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Der Begriff Bannwald bedeutet allgemein ein als Ganzes erhaltenswertes Wald stuck oder eine spezielle Form davon Hinweisschild Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein 2 Geschichte 3 Nationales 3 1 Deutschland 3 1 1 Baden Wurttemberg 3 1 2 Bayern 3 1 3 Hessen 3 2 Osterreich 3 3 Schweiz 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAllgemein BearbeitenIm deutschsprachigen Raum wird mit dem Ausdruck Bannwald allgemein ein Waldbestand oder gebiet bezeichnet Schutzwald zum Schutz vor Lawinen Felssturz Murgang oder Hochwasser Waldschutz gebiet geschutzte Waldgebiete aus Grunden des Natur und Umweltschutzes Erholungswald bisweilen auch als Erholungsraum Je nach Waldrecht gibt es hierbei Uberschneidungen und Unterschiede zwischen den Begriffen Bannwald Schutzwald und Erholungswald Die forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin erlaubt und bei Schutzwaldern sogar ausdrucklich erwunscht ausser in Baden Wurttemberg Untersagt ist sie hingegen in Kernzonen von Naturschutzgebieten Kein Bannwald ist das unter Waldbann fallende forstliche Sperrgebiet befristet gesperrtes Waldstuck oder das befristete Jagdgebiet oder Wildschutzgebiet wahrend der Jagdzeit oder Zeiten wie Brunft und Aufzucht fur Zutritt gesperrte Gebiete Geschichte BearbeitenDer Begriff Bann stammt aus dem Mittelalter Bannwald stand damals fur ein Waldgebiet Bannforst in dem das Recht der Nutzung Forstbann dem Landesherrn vorbehalten war Dies galt zunachst nur fur Jagd Jagdbann und Fischerei spater auch fur die ubrige Nutzung des Waldes Wildbannforst In den Gebirgstalern der Schweiz war der Bannwald zum Schutz vor Lawinen aber auch zur Sicherstellung von Holz fur Verbauungen von Wildbachen vorgesehen Bannbriefe aus dem 14 Jahrhundert erwahnen Lawinenschutz Schutz vor Steinschlag und Uferschutz Die Auffassung vom Bannwald spielt eine wesentliche Rolle in dem Roman Die Martinsklause von Ludwig Ganghofer worin sich ein tyrannischer Verwalter in Berchtesgaden Rechtsanspruche anmasst Nationales BearbeitenDeutschland Bearbeiten Im Bundeswaldgesetz als Rahmengesetz wird in 12 Schutzwald und in 13 Erholungswald an Stelle von Bannwald 1 definiert Naheres regeln die Landeswaldgesetze Baden Wurttemberg Bearbeiten nbsp Bannwald mit Fussweg in Baden Wurttemberg nbsp Bannwald im Nebel Naturschutzgebiet Battertfelsen bei Baden BadenIn Baden Wurttemberg sind Bannwalder Totalreservate in denen jegliche Nutzung per Rechtsverordnung verboten ist In anderen Bundeslandern Deutschlands sind die Totalreservate unter dem Namen Naturwaldreservat Naturwaldparzelle Naturwaldzelle oder Naturwald bekannt Bannwalder dienen der wissenschaftlichen Erforschung naturlicher Ablaufe in Waldern Durch ihren Reichtum an Struktur und abgestorbenem Holz sind Bannwalder Ruckzugsgebiete fur viele bedrohte Tier Pflanzen und Pilzarten In 32 Waldschutzgebiete des Landeswaldgesetzes Baden Wurttemberg heisst es 1 Wald kann mit Zustimmung des Waldbesitzers durch Rechtsverordnung der hoheren Forstbehorde zum Waldschutzgebiet Bannwald oder Schonwald erklart werden wenn es zur Sicherung der ungestorten naturlichen Entwicklung einer Waldgesellschaft mit ihren Tier und Pflanzenarten oder zur Erhaltung oder Erneuerung einer bestimmten Waldgesellschaft mit ihren Tier und Pflanzenarten oder eines bestimmten Bestandsaufbaus geboten erscheint forstliche Massnahmen zu unterlassen oder durchzufuhren Der Schutzzweck ist in der Rechtsverordnung festzulegen Soweit die Rechtsverordnung Bestimmungen zum Artenschutz enthalt sind diese mit der hoheren Naturschutzbehorde abzustimmen 2 Bannwald ist ein sich selbst uberlassenes Waldreservat Pflegemassnahmen sind nicht erlaubt anfallendes Holz darf nicht entnommen werden Die Forstbehorde kann Bekampfungsmassnahmen zulassen oder anordnen wenn Forstschadlinge oder Naturereignisse angrenzende Walder erheblich gefahrden Die Anlage von Fusswegen ist zulassig 3 Schonwald ist ein Waldreservat in dem eine bestimmte Waldgesellschaft mit ihren Tier und Pflanzenarten ein bestimmter Bestandsaufbau oder ein bestimmter Waldbiotop zu erhalten zu entwickeln oder zu erneuern ist Die Forstbehorde legt Pflegemassnahmen mit Zustimmung des Waldbesitzers fest 4 Angrenzender Wald ist so zu bewirtschaften dass Waldschutzgebiete nicht beeintrachtigt werden 5 In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 konnen Pflegemassnahmen an Wald nach Art und Umfang vorgeschrieben werden Vorschriften uber das Verhalten der Waldbesucher erlassen werden die Jagdausubung besonders geregelt werden 6 Waldschutzgebiete die durch Erklarung der hoheren Forstbehorde festgesetzt wurden sind innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes durch Rechtsverordnung neu auszuweisen Eine Beteiligung der Trager