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Die Verordnung EG Nr 1107 2009 1 auch Pflanzenschutzmittelverordnung genannt definiert den Begriff Pflanzenschutzmittel nach dem Verwendungszweck eines Stoffes oder seiner Zubereitung 2 Dazu mussen Pflanzenschutzmittel bestimmte Kriterien erfullen Dazu gehort dass sie Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse gegen Schadorganismen schutzen oder vor ihnen bewahren dass sie ohne ein Nahrstoff zu sein Lebensvorgange von Pflanzen wie ihr Wachstum beeinflussen unerwunschte Pflanzen Unkraut oder Pflanzenteile vernichten ihr Wachstum hemmen oder verhindern oder Pflanzenerzeugnisse etwa Saat konservieren Verordnung EU Nr 1107 2009Titel Verordnung EG Nr 1107 2009 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Oktober 2009 uber das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79 117 EWG und 91 414 EWG des RatesBezeichnung nicht amtlich PflanzenschutzmittelverordnungGeltungsbereich EWRRechtsmaterie Umweltrecht ChemikalienrechtGrundlage EGV insbesondere Art 37 Abs 2 Art 95 und Art 152 Abs 4 lit b Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 14 Juni 2011Fundstelle ABl L Nr 309 24 November 2009 S 1 50Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Ein Pflanzenschutzmittel im Sinne dieser Verordnung besteht aus dem Wirkstoff also dem Stoff Chemikalie oder ein Mikroorganismus der allgemein oder spezifisch gegen Schadorganismen an Pflanzen Pflanzenteilen oder Pflanzenerzeugnissen vorgeht 3 wobei Schadorganismen alle fur Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse schadlichen Arten Stamme oder Biotypen von Pflanzen Tieren oder Krankheitserregern sind 4 und kann weitere Komponenten enthalten Safener also ein Stoff oder Gemische darin der den toxischen Effekt des Wirkstoffs auf bestimmte Pflanzen unterdrucken oder mindern soll 5 Synergist also ein Stoff darin der den oder die Wirkstoffe verstarken soll ohne selbst Wirkstoff zu sein 6 und oder Beistoff also ein sonstiger Stoff ohne die vorgenannten Zwecke und Wirkungen der zu anderen Zwecken wie zur Verdunnung zur Erleichterung des Umgangs etwa bei der Dosierung bei Ausbringung beigemischt ist Fur Beistoffe die erst beim Verwender beigemischt werden sollen sowie fur Zusatzstoffe also fur beim Verwender zugegebene Beistoffe zur Verstarkung des Wirkstoffs oder anderer pestizider Eigenschaften gilt die Verordnung ebenfalls 7 Fur das Verwenden wie das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sind in der Europaischen Union mindestens zwei Stufen zu nehmen Bevor ein Pflanzenschutzmittel entwickelt und auf den europaischen Markt gebracht werden kann muss der Wirkstoff auf Antrag des Herstellers genehmigt sein entsprechend sind Safener und Synergisten genehmigungsbedurftig 8 Erst nach dieser Genehmigung durch Verordnung 9 und damit Aufnahme in die uber Internet einsehbare Liste 10 kann in den einzelnen Mitgliedstaaten das jeweilige Zulassungsverfahren 11 fur das Pflanzenschutzmittel beginnen Ist die Zulassung in einem EU Mitgliedsstaat erteilt sind die anderen auf Antrag zur erleichterten gegenseitigen Anerkennung verpflichtet 12 Im Falle einer Genehmigung gibt es ein Uberwachungsprogramm um sicherzustellen dass die Ruckstande von Pestiziden in Lebensmitteln die Grenzwerte der Europaischen Behorde fur Lebensmittelsicherheit EFSA einhalten Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Europaischen Union wird durch die Verordnung Nr 1107 2009 uber Pflanzenschutzmittel in Zusammenarbeit mit anderen EU Verordnungen und Richtlinien geregelt z B die Verordnung uber Ruckstandshochstwerte in Lebensmitteln RHG der Verordnung EG Nr 396 2005 13 und der Richtlinie uber einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft fur die nachhaltige Verwendung von Pestiziden Richtlinie 2009 128 EG 14 Diese Dokumente dienen dazu den sicheren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der EU in Bezug auf die menschliche Gesundheit und die Umweltvertraglichkeit zu gewahrleisten Die zustandigen Behorden in der EU die mit der Regulierung von Pestiziden arbeiten sind die Europaische Kommission die EFSA die Europaische Chemikalienagentur ECHA Umsetzung in Deutschland BearbeitenRegelungen zur Umsetzung und Erganzung enthalt insbesondere das Pflanzenschutzgesetz Zustandig ist das Bundesamt fur Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 15 Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung EG Nr 1107 2009 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Oktober 2009 uber das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79 117 EWG und 91 414 EWG des Rates Artikel 2 Absatz 1 nachfolgend zusammengefasst Art 2 Abs 2 Definition Art 3 Ziffer 7 Art 2 Abs 3 a Art 2 Abs 3 b Art 2 Abs 3 c und d Art 25 ff Artikel 13 zur Veroffentlichung Abs 4 EU Pesticides database mit Suchfunktionen auch zu den zu uberwachenden Hochstruckstanden englisch ab Art 28 Art 40 f Verordnung EG Nr 396 2005 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 23 Februar 2005 uber Hochstgehalte an Pestizidruckstanden in oder auf Lebens und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Anderung der Richtlinie 91 414 EWG des Rates Richtlinie 2009 128 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Oktober 2009 uber einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft fur die nachhaltige Verwendung von Pestiziden s mit weiteren Links seine Homepage Online Datenbank uber Pflanzenschutzmittel und ihre Zulassung deutsch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EG Nr 1107 2009 Pflanzenschutzmittelverordnung amp oldid 234868355