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Das deutsche Pflanzenschutzgesetz dient dem Pflanzenschutz dem Schutz von Pflanzenerzeugnissen sowie dem Schutz von Menschen Tieren und des Naturhaushalts vor Gefahren insbesondere durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln BasisdatenTitel Gesetz zum Schutz der KulturpflanzenKurztitel PflanzenschutzgesetzAbkurzung PflSchGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Wirtschaftsverwaltungsrecht UmweltrechtFundstellennachweis 7823 5Ursprungliche Fassung vom 15 September 1986 BGBl I S 1505 Inkrafttreten am uberw 1 Januar 1987Letzte Neufassung vom 6 Februar 2012 BGBl I S 148 ber S 1281 Inkrafttreten derNeufassung am 14 Februar 2012Letzte Anderung durch Art 19 G vom 27 Juli 2021 BGBl I S 3146 3172 Inkrafttreten derletzten Anderung 16 Juli 2021 Art 36 G vom 27 Juli 2021 GESTA G049Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Historie 2 Inhalt 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseHistorie BearbeitenDas erste Pflanzenschutzgesetz wurde in Deutschland 1937 und nach dem Zweiten Weltkrieg 1949 in der Bundesrepublik sowie 1953 in der DDR erlassen 1 Inzwischen wird mit ihm vor allem europaisches Recht wie die Verordnung EG Nr 1107 2009 die sogenannte EU Pflanzenschutz Verordnung ausgefuhrt von der es viele Begriffsdefinitionen ubernimmt wie die was als Pflanzenschutzmittel zu verstehen sei oder die Richtlinie 2009 128 EG umgesetzt Inhalt BearbeitenNeben allgemeinen Aussagen zum Pflanzenschutz enthalt das Gesetz Vorschriften zur Anwendung von und dem Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutzgeraten und Pflanzenstarkungsmitteln Zudem regelt es die behordliche Uberwachung und Auskunftspflichten Es bindet Pflanzenschutz an die gute fachliche Praxis die sie formuliert und dazu wiederum zunachst an die Grundsatze des integrierten Pflanzenschutzes der Europaischen Union anknupft 2 Allerdings sieht das Gesetz sogar bei absichtlicher Missachtung dieser Grundsatze keine unmittelbare Sanktion vor Bussgeld droht erst fur Verstosse gegen ausdruckliche also konkretisierende Anordnungen der zustandigen Behorde nachdem ein derartiger Verwaltungsakt zur Durchsetzung guter fachlicher Praxis erforderlich und vollziehbar geworden war 3 Uber die Ermachtigung der Regierung mittels Rechtsverordnung die Anwendung einzelner Stoffen in jeder Hinsicht zu verbieten bestimmt das Gesetz die Strafbarkeit des auch nur versuchten Anwendens Inverkehrbringens oder Verbringens innerhalb der EU von Pflanzenschutzmitteln fur die ein vollstandiges Anwendungsverbot nach dieser Pflanzenschutz Anwendungsverordnung besteht 4 Pflanzenschutzmittel mit solch einem vollstandigen Anwendungsverbot oder deren Gemische sind nach Gesetz zu beseitigen und zu Abfall erklart so dass jeder unerlaubte Umgang damit schon bei Fahrlassigkeit strafbar oder zumindest ordnungswidrig wird 5 12 enthalt weitere Vorschriften fur die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln PSM Voraussetzung ist die nicht ruhende Zulassung des PSM und seine Anwendung in den erklarten Grenzen dieser Zulassung Allgemein verboten ist eine Anwendung jedoch auf Freilandflachen die befestigt oder nicht gartnerisch oder land oder forstwirtschaftlich genutzt sind 6 So ist auch die Frist geregelt in der das Pflanzenschutzmittel nach Ablauf oder Widerruf der Zulassung noch angewendet werden darf Aufbrauchfrist Weblinks BearbeitenText des PflanzenschutzgesetzesEinzelnachweise Bearbeiten Historie nationaler Regelungen im Pflanzenschutz Uber den Aktionsplan NAP Pflanzenschutz NAP Plant Protection Nicht mehr online verfugbar Ehemals im Original abgerufen am 21 August 2017 1 2 Vorlage Toter Link www nap pflanzenschutz de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Gute fachliche Praxis des Pflanzenschutzes 3 Abs 1 Satz 1 und Satz 2 PflSchG integrierter Pflanzenschutz durch Verweis in 3 Abs 1 Satz 2 Ziff 1 auf Anhang III der Richtlinie 2009 128 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Oktober 2009 uber einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft fur die nachhaltige Verwendung von Pestiziden 3 Abs 1 Satz 3 in Verbindung mit 68 Abs 1 Ziff 1 PflSchG 69 Abs 1 Nr 2 und Abs 6 PflSchG mit den Verboten und der Ermachtigungsnorm 14 PflSchG und der Liste der derzeit 45 Stoffe mit vollstandigem Anwendungsverbot in Anlage 1 zu 1 Pflanzenschutz AnwendungsV Beseitigungspflicht und damit Erklarung zu Abfall sogen Zwangsabfall gem 15 PflSchG woraus die abfallrechtlichen Konsequenzen gem KrWG und 326 StGB folgen ordnungswidrig nach 68 Abs 1 Ziff 7 also auch bei Anwendung sogenannter Hausmittel wie Kochsalzlosung oder Essig zur FugenreinigungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4210949 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pflanzenschutzgesetz amp oldid 229238002