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Die Artikel Afrikanische Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Volker und Commission africaine des droits de l homme et des peuples uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Dieser Artikel ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Die Afrikanische Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Volker englisch African Commission on Human and Peoples Rights ACHPR ist eine supranationale Organisation mit der Aufgabe die Menschenrechte und die Rechte von ethnischen Gruppen auf dem afrikanischen Kontinent zu fordern und zu schutzen Ursprunglich handelte es sich um ein Buro der Organisation fur Afrikanische Einheit OAU nach der Umwandlung der OAU in die Afrikanische Union AU im Juni 2002 gehort die Kommission zu deren Zustandigkeitsbereich Die Kommission entstand durch das Inkrafttreten der Afrikanischen Erklarung der Menschenrechte und der Rechte der Volker am 21 Oktober 1986 die bereits am 27 Juni 1981 von der OAU angenommen worden war Die ersten Mitglieder der Kommission wurden auf der 23 Versammlung der Staats und Regierungschefs im Juni 1987 ernannt Am 2 November desselben Jahres trat die Kommission erstmals zusammen Zunachst war die Kommission zusammen mit dem Sekretariat der OAU in Addis Abeba Athiopien untergebracht im November 1989 bezog sie dann ihre eigenen Raumlichkeiten in Banjul Gambia Inhaltsverzeichnis 1 Zusammensetzung 2 Mandat 3 Besondere Einrichtungen 4 Verfahren vor der Kommission 4 1 Schlichtungsverfahren 4 2 Beschwerdeverfahren 4 3 Andere Mitteilungen 5 Zusammenfassung 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseZusammensetzung BearbeitenDie Kommission setzt sich aus elf Mitgliedern zusammen die in geheimer Wahl durch die Versammlung der Staats und Regierungschefs der OAU bzw der AU gewahlt werden Diese Mitglieder die auf sechs Jahre gewahlt sind und wiedergewahlt werden konnen sollen ausgewahlt werden aus den afrikanischen Personlichkeiten mit der besten Reputation bekannt fur ihre hohen moralischen Standards ihre Integritat ihre Unparteilichkeit und ihre Kompetenz in Fragen der Menschenrechte und der Rechte der Volker Artikel 31 der Charta in nicht offizieller Ubersetzung Dabei sollen Personen mit juristischer Erfahrung bevorzugt werden So waren bis 1995 die ersten sechzehn Kommissare Juristen Bei der Ausubung ihrer Pflichten geniessen die Kommissare die in der Allgemeinen Konvention der OAU uber Vorrechte und Immunitaten vorgesehenen Vorrechte und Immunitaten Art 43 Da die Kommissare ihrer Tatigkeit nur als Teilzeitbeschaftigung nachgehen konnte es bestimmte Berufe und Posten geben die mit der Mitgliedschaft in der Kommission inkompatibel sind Die Charta gibt dazu keine Anhaltspunkte Es wurde die Ansicht vertreten dass ein hohes Amt dem Kommissar eine bessere Moglichkeit gibt seine Funktionen auszuuben wahrend auf dem Second Workshop on NGO Participation in the work of the African Commission Tunis 28 Februar bis 1 Marz 1992 geaussert wurde dass insbesondere Amter eines Diplomaten oder Innenministers mit der Beschaftigung bei der Kommission unvereinbar seien Ein Staat kann nur ein Mitglied der Kommission zur gleichen Zeit stellen Aus ihrer Mitte wahlt die Kommission auf zwei Jahre bei moglicher Wiederwahl einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter Die Mitglieder werden von der Versammlung der Staats und Regierungschefs der OAU in geheimer Wahl aus einer von den Vertragsstaaten der Charta aufgestellten Liste gewahlt Art 33 wobei der Kommission jeweils nur ein Angehoriger desselben Staates angehoren darf Art 32 Jeder Vertragsstaat darf hochstens zwei Kandidaten vorschlagen die beide aus einem Mitgliedstaat der Charta stammen aber nicht beide aus dem vorschlagenden Land Art 34 Die Kandidaten mussen spatestens vier Monate vor der Wahl nominiert worden sein Art 35 Abs 1 Der Generalsekretar der OAU fertigt daraufhin eine Liste mit allen Kandidaten an und ubermittelt diese den Staats und