www.wikidata.de-de.nina.az
Die Chemikalien Verbotsverordnung ChemVerbotsV regelt die Beschrankungen und Verbote beim Inverkehrbringen und der Abgabe von bestimmten gefahrlichen Stoffen Gefahrstoffe oder Gemischen sowie Erzeugnissen die solche gefahrlichen Stoffe freisetzen konnen im Bereich der Bundesrepublik Deutschland Beschrankungen und Verbote die uberwiegend dem Arbeitsschutz dienen werden in der Gefahrstoffverordnung GefStoffV behandelt BasisdatenTitel Verordnung uber Verbote und Beschrankungen des Inverkehrbringens und uber die Abgabe bestimmter Stoffe Gemische und Erzeugnisse nach dem ChemikaliengesetzKurztitel Chemikalien VerbotsverordnungFruherer Titel des Inverkehrbringens gefahrlicher Stoffe Zubereitungen und Erzeugnisse Abkurzung ChemVerbotsVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Wirtschaftsverwaltungsrecht UmweltrechtFundstellennachweis 8053 6 37Ursprungliche Fassung vom 14 Oktober 1993 BGBl I S 1720 Inkrafttreten am 1 November 1993Letzte Neufassung vom Art 1 VO vom 20 Januar 2017 BGBl I S 94 Inkrafttreten derNeufassung am 27 Januar 2017Letzte Anderung durch Art 300 VO vom 19 Juni 2020 BGBl I S 1328 1363 Inkrafttreten derletzten Anderung 27 Juni 2020 Art 361 VO vom 19 Juni 2020 Weblink ChemVerbotsV GesetzestextBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Verbote und Beschrankungen 3 4 3 Regelungen zur Abgabe 5 bis 11 3 1 Besondere Anforderungen 3 2 Sachkunde 11 4 Rechtliches 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDurch die im Jahr 1993 in Kraft getretene ChemVerbotsV wurde eine Neuordnung und Zusammenfassung verschiedener Einzelverordnungen nach 17 des Chemikaliengesetzes vorgenommen Mit Ausnahme der FCKW Halon Verbots Verordnung FCKWHalonV und der schon genannten GefStoffV wurden damit alle stoffbezogenen Inverkehrbringensverbote und beschrankungen in einem einheitlichen Regelwerk zusammengefasst wahrend fruher die Vorschriften uber das Inverkehrbringen auch in der Gefahrstoffverordnung geregelt wurden Die ChemVerbotsV wurde zum 13 Juni 2003 1 und danach zur Anpassung an aktuelles EU Recht CLP Verordnung zum 20 Januar 2017 neu gefasst Verbote und Beschrankungen 3 4 BearbeitenAbschnitt 2 regelt Verbote und Ausnahmen die uber die in der EU unmittelbar geltenden Bestimmungen des Artikels 67 mit Anhang XVII der REACH Verordnung REACH VO hinausgehen 3 regelt unter anderem das Verbot fur das Inverkehrbringen und Verwenden von Formaldehyd z B in Mobeln oder Reinigungsmittel bestimmten Dioxinen und Furanen Pentachlorphenol und bestimmten biopersistente Fasern 2 4 regelt nationale Ausnahmen zu Beschrankungen der REACH VO fur Asbestfasern sowie Bleicarbonate und sulfate fur bestimmte Verwendungen etwa in historischen Verkehrsmitteln und Kunstwerken im Denkmalschutz oder in kulturhistorischen Gegenstanden sowie die nach 17 Abs 1 GefStoffV unter bestimmten Bedingungen zulassige Verwendung von chrysotilhaltigen Diaphragmen in bestehenden Chloralkali Elektrolyseanlagen 3 Regelungen zur Abgabe 5 bis 11 BearbeitenIn Abschnitt 3 der ChemVerbotsV sind die Regelungen zur Abgabe von Stoffen und Gemischen festgelegt die entweder gekennzeichnet sind 4 nbsp GHS02 nbsp GHS03 nbsp GHS06 nbsp GHS08mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 oder mit dem Gefahrenpiktogramm GHS08 und mindestens einem der Gefahrenhinweise H340 H350 H350i H360 H360F H360D H360FD H360Fd H360Df H370 oder H372 oder mit dem Gefahrenpiktogramm GHS03 oder mit dem Gefahrenpiktogramm GHS02 und mindestens einem der H Satze H224 H241 H242 oder bei bestimmungsgemasser Verwendung Phosphorwasserstoff entwickelnEs gibt allerdings eine ganze Reihe von Ausnahmen fur Kraftstoffe Sonderkraftstoffe