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Der curator rei publicae c r p lat wortlich etwa derjenige der sich um das Gemeinwohl kummert auch curator civitatis im Deutschen manchmal Stadtkurator war ein ausserordentlicher Amtstrager im Romischen Reich Er wurde vom Kaiser bestellt um in einer Stadt fur geordnete Verhaltnisse vor allem in den Gemeindefinanzen zu sorgen Spater wandelte sich das zeitlich befristete irregulare seltene Amt in das regulare oberste Amt einer romischen Stadt Inhaltsverzeichnis 1 Quellen 2 Ernennung 3 Aufgaben 4 Wandlung zum regularen Oberbeamten der Stadt 5 Zahlen 6 Siehe auch 7 Literatur 8 BelegeQuellen Bearbeiten nbsp Die ersten curatores rei publicae sind fur die Zeit des Kaisers Trajan Fragment einer uberlebensgrossen Statue sicher uberliefert Die Quellen uber den c r p sind zunachst epigraphische in der Regel Grab und Ehreninschriften Diese geben in der Regel Amterlaufbahnen der betreffenden Person wieder wobei die Zuordnung eines als curator Bezeichneten oder mit einer cura Beauftragten nicht immer ganz deutlich ist Ahnlich ist es mit den juristischen Quellen Gesetzeskommentaren bzw Gesetzessammlungen in denen ein curator vorkommt 1 Antike Juristen die uber die Tatigkeit eines c r p geschrieben haben waren unter anderem Ulpian und Papirius Iustus der vor Severus d h 306 n Chr geschrieben hat Bei ihm war der c r p noch ein Sonderbeauftragter neben den regularen Magistraten 2 Ernennung BearbeitenZuerst scheinen c r p in der Zeit des Kaisers Trajan eingesetzt worden zu sein der von 98 bis 117 n Chr regierte Im Laufe des 2 Jahrhunderts stieg die Zahl der Amtstrager an jedenfalls den epigraphischen Quellen zufolge Es gibt Beispiele fur c r p aus dem Senatoren aber auch aus dem Ritterstand In der Regel aber nicht immer stammte der c r p nicht aus derjenigen Gemeinde in der er eingesetzt wurde oftmals aber kam er aus derselben Region Eine cura Sorge war zunachst nur eine offentliche Aufgabe wie es sie in antiken Gemeinden in grosser Zahl gab wie die cura aquae oder cura pecuniae publicae Normalerweise beauftragten die stadtischen Magistrate eine Person mit einer cura Alle diese Amter waren ehrenamtlich der Amtstrager war haftbar Sie wurden nur von hochgestellten wohlhabenden Personlichkeiten ausgeubt die sich eine unentgeltliche Tatigkeit leisten konnten Darum war es auch nicht immer leicht solche Personen fur eine cura zu finden In der alteren Altertumswissenschaft wurden die c r p eher negativ gesehen als ein Instrument mit dem der Kaiser in die Autonomie der Stadte habe eingreifen wollen 3 Spater als mehr Inschriften bekannt geworden waren anderte sich das Bild Die Anzahl der Amtstrager und der betroffenen Stadte war gering es kann keine Rede von einer flachendeckenden Uberwachung aller Stadte sein 4 Da viele c r p von den Gemeinden in denen sie tatig waren eine Dedikation erhielten eine Ehrenbezeugung ist es wahrscheinlich dass die Einsetzung eines solchen curators nicht immer gegen den Willen der Gemeinde war Vielmehr war es oft die Gemeinde selbst oder ein Teil der ortlichen Amtstrager die um die Entsendung gebeten hat Die Unkenntnis der ortlichen Amtstrager mit dem komplizierten Finanzwesen hatte ebenso wie Vetternwirtschaft und Korruption zu einer Misere gefuhrt die den Kaiser zum Eingreifen gezwungen habe so Walter Langhammer Die Einsetzung eines c r p habe allerdings nicht zur Eigenstandigkeit der Gemeinde beigetragen und in einem Teufelskreis die Unselbststandigkeit vergrossert 5 Aufgaben BearbeitenDer curator erhielt vom Kaiser einen Einsatzbrief mit recht genau festgeschriebenen und begrenzten Aufgaben seine Tatigkeit war zeitlich befristet jeweils auf die betreffende Stadt abgestimmt Ein c r p residierte nicht unbedingt in der Stadt Er ubernahm auch nicht die Funktion der eigentlichen Verwaltung die regularen Amtstrager der Stadt arbeiteten weiter Allerdings gab ihm die Autoritat des Kaisers eine grosse Machtfulle mit Aufgabe war in der Regel die Ordnung der Gemeindefinanzen vor allem die Kontrolle daruber ob bei Grundstuckskaufen und offentlichen Bauten alles mit rechten Dingen zugegangen war Burton zufolge hatte eigentlich der romische Statthalter einer Provinz umfassende Kompetenzen zur Kontrolle auch von Gemeinden war aber durch