Regierungschefs der Mitgliedstaaten Art 35 Abs 2 Die Kommissare werden fur sechs Jahre gewahlt lediglich die Amtszeit von vier bei der ersten Wahl gewahlten Mitglieder lauft nach zwei Jahren die von anderen drei Mitgliedern nach vier Jahren ab Art 36 Ferner ernennt der Generalsekretar der OAU einen Sekretar der Kommission und errichtet ein Sekretariat Art 41 Satz 1 Die Kosten werden von der OAU ubernommen Art 41 Satz 2 Weiterhin wahlt die Kommission einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter fur zwei Jahre Art 42 Abs 1 Beschlussfahig ist die Kommission bei Anwesenheit von sieben Mitgliedern Art 42 Abs 3 bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend Art 42 Abs 4 Der Generalsekretar der OAU darf an den Sitzungen der Kommission teilnehmen nicht jedoch an ihren Beratungen Art 42 Abs 5 Satz 1 Er hat kein Stimmrecht kann jedoch vom Vorsitzenden um eine mundliche Stellungnahme gebeten werden Art 42 Abs 5 a E In der Kommission vertreten sind die verschiedenen politischen divisions und Rechtssysteme Afrikas Franzosisch Englisch und Arabisch ebenso wie die geographischen Regionen Westafrika 3 Mitglieder Nordafrika 3 Zentral und Sudafrika 3 und Ostafrika 2 Der Sitz der Kommission wurde in der Charta nicht geregelt Daher beschloss die Kommission bei ihrem dritten Treffen vom 18 28 April 1988 in Libreville Gabun ihren Sitz in Banjul Gambia zu haben nbsp Teile dieses Artikels scheinen seit 2005 nicht mehr aktuell zu sein Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit 2005 Im November 2005 waren Mitglieder Salamata Sawadogo Vorsitzende Yaser Sid Ahmad El Hassan Stellvertretender Vorsitzender H E Amb Kamel Rezag Bara Mohamed Abdellahi Ould Babana Sanji Mmasenono Monageng Musa N Bittaye Angela Melo Sonderberichterstatterin fur Frauenrechte Bahame Tom Mukirya Nyandunga Sonderberichterstatter fur Fluchtlinge und Vertriebene Mumba Malila Sonderberichterstatter fur Gefangnisse und Haftbedingungen Reine Alapini Gansou Sonderberichterstatter fur die Verteidiger der Menschenrechte Faith Pansy Tlakula Sonderberichterstatter fur MeinungsfreiheitMandat BearbeitenDas Mandat der Kommission wird in Artikel 45 genannt Forderung der Menschenrechte und der Rechte der Volker Abs 1 Schutz der Menschenrechte und der Rechte der Volker Abs 2 Interpretation der Bestimmungen der Charta auf Anforderung einer Vertragspartei eines Organs der OAU oder einer von der OAU anerkannten Organisation Abs 3 Weitere Aufgaben die durch die Versammlung der Staats und Regierungschefs der OAU ubertragen wird Abs 4 Bereits die Reihenfolge der in Artikel 45 genannten Aufgaben macht die Gewichtung der Arbeit der Kommission deutlich Vor dem Schutz der Menschenrechte und der Rechte der Volker steht ihre Forderung Dies wird zum Teil damit zu erklaren versucht dass viele regionale Initiativen die auf die Errichtung der Charta gedrangt haben den Schwerpunkt auf die Forderung und nicht auf den Schutz der Menschenrechte gelegt haben N S Rembe nennt es eine banale Erkenntnis dass die Forderung der Menschenrechte dem Schutz vorangehen muss und diesen in Wirklichkeit unterstutze Bei den Verhandlungen zur Errichtung der Kommission wurde sogar zum Teil gefordert die Aufgabe der Kommission auf die Forderung von Menschenrechten zu beschranken Bei dem Schutz der Menschenrechte und der Aufgabe die Bestimmungen der Charta zu interpretieren handelt es sich um juristische Funktionen die die Kommission ubernehmen sollte da in der Charta zunachst keine Errichtung eines Gerichtshofes vorgesehen war Dies machte sie dadurch zu einer quasi juristischen Institution Wichtig ist vor allem auch der Absatz 4 Dieser macht deutlich dass das Mandat der Kommission nicht abschliessend ist Die Versammlung der Staats und Regierungschefs der OAU kann die Kommission mit neuen Aufgaben wie zum Beispiel der Ermittlung von Sachverhalten betrauen Um ihre Ziele zu erreichen ist die Kommission befugt Dokumente zu sammeln Untersuchungen und Studien zu afrikanischen Problemen im Bereich der Menschenrechte