Das Bundesschienenwegeausbaugesetz regelt zusammen mit dem Bedarfsplan für die Bundesschienenwege, der dem Gesetz als Anlage beigefügt ist, den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes.
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes |
Kurztitel: | Bundesschienenwegeausbaugesetz |
Abkürzung: | BSWAG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht, Eisenbahnrecht |
Fundstellennachweis: | 933-12 |
Erlassen am: | 15. November 1993 (BGBl. I S. 1874) |
Inkrafttreten am: | 24. November 1993 |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 G vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3221) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: | 29. Dezember 2016 (Art. 3 G vom 23. Dezember 2016) |
GESTA: | J027 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Inhalte Bearbeiten
In den Bedarfsplan sollen insbesondere aufgenommen werden Schienenverkehrsstrecken des Fern- und Nahverkehrs, Schienenverkehrsknoten und Schienenverkehrsanlagen, die dem kombinierten Verkehr Schiene/Straße/Wasserstraße sowie der direkten Verknüpfung von Fernverkehrsstrecken mit internationalen Verkehrsflughäfen dienen. Zu den Ausbaumaßnahmen können auch Maßnahmen zur Elektrifizierung an bestehenden Schienenstrecken der Eisenbahnen des Bundes gehören.
Der Bedarfsplan für die Bundesschienenwege und die entsprechenden Pläne für andere Verkehrsträger sind im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung aufeinander abzustimmen. Hierbei sind auch Ausbaupläne für den europäischen Eisenbahnverkehr und kombinierten Verkehr, Belange des Umweltschutzes und Zielsetzungen der Raumordnung angemessen zu berücksichtigen.
Über den Fortschritt der im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege aufgelisteten Projekte berichtet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur jährlich dem Deutschen Bundestag im Verkehrsinvestitionsbericht.
Geplante Änderungen Bearbeiten
Die Ampel-Koalition hat 2023 zwei Gesetzesinitiativen zur Anpassung des Gesetzes auf den Weg gebracht.
Zum einen wurde dem Deutschen Bundestag am 17. Mai 2023 das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vorgelegt, welches am 20. Oktober 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Das verabschiedete Gesetz beinhaltet auch eine Anpassung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes. Analog der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus 2022 wurde für den Bau oder die Änderung eines Bundesschienenweges ein überragendes öffentliches Interesse definiert. Gleichzeitig wurden die Maßnahmen des Deutschland-Takts in Projektbündel aufgeteilt und zehn neue Vorhaben in den potenziellen Bedarf aufgenommen.
Zum anderen beschloss das Bundeskabinett am 7. Juni 2023 den Entwurf einer Gesetzesnovelle; demnach sind folgende Änderungen vorgesehen:
- Der Bund kann sich auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung beteiligen.
- Der Bund kann auf Grundlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur finanzieren.
- Bestimmte Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit (z. B. der Betrieb von Personenaufzügen) oder freiwilligen Lärmsanierungen können finanziert werden.
- In Verkehrsstationen kann der Bund auch Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten und die Verkehrsstationen an den zukünftigen verkehrlichen Bedarf anpassen; dies gilt insbesondere für eine Anpassung der Bahnsteige.
Der Bundesrat forderte Ende September 2023 in einer Stellungnahme u. a., dass der Bund eine Klarstellung der Förderfähigkeit von Empfangsgebäuden und Serviceeinrichtungen vornimmt, da bislang für Empfangsgebäude und Serviceeinrichtungen (insbesondere Abstellanlagen) eine Finanzierungslücke besteht und er auch ermächtigt werden soll, sich an Ersatzinvestitionen und kapazitätserhöhenden Maßnahmen finanziell zu beteiligen, wenn hierdurch ein künftiger Bedarf bedient werden kann.
Weblinks Bearbeiten
Einzelnachweise Bearbeiten
- BT-Drs. 20/2295
- Schnellere Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschlossen. Deutscher Bundestag, 20. Oktober 2023, abgerufen am 21. Oktober 2023.
- Beschlussempfehlung und Bericht. Deutscher Bundestag, 18. Oktober 2023, abgerufen am 21. Oktober 2023.
- Kabinett beschließt Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes. In: Pressemitteilung 51/2023. Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 7. Juni 2023, abgerufen am 7. Juni 2023.
- Stellungnahme des Bundesrates – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes. (PDF) 29. September 2023, abgerufen am 3. Oktober 2023.