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Die Ehrenerklarung lat declaratio honoris ist eine schriftliche oder mundliche Versicherung einer Person oder einer Personengruppe dass man eine andere Person oder Personengruppe den die Beleidigten hinsichtlich ihrer Ehrenhaftigkeit verkannt habe und sie in ihrer Wurde vollkommen anerkenne 1 Die Verpflichtung zur Abgabe einer Ehrenerklarung war Teil der historischen Abbitte In der Gegenwart kann sie z B Bestandteil eines Vergleichs bei aussergerichtlicher Streitschlichtung Schiedsmannsvergleich eines arbeitsgerichtlichen oder eines Zivilverfahrens Schadenersatzklage wegen Verletzung der personlichen Ehre sein Eine Ehrenerklarung hat keine rechtlich bindenden Folgen im Gegensatz zum Eid Versichert eine Person ihre eigene Ehrenhaftigkeit so ist dies keine Ehrenerklarung sondern wird als Ehrenwort bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Beispiele 2 Definitionen 3 Einzelnachweise 4 WeblinksBeispiele BearbeitenGemass der Forderung aus Artikel 1 der Himmeroder Denkschrift vor dem Hintergrund der deutschen Wiederbewaffnung gab der damalige Oberbefehlshaber der NATO Streitkrafte Dwight D Eisenhower gegenuber Bundeskanzler Konrad Adenauer am 23 Januar 1951 eine Ehrenerklarung fur die Soldaten der Wehrmacht ab 2 siehe auch Geschichte der Bundeswehr Im selben Zusammenhang gab dann am 3 Dezember 1952 Konrad Adenauer ebenfalls eine Ehrenerklarung fur die Soldaten der Wehrmacht vor dem Deutschen Bundestag ab Diese Erklarung wurde am 17 Dezember 1952 auch auf die Angehorigen der Waffen SS erweitert 3 Definitionen BearbeitenDefinition von Krunitz 4 Eine feyerliche Erklarung dass man jemanden dessen Ehre oder guten Namen man angegriffen fur eine ehrliche Person erkenne Es findet dergleichen nur in zweifelhaften Injurienfallen statt und wenn der Beklagte selbige vor Gericht leistet lasst Klager sich daran billig begnugen und darf auch jener den gehabten Willen und Vorsatz den andern zu injuriren oder zu beschimpfen nicht abschworen Zuweilen muss auch sogar ein Vorgesetzter seinem Subalternen dem er Unrecht gethan hat nach Gelegenheit mundlich und schriftliche Ehrenerklarung thun Definition von Pierer 5 Die Versicherung dass man den Werth u die Ehrenhaftigkeit des Beleidigten anerkenne Ehrenerklarung u Abbitte declaratio honoris et deprecatio injuriae die Genugthuung welche nach Deutschem Rechte der Beleidigte von dem Beleidiger dahin verlangen kann dass der Letztere in formlicher Weise zu erklaren hat er habe durch die dem Anderen zugefugte Beschimpfung die Ehre desselben nicht beeintrachtigen wollen u nehme dieselbe hiermit zuruck Die Form der Ableistung ist nach Particularrechten sehr verschieden bestimmt meist hat sie vor Gericht zu erfolgen u manche altere Gesetze kannten dabei verschiedene Scharfungen wie z B knieende Abbitte Abbitte vor dem Scharfrichter vor offentlicher Gemeinde etc Die neuere Zeit hat indessen erkannt dass wenigstens die Abbitte nicht immer eine wirklich dem Zweck entsprechende Genugthuung bietet weshalb die neueren Strafgesetzgebungen dieselbe nicht mehr aufgenommen u dafur meist nur das substituiert haben dass der Beleidigte eine beglaubigte Abschrift des den Beleidiger verurtheilenden Straferkenntnisses erhalt u bei offentlichen Beschimpfungen verlangen kann dass dasselbe auf Kosten des Beleidigers offentlich bekannt gemacht werde Einzelnachweise Bearbeiten Meyers Konversations Lexikon Band 5 5 Aufl 1894 Ed Bibliograph Inst Leipzig u Wien Seite 421 Online Version Hans Jurgen Schmidt Wir tragen den Adler des Bundes am Rock Chronik des Bundesgrenzschutzes 1951 1971 Fiedler Verlag Coburg 1995 ISBN 3 923434 17 0 S 72 Die Ehrenerklarung im Wortlaut inkl Erweiterung online J G Krunitz Oeconomische Encyclopadie Bd 10 2 Aufl 1785 S 189 Online Version Ehrenerklarung In Heinrich August Pierer Julius Lobe Hrsg Universal Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit 4 Auflage Band 5 Altenburg 1858 S 510 zeno org Weblinks BearbeitenBeispiel Forderung einer Ehrenerklarung um ein Zivilverfahren abzuwenden PDF Datei 49 kB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ehrenerklarung amp oldid 227380129