und Heizole Methanol zur Verwendung in Brennstoffzellen verschiedene Gase gekennzeichnet nur mit GHS02 oder GHS03 die unter Gefahrgutklasse 2 fallen Klebstoffe Harter Mehrkomponentenkleber Mehrkomponenten Reparaturspachtel Mineralien fur Sammlerzwecke chemische Experimentierkasten pyrotechnische Gegenstande und E Zigaretten die nicht der ChemVerbotsV unterliegen 5 Abs 4 Die Abgabe der oben genannten Substanzen darf nur erfolgen 8 Abs 3 wenn a der Erwerber bestatigt oder nachweist dass er die Stoffe oder Gemische in erlaubter Weise verwenden oder weiterveraussern will und die rechtlichen Voraussetzungen hierfur erfullt b keine Anhaltspunkte fur eine unerlaubte Verwendung oder Weiterverausserung vorliegen und c der Erwerber uber die bei Verwendung des Stoffes Gemisches verbundenen Gefahren die notwendigen Vorsichtsmassnahmen beim bestimmungsgemassen Gebrauch und fur den Fall des unvorhergesehenen Verschuttens oder Freisetzens sowie die ordnungsgemasse Entsorgung unterrichtet wurde Bei Abgabe an eine naturliche Person muss diese mindestens 18 Jahre alt sein Die Abgabe oder die Bereitstellung fur Dritte darf im Einzelhandel nicht durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung erfolgen Das Selbstbedienungsverbot nach 23 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes gilt entsprechend 8 Abs 4 Besondere Anforderungen Bearbeiten Fur die oben genannten Substanzen die mit dem Gefahrenpiktogrammen GHS06 oder GHS08 gekennzeichnet sind gelten weitere Anforderungen Fur das Inverkehrbringen bedarf es der Erlaubnis durch die zustandige Behorde Erlaubnispflicht 6 Fur die Erlaubnis muss in jeder Betriebsstatte eine Person beschaftigt sein die einen Sachkundenachweis besitzt Jeder Wechsel einer sachkundigen Person muss der Behorde angezeigt werden Die Erlaubnis kann auf einzelne Stoffe oder Gemische beschrankt werden unter Auflagen erteilt und jederzeit widerrufen werden wenn die Anforderungen nicht mehr erfullt oder Auflagen nicht eingehalten werden Die Abgabe darf nur durch die sachkundige Person erfolgen 8 Abs 1 Eine Erlaubnispflicht besteht nicht wenn die Abgabe ausschliesslich an Wiederverkaufer berufsmassige Verwender oder offentliche Forschungs Untersuchungs und Lehranstalten erfolgt sowie fur Apotheken Stattdessen muss der Inverkehrbringer vor der erstmalige Abgabe oder Bereitstellung der Stoffe oder Gemische dies der zustandigen Behorde lediglich schriftlich anzeigen und eine sachkundige Person namentlich benennen Anzeigepflicht 7 Die eigentliche Abgabe kann in diesen Fallen dann auch durch eine beauftragte Person erfolgen 8 Abs 2 Apotheken sind auch von der Anzeigepflicht ausgenommen Der Inverkehrbringer muss ein Abgabebuch fuhren 9 Im Abgabebuch mussen Art und Menge der abgegebenen Stoffe oder Gemische das Datum der Abgabe der Verwendungszweck der Name der abgebenden Person und Name und Anschrift des Erwerbers und ggf der Empfangsperson dokumentiert werden Falls der Empfanger eine offentliche Forschungs Untersuchungs oder Lehranstalt ist zusatzlich die Angabe ob die Abgabe zu Forschungs Analyse oder Lehrzwecken erfolgt Die abgebende Person muss die Identitat des Erwerbers oder der Empfangsperson die Identitat feststellen Zusatzlich muss der Erwerber oder die Empfangsperson den Empfang durch Unterschrift bestatigen Das Abgabebuch und zugehorige Dokumentationen fur mindestens funf Jahre aufzubewahren Uber den Versandweg durfen diese Substanzen nur an Wiederverkaufer berufsmassige Verwender oder offentliche Forschungs Untersuchungs oder Lehranstalten 5 Abs 2 abgegeben oder angeboten werden 10 Sachkunde 11 Bearbeiten Die Sachkunde umgangssprachlich auch Giftprufung oder Giftschein