www.wikidata.de-de.nina.az
Die Aarhus Konvention ist das am 25 Juni 1998 in der danischen Stadt Aarhus unterzeichnete und am 30 Oktober 2001 in Kraft getretene Ubereinkommen der Wirtschaftskommission fur Europa UNECE uber den Zugang zu Informationen die Offentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten 47 Staaten darunter alle EU Mitglieder und die Europaische Union 1 haben den Vertrag ratifiziert zudem haben Monaco und Liechtenstein den Vertrag gezeichnet aber noch nicht ratifiziert Ubereinkommen uber den Zugang zu Informationen die Offentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in UmweltangelegenheitenKurztitel Aarhus KonventionTitel engl Convention on Access to Information Public Participation in Decision making and Access to Justice in Environmental MattersDatum 25 Juni 1998Inkrafttreten 30 Oktober 2001Fundstelle Full Text of the ConventionFundstelle deutsch Deutsche Ubersetzung PDF 74 kB Vertragstyp MultinationalRechtsmaterie UmweltrechtUnterzeichnung 39Ratifikation 47 Aktueller StandDeutschland Ratifikation 15 Januar 2007 Liechtenstein Unterzeichnung 25 Juni 1998 Osterreich Ratifikation 17 Januar 2005 Schweiz Ratifikation 11 September 2013 Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung Das Ubereinkommen ist der erste volkerrechtliche Vertrag der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt Inhaltsverzeichnis 1 Bestandteile 1 1 Zugang zu Informationen 1 2 Offentlichkeitsbeteiligung 1 3 Zugang zu Gerichten bei Umweltbelangen 2 Mitgliedschaft 3 Umsetzung der Vorgaben 4 Erganzungen 4 1 Kiew Protokoll 4 2 GVO Novelle 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseBestandteile BearbeitenDie Aarhus Konvention setzt sich inhaltlich aus drei Saulen zusammen dem moglichst freien Zugang zu Umweltinformationen Art 4 der Offentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren Art 6 8 und dem Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Art 9 Zugang zu Informationen Bearbeiten Der Artikel 4 der Aarhus Konvention bildet die rechtliche Grundlage fur das auf Antrag zur Verfugung stellen von Informationen durch die zustandigen Behorden Dies betrifft den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphare Wasser Boden Land Landschaft und naturliche Lebensraume die Artenvielfalt und ihre Bestandteile einschliesslich gentechnisch veranderter Organismen sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen Offentlichkeitsbeteiligung Bearbeiten Einer Offentlichkeitsbeteiligung bedarf nach der Aarhus Konvention vor allem die Zulassung bestimmter Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen insbesondere Industrieanlagen und Infrastrukturmassnahmen Zugang zu Gerichten bei Umweltbelangen Bearbeiten Die Aarhus Konvention geregelt im Artikel 9 schreibt jeder Person ein Widerspruchs und Klagerecht im Falle der Verweigerung des Informationszugangs im Hinblick auf Entscheidungen die der Offentlichkeitsbeteiligung unterliegen sowie allgemein bei Verstossen gegen umweltrechtliche Vorschriften zu Mitgliedschaft Bearbeiten47 Staaten haben die Aarhus Konvention ratifiziert 2 33 davon sind ausserdem dem Kiew Protokoll rechtsverbindlich beigetreten 3 und 28 Staaten haben die Erganzung zu gentechnisch veranderten Organismen GMO amendment unterzeichnet 4 Umsetzung der Vorgaben BearbeitenDie Vorgaben der Aarhus Konvention mussen in das Recht der Vertragsparteien umgesetzt werden Daruber berichtet die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen fur Europa UNECE fortlaufend 5 Die Europaische Union die selbst Vertragspartei des Aarhus Ubereinkommens ist hat zur Umsetzung von Artikel 9 der Konvention die sogenannte Rechtsschutzmittel Richtlinie 2003 35 EG erlassen Die Richtlinie verpflichtet ihrerseits die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Umweltschutzorganