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Dorotheos altgriechisch Dwro8eos latinisiert Dorotheus war ein romisch griechischer Jurist der zur Zeit des Kaisers Justinian I lebte und vor 542 gestorben ist 1 Er war einer der Professoren sogenannte antecessores fur romisches Recht an der Rechtsschule von Beirut neben dem Kollegen Anatolios und einer der Kompilatoren der Digesten Tatsachlich war er bis auf die erste Version des Codex an jedem einzelnen Werk des funfteiligen Corpus iuris civilis beteiligt 2 Dorotheos hatte als quaestor sacri palatii hohen Beamtenstatus und trug zudem den hochsten senatorischen Rangtitel eines vir illustris Die Quaestoreneigenschaft bezeichnete das von ihm ausgeubte offentlichen Amt in Konstantinopel der senatorische Rangtitel auf seine Tatigkeit als Professor an der Rechtsschule von Beirut Diese wurde am 16 Juli 551 durch ein Erdbeben fast vollstandig zerstort Leben BearbeitenDas offentliche Amt war eine Voraussetzung fur die hohere Beamtenlaufbahn Die mit der Erstellung der Institutionen betrauten Juristen Tribonian Theophilos und Dorotheos hatten dieses Amt alle durchlaufen Tribonian hatte es zu der Zeit sogar noch inne Justinian strebte nach einem Anfangerlehrbuch zu seinen Digesten die als Fortgeschrittenenlehrbuch konzipiert waren Ihm schwebten als Vorbild die gaianischen Institutionen vor die auch dazu dienen sollten den komplexen Stoff der Digesten fur die Studentenschaft des Rechts zu gliedern und zu ordnen Den Auftrag erteilte Justinian Anfang 533 Ende des Jahres war das Werk unter dem Namen Elementa Constitutio Imperatoriam maiestatem fertiggestellt und konnte in Kraft treten Die Kompilationsarbeiten verkurzten die Rechtsmasse da nicht zeitgemasse und obsolete Gesetze und Rechtsansichten wegzulassen waren An Stellen die Quellen und Querverweise vertrugen sollten solche gefertigt werden 3 Dorotheos und seine Kollegen fertigten Kommentarliteratur zu den justinianischen Kompilationen Sie knupften insoweit an eine Tradition der klassischen Jurisprudenz an Das war zwar aufgrund kaiserlicher Anordnung untersagt siehe dazu Kommentierungsverbot 4 um seiner Anerkennung hinreichende Autorisierung zu verleihen 5 immer wieder aber ergingen Regelverstosse Ein grundlegendes Problem bestand darin dass der Corpus iuris auf Latein veroffentlicht war die Mehrzahl der ostromischen Juristen sowohl Studenten als auch Praktiker des Lateins aber nicht mehr machtig waren und ausschliesslich Griechisch sprachen beziehungsweise korrespondierten Somit bestand dringender Ubersetzungsbedarf Wortliche Ubersetzungen katὰ podas kata poda liess Justinian zu da diese seine Autoritat nicht untergraben konnten und auch die Gefahr von Fehlinterpretationen gebannt war Neben den zwei anderen Ausnahmen der Verweisung auf Parallelstellen paϱatitla und das Erstellen kurzer Inhaltsubersichten den sogenannten Index indi3 war nur die mundliche Interpretation im Rahmen der Vorlesungen zulassig Die Vorlesungen folgten einem strengen Aufbau der von Justinian in seiner Constitutio omnem vorgeschrieben wurde Diesem zufolge wurde zunachst der Index verlesen dann folgte die Lekture des lateinischen Originaltexts und dann wurden sprachliche und oder inhaltliche Schwierigkeiten erortert 6 Diese Erorterungen resultierten in den Scholien deren Untersuchung und Zuschreibung zu einzelnen Autoren einen grossen Teil der wissenschaftlichen Forschung in diesem Bereich ausmacht Jedenfalls zu Unterrichtszwecken fertigten die Rechtslehrer eigene Kommentare die sich unterschiedlich nah am exakten Wortlaut orientierten In den Vorlesungen wurden sie sodann diktiert Aufgrund der Tatsache dass jeder der Rechtslehrer alle drei Werke des Kaisers Institutiones Digesten und Codex unterrichtete ist es wahrscheinlich dass sie neben ihren eigenen Ubersetzungen zu den lateinischen Originaltexten auch eigene Kommentare zu jedem Bereich anfertigten Dieser Punkt ist aber umstritten 7 Literatur BearbeitenPaul Jors Dorotheos 22 In Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft RE Band V 2 Stuttgart 1905 Sp 1572 f Frits Brandsma Dorotheus and his Digest translation Groningen 1996 ISBN 90 6980 043 8 S 38 f Stephan Meder Rechtsgeschichte 2 Auflage Koln 2005 ISBN 978 3 8252 2299 4 S 99 f H J Scheltema Byzantine Law In Cambridge Medieval History 4 2 21 1967 S 55 77 The Oxford Dictionary of Byzantium 2005 Anmerkungen Bearbeiten Frits Brandsma Dorotheus and his Digest translation Groningen 1996 ISBN 90 6980 043 8 S 6 f Brandsma Dorotheus and his Digest translation S 5 George Mousourakis The historical and Institutional Context of Roman Law 2003 ISBN 978 0 7546 2108 9 S 381 410 hier S 390 f Stephan Meder Rechtsgeschichte 2 Auflage Koln 2005 ISBN 978 3 8252 2299 4 S 99 f Constitutio Tanta 21 Dieter Simon Aus dem Kodexunterricht des Thaleleios In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 86 1969 S 334 Frits Brandsma Dorotheus and his Digest translation Groningen 1996 ISBN 90 6980 043 8 S 38 f Normdaten Person GND 102441359 lobid OGND AKS LCCN nr97028370 VIAF 280800074 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME DorotheosALTERNATIVNAMEN DorotheusKURZBESCHREIBUNG byzantinischer Staatsbeamter und JuristGEBURTSDATUM 5 Jahrhundert oder 6 JahrhundertSTERBEDATUM vor 542 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dorotheos Jurist amp oldid 236679373