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Burgerwald Konzepte sind entstanden um sicherzustellen dass ein Wald so bewirtschaftet wird dass er dem Wohl der Burger und der Daseinsvorsorge dient In der aktuellen forstpolitischen Diskussion betonen die Burgerwald Konzepte teilweise zusatzlich das gemeinschaftliche Eigentum von Burgern an Waldern als weiteres Kennzeichen eines Burgerwaldes In diesem Sinne kann der Burgerwald auch als Anwendungsbeispiel gemeinwirtschaftlicher Organisation verstanden werden Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Formen der Ausgestaltung 2 1 Mittelbare Burgerwalder 2 2 Unmittelbare Burgerwalder 3 Plane zur Umsetzung des Konzepts fur einen unmittelbaren Burgerwald 3 1 Zur Abgrenzung von Waldgenossenschaften alten Rechts 4 Weblinks 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDer Begriff ist historisch und politisch aktuell Als altester Burgerwald in Deutschland kann begrifflich der sogenannte Auerbacher Burgerwald gelten der ca 430 ha des sog Veldener Forstes umfasst und auf eine Schenkung des Pfalzgrafen Johann von Neumarkt im Jahr 1431 zuruckgeht und diesen Namen nachweislich seit dem 16 Jahrhundert fuhrt Historischer Hintergrund dieser Burgerschenkung war die Zerstorung und Brandschatzung des Stadtchens Auerbach im Jahre 1430 durch die sog Hussiten was den Pfalzgrafen veranlasste die grosse Not der Burgerschaft im Wege der Waldschenkung fur die Zukunft zu lindern Diese burgerschaftliche Waldwidmung wurde spater durch die Urkunde des Copia freybriffs uber den Burgerwald anno 1552 welche Kurfurst Friedrich II von der Pfalz der Weise erliess begrifflich erstmals als Burgerwald bezeichnet und bestatigt Burgerholz wie sye solches yber menschen gedachtnus ingehabt wollen wir sye dabey bleiben lassen damit sye sich und gemaine statt mit prenn und pauholz weiterhin versorgen konnen sollten 1 Der Begriff Burgerwald wurde ab etwa 2008 in der Diskussion um die Privatisierung der Staatsforsten in Bayern vom ehemaligen bayerischen Landtagsprasidenten Rudolf Hanauer als politisch aktueller Begriff verwandt Im Umfeld des Waldbundnisses Bayern wird betont dass der Staatswald ein Wald zur Daseinsvorsorge ist der dem Wohl aller Burger des Bundeslandes dienen soll Der Begriff Burgerwald soll in diesem Zusammenhang klarstellen dass dieser Wald nicht einem abstrakten Staat sondern allen Burgern im ideellen Sinne gehort 2 Formen der Ausgestaltung BearbeitenZwei Varianten des Burgerwald Konzeptes lassen sich entlang der Eigentumsformen unterscheiden 3 Mittelbare Burgerwalder Bearbeiten Der mittelbare Burgerwald ist durch ein offentliches Eigentum gekennzeichnet die betreffenden Kommunal und Staatswalder werden durch Kommunal und Landesforstbetriebe bewirtschaftet und betreut und verbleiben in offentlicher Hand sie werden in der Regel mit den Mitteln des offentlichen Dienst und Haushaltsrechts verwaltet Fiskaleigentum Diese mittelbaren Burgerwalder konnen als weiterhin offentliche Walder nicht unmittelbar durch die Burger gestaltet werden sondern nur uber Wahlen Kommunal bzw Landtagswahlen oder uber Volksentscheide Unmittelbare Burgerwalder Bearbeiten Wenn tatsachliches gemeinschaftliches Eigentum an Waldern vorliegt also eine Teilhabe von Burgern an der verantwortlichen Eigentumermacht die konkret uber die Bewirtschaftung der Walder entscheidet privates Miteigentum kann von einem unmittelbaren Burgerwald gesprochen werden Wegen der Vielzahl potentieller Eigentumer konnen diese Burgerwalder faktisch nur als Kollektivgesellschaften eingerichtet werden z B als eingetragene Genossenschaft eG rechtsfahiger Verein eV Aktiengesellschaft AG in Streubesitz GmbH etc Als unmittelbare Burgerwalder konnen sie als Anwendungsfall der Gemeinwirtschaft bezeichnet werden sofern ihre Zielsetzungen ausreichend konkret