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Als Devolution lateinisch devolvere abwalzen wird die Ubergabe eines Rechts bzw eines Besitzes auf einen anderen bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsprechung 1 1 Staatsrechtslehre 1 2 Erbrecht 1 3 Rechtsmittel 2 Katholisches Kirchenrecht 3 Evangelisches Kirchenrecht 3 1 Protestantische Stifter 3 2 Preussische Kirchengesetze 3 3 Neuzeitliche Regelung 4 LiteraturRechtsprechung BearbeitenStaatsrechtslehre Bearbeiten In der Staatsrechtslehre bedeutet Devolution die Ubertragung administrativer Funktionen in einem Einheitsstaat an regionale Korperschaften Erbrecht Bearbeiten Im Rahmen des Erbrechts wird das Erbe z B an die Kinder des Verstorbenen und nicht an den Hinterbliebenen Ehegatten weitergegeben Dem hinterbliebenen Ehegatten verbleibt in diesem Fall nur sein Pflichtteil Rechtsmittel Bearbeiten Als Devolutionseffekt wird ein Rechtsmittel beschrieben das es ermoglicht eine Rechtssache vor eine hohere Instanz judex a quo zu bringen Das deutsche Recht sieht hier namentlich folgende Rechtsmittel vor die Berufung die Revision die BeschwerdeKatholisches Kirchenrecht BearbeitenUnter Devolution in der katholischen Kirche versteht man das Recht der hoheren Kirchenoberen tatig werden zu durfen wenn der Untergeordnete seinen gesetzlichen Pflichten und Aufgaben nicht nachkommt Besonders ist hier die Verleihung bzw Nachbesetzung von Kirchenamtern geregelt Im Jahr 1179 hob das Dritte Laterankonzil diese Falle besonders hervor So devolviert zum Beispiel das Besetzungsrecht vom Kapitel an den Bischof von diesem an den Erzbischof und von diesem letztendlich an den Papst Evangelisches Kirchenrecht BearbeitenProtestantische Stifter Bearbeiten Vor Erlassung der Preussischen Kirchengesetze sprach man von protestantischen Stiftern Ein protestantischer Stifter war in der Regel der jeweilige Landesherr Das Recht eine Verleihung durchzufuhren fiel auf diesen zuruck wenn das Kapitel die Verleihung nicht innerhalb der geordneten Frist vollzog Preussische Kirchengesetze Bearbeiten Eine Art Devolutionsrecht ist durch die neuen preussischen Kirchengesetze geschaffen indem nach 6 ff des Gesetzes uber die Verwaltung erledigter Bistumer vom 20 Mai 1874 die Verwaltungsbefugnisse eines abgesetzten Bischofs auf den koniglichen Kommissar ubergehen und nach Art 8 des Gesetzes vom 21 Mai 1874 Deklaration und Erganzung des Gesetzes vom 11 Mai 1873 die Vorbildung und Anstellung von Geistlichen betreffend das Recht zur Besetzung einer erledigten Pfarrei etc auf die Pfarrgemeinde ubergeht wenn der zur Prasentation oder Nomination Berechtigte innerhalb zweier Monate von der ergangenen Aufforderung an nicht fur die Stellvertretung sorgt Meyers Konversations Lexikon Neuzeitliche Regelung Bearbeiten Das Devolutionsrecht wird heute nur angewandt wenn die ortlichen verantwortlichen Gremien nicht innerhalb der geordneten Frist einen Kandidaten benennen oder wenn der benannte Kandidat sich als unfahig erweist Literatur BearbeitenDevolutionsrecht In Meyers Konversations Lexikon 4 Auflage Band 4 Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig Wien 1885 1892 S 915 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Devolutionsrecht amp oldid 168889393