Mangel an Zeit und Ressourcen in der Ausubung beschrankt Ein c r p hingegen musste sich weder mit Rechtsprechung oder Steuereintreibung beschaftigen sondern konnte sich auf Gemeindefinanzen und verwaltung konzentrieren In diesem eng umgrenzten Sinne so Burton konne man den c r p als eine Art zusatzlichen Provinzstatthalter ansehen 6 Wandlung zum regularen Oberbeamten der Stadt BearbeitenAus dem c r p wurde sehr allmahlich eine normale Funktion in einer romischen Stadt In der Mitte des 3 Jahrhunderts kam es langsam dazu dass c r p Befugnisse der ortlichen Amtstrager selbst wahrnahmen 7 Burton verweist auf das bekannte Beispiel eines c r p der im Nordafrika des beginnenden 4 Jahrhunderts an einer Christenverfolgung beteiligt war Sein Handeln habe dabei dem entsprochen was normalerweise ortlichen Magistraten obleben habe 8 Der Ubergang zu einem regularen Amt sei im spaten 3 Jahrhundert zu verorten vermutet Burton als Folge oder gar bewusste Massnahme der Reformen der Tetrarchie 9 Seit Konstantin dienten die c r p als Stellvertreter des Statthalters in der Gemeinde Sie seien vom ordo decurionis der Gemeinde gewahlt und vom Kaiser bestatigt worden schreibt Langhammer Bei ihnen lag die Verantwortung fur die Finanzen und die Verwaltung der Gemeinde insgesamt sie korrespondierten mit dem Kaiser und dem Statthalter Bei Meinungsverschiedenheiten konnten die Gemeinden beim Kaiser appellieren 10 Zahlen BearbeitenDie Uberlieferung ist luckenhaft Dennoch kann man angesichts der vielen Stadte die es damals gab und der langen Zeitraume wegen davon auszugehen dass die meisten Stadte nie einen c r p als Sonderbeauftragten des Kaisers gehabt haben 11 Aus Italien sind bis einschliesslich des 3 Jahrhunderts 251 c r p bekannt 139 waren Senatoren 83 Ritter 29 ohne Angabe Fur die Zeit Trajans sind in Italien sechs Amtstrager uberliefert fur die Zeit von Severus und Caracalla 46 12 In Nordafrika gab es von 196 n Chr der ersten Erwahnung eines c r p dort bis zum Jahre 282 nur 18 c r p die heute bekannt sind Fur die Provinz Asia etwa der Westen der heutigen Turkei sind fur die hundert Jahre bis 260 n Chr dreissig c r p uberliefert 13 Siehe auch BearbeitenRomische Stadt Gaius Cornelius MinicianusLiteratur BearbeitenG P Burton The Curator Rei Publicae Towards a Reappraisal In Chiron Bd 9 1979 S 465 487 Ernst Kornemann Curatores In Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft RE Band IV 2 Stuttgart 1901 Sp 1774 1813 Belege Bearbeiten Werner Eck Die staatliche Organisation Italiens in der hohen Kaiserzeit C H Beck Munchen 1979 S 218 Werner Eck Die staatliche Organisation Italiens in der hohen Kaiserzeit C H Beck Munchen 1979 S 219 S 222 Nach G P Burton The Curator Rei Publicae Towards a Reapprisal In Chiron Bd 9 1979 S 465 487 hier S 479 480 Werner Eck Die staatliche Organisation Italiens in der hohen Kaiserzeit C H Beck Munchen 1979 S 211 Walter Langhammer Die rechtliche und soziale Stellung der Magistratus Municipalis und der Decuriones in der Ubergangsphase der Stadte von sich selbstverwaltenden Gemeinden zu Vollzugsorganen des spatantiken Zwangsstaates 1 4 Jahrhundert der romischen Kaiserzeit Steiner Wiesbaden 1973 S 169 G P Burton The Curator Rei Publicae Towards a Reapprisal In Chiron Bd 9 1979 S 465 487 hier S 476 477 Werner Eck Die staatliche Organisation Italiens in der hohen Kaiserzeit C H Beck Munchen 1979 S 227 G P Burton The Curator Rei Publicae Towards a Reapprisal In Chiron Bd 9 1979 S 465 487 hier S 477 G P Burton The Curator Rei Publicae Towards a Reapprisal In Chiron Bd 9 1979 S 465 487 hier S 480 481 Walter Langhammer Die rechtliche und soziale Stellung der Magistratus Municipalis und der Decuriones in der Ubergangsphase der Stadte von sich selbstverwaltenden Gemeinden zu Vollzugsorganen des spatantiken Zwangsstaates 1 4 Jahrhundert der romischen Kaiserzeit Steiner Wiesbaden 1973 S 169 S 175 G P Burton The Curator Rei Publicae Towards a Reapprisal In Chiron Bd 9 1979 S 465 487 hier S 481 Werner Eck Die staatliche Organisation Italiens in der hohen Kaiserzeit C H Beck Munchen 1979 S 211 G P Burton The Curator Rei Publicae Towards a Reapprisal In Chiron Bd 9 1979 S 465 487 hier S 481 483 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Curator rei publicae amp oldid 190121142