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Durch den Beschluss 1 80 des Assoziationsrates EWG Turkei uber die Entwicklung der Assoziation vom 19 September 1980 1 im Folgenden kurz ARB 1 80 ist das Aufenthaltsrecht der turkischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehorigen in den Mitgliedstaaten der Europaischen Union auf eine europarechtliche Grundlage gestellt worden Obwohl der ARB 1 80 seinem Wortlaut nach nur die Verlangerung der Arbeitserlaubnis turkischer Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten der Europaischen Union regelt hat er durch die Rechtsprechung des EuGH auch aufenthaltsrechtliche Bedeutung erlangt Inhaltsverzeichnis 1 Historischer Hintergrund des Beschlusses 2 Begunstigter Personenkreis 3 Aufenthaltsrechtliche Erweiterung des Geltungsumfangs seit der Sevince Entscheidung 4 Zeitlicher Umfang der Beschaftigung 5 Beschaftigungsunterbrechungen wahrend der Anwartschaftsphase der ersten vier Jahre 6 Verlust des ARB Status 7 Bedeutung des ARB 1 80 fur die Familienangehorigen turkischer Arbeitnehmer 8 Praktische Auswirkungen des ARB 1 80 Status auf die Aufenthaltssituation in Deutschland 9 Charakter des Aufenthaltsrechts nach dem ARB 1 80 10 Einzelnachweise 11 WeblinksHistorischer Hintergrund des Beschlusses BearbeitenDer ARB 1 80 geht auf das Assoziationsabkommen EWG Turkei vom 12 September 1963 zuruck Das Vertragswerk sieht eine Verstarkung der Handels und Wirtschaftsbeziehungen durch die schrittweise Herstellung einer Zollunion der Arbeitnehmerfreizugigkeit der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs mit dem Endziel einer Vollmitgliedschaft der Turkei in der Europaischen Union vor Zur Verwirklichung dieser Ziele wurde ein Assoziationsrat gegrundet der befugt ist begleitende Beschlusse zu fassen Der Beschluss Nr 1 80 behandelt die Forderung der Integration der bereits in einem Mitgliedstaat der Europaischen Union ansassigen turkischen Arbeitnehmer Begunstigter Personenkreis BearbeitenDer ARB 1 80 regelt die Rechtsverhaltnisse von turkischen Arbeitnehmern also Personen die einer unselbstandigen Beschaftigung nachgehen und hierfur ein Entgelt erhalten Nicht erfasst werden selbstandige Unternehmer Nicht erfasst werden auch turkische Arbeitnehmer die noch in der Turkei leben und in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europaischen Union arbeiten mochten denn der ARB 1 80 wendet sich nur an die bereits legal in diesem Mitgliedstaat lebenden turkischen Arbeitnehmer denen die Einreise und der Aufenthalt gestattet worden ist Der ARB 1 80 gewahrt somit kein Recht auf freie Einreise 2 Ist der turkische Arbeitnehmer ein Jahr bei demselben Arbeitgeber beschaftigt gewesen so hat er einen Anspruch auf Verlangerung seiner Arbeitserlaubnis bei demselben Arbeitgeber Art 6 Abs 1 ARB 1 80 erster Gedankenstrich Nach drei Jahren ordnungsgemasser Beschaftigung hat der turkische Arbeitnehmer Anspruch auf Verlangerung seiner Arbeitserlaubnis fur eine Tatigkeit im selben Beruf Art 6 Abs 1 ARB 1 80 zweiter Gedankenstrich Er darf also nach dem dritten Beschaftigungsjahr zu einem Unternehmen wechseln das in derselben Branche tatig ist Nach vier Jahren ordnungsgemasser Beschaftigung hat der turkische Arbeitnehmer freien Zugang zu jeder von ihm gewahlten Beschaftigung im Lohn oder Gehaltsverhaltnis Art 6 Abs 1 ARB 1 80 dritter Gedankenstrich Er kann sich also auf jede freie Stelle bewerben und geniesst damit Freizugigkeit innerhalb des Mitgliedstaats der Europaischen Union in dem er lebt nicht jedoch daruber hinaus 3 Aufenthaltsrechtliche Erweiterung des Geltungsumfangs seit der Sevince Entscheidung BearbeitenBis Anfang der 1990er Jahre hatte der ARB 1 80 keine nennenswerte Bedeutung im deutschen Auslanderrecht weil ein auslandischer Arbeitnehmer in Deutschland mit einer Arbeitserlaubnis allein nichts anfangen konnte Er benotigte nach dem damals geltenden Recht immer auch zusatzlich eine Aufenthaltserlaubnis die ihm die Aufnahme einer Beschaftigung nach Massgabe der Arbeitserlaubnis des Arbeitsamtes heute Agentur fur Arbeit gestattete Die Aufenthaltserlaubnis war fur die Arbeitserlaubnis vorgreiflich eine Arbeitserlaubnis ohne Aufenthaltserlaubnis somit wertlos Im Juni 1989 legte ein niederlandisches Gericht dem EuGH u a die Frage vor ob der ARB 1 80 als europaisches Recht der gerichtlichen Kontrolle durch den EuGH zuganglich sei ob er in den Mitgliedstaaten der Union unmittelbar gelte und ob aus dem Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis auch aufenthaltsrechtliche Folgerungen zu ziehen seien Der EuGH bejahte in seinem ersten Urteil zum ARB 1 80 der Sevince Entscheidung 4 alle drei Fragen und fuhrte u a aus ohne Aufenthaltsrecht werde dem ARB 1 80 seine praktische Wirksamkeit genommen weshalb im Falle eines Anspruchs auf eine Arbeitserlaubnis auch ein Aufenthaltsrecht bestehe Diese Entscheidung und eine Vielzahl weiterer Entscheidungen in der Folgezeit revolutionierten das deutsche Auslanderrecht Gleichsam uber Nacht verbesserte sich der Status vieler turkischer Arbeitnehmer in Deutschland erheblich Eine mindestens einjahrige Beschaftigung gewahrte im Falle von eintretender Arbeitslosigkeit nicht mehr nur eine gewisse Vorzugsstellung auf dem Arbeitsamt sondern gab vor allem ein auf Dauer angelegtes Bleiberecht das durch die nationale Gesetzgebung nicht mehr entzogen werden konnte Der arbeitslos gewordene turkische Arbeitnehmer konnte nicht mehr ohne weiteres zur Ausreise in sein Heimatland aufgefordert werden weil er ein vom Arbeitsplatz losgelostes Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche erhielt Erst uber 10 Jahre spater zog der deutsche Gesetzgeber die erforderlichen Konsequenzen aus der Rechtsprechung des EuGH und gab mit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 1 Januar 2005 die bisher bestehende Trennung von Aufenthaltserlaubnisverfahren bei der Auslanderbehorde und Arbeitserlaubnisverfahren bei der Agentur fur Arbeit auf Seitdem entscheidet die Auslanderbehorde sowohl uber das Aufenthaltsrecht als auch uber die Erlaubnis einer Beschaftigung nachgehen zu durfen in einem Verwaltungsakt Die separate Arbeitserlaubnis ist entfallen an ihre Stelle ist ein innerbehordliches Mitwirkungsrecht der Agentur fur Arbeit im auslanderbehordlichen Verfahren getreten 39 AufenthG Zeitlicher Umfang der Beschaftigung BearbeitenVom ARB 1 80 geschutzt werden turkische Arbeitnehmer die dem regularen Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehoren Arbeitnehmer in diesem Sinne ist wer eine tatsachliche und echte Tatigkeit ausubt wobei nur solche Tatigkeiten ausser Betracht bleiben die wegen ihres geringen Umfangs vollig untergeordnet und unwesentlich sind Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhaltnisses besteht darin dass jemand wahrend einer bestimmten Zeit fur einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt fur die er als Gegenleistung eine Vergutung erhalt Regularer Arbeitsmarkt bezeichnet die Gesamtheit der Arbeitnehmer die den Rechts und Verwaltungsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats nachkommen und somit das Recht haben eine Berufstatigkeit in dessen Hoheitsgebiet auszuuben 5 Damit ist die Frage aufgeworfen wie umfangreich eine Beschaftigung sein muss damit aus ihr ein Arbeitnehmerstatus erwachsen kann Zugleich stellt sich die Frage ob der