liste benennt 175 Sektoren fur die ein hohes Risiko einer Verlagerung von CO2 Emissionen Carbon Leakage gesehen wird diese erhalten ab 2015 100 des Zuteilungsbenchmarks kostenlos6 Oktober 2015 Beschluss EU 2015 1814 Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitatsreserve19 Dezember 2018 Verordnung EU 2019 331 EU ZuVO regelt die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten im Sinne von Kapitel III ortsfeste Anlagen der EHRL in den Zuteilungszeitraumen ab 2021 ausgenommen StromerzeugungUmsetzung BearbeitenDeutschland Bearbeiten Hauptartikel Treibhausgas Emissionshandelsgesetz Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland mit dem Treibhausgas Emissionshandelsgesetz TEHG vom 8 Juli 2004 12 Nach Anderungen der EHRL trat 2011 eine uberarbeitete Fassung in Kraft Die kostenlose Zuteilung der Emissionszertifikate war in Deutschland fur die erste und zweite Handelsperiode in Zuteilungsgesetzen ZuG geregelt Seit Einfuhrung EU weit einheitlicher Zuteilungsregeln im Benchmarking Beschluss 2011 278 EU zur dritten Handelsperiode setzen Zuteilungsverordnungen 13 die europaischen Regeln um Osterreich Bearbeiten Hauptartikel Emissionszertifikategesetz 2011 In Osterreich erfolgte die Umsetzung der EHRL durch das Emissionszertifikategesetz EZG 14 Es wurde in seiner ersten Fassung am 30 April 2004 im Bundesgesetzblatt fur die Republik Osterreich veroffentlicht 15 Im Dezember 2011 wurde es neu als Emissionszertifikategesetz 2011 herausgegeben 16 17 Literatur BearbeitenFritz Rahmeyer Europaische Klimapolitik mit handelbaren Emissionslizenzen Universitat Augsburg 2004 Volltext online Tilman Santarius Marcel Braun Praxisschock Die Genese der EU Emissionshandelsrichtlinie und ihre klimapolitische Bedeutung In Ralf Schule Hrsg Grenzenlos handeln Emissionsmarkte in der Klima und Energiepolitik Munchen 2008 S 22 36 Volltext online Stephan Meyer Emissionshandel In Matthias Kramer Hrsg Integratives Umweltmanagement Systemorientierte Zusammenhange zwischen Politik Recht Management und Technik Gabler Wiesbaden 2010 ISBN 978 3 8349 1947 2 S 769 777 Wolfgang Grundinger Lobbyismus im Klimaschutz Der Einfluss der Interessengruppen auf die nationale Ausgestaltung des EU Emissionshandels VS Verlag fur Sozialwissenschaften 2012 ISBN 978 3 531 18348 0 Einzelnachweise Bearbeiten Langtext Richtlinie 2003 87 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 13 Oktober 2003 uber ein System fur den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Anderung der Richtlinie 96 61 EG des Rates Art 192 1 ex Artkel 175 EGV siehe Information zum Dokument und Verfahren vgl Alexander Eisenkopf Andreas Knorr Emissionshandel als Leitinstrument fur eine effektive und effiziente EU Klimapolitik im Verkehr In Wirtschaftsdienst 2021 S 795 803 vgl Richtlinie 2003 87 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 13 Oktober 2003 uber ein System fur den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Anderung der Richtlinie 96 61 EG des Rates Verkundungsblatt ausgewertet bis 19 Januar 2023 beck online de Artikel 9 der Richtlinie 2003 87 EG in der Fassung von 2003 2002 358 EG Entscheidung des Rates vom 25 April 2002 uber die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenubereinkommen der Vereinten Nationen uber Klimaanderungen im Namen der Europaischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfullung der daraus erwachsenden Verpflichtungen In Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaften L Nr 130 15 Mai 2002 S 1 3 Kurzbezeichnungen anhand Emissionshandel verstehen Gesetze und Verordnungen Nicht mehr online verfugbar Umweltbundesamt Deutsche Emissionshandelsstelle DeHst archiviert vom Original am 1 Dezember 2017 abgerufen am 29 November 2017 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www dehst de Loste die Monitoring Leitlinien der 1 und 2 Handelsperiode ab Entscheidung 2004 156 EG Monitoring Leitlinien der 1 Handelsperiode und Entscheidung 2007 589 EG Monitoring Leitlinien der 2 Handelsperiode konsolidierte Fassung ersetzte die Register Verordnungen 2011 Nr 1193 2011 und 2010 Nr 920 2010 Vorlaufer war Beschluss 2010 2 EU mit 164 Sektoren BGBl I S 1578 Zuteilungsverordnung 2020 ZuV 2020 vgl Bundesministerium fur Klimaschutz Umwelt Energie Mobilitat Innovation und Technologie EZG EU ETS EDM abgerufen am 21 Januar 2023 BGBl I Nr 46 2004 Emissionszertifikategesetz 2011 BGBl I Nr 46 2004 idF BGBl I Nr 111 2010Normdaten Werk GND 4785368 2 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2003 87 EG Emissionshandelsrichtlinie amp oldid 236145535