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Als Bauvorbescheid oder Vorbescheid bezeichnet man im offentlichen Baurecht eine vor Einreichung eines Bauantrags beantragte verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehorde uber einzelne Fragen uber die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden waren und die selbstandig beurteilt werden konnen 73 der Niedersachsischen Bauordnung 1 Besonders haufig bezieht er sich nur auf die bauplanungsrechtliche Zulassigkeit eines Vorhabens sog Bebauungsgenehmigung oder auf die Frage ob eine bestimmte Art oder ein bestimmtes Mass der baulichen Nutzung zulassig ist Die Bauordnungen der deutschen Bundeslander normieren den Bauvorbescheid unterschiedlich Wie die Teilbaugenehmigung und die Baugenehmigung ist der Vorbescheid jedoch einheitlich ein feststellender Verwaltungsakt der aber noch nichts gestattet Auf einen Vorbescheid und die Baugenehmigung besteht bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen ein Rechtsanspruch eine Teilbaugenehmigung steht dagegen im Ermessen der Baubehorde 2 Der erforderliche Antrag wird Bauvoranfrage oder Bauanfrage genannt Inhaltsverzeichnis 1 Vorhabenbezug 2 Bindungswirkung 3 Rechtsfolgen 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseVorhabenbezug BearbeitenDie Bauvoranfrage dient nicht der Beantwortung abstrakter Rechtsfragen Die Fragen mussen deshalb zum einen einer gesonderten Beurteilung zuganglich sein und sich zum anderen auf ein konkretes baugenehmigungspflichtiges Vorhaben beziehen 3 4 Bindungswirkung BearbeitenAnders als unverbindliche Auskunfte die eine Behorde jederzeit auf eine Anfrage hin erteilen kann entfalten Bauvorbescheide fur ein nachfolgendes Baugenehmigungsverfahren eine zeitlich befriste Bindungswirkung in Niedersachsen beispielsweise fur drei Jahre 73 Abs 2 NBauO 2012 Die Frist kann in der Regel verlangert werden Unterschiedlich geregelt ist ob die Anfechtung des Vorbescheids etwa durch einen Nachbarn den Ablauf dieser Frist hemmt In Niedersachsen ist das gem 73 Abs 2 Satz 2 71 Satz 2 NBauO der Fall in Bayern nicht Art 71 BayBO verweist nicht auf Art 69 Abs 1 BayBO 5 Nach hochstrichterlicher Rechtsprechung 6 ist der Vorbescheid keine blosse Zusicherung sondern eine vorweggenommene Entscheidung Er kann daher nur bei Vorliegen der Voraussetzungen der 48 49 VwVfG wieder aufgehoben werden seine Bindungswirkung entfallt nicht nach 38 Abs 3 VwVfG Die Bindungswirkung erstreckt sich nur auf Vorhaben die inhaltlich dem Vorbescheid vollstandig entsprechen oder ohne Veranderung der Grundkonzeption allenfalls geringfugig abweichen oder weniger massiv sind 7 Dafur kommt es massgeblich darauf an ob wegen der Abweichung die Genehmigungsfragen in bodenrechtlicher Hinsicht neu aufgeworfen werden 8 Rechtsfolgen BearbeitenDa mit dem Bauvorbescheid das fragliche Vorhaben noch nicht zugelassen wird entfallt bei der Anfechtung durch Dritte nicht die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gem 212a Abs 1 BauGB 9 10 Ein noch nicht bestandskraftiger Vorbescheid ist seinem Inhalt nach in die Baugenehmigung nach Art eines Zweitbescheids aufzunehmen Damit wird das was durch die Bebauungsgenehmigung vorab noch nicht bestandskraftig entschieden worden ist erneut im Rahmen der Baugenehmigung entschieden und zur Anfechtung gestellt 11 Umgekehrt kann nach Bestandskraft des Bauvorbescheids die durch diesen getroffene Teilregelung nicht mehr im Wege einer Klage gegen die Baugenehmigung angegriffen werden Der objektbezogene Vorbescheid in der Gestalt einer Bebauungsgenehmigung ist zugleich ein offentlich rechtlicher Nachweis uber die Baulandqualitat und damit ein preisbildender Faktor 12 Machen der Grundeigentumer oder ein Grundstuckskaufer im schutzwurdigen Vertrauen auf die Richtigkeit eines fehlerhaften Vorbescheids Aufwendungen konnen sie deren Ersatz nach den Grundsatzen uber die Amtshaftung verlangen wenn nach Ablauf der Bindungsfrist oder nach Rucknahme des Vorbescheides 48 VwVfG die Erteilung der Baugenehmigung an Grunden scheitert aus denen schon der Vorbescheid hatte versagt werden mussen 13 Literatur BearbeitenSilvia Heimpel Der Bauvorbescheid Zur Zukunftsfahigkeit eines Rechtsinstituts Nomos Verlag Schriften zum Baurecht Bd 10 2012 ISBN 978 3 8329 7588 3Weblinks BearbeitenAntrag auf Bauvorbescheid 73 NBauO Muster Allgemeiner Ablaufplan einer Bauvoranfrage Gemeinde Lilienthal Jan Dohren Gescheit nach Bescheid dabonline 29 Mai 2015Einzelnachweise Bearbeiten Niedersachsische Bauordnung NBauO vom 3 April 2012 abgerufen am 23 Januar 2017 Udo Steiner Gerrit Manssen Offentliches Baurecht nach bayerischer Rechtslage Regensburg 2012 Rdnr 64 81 VG Munchen Urteil vom 11 April 2016 M 8 K 14 4953 1 2 Vorlage Toter Link www gesetze bayern de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Oktober 2022 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis BayVGH Urteil vom 14 Februar 2008 15 B 06 3463 NVwZ RR 2008 391 m w N Decker in Simon Busse BayBO 2008 Art 71 Rn 71 ff BayVGH Urteil vom 15 Marz 2010 1 BV 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