genannt bescheinigt allgemeine Kenntnisse uber die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen der in Anlage 2 genannten giftigen sehr giftigen krebserzeugenden mutagenen frucht sowie organschadigenden hochentzundlichen und brandfordernden Stoffen und Zubereitungen mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren sowie die Kenntnis der sie betreffenden Vorschriften Sie kann auf einzelne gefahrliche Stoffe und Gemische die diese enthalten beschrankt werden Die erforderliche Sachkunde hat nachgewiesen wer eine Prufung von der zustandigen Behorde oder einer anerkannten Einrichtung bestanden oder eine anderweitige Qualifikation erworben hat Als geeignet gelten Approbation als Apotheker die Ausbildung zum Apothekerassistent oder dessen Ausubung die Ausbildung zum Pharmazieingenieur oder die Berufsausubung als pharmazeutisch technischer Assistent die Abschlussprufung zum Drogist wenn die Abschlussprufung 1992 oder spater abgelegt wurde und sich auf die Bereiche der Sachkundeprufung erstreckt hat die Abschlussprufung zum SchadlingsbekampferEine Anerkennung oder ein Zeugnis nach der Pflanzenschutz Sachkundeverordnung kann als Nachweis der Sachkunde fur die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln anerkannt werden die von Anlage 2 erfasst sind Die Prufung kann auch unter Berucksichtigung nachgewiesener fachlicher Vorkenntnisse auf die Kenntnis der Vorschriften beschrankt werden Wenn die Prufung oder der Erwerb der anderweitigen Qualifikation langer als sechs Jahre zuruckliegt muss der Sachkundige die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vorweisen Anders als in der ChemVerbotsV in der Fassung von 2003 reicht ein geeignetes Hochschulstudium als Qualifikation generell heute nicht mehr aus Fur Personen aus den Mitgliedstaaten der Europaischen Union gilt der Nachweis der Qualifikation als erbracht wenn sie die Voraussetzungen des Artikels 2 der Richtlinie 74 556 EWG 5 erfullen Rechtliches BearbeitenVerstosse gegen die Chemikalien Verbotsverordnung sind entweder Ordnungswidrigkeiten 12 oder Straftaten 13 Als Ordnungswidrigkeit gelten etwa Verstosse gegen die Anzeigepflicht nach 7 die Abgabepflichten nach 8 der Dokumentationspflicht nach 9 oder die Versandbeschrankungen nach 10 Als Straftat gelten ein vorsatzlicher oder fahrlassiger Verstoss gegen Verbote und Beschrankungen nach 3 oder die Erlaubnispflicht nach 6 Auch vorsatzliche Verstosse gegen die Abgabepflichten nach 8 oder die Versandbeschrankungen nach 10 konnen als Straftaten behandelt werden Siehe auch BearbeitenDreckiges DutzendLiteratur BearbeitenUlrich Welzbacher CLP und die Folgen fur weitere Rechtsvorschriften In Zeitschrift fur betriebliche Pravention und Unfallversicherung BPUVZ Nr 11 Erich Schmidt Verlag Berlin 2015 S 556 563 Weblinks BearbeitenOnline Werkzeuge fur das GefahrstoffmanagementEinzelnachweise Bearbeiten Text der bis zum 27 Januar 2017 geltenden Chemikalien Verbotsverordnung 3 Abs 2 und 3 in Verbindung mit Anlage 1 ChemVerbotsV 4 ChemVerbotsV mit Bezug auf die Eintrage 6 16 und 17 des Anhangs XVII der REACH Verordnung ChemVerbotsV Anlage 2 Anforderungen in Bezug auf die Abgabe Richtlinie 74 556 EWG des Rates vom 4 Juni 1974 uber die Einzelheiten der Ubergangsmassnahmen auf dem Gebiet der Tatigkeiten des Handels mit und der Verteilung von Giftstoffen und der Tatigkeiten die die berufliche Verwendung dieser Stoffe umfassen einschliesslich der Vermittlertatigkeiten abgerufen am 7 Dezember 2019 In Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaften L Nr 307 18 November 1974 S 1 4 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Chemikalien Verbotsverordnung amp oldid 233043809