satzungsrechtlich gesichert sind und damit die Gemeinwertziele langfristig garantieren siehe unten das NRW Burgerwald Konzept Plane zur Umsetzung des Konzepts fur einen unmittelbaren Burgerwald BearbeitenIm Auftrag des NABU NRW hat der Forstwissenschaftler Wilhelm Bode ein Gutachten erstellt das fur den Staatswald in Nordrhein Westfalen die Uberfuhrung in einen echten unmittelbaren Burgerwald in der Rechtsform einer NRW Burgerwald AG vorsieht Das gemeinwirtschaftliche Konzept 4 sieht vor dass die Wirtschaftswaldflache des Landesbetriebes NRW zunachst von den Naturschutzvorrangflachen getrennt wird Letztere sollen einem NRW Nature Trust NRW Stiftung zur dauernden Sicherung ubergeben werden Die verbleibenden ca 80 des zu bewirtschaftenden Staatswaldes sollen in eine NRW Burgerwald AG eingebracht werden die gemass unveranderbarer Unternehmenssatzung auf deren Bewirtschaftung im sog Dauermischwaldbetrieb festgelegt ist d h kahlschlagfrei chemiefrei Naturverjungungsgebot aktiver Waldnaturschutz z B 5 8 Totholzstrategie sanften Betriebstechniken etc 20 des Aktienkapitals sollen von der NRW Stiftung gehalten werden um so eine potentielle Satzungsanderung dauerhaft zu unterbinden Die AG ist gleichzeitig verpflichtet die Produktionsflache in NRW zu vermehren und 90 ihrer Gewinne an die Burgerwaldteilhaber Streubesitzer auszuschutten Vorbild fur die hochrentabele Wirtschaftsweise sind die naturgemassen Dauerwalder in Hand vorwiegend adliger Grosswaldbesitzer Das NABU Konzept soll vor allem als Alternative fur eine stattdessen drohende Vollprivatisierung der Landeswalder in Hand grosser Kapitalbesitzer dienen 5 Kritisch zu diesem Konzept hat sich der Bund Deutscher Forstleute geaussert 6 Die ersten Burgerwalder auf Genossenschaftsbasis eG werden seit 2010 im Zusammenhang mit missgluckten Staatswaldverkaufen oder kommunalen Privatisierungsabsichten diskutiert Konkrete Anstrengungen unternimmt in diesem Sinne die Burgerinitiative Wiebachtal e V Radevormwald die die Grundung einer Waldgenossenschaft Wiebachtal eG betreibt 7 Im Saarland wird seit 2010 uberlegt eine Reform hin zu einer burgernahen Bewirtschaftung des weiterhin in offentlichem Eigentum verbleibenden Staatswaldes zu initiieren 8 Zur Abgrenzung von Waldgenossenschaften alten Rechts Bearbeiten Burgerwalder sind streng abzugrenzen von den Waldgenossenschaften alten Rechts Dabei handelt es sich um altrechtliche vor Inkrafttreten des BGB Korperschaften Genossenschaften oder Gemeinschaften die sich nicht in burgerlich rechtliche oder gesellschaftsrechtliche Formen unserer Zeit einfugen lassen 9 Weblinks Bearbeitenspiegel de 20 2010 Verkauf der Seelenheimat Der Naturschutzverband Nabu will den deutschen Wald privatisieren In Form von Aktien soll der Staatsforst unters Volk gebracht werden Siehe auch BearbeitenAllmende eine Rechtsform gemeinschaftlichen Eigentums KollektiveigentumEinzelnachweise Bearbeiten Der Auerbacher Burgerwald mit weiteren urkundlichen Hinweisen Vgl Ralf Straussberger Keine Privatisierung des Burgerwaldes AFZ Der Wald 58 2003 37 sowie Waldbundnis Bayern Burgerwaldbericht 2008 PDF 722 kB S 6 Vgl auch Norbert Weber Forstpolitische Betrachtungen zum Waldeigentum in Bernhard Mahring Otto Depenheuer Hrsg Waldeigentum Dimensionen und Perspektiven Berlin 2010 S 295ff und Roland Burger Jerg Hilt Kommunaler Korperschaftswald ebendort S 349ff Wilhelm Bode Das NRW Burgerwaldkonzept PDF 16 6 MB Vgl statt vieler Remscheider Stadtpost vom 25 Jan 2011 S D3 Bund Deutscher Forstleute Landesverband NRW BDF Positionspapier vom 27 Mai 2010 sowie BDF Pressemitteilung 2 2010 Bergische Morgenpost vom 18 Nov 2009 Staatswald im Saarland Naturnaher Burgerwald Kurt Mantel Einfuhrung in die Forstliche Rechtslehre Melsungen 1968 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Burgerwald Konzept amp oldid 189558805