Arbeitnehmerstatus auch Personen zuerkannt werden kann die ursprunglich nicht zur Ausubung einer Erwerbstatigkeit einreisten z B als Studenten oder als Asylbewerber oder lediglich zu Tatigkeiten kamen die nach deutschem Auslanderrecht nur befristet ausgeubt werden durften z B als Spezialitatenkoch Zur Frage von befristeten Beschaftigungsverhaltnissen entschied der EuGH dass der ursprungliche Beschaftigungsanlass fur die Frage eines Anspruchs nach dem ARB 1 80 bedeutungslos ist Wer eine der Anspruchsstufen erfullt darf bleiben auch wenn die Auslanderbehorde von vornherein nur eine befristete Tatigkeit bewilligte und dem turkischen Arbeitnehmer verdeutlichte dass eine Verlangerung des Aufenthaltsrechts uber die Befristung hinaus ausgeschlossen sei 6 Studenten konnen grundsatzlich auch Arbeitnehmerstatus haben allerdings war und ist die Aufnahme einer Berufstatigkeit in Deutschland wahrend eines Studienaufenthalts nur in geringfugigem Umfang gestattet bis zu 120 volle Arbeitstage oder 240 halbe Arbeitstage im Kalenderjahr 7 Die Rechtslage ist hier bis heute nicht abschliessend geklart Akzeptiert hat der EuGH Tatigkeiten von Au pair Kraften und Studenten die neben dem Studium arbeiten wenn ihre Tatigkeit den Umfang zumindest einer halben Stelle annimmt ca 15 25 Stunden pro Woche Ob auch kurzere Tatigkeiten auch ausserhalb des Studentenstatus z B ein Job auf 400 Euro Basis fur wenige Stunden in der Woche ausreichen hat der EuGH in der Rechtssache Genc 8 ausdrucklich offengelassen und darauf hingewiesen dass die Beurteilung von Detailfragen zu von ihm aufgestellten Rechtsgrundsatzen Sache der nationalen Gerichte sei Vom EuGH geklart ist nur dass der ursprungliche Einreisegrund als Student als Au Pair als Asylbewerber der Anwendung des ARB 1 80 nicht entgegensteht In Ausfullung des EuGH Urteils vom Februar 2010 in der Rechtssache Genc haben sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg Frau Genc Recht gegeben und ihr ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht trotz geringer Beschaftigung zuerkannt Das hiergegen angerufene Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidungen der Vorinstanzen bestatigt und im April 2012 fur die deutsche Verwaltungspraxis entschieden dass Arbeitnehmer im Sinne des Art 6 Abs 1 ARB 1 80 auch sei wer eine geringfugige Beschaftigung ausubt wenn eine Gesamtbewertung ergibt dass es sich hierbei um eine echte und tatsachliche Tatigkeit handelt die nicht vollig untergeordnet und unwesentlich ist Im entschiedenen Fall der Frau Genc ging es um eine Beschaftigung als Reinigungskraft die uber mehrere Jahre anfanglich mit 5 spater mit 10 Wochenstunden ausgeubt wurde 9 Beschaftigungsunterbrechungen wahrend der Anwartschaftsphase der ersten vier Jahre BearbeitenAusdrucklich geregelt hat der ARB 1 80 nur einige wenige Falle die der Erfullung der vorstehend genannten Voraussetzungen entgegenstehen konnten Der Jahresurlaub und die Abwesenheit wegen Mutterschaft Arbeitsunfall oder kurzer Krankheit werden den Zeiten ordnungsgemasser Beschaftigung gleichgestellt Die Zeiten unverschuldeter Arbeitslosigkeit die von den zustandigen Behorden ordnungsgemass festgestellt worden sind sowie die Abwesenheit wegen langer Krankheit werden zwar nicht den Zeiten ordnungsgemasser Beschaftigung gleichgestellt beruhren jedoch nicht die aufgrund der vorherigen Beschaftigungszeit erworbenen Anspruche Art 6 Abs 2 ARB 1 80 Eine Reihe weiterer Sachverhalte sind durch mehrere EuGH Entscheidungen geklart worden Geklart ist dass das erste Beschaftigungsjahr ohne jede Unterbrechung durchlaufen werden muss Da Art 6 Abs 2 ARB 1 80 von erworbenen Anspruchen spricht wirken Unterbrechungen