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Bericht ist in der offentlichen Verwaltung die Mitteilung von einer nachgeordneten an eine ubergeordnete Behorde Allgemeines BearbeitenDas Wort stammt aus dem mittelhochdeutschen beriht fur Mitteilung Belehrung Vertrag 1 Ab 1522 tauchte es ersichtlich erstmals im Sinne von Benachrichtigung auf 2 Die Tatigkeit fur die Erstellung des Berichts heisst Berichterstattung Die Verwaltungssprache lasst eindeutig Hierarchien erkennen denn untergeordnete Behorden berichten legen vor oder fragen an gegenuber ubergeordneten Behorden wahrend ubergeordnete Behorden gegenuber untergeordneten entscheiden uberreichen oder Stellung nehmen Von der vorgesetzten an die nachgeordnete Behorde wird die Mitteilung vor allem als Erlass oder Verfugung bezeichnet Verwaltung BearbeitenDas Berichtswesen ist in einer Behorde eine Funktion die die Erstellung und Verbreitung von Berichten organisiert Das offentliche Berichtswesen umfasst alle offiziellen materiellen und formell bestimmten Informationen die den Entscheidungstragern zur Verfugung gestellt werden 3 Es soll den aktuellen Stand der jeweiligen Zielerreichung zeitnah und pragnant darstellen Die behordeninternen Steuerungsbedurfnisse beziehen sich vor allem auf die Einhaltung der Budgets die Sicherstellung der Leistungseffizienz und die Kosten und Erlossituation 4 Die Art des Berichts kann eine Entscheidungsvorlage ein Geschaftsbericht Gutachten Rechenschaftsbericht oder Tatigkeitsbericht sein Aufgaben der Kommunale Gemeinschaftsstelle fur Verwaltungsmanagement sind die Erstellung von Berichten und Gutachten fur ihre Mitglieder Die sogenannten Polizeiberichte sind a Sachverhaltsschilderungen in Schriftform oder b Pressemitteilungen Im polizeilichen Alltag wird die Thematik als Melde und Berichtswesen bezeichnet Im Staatsrecht mancher schweizerischer Kantone bezeichnet Bericht den Kommentar der eine von der Exekutive zu Handen der Legislative verabschiedete Vorlage begleitet In anderen Kantonen kennt man hierfur die Begriffe Botschaft Ratschlag Vortrag oder Weisung Im Staatsrecht des Schweizer Kantons Bern bezeichnet man mit Vortrag die Begrundung und Erlauterung einer Vorlage die der Regierungsrat Exekutive dem Grossen Rat Legislative unterbreitet Einzelnachweise Bearbeiten Gerhard Kobler Etymologisches Rechtsworterbuch 1995 S 48 Geschichts und Altertumsforschende Gesellschaft des Osterlandes Hrsg Mitteilungen der Geschichts und Altertumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes 1863 S 51 Andre Tauberger Controlling fur die offentliche Verwaltung 2008 S 132 Andre Tauberger Controlling fur die offentliche Verwaltung 2008 S 132Normdaten Sachbegriff GND 4128022 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bericht Verwaltung amp oldid 216592089