offentlicher Belange oder benachbarter Waldbesitzer ist nicht erforderlich wenn die Abgrenzung der Waldschutzgebiete nicht oder nur unwesentlich verandert wird 36 Abs 2 3 und 4 kommt in diesen Fallen nicht zur Anwendung 2 dd Siehe auch Liste der Bannwalder in Baden Wurttemberg Bayern Bearbeiten nbsp Bannwald Denkmal im Sebalder ReichswaldIn Bayern darf Rodung selbst mit Genehmigung nur erfolgen wenn direkt angrenzend Ersatzaufforstung gewahrleistet ist die hinsichtlich Ausdehnung und Funktionen dem zu rodenden Wald annahernd gleichwertig ist oder gleichwertig werden kann Zur Ausweisung von Bannwald steht im bayerischen Waldgesetz BayWaldG 3 Art 11 Bannwald 1 Wald der auf Grund seiner Lage und seiner flachenmassigen Ausdehnung vor allem in Verdichtungsraumen und waldarmen Bereichen unersetzlich ist und deshalb in seiner Flachensubstanz erhalten werden muss und welchem eine aussergewohnliche Bedeutung fur das Klima den Wasserhaushalt oder fur die Luftreinigung zukommt soll durch Rechtsverordnung zu Bannwald erklart werden 2 Zu Bannwald kann durch Rechtsverordnung ferner Wald erklart werden der in besonderem Mass dem Schutz vor Immissionen dient dd Art 38 Verfahren zur Erklarung von Wald zu Bannwald oder Erholungswald 1 1 Die Entwurfe der Rechtsverordnungen einschliesslich der Plane auf die zur Festlegung der Grenzen des Bannwaldes oder des Erholungswaldes nach Art 51 Abs 3 des Landesstraf und Verordnungsgesetzes Bezug genommen wird sind den betroffenen Gemeinden zur Stellungnahme zuzuleiten 2 Ausserdem sollen die Behorden und Stellen die Trager offentlicher Belange sind und deren Aufgabenbereich beruhrt wird sowie die berufsstandischen Vertretungen der Waldbesitzer gehort werden 2 1 Die Entwurfe der Rechtsverordnungen sind ausserdem mit den Planen auf die Dauer eines Monats offentlich bei der Kreisverwaltungsbehorde oder bei einer von ihr bestimmten Stelle auszulegen 2 Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsublich bekannt zu machen mit dem Hinweis dass Bedenken und Anregungen wahrend der Auslegungsfrist vorgebracht werden konnen 3 Die fur den Erlass der Rechtsverordnung zustandige Kreisverwaltungsbehorde pruft die fristgemass vorgebrachten Bedenken und Anregungen und teilt das Ergebnis den Betroffenen mit 4 Wird der raumliche oder sachliche Geltungsbereich einer Rechtsverordnung erheblich verandert so ist das Verfahren nach den Abs 1 bis 3 zu wiederholen dd Hessen Bearbeiten nbsp Bannwald Hinweisschild Gemeinde Rockenberg Hessen In Hessen ist ein Bannwald ein Wald der wegen seiner Lage flachenmassigen Ausdehnung und seiner aussergewohnlichen Bedeutung fur Wasserhaushalt Klima und Luft reinigung in seiner Flachensubstanz erhalten werden muss und deshalb nur in Ausnahmefallen gerodet werden darf 4 Haufig handelt es sich um Walder in Verdichtungsraumen oder in waldarmen Gebieten Geeignete Waldflachen werden durch die Regionalplanung als Bannwald ausgewiesen und durch Rechtsverordnung der Regierungsprasidien als obere Forstbehorden 13 zu Bannwald erklart 4 Osterreich Bearbeiten In Osterreich ist der Schutzwald nach 21 ff und der Bannwald nach 27 ff des Forstgesetzes von 1975 festgelegt 5 Schweiz Bearbeiten Das gesamtschweizerische Waldgesetz 6 verwendet nicht mehr den Begriff Bannwald sondern Schutzwald 7 Literatur BearbeitenClemens Dasler Forst und Wildbann im fruhen deutschen Reich Die koniglichen Privilegien fur die Reichskirche vom 10 bis zum 12 Jahrhundert Koln Weimar Wien 2001 Richard B Hilf Der Wald Wald und Weidwerk in Geschichte und Gegenwart Erster Teil Reprint Aula Wiebelsheim 2003 ISBN 3 494 01331 4 Hans Hausrath Geschichte des deutschen Waldbaus Von seinen Anfangen bis 1850 Schriftenreihe des Instituts fur Forstpolitik und Raumordnung der Universitat Freiburg Hochschulverlag Freiburg im Breisgau 1982 ISBN 3 8107 6803 0 Ilse Haseder Gerhard Stinglwagner Knaurs Grosses Jagdlexikon Augsburg 2000 ISBN 3 8289 1579 5 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Bannwald Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Bannwald Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bannwalder in Baden Wurttemberg Datenbank der Naturwaldreservate Deutschlands Deutsches jagd lexikon deEinzelnachweise Bearbeiten Haseder S 81 Waldgesetz fur Baden Wurttemberg PDF bei der Landesforstverwaltung Baden Wurttemberg Waldgesetz fur Bayern BayWaldG in der Fassung der Bekanntmachung vom 22 Juli 2005 a b Hessisches Waldgesetz Memento vom 23 Februar 2015 im Internet Archive PDF Forstgesetz Osterreich von 1975 abgerufen am 4 Dezember 2015 Bundesgesetz Schweiz vom 4 Oktober 1991 uber den Wald Waldgesetz WaG abgerufen am 3 Dezember 2015 WaG Art 37 SchutzwaldBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4200595 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bannwald amp oldid 229350803