vorzunehmen Seminare Symposien und Konferenzen zu organisieren Informationen zu verbreiten nationale und regionale Menschenrechtsorganisationen zu unterstutzen und gegebenenfalls Regierungen Einschatzungen und Ratschlage weiterzugeben Artikel 45 der Charta in nicht offizieller Ubersetzung Mit einem Protokoll zur Charta das 1998 angenommen wurde und im Januar 2004 in Kraft trat wurde ein Afrikanischer Gerichtshof fur Menschenrechte und die Rechte der Volker mit Sitz in Arusha Tansania geschaffen 1 Im Juli 2004 wurde beschlossen dass der zukunftige Gerichtshof fur Menschenrechte Teil des Afrikanischen Gerichtshofs sein wird Hier wird der Kommission die zusatzliche Aufgabe zukommen Verfahren fur die Uberweisung an dieses Gericht vorzubereiten Besondere Einrichtungen BearbeitenDie Kommission besitzt sechs besondere Einrichtungen durch die landerubergreifende Themenbereiche problematisiert werden aussergerichtliche im Schnellverfahren durchgefuhrte oder willkurliche Hinrichtungen Meinungsfreiheit Verteidiger der Menschenrechte Gefangnisse und Haftbedingungen Fluchtlinge und Vertriebene Rechte der FrauenMitglieder der Kommission werden zu Berichterstattern ernannt die Anzeichen einer Verletzung in den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union uberwachen untersuchen und offentlich machen Verfahren vor der Kommission BearbeitenDas dritte Kapitel des zweiten Teils Artikel 46 bis 59 regelt das Verfahren vor der Kommission Die afrikanische Charta sieht zwei verschiedene Beschwerdeverfahren vor Mitteilungen von Staaten Art 47 54 und andere Mitteilungen Art 55 59 Dabei wird das erste Verfahren in zwei Unterverfahren aufgeteilt das Schlichtungsverfahren 87 ff der rules of procedure und das Beschwerdeverfahren 92 ff der rules of procedure Schlichtungsverfahren Bearbeiten Dieses Verfahren initiiert von einem Mitgliedstaat hat eine friedliche Beilegung der Streitigkeit zum Ziel Dieses Verfahren findet sich auch in vielen anderen Menschenrechtskonventionen Die Charta sieht dafur vor dass ein Staat der der Ansicht ist dass ein anderer Staat eine oder mehrere Bestimmungen der Charta verletzt hat eine ausfuhrliche schriftliche Mitteilung an die Kommission ebenso wie an den Generalsekretar der OAU und den Vorsitzenden der Kommission schickt und dadurch die Aufmerksamkeit auf den verletzenden Staat lenkt Art 47 iVm 87 der rules of procedure Diese Mitteilung soll die angeblich verletzten Bestimmungen der Charta benennen ebenso wie einen umfassenden Bericht uber die gerugten Handlungen Art 47 Innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Mitteilung gibt der betroffene Staat eine schriftliche Erklarung oder eine Stellungnahme zur Aufklarung der Angelegenheit ab Art 47 Diese soll einschlagige Informationen uber bereits angewandte und anwendbare Gesetze und rules of procedure sowie uber das bestrittene oder noch zur Verfugung stehende Rechtsmittel enthalten Ist nach Ablauf von drei Monaten nachdem der Empfangerstaat die ursprungliche Mitteilung erhalten hat die Anfrage noch nicht durch zweiseitige Verhandlungen oder ein anderes friedliches Verfahren zur Zufriedenheit der beiden beteiligten Staaten geklart worden so hat jeder Staat das Recht die Angelegenheit durch ihren Vorsitzenden der Kommission zu ubergeben und den anderen beteiligten Staat davon zu benachrichtigen Art 48 In diesem Falle fande das Beschwerdeverfahren Anwendung Beschwerdeverfahren Bearbeiten Es ist auch moglich dass ein Mitgliedstaat seine Beschwerde direkt an die Kommission richtet ohne sich zuvor um eine friedliche Streitbeilegung zu bemuhen Art 49 Die Mitteilung muss entsprechend der fur das Schlichtungsverfahren eingereicht werden Die Kommission soll sich mit der Mitteilung nur beschaftigen wenn die in Art 48 genannte Dreimonatsfrist verstrichen ist das Verfahren gemass Art 47 eingehalten wurde und alle nationalen Rechtsmittel erschopft wurden es sei denn dass diese Verfahren unverhaltnismassig lange dauern wurde 96 der rules of procedure und Art 50 