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Das Berlinforderungsgesetz ist ein Bundesgesetz das fur die Wirtschaft des Landes Berlin verschiedene Steuervergunstigungen und Investitionszulagen vorsieht Darunter fallen auch die in den Artikeln IV und V des Gesetzes behandelten Steuererleichterungen fur Arbeitnehmer in Berlin West BasisdatenTitel Gesetz zur Forderung der Berliner WirtschaftKurztitel Berlinforderungsgesetz 1990Fruherer Titel Gesetz zur Forderung der Wirtschaft von Gross Berlin West Abkurzung BerlinFG 1990Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von Art 105 Abs 2 GGRechtsmaterie Steuerrecht SubventionsrechtFundstellennachweis 610 6 5Ursprungliche Fassung vom 7 Marz 1950 BGBl I S 41 Inkrafttreten am 10 Marz 1950Neubekanntmachung vom 2 Februar 1990 BGBl I S 173 Letzte Anderung durch Art 23 G vom 20 August 2021 BGBl I S 3932 4017 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2025 Art 90 G vom 20 August 2021 GESTA H006Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Berlinforderungsgesetz wurde mehrfach novelliert und mit zusatzlichen bzw geanderten Forderungsinstrumenten ausgestattet Inhaltsverzeichnis 1 Titelanderungen 2 Historische Entwicklung 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseTitelanderungen BearbeitenDas Berlinforderungsgesetz wurde unter wechselnden Gesetzestiteln mehrmals neu bekanntgemacht Ursprunglich trat es als Gesetz zur Forderung der Wirtschaft von Gross Berlin West am 10 Marz 1950 in Kraft 1 Bereits im darauf folgenden Jahr wurde der Titel in Gesetz zur Forderung der Wirtschaft von Berlin West geandert 2 Ab 1964 lautete der Titel dann Berlinhilfegesetz 3 Der aktuelle Lang und Kurztitel wurde 1970 eingefuhrt 4 Historische Entwicklung BearbeitenDer Versuch der Sowjetunion West Berlin durch die Berlin Blockade den Vier Machte Status zu entziehen und zum Teil der SBZ zu machen scheiterte am Widerstand der Berliner und der westlichen Alliierten Durch die Berliner Luftbrucke konnte die Versorgung der Stadt sichergestellt werden Josef Stalin musste im Mai 1949 die Blockade abbrechen Die Berliner Wirtschaft war durch die Blockade und die anschliessende Insellage in ihrer Wettbewerbsfahigkeit stark beeintrachtigt Daher entschied sich die Bundesregierung die Wirtschaft Berlins durch Burgschaften und vor allem durch Umsatzsteuersubventionen zu begunstigen Die Umsatzsteuer wurde um drei Prozentpunkte verringert nbsp Werbebusse fur das Arbeiten in West Berlin 1974 Aufgrund der nach dem Bau der Berliner Mauer in West Berlin eingetretenen Entwicklung war es dringend notwendig geworden die Forderungsmassnahme fur Berlin West in bestimmten Bereichen noch vor Ablauf der in 15 Abs 2 BHG 1959 genannten Frist erheblich auszubauen Vor allem bei der Anwerbung von Arbeitskraften aus dem Bundesgebiet musste ein neuer Schwerpunkt der Forderung gesetzt werden um die Folgen der Absperrungsmassnahmen moglichst rasch und weitgehend auszugleichen Die dafur erforderlichen betrachtlichen Mittel wurden durch eine Kurzung bei anderen Steuervergunstigungen vorgenommen unter anderem fur Steuerbefreiungen von der Umsatzsteuer Allgemeine steuerliche und sonstige Vorteile nach dem BerlinFG Stand 1983 Umsatzpraferenz Vergunstigung von 3 bis 10 Prozent bei Lieferung von Erzeugnissen von Berlin nach Westdeutschland Die Nachfrage in Westdeutschland an Berliner Erzeugnissen wird gefordert durch eine Umsatzpraferenz von 4 2 Prozent Jeder Arbeitnehmer in Berlin erhalt ein steuer und abgabenfreies Plus von 8 Prozent seines Bruttoverdienstes Berlinzulage Neben dem bundeseinheitlichen Kindergeld bis 1990 50 00 DM monatlich gibt es eine weitere Zulage von 49 50 DM fur jedes Kind Ermassigung der Einkommensteuer um 30 Prozent Ermassigung der Korperschaftsteuer von bis zu 22 5 Prozent Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 200 Prozent Ausserdem wurden fur zuwandernde Arbeitnehmer sofern die Wirtschaft diese benotigte die Fahrtkosten der Anreise die Heimfahrten das Uberbruckungsgeld eine Umzugskostenubernahme und eine Einrichtungsbeihilfe gewahrt Allgemeine Investitionsforderungen nach dem BerlinFG Stand 1983 Unternehmen und Selbstandigen kann je nach Art der Investition eine steuerfreie Zulage von 25 Prozent gewahrt werden Bei Investitionen in Forschung und Entwicklung konnen Zulagen bis zu 40 Prozent gewahrt werden Investitionen von Unternehmen in Berlin konnen bis zu 75 Prozent der Anschaffungs und Herstellungskosten vorzeitig abschreiben und zwar wahlweise sofort in einer Summe oder gleichmassig oder ungleichmassig auf funf Jahre verteilt Unterstutzung durch ERP Investitions Darlehen und zinsgunstige Darlehen nach 16 BerlinFG Weblinks BearbeitenText des BerlinforderungsgesetzesEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz zur Forderung der Wirtschaft von Gross Berlin West BGBl Nr 11 1 Nr 1 Gesetz vom 21 Juli 1951 BGBl I S 462 Geltung ab 24 Juli 1951 Art 3 Gesetz vom 29 Juli 1964 BGBl I S 534 536 Geltung ab 1 September 1964 Art 1 Gesetz vom 23 Juni 1970 BGBl I S 826 Geltung ab 27 Juni 1970 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Berlinforderungsgesetz amp oldid 232158200