im ersten Beschaftigungsjahr wenn der schwachste Anspruch nach Art 6 Abs 1 erster Gedankenstrich noch nicht entstanden ist anspruchsvernichtend 10 Eine Kumulation mehrerer Beschaftigungen ist ausgeschlossen 11 Mit der Aufnahme einer weiteren Beschaftigung wahrend des ersten Jahres beginnt die Frist daher von neuem zu laufen fruhere Beschaftigungszeiten bleiben dabei unberucksichtigt Die drei Anspruchsstufen mussen zudem der Reihe nach durchlaufen werden 12 Fur die dritte Anspruchsstufe genugt es nicht vier Jahre in derselben Branche gearbeitet zu haben wenn davon nicht die ersten drei Jahre beim selben Arbeitgeber und das vierte Jahr zumindest in derselben Branche waren Der turkische Arbeitnehmer muss zudem uber eine gesicherte Aufenthaltsposition verfugen Es zahlen daher nur Zeiten in denen er im Besitz einer regularen Aufenthaltserlaubnis ist Sevince 4 Kazim Kus Entscheidung 1992 13 Zeiten zu denen er nur uber ein Visum verfugte oder Zeiten eines nur vorlaufigen Aufenthaltsrechts nach Antragstellung bis zur Entscheidung der Auslanderbehorde oder Zeiten wahrend der aufschiebenden Wirkung seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht bleiben grundsatzlich unberucksichtigt Sind Beschaftigungsunterbrechungen in dem ausgeubten Beruf typisch so sind sie fur den Erwerb von Anspruchen nach dem ARB 1 80 grundsatzlich unschadlich Ein Seemann der ublicherweise nur fur eine bestimmte Zeit anheuert nach der Ruckkehr in den Heimathafen dann zunachst keiner Tatigkeit nachgeht sondern bei seiner Familie lebt und nach einigen Wochen wieder fur begrenzte Zeit neu anheuert ist wie jemand zu behandeln der in einem durchgehenden Beschaftigungsverhaltnis steht da der ARB 1 80 in diesem Berufszweig sonst leer liefe In diesem Fall bedarf es keiner Meldung beim Arbeitsamt wenn am Ende des ersten Beschaftigungsverhaltnisses schon ein zweiter Arbeitsvertrag geschlossen wurde der erst spater zu erfullen ist 12 Geklart ist auch dass Beschaftigungszeiten die auf einer Aufenthaltserlaubnis beruhen die durch arglistige Tauschung erwirkt wurde nicht in die anrechenbaren Aufenthaltszeiten eingehen 14 Verlust des ARB Status BearbeitenBedeutsam ist die Frage welche Folgen eintreten wenn der turkische Arbeitnehmer nach Erreichen der ersten Anspruchsstufe infolge zu verbussender Strafhaft arbeitslos wird Solche Falle wurden von den Gerichten als verschuldete Arbeitslosigkeit gewertet durch die die nach Art 6 Abs 2 ARB 1 80 erworbenen Anspruche vernichtet werden In diesem Zusammenhang wurde jedoch deutlich dass die deutsche Fassung des ARB 1 80 auf einem Ubersetzungsfehler beruht nach den anderen Sprachfassungen war der entsprechende Passus eher als unfreiwillige Arbeitslosigkeit zu verstehen Da ein Verschuldenselement somit fehlt gehen erworbene Anspruche auch nach Strafhaft nicht unter Dem turkischen Arbeitnehmer ist nach der Entlassung aus der Strafhaft fur einen angemessenen Zeitraum Gelegenheit zu geben eine neue Beschaftigung aufzunehmen 15 Im Ubrigen geht ein ARB Anspruch nur in den Fallen des Artikels 14 Abs 1 ARB 1 80 d h nur aus Grunden der offentlichen Ordnung Sicherheit und Gesundheit oder dann wenn der Betroffene den Staat in dem er lebt fur einen nicht unerheblichen Zeitraum und ohne berechtigte Grunde verlasst verloren 16 Art 14 Abs 1 ARB 1 80 ist dabei genauso zu lesen wie Art 48 Abs 3 EG jetzt Art 45 Abs 3 AEUV der den Verlust des Freizugigkeitsrechts der Unionsburger behandelt Es geht nur verloren wenn durch das Verhalten des Betroffenen eine tatsachliche und hinreichend schwere Gefahrdung eintritt die ein Grundinteresse der Gesellschaft beruhrt Die Messlatte hierfur ist enorm hoch Nicht jedes Vergehen oder gar Verbrechen reicht hierfur bereits aus Erst wenn die Grundwerte der staatlichen Ordnung tangiert werden z B durch terroristische Gewaltakte oder durch Anschlage die auf die Beseitigung der staatlichen Ordnung und ihrer Einrichtungen gerichtet sind kommen aufenthaltsbeendende Massnahmen in Betracht Rauschgiftkriminalitat genugt im Allgemeinen noch nicht fur eine Aufenthaltsbeendigung Ein erworbener ARB Status hat bedeutende Auswirkungen auch auf den Ausweisungsschutz Ausweisungen sind in diesem Falle nur noch aus spezialpraventiven Grunden nicht auch aus Grunden der Generalpravention moglich Das individuelle Fehlverhalten darf der einzige Grund fur eine Ausweisung sein eine Ausweisung zur Abschreckung anderer ist unzulassig 15 Stets erforderlich ist eine umfassende Abwagung aller fur und gegen die Ausweisung sprechender Umstande die Ausweisungstatbestande uber die regelhafte oder zwingende Ausweisung 53 und 54 AufenthG sind bei diesem Personenkreis unanwendbar Der Schutz vor Ausweisung entspricht damit weitgehend dem Status von freizugigkeitsberechtigten Staatsangehorigen der Europaischen Union Bedeutung des ARB 1 80 fur die Familienangehorigen turkischer Arbeitnehmer BearbeitenAuch Familienangehorige turkischer Arbeitnehmer haben nach Massgabe des Art 7 ARB 1 80 Aufenthalts und Beschaftigungsanspruche Die Familienangehorigen eines dem regularen Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehorenden turkischen Arbeitnehmers die die Genehmigung erhalten haben zu ihm zu ziehen haben vorbehaltlich des den Arbeitnehmern aus den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft einzuraumenden Vorrangs das Recht sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben wenn sie dort seit mindestens drei Jahren ihren ordnungsgemassen Wohnsitz haben Sie haben freien Zugang zu jeder von ihnen gewahlten Beschaftigung im Lohn oder Gehaltsverhaltnis wenn sie dort seit mindestens funf Jahren ihren ordnungsgemassen Wohnsitz haben Art 7 Satz 1 ARB 1 80 Die Kinder turkischer Arbeitnehmer die im Aufnahmeland eine Berufsausbildung abgeschlossen haben konnen sich unabhangig von der Dauer ihres Aufenthalts in dem betreffenden Mitgliedstaat dort auf jedes Stellengebot bewerben sofern ein Elternteil in dem betreffenden Mitgliedstaat seit mindestens drei Jahren ordnungsgemass beschaftigt war Art 7 Satz 2 ARB 1 80 Auch insoweit hat der ARB 1 80 aufenthaltsrechtliche Bedeutung Praktische Auswirkungen des ARB 1 80 Status auf die Aufenthaltssituation in Deutschland BearbeitenWer eine der Voraussetzungen des ARB 1 80 erfullt benotigt kein spezielles weiteres Verwaltungsdokument wie eine Arbeits oder Aufenthaltserlaubnis 17 Er hat ein europarechtliches Aufenthaltsrecht das ihm durch nationale Regelungen weder entzogen noch sonst beschrankt werden kann Alle nationalen Regelungen die diesem Recht entgegenstehen sind von Behorden und Gerichten ausser Anwendung zu lassen so auch die Soysal Entscheidung 2009 Zum Nachweis des ARB 1 80 Status ist der Betroffene jedoch verpflichtet den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nachzuweisen 4 Abs 5 AufenthG Eine solche wird ihm nicht erteilt sondern lediglich ausgestellt 4 Abs 5 Satz 2 AufenthG Die Aufenthaltserlaubnis hat somit in diesen Fallen nur noch deklaratorische Bedeutung und damit die Funktion eines Ausweises Ist die Aufenthaltserlaubnis abgelaufen bleibt der Aufenthalt weiterhin rechtmassig Ein turkischer Arbeitnehmer mit ARB 1 80 Status der es versaumt die Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig zu verlangern begeht keine Straftat nach 95 Abs 1 Nr 2 AufenthG illegaler Aufenthalt denn der Aufenthalt bleibt auch nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis weiterhin materiell legal Das Fehlen einer gultigen Aufenthaltserlaubnis kann nach 98 Abs 2 Nr 1 AufenthG lediglich als Ordnungswidrigkeit mit hochstens 3 000 00 EUR Bussgeld geahndet werden Charakter des Aufenthaltsrechts nach dem ARB 1 80 BearbeitenTurkische Staatsangehorige die die dritte Stufe des Art 6 ARB 1 80 erreicht haben oder die Voraussetzungen des Art 7 ARB 1 80 erfullen haben grundsatzlich ein Daueraufenthaltsrecht Gleichwohl erhalten sie in Deutschland nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis 4 Abs 5 AufenthG Oft bemuhen sie sich spater um eine Niederlassungserlaubnis manchmal um eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG obwohl das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht jedenfalls im Beschaftigungsbereich unselbstandige Erwerbstatigkeit 18 tendenziell starker ist und umfassender vor aufenthaltsbeendenden Massnahmen schutzt als die nationalen Aufenthaltsrechte Die behordliche Praxis nur zum Teil auf ein zwei oder drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen hat das Bundesverwaltungsgericht beanstandet Es hat im Mai 2012 entschieden dass turkische Staatsangehorige die unter den ARB 1 80 fallen eine mindestens funf Jahre gultige Aufenthaltserlaubnis beanspruchen konnen aus der sich ihr Daueraufenthaltsrecht eindeutig ergibt 19 Aufenthaltsdokumente die funf Jahre gultig sind erhalten auch EWR Burger Einzelnachweise Bearbeiten In Deutschland amtlich teilweise fehlerhaft veroffentlicht nur in den Amtlichen Nachrichten der Bundesanstalt fur Arbeit ANBA 1981 S 4 im Amtsblatt der Europaischen Union ist der ARB 1 80 nicht veroffentlicht worden Zu einer authentischen Wiedergabe des Textes fuhrt ein Weblink siehe am Ende des Artikels EuGH Urteil vom 17 April 1997 Rs C 351 95 Kadiman EuGH Urteil vom 23 Januar 1997 Rs C 171 95 Tetik Urteil vom 11 Mai 2000 Rs C 37 98 Savas a b EuGH Urteil vom 20 September 1990 Rs C 192 89 Sevince Zusammenfassend dargestellt in EuGH Urteil vom 24 Januar 2008 Rs C 294 06 Payir Akyuz und Ozturk EuGH Urteil vom 5 Oktober 1994 Rs C 355 93 Eroglu Urteil vom 30 September 1997 Rs C 36 96 Gunaydin Urteil vom 30 September 1997 Rs C 98 96 Ertanir Urteil vom 26 November 1998 Rs C 1 97 Birden 16 Abs 3 AufenthG EuGH Urteil vom 4 Februar 2010 C 14 09 Genc BVerwG Urt v 19 April 2012 1 C 10 11 InfAuslR 2012 243 vgl hierzu auch die Pressemitteilung Nr 35 2012 des Gerichts vom gleichen Tag EuGH Urteil vom 26 Oktober 2006 Rs C 4 05 Guzeli EuGH Urteil vom 29 Mai 1997 Rs C 386 95 Eker a b EuGH Urteil vom 10 Januar 2006 Rs C 230 03 Sedef EuGH Urteil vom 16 Dezember 1992 Rs C 237 91 Kus EuGH Urteil vom 5 Juni 1997 Rs C 285 95 Kol a b EuGH Urteil vom 10 Februar 2000 Rs C 340 97 Nazli EuGH Urteil vom 16 Februar 2006 Rs C 502 04 Torun EuGH Urteil vom 6 Juni 1995 Rs C 434 93 Bozkurt Fur die Ausubung selbstandiger Erwerbstatigkeiten wird die Aufenthaltserlaubnis nach 4 Abs 5 AufenthG normalerweise nicht erteilt Zeiten der selbstandigen Tatigkeit begrunden keine Anwartschaften nach Art 6 ARB 1 80 BVerwG Urteil vom 22 Mai 2012 Az 1 C 6 11 und BVerwG Pressemitteilung Nr 46 2012 vom 22 Mai 2012 Weblinks BearbeitenDeutsche Textfassung des ARB 1 80 PDF Dokument 252 kB von www migrationsrecht net Englische Textfassung des ARB 1 80 PDF Dokument 110 kB bereitgestellt vom Irish Naturalisation amp Immigration Service Allgemeine Anwendungshinweise des Deutschen Bundesministeriums des Innern zum Beschluss Nr 1 80 des Assoziationsrats EWG Turkei AAH ARB 1 80 Fassung von 2002 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beschluss 1 80 des Assoziationsrates EWG Turkei amp oldid 225266769