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Unter der delegatio lat Zahlungsanweisung verstand man im klassischen romischen Recht eine Anweisung bzw Ermachtigung Inhaltsverzeichnis 1 Begriffsbestimmung 2 Grundgedanke 3 Rechtsverhaltnisse der Beteiligten 4 Anwendungsfalle 4 1 delegatio solvendi 4 2 delegatio obligandi 4 2 1 Aktivdelegation 4 2 2 Passivdelegation 5 Ausfuhrung der delegatio 6 LiteraturBegriffsbestimmung BearbeitenDie delegatio als juristischer Begriff im Obligationenrecht hat ihre ursprungliche Bedeutung in dem Wort delegare welches sich aus dem hergeleiteten legare als Gesandten senden zum Legaten machen ergibt Der Begriff delegare wiederum entfaltet eine Doppelbedeutung einmal im Anklang an legare im allgemeinen Sinn mit der Bedeutung ubertragen zuweisen beauftragen anvertrauen zuschicken und in einer mehr technischen Verwendung im juristischen Sinn anweisen beauftragen uberweisen Diese Sonderbedeutung in der Rechtssprache entwickelte sich aus dem zunachst gebrauchlicheren allgemeinen Sprachgebrauch und fand schliesslich v a im Schuldrecht als delegatio Einzug neben prozessualen und steuerrechtlichen Verwendungen Neben delegare werden in verschiedenen Quellen auch noch die Begriffe iubere und mandare im Sinne von anweisen oder ermachtigen verwendet Grundgedanke BearbeitenBei der delegatio geht es grundsatzlich um ein vereinfachtes System der Schuldbegleichung in einem Drei Personen Verhaltnis Durch einen Akt werden zwei Obligationen zum Erloschen gebracht Die dabei beteiligten Personen sind jeweils ein Anweisender Delegant ein Angewiesener Delegat und ein Anweisungsempfanger Delegatar Rechtsverhaltnisse der Beteiligten BearbeitenZwischen den genannten Personen ergeben sich verschiedenartige Rechtsbeziehungen Deckungsverhaltnis Delegant Delegat Die Anweisung des Deleganten ist im Regelfall von einer Schuld des Delegaten gedeckt Einlosungsverhaltnis Delegat Delegatar In dieser Relation wird tatsachlich geleistet Valutaverhaltnis Delegant Delegatar In dieser Relation findet die Wertverschiebung statt nbsp Anwendungsfalle BearbeitenInnerhalb der delegatio unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Anwendungsfallen Der Zahlung delegatio solvendi und der Eingehung einer Verbindlichkeit delegatio obligandi Bei Letzterer wurde versucht sie als die eigentliche Delegation zu erklaren was jedoch an der mangelnden quellenmassigen Begrundung scheiterte delegatio solvendi Bearbeiten Bei der Zahlungsanweisung delegatio solvendi leistet der Delegat an den Delegatar um im Normalfall von seiner Schuld gegenuber dem Deleganten befreit zu werden Dies hat zur Bedingung dass der Delegat der Schuldner des Deleganten ist Wenn der Delegant darauf abzielt wiederum seine eigene Schuld bei dem Delegatar zu begleichen weswegen er den Delegaten ermachtigt muss der Delegatar sein Glaubiger sein Ist dies nicht der Fall ist trotzdem noch eine delegatio solvendi moglich z B im Bereich der Schenkung was kein Schuldverhaltnis voraussetzt Es tritt somit die im Grundgedanken s o erwahnte Vereinfachung der Schuldenbegleichung ein da an die Stelle von zwei notwendigen Zahlungen Delegant an Delegatar und Delegat und Delegant eine Leistung Delegat an Delegatar tritt die beide Obligationen zum Erloschen bringt Valuta und Deckungsverhaltnis werden durch die Zahlung im Einlosungsverhaltnis erledigt Diese neue Forderung fuhrte dabei meist zur Tilgung der alten und hat damit die Novation zur Folge Nach herrschender Meinung hat der Hochklassiker Celsus in diesem Zusammenhang die Theorie aufgestellt dass in der Zahlung von Delegat an Delegatar eigentlich eine Zahlung von Delegat an Delegant und sodann Delegant an Delegatar steckt Obgleich umstritten ist dass Celsus diese sog Durchgangstheorie aufgestellt habe gilt