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Der Auftrag ist im schweizerischen Obligationenrecht ein Vertragsverhaltnis Der Auftragnehmer verpflichtet sich dabei entgeltlich oder unentgeltlich eine Tatigkeit fur den Auftraggeber auszufuhren wobei ein Vertrauensverhaltnis zwischen den beiden Vertragsparteien besteht Obwohl namensgleich entspricht der Auftrag im schweizerischen Recht weniger dem Auftrag des deutschen Rechts und mehr dem Dienstvertrag des deutschen Rechts Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzessystematik 2 Der einfache Auftrag 3 Sonderformen 3 1 Auftrag zur Ehe oder Partnerschaftsvermittlung 3 2 Der Kreditbrief und der Kreditauftrag 3 3 Der Maklervertrag 3 4 Der Agenturvertrag 4 Rechtsvergleich 5 WeblinksGesetzessystematik BearbeitenDer Auftrag ist im Obligationenrecht von 1911 das den 5 Teil des Zivilgesetzbuches darstellt geregelt war jedoch auch schon im Obligationenrecht von 1881 in ahnlicher Weise enthalten Konkret finden sich die Bestimmungen im 13 Titel in der Zweiten Abteilung welche ublicherweise auch als Besonderer Teil des OR bezeichnet wird da sie besondere Vertragsverhaltnisse regelt Der 13 Titel unterteilt sich wiederum in die Bestimmungen uber den einfachen Auftrag sowie uber einige besondere Varianten des Auftrags Der einfache Auftrag BearbeitenDurch die Annahme eines Auftrages verpflichtet sich der Beauftragte die ihm ubertragenen Geschafte oder Dienste rechtlicher oder tatsachlicher Art vertragsgemass zu besorgen Art 394 Abs 1 Als Auftrag gelten gemass dem Wortlaut von Art 394 Abs 2 alle Vertrage uber Arbeitsleistung die keiner anderen Gruppe zugeordnet werden konnen Die Rechtsprechung legt diesen Artikel jedoch nicht wortlich aus und lasst auch Innominatvertrage uber Arbeitsleistung zu Nicht abschliessend entschieden wurde bis heute allerdings ob dabei nur gemischte Vertrage oder auch Vertrage sui generis zulassig sind Da die Rechtsprechung die abschliessende negative Definition des Auftrages in Art 394 Abs 2 nicht ubernimmt ist eine positive Definition des Auftrages notig Das Bundesgericht nimmt deshalb an dass das charakterisierende Element des Auftrags das besondere Vertrauensverhaltnis zwischen der Parteien darstellt Ubliche Inhalte von Auftragsverhaltnissen sind insbesondere die Dienstleistungen von Arzten und Anwalten sowie der Vertrag uber die Bauleitung Dabei ist es unerheblich ob der Auftrag auch untergeordnete werkvertragliche Elemente z B die Anfertigung einer Krone durch einen Zahnarzt enthalt Der Auftraggeber muss die Leistung bezahlen sofern das verabredet war oder ublich ist Ein Vertrag uber einen Auftrag gilt als zustande gekommen falls der Beauftragte ihn nicht sofort ablehnt und er solcherlei Arbeit gewerblich erledigt von einer Behorde dafur eingesetzt wurde oder er sich dafur empfohlen hat also zum Beispiel wenn er fur sein Unternehmen Werbung betrieben hat Mit der Beauftragung ubertragt der Auftraggeber auch die damit verbundenen Rechte an den Beauftragten etwa das Recht dafur notige Ausgaben im Namen des Auftraggebers zu tatigen Der Beauftragte haftet fur die getreue und sorgfaltige Ausfuhrung des Auftrages umgekehrt haftet der Auftraggeber fur die Auslagen des Beauftragten sofern er diese in rechter Ausfuhrung des Auftrages gemacht hat Nicht geschuldet ist vorausgesetzt es wurde sorgfaltig gearbeitet hingegen der Erfolg der ausgefuhrten Arbeiten Der Auftrag ist gerade deswegen der normale Vertrag um z B Arzte oder Anwalte zu verpflichten Diese konnen aufgrund der Art ihrer Arbeit den Erfolg ihrer Bemuhungen nicht garantieren Neben der Spezialitat dass der Erfolg der auszufuhrenden Arbeiten nicht geschuldet ist grenzt sich der Auftrag vor allem durch die jederzeitige Widerrufbarkeit des Vertragsverhaltnisses von den anderen Vertragen uber Arbeitsleistungen ab Diese in Art 404 Abs 1 aufgefuhrte Regelung wird vom Bundesgericht als zwingend betrachtet und wird mit dem besonderen Vertrauensverhaltnis zwischen den Parteien begrundet Dieser Regelung direkt oder indirekt zuwiderlaufende Vertragsbestimmungen z B Einschrankungen der Kundbarkeit oder Konventionalstrafen sind entsprechend nichtig Gemass Art 404 Abs 2 schuldet die kundigende Seite allerdings Schadenersatz wenn die Kundigung zur Unzeit z B kurz vor Beendigung des Auftrags erfolgt Der Auftrag erlischt entweder wenn er der Natur des Geschaftes entsprechend erfullt ist oder einer der Partner stirbt in Konkurs