Gemass 97 der rules of procedure ist es Aufgabe der Kommission in diesem Verfahren zu versuchen zu einer friedlichen Beilegung des Disputs zwischen den beiden Streitparteien zu kommen Nur wenn eine friedliche Streitbeilegung nicht erreicht werden kann fertigt die Kommission nach Untersuchung der relevanten Informationen in geheimer Tagung einen Bericht an der durch den Generalsekretar der OAU den beteiligten Staaten und der Versammlung der Staats und Regierungschefs der OAU zugestellt wird Art 52 Diesem Bericht kann die Kommission Empfehlungen hinzufugen die ihr nutzlich erscheinen Art 53 Nach Vorlage dieses Berichtes befasst sich die OAU auf ihrer Generalversammlung mit der Angelegenheit Andere Mitteilungen Bearbeiten Die afrikanische Charta sieht noch ein weiteres Verfahren fur andere Mitteilungen vor Art 55 59 Eine genaue Definition dieser Mitteilungen findet sich weder in der Charta selbst noch in den rules of procedure Uber das Fehlen einer Definition dieses Terminus schrieb Taslim Olawale Elias One might legitimately wonder what is meant by other communications The drafter seems to have drawn back of the difficulty of defining them In my opinion these are communications from physical or moral persons Therefore an individual a non governmental organisation or even an international or national organisation may denounce before the Commission any act considered a violation of the provisions of the Charter 2 Auch wenn der Term andere Mitteilungen nicht explizit definiert wird lassen die rules of procedure keinen Zweifel daruber wer Mitteilungen einreichen kann 114 der rules of procedure regelt in Absatz 1 a dass Mitteilungen von dem Opfer einer Menschenrechtsverletzung die ihm durch einen Mitgliedstaat zugefuhrt worden sind vor die Kommission gebracht werden konnen oder wenn das Opfer dazu nicht in der Lage ist von einem Dritten im Namen des Opfers Absatz 1 b ermoglicht es Individuen oder Organisationen eine Mitteilung einzureichen wenn Beweise fur ernste oder massive Menschen oder Volkerrechtsverletzungen vorliegen Die Kommission kann Mitteilungen berucksichtigen ungeachtet des momentanen Aufenthaltsortes des Individuums oder der Organisation 114 Abs 2 Ferner stellt der Vorsitzende der Kommission die eingereichten Mitteilungen vor jeder Sitzung kurz vor und die Kommissionsmitglieder entscheiden mit einfacher Mehrheit welche Mitteilungen sie zu berucksichtigen gedenken Art 55 Dennoch durfen nur solche Mitteilungen berucksichtigt werden die den Bestimmungen des Art 56 entsprechen der Verfasser muss angegeben sein auch wenn er um Anonymitat ersucht die Mitteilung muss mit der Charta der OAU und der Afrikanischen Charta vereinbar sein sie darf nicht in einer verunglimpfenden oder beleidigenden Sprache verfasst sein sie darf nicht ausschliesslich auf Nachrichten aus den Massenmedien beruhen der innerstaatliche Rechtsweg muss erschopft sein es sei denn dies dauerte unverhaltnismassig lange sie muss innerhalb eines vertretbaren Zeitraums nach Erschopfung der innerstaatlichen Rechtsweges eingereicht worden sein und sie darf sich nicht mit Fallen befassen die von den betroffenen Staaten bereits in Ubereinstimmung mit den Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen und dieser Charta beigelegt worden sind 114 der rules of procedure konkretisiert die Voraussetzungen von Art 56 weiter Wenn die Kommissionsmitglieder nach einer Beratung den Eindruck haben dass sich offensichtlich eine oder mehrere Mitteilungen auf besondere Falle beziehen die eine Vielzahl von Verletzungen der Menschenrechte und Rechte der Volker aufzudecken scheinen macht die Kommission die Versammlung der Staats und Regierungschefs der OAU auf diese aufmerksam Art 58 Abs 1 Diese kann die Kommission daraufhin um eine eingehende Untersuchung dieser Falle ersuchen Art 58 Abs 2 Hat die Kommission ausreichend Notiz von einem Dringlichkeitsfall genommen wird er dem Vorsitzenden der Versammlung der Staats und Regierungschefs der OAU unterbreitet der dann um eine