sie dennoch als ein wichtiges Beispiel fur die Denkfigur der juristischen Sekunde vgl Wieacker in FS Erich Wolf 1962 421 ff delegatio obligandi Bearbeiten Bei der Verpflichtungsanweisung delegatio obligandi verpflichtet sich der Delegat mit Ermachtigung des Deleganten gegenuber dem Delegatar Hierin liegt auch der entscheidende Unterschied zur delegatio solvendi da zunachst keine Leistung sondern lediglich eine Verpflichtung zur Leistung stattfand Die delegatio obligandi kennt wiederum zwei Auspragungen Aktiv und Passivdelegation Aktivdelegation Bearbeiten Bei der Aktivdelegation findet ein Glaubigerwechsel statt d h fur den Fall dass der Delegant der Glaubiger des Delegaten ist kann der Delegant seine bestehende Forderung an den Delegatar ubertragen Wichtig ist dabei dass dies stets durch eine Anweisung des Deleganten erfolgen muss da er seine Forderung gegenuber dem Delegaten an den Delegatar verliert und es somit einer Einwilligung in diese Art der Delegation bedarf Da das romische Recht keine andere Moglichkeit fur die Abtretung vgl Zession einer Forderung sah war diese Aktivdelegation von besonderer Bedeutung Passivdelegation Bearbeiten Bei der Passivdelegation findet ein Schuldnerwechsel statt d h es ubernimmt der Delegat die Schuld des Deleganten reus und verpflichtet sich somit gegenuber dem Delegatar creditor als neuer Schuldner alius reus Dies stellt wohl auch zugleich den haufigsten Fall der Delegation dar Wichtig ist dabei auch dass der als alius reus anderer neuer Schuldner bezeichnete Delegat nicht unbedingt Schuldner des Deleganten zu sein braucht Es werden damit die Falle der Schenkung erfasst Es bedarf somit auch nicht der Einwilligung des alten Schuldners Delegant da dieser nicht wie in der Aktivdelegation eine Forderung verliert sondern seine Schulden beglichen bekommt vgl dazu auch Art 1274 Code Civil Der Altschuldner wird somit auch von seiner Leistungspflicht gegenuber dem Glaubiger befreit Es sind sogar Doppeldelegationen denkbar also dass ein Delegatar seine aufgrund der Delegation erlangte Forderung durch eine weitere Delegation ubertragen und damit seinem Glaubiger den neuen Schuldner an seiner des Delegatars Stelle uberweisen kann Ausfuhrung der delegatio BearbeitenDie delegatio wurde meist durch Stipulation also durch ein formliches Versprechenlassen geschlossen konnte aber auch formlos ohne ausdruckliche Ermachtigung erfolgen Die delegatio bleibt dann bestehen wenn sie mit dem Willen des Deleganten geschieht also stillschweigend gestattet wird wobei im Bereich der Passivdelegation sogar gegen den Willen geleistet werden kann s o Sofern eine Stipulation erfolgt ist lasst sie sich zwischen abstrakter und titulierter Stipulation unterscheiden Die titulierte Stipulation liegt bei Passiv und Aktivdelegation vor Beispielsweise konnte eine solche Stipulationsformel mit Novation im Bereich der Passivdelegation etwa so lauten quod Primus mihi debet mihi dare spondes oder bei der Aktivdelegation quod Primo debes mihi dare spondes Die abstrakte Stipulation findet meist bei Delegationen Anwendung denen kein Schuldverhaltnis zu Grunde liegt und somit auch keine Novation moglich ist So z B bei einer Doppelschenkung mit den Worten centum mihi dare spondes Literatur BearbeitenTheo Mayer Maly Romisches Recht 2 erweiterte Auflage Springer Verlag Wien 1999 ISBN 978 3211832202 Heinrich Honsell Romisches Recht 7 Auflage Springer Verlag Berlin u a 2010 ISBN 978 3 642 05306 1 Wolfgang Endemann Der Begriff der Delegatio im Klassischen Romischen Recht Elwert Verlag Marburg 1959 ISBN 978 3770800025 Rudolf Leonhard Delegatio 1 In Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft RE Band IV 2 Stuttgart 1901 Sp 2429 2431 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Delegatio amp oldid 232950977