geht oder handlungsunfahig wird Ist es im Interesse des Auftraggebers geht der Auftrag auf die Erben oder Vertreter des Beauftragten uber Sonderformen BearbeitenAuftrag zur Ehe oder Partnerschaftsvermittlung Bearbeiten Dieser Abschnitt wurde 1998 ins Obligationenrecht erganzt und ist seit dem 1 Januar 2000 gultig AS 1999 1118 BBl 1996 I 1 Wer einen Auftrag zur Ehe oder Partnerschaftsvermittlung annimmt verpflichtet sich dem Auftraggeber gegen eine Vergutung geeignete Personen fur die Ehe oder eine feste Partnerschaft zu vermitteln Art 406a Der Abschnitt erganzt den Abschnitt zum allgemeinen Auftrag fur diesen speziellen Fall Die speziellen Vorschriften dieser Vertragsform umfassen grob zwei Themen Migration und Form Sofern der Vermittler Personen aus dem Ausland einreisen lasst um sie zu vermitteln muss er zum einen eine Bewilligung dafur haben zum anderen deren Ruckreise finanziell gesichert haben So soll verhindert werden dass die Personen nur fur Scheinehen einreisen oder andere Einreisebestimmungen umgangen werden konnen Der Vermittlungsvertrag muss schriftlich abgefasst werden und u a den Auftraggeber uber sein unentgeltliches Rucktrittsrecht innerhalb von sieben Tagen informieren Art 406d 5 Fehlt dieser Passus erlaubt dies unter Umstanden noch nach Jahren einen Rucktritt vom Vertrag Das Fehlen vorgeschriebener Vertragsbestandteile konnte auch die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge haben Der Kreditbrief und der Kreditauftrag Bearbeiten In diesem Abschnitt geht es um sogenannte Kreditbriefe und die mit ihnen verbundenen Rechte und Pflichten und den Kreditauftrag Der Maklervertrag Bearbeiten Als Makler oder Makler bezeichnet man jemanden der im Auftrag eines anderen Vertrage zu vermitteln versucht Er sucht also fur den Auftraggeber Kunden und vermittelt diese ohne selbst Angestellter des Auftraggebers zu sein Der Auftraggeber muss ihm eine Entschadigung bezahlen wenn ein Vertrag zustande gekommen ist Makler sind besonders im Versicherungs und Bankwesen haufig anzutreffen siehe Versicherungsmakler und Borsenmakler Der Agenturvertrag Bearbeiten Agent ist jemand der einen Auftrag ubernimmt Geschafte fur seinen Auftraggeber zu vermitteln oder auch abzuschliessen Art 418a Der Agent ist zwar Dritten gegenuber zu Verschwiegenheit uber die ihm bekannten Geschaftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet ohne andere Abmachung darf er aber auch fur Dritte tatig sein Es kann ein Konkurrenzverbot vereinbart werden Dem Agenten stehen die vereinbarte oder ubliche Vermittlungs bzw Abschlussprovision zu Ist der Agent beauftragt in einem bestimmten Gebiet Kunden zu werben so wird angenommen dass er in diesem Gebiet exklusiv fur den Auftraggeber arbeitet Es stehen ihm die Provisionen auch dann zu wenn der Auftraggeber im Gebiet des Agenten ohne seine Mitwirkung ein Geschaft abgeschlossen hat Art 418f 418g Die Artikel 418m 418o enthalten Bestimmungen die denen des Arbeitsrechts gleichen Sie sollen verhindern dass der Agent in Bezug auf seinen Auftraggeber ubermassig benachteiligt werden kann So muss der Auftraggeber fur unverschuldete Verdienstausfalle Krankheit Militardienst etc des exklusiv fur ihn arbeitenden Agenten teilweise aufkommen und darf ihn nicht arglistig an der Erfullung seines Vertrages hindern etwa indem er ihm wichtige Informationen vorenthalt Diese Bedingungen konnen nicht wegbedungen werden Er muss ohne gegenteilige Absprache auch die Reise Spesen des Agenten ersetzen Rechtsvergleich BearbeitenBasierend auf dem romischen Recht werden Auftrage in verschiedenen Rechtsordnungen beispielsweise der deutschen und der osterreichischen als ausschliesslich unentgeltliche Aufforderung eine Handlung vorzunehmen angesehen Entsprechend ist die Bedeutung des Auftrags in diesen Rechtsordnungen relativ gering Da der Auftrag in der Schweiz hingegen ein sehr weit gefasstes Spektrum von entgeltlichen und unentgeltlichen Vertragsvariationen umfasst ist seine Bedeutung um ein Vielfaches hoher Eine Konsequenz aus der Abstammung aus dem unentgeltlichen Auftrag des romischen Rechts ist die jederzeitige Kundbarkeit des Auftrags nach schweizerischem Recht Diese Regelung wurde in der Lehre vielfach als fur entgeltliche Vertrage unpassend kritisiert Weblinks Bearbeiten13 Titel des Obligationenrechts in der Systematischen Sammlung des Bundes Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Auftrag Schweiz amp oldid 216445204