eingehende Untersuchung bitten kann Art 58 Abs 3 Art 59 legt fest dass alle nach diesen Bestimmungen unternommenen Schritte vertraulich behandelt werden mussen bis die Versammlung der Staats und Regierungschefs der OAU etwas anderes bestimmt Zusammenfassung BearbeitenInsbesondere bei dem letzteren Verfahren andere Mitteilungen fallt auf dass im Gegensatz zu anderen regionalen Menschenrechtsschutzregimen das Individuum einen uneingeschrankten Zugang zu der Kommission hat Weder ist eine zusatzliche Kompetenz erforderlich noch die Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls Allerdings muss die beschrankte Kompetenz der Kommission dagegen gehalten werden Ferner fehlt fur die Durchsetzung der in der Charta verburgten Rechte ein Menschenrechtsgerichtshof wie er in anderen Regimen vorgesehen ist Die Weiterleitung der Mitteilungen uber die Verletzungen an die OAU ist auch kein Garant fur einen wirksamen Schutz so erhielt die Kommission zum Beispiel 1991 zahlreiche Mitteilungen uber anhaltende und massive Verletzungen von Menschenrechten in Ruanda und im Sudan die sie an die Versammlung der Staats und Regierungschefs der OAU weiterleitete ohne dass diese rechtliche Schritte eingeleitet hatte Ein weiteres Problem bei der Arbeit der Kommission ist nach Ansicht von C E Welch Jr der in Afrika weit verbreitete Antagonismus gegenuber gouvernmentalen Institutionen sogar solchen gegenuber die potentiell in der Lage sind die Lebensbedingungen zu verbessern Dies erklare auch die bis Ende 1990 sehr geringe Anzahl von Mitteilungen ca 100 Nach Rachel Murray muss die Kommission ihre Beratungen von Individualbeschwerden anderen Mitteilungen verstarkt der offentlichen Uberwachung zuganglich machen um sicherzustellen dass afrikanische Staaten die ihre Verpflichtungen unter der Charta verletzen von den afrikanischen Menschen und von der afrikanischen und internationalen Gemeinschaft verurteilt werden Literatur BearbeitenE V O Dankwa Conference on regional systems of human rights protection in Africa The Americas and Europe Human Rights Law Journal 1992 S 314 317 Edem Kodjo The African Charter on Human and Peoples Rights Human Rights Law Journal 1990 271 283 Nuala Mole und Hezekiah Laitag Awaseb The African Charter on Human and Peoples Rights The Courier No 128 1991 S 65 67 Christian Much Die afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Volker Europa Archiv 1988 S 17 26 Rachel Murray Decisions by the African Commission on Individual Communications under The African Charter on Human and Peoples Rights International and Comparative Law Quarterly 1997 S 412 434 Clement Nwanko The OAU and Human Rights Journal of Democracy 1994 S 50 54 Anselm Chidi Odinkalu Proposals for Review of the Rules of Procedure of The African Commission on Human and Peoples Rights Human Rights Quarterly 1993 S 533 548 B Obinna Okere The Protection of Human Rights in Africa and The African Charter on Human and Peoples Rights A Comparative Analysis with the European and American Systems Human Rights Quarterly 1984 S 141 159 B G Ramcharan The Travaux Preparatoires of The African Commission on Human Rights Human Rights Law Journal 1992 S 307 314 Sabine Thomsen Banjul Charta der Menschenrechte und der Rechte der Volker dt Ubersetzung Jahrbuch fur Afrikanisches Recht 1981 U Oji Umozurike The African Charter on Human and Peoples Rights American Journal of International Law 1983 S 902 912 Claude E Welche Jr The African Commission on Human and Peoples Rights A Five Year Report and Assessment Human Rights Quarterly 1992 S 43 61Weblinks BearbeitenOffizielle WebsiteEinzelnachweise Bearbeiten Der Afrikanische Gerichtshof fur Menschenrechte und die Rechte der Volker In humanrights ch 29 Juni 2011 abgerufen am 23 Februar 2017 T O Elias zitiert nach N S RembeNormdaten Korperschaft GND 5159341 5 lobid OGND AKS LCCN no93025887 VIAF 149891824 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Afrikanische Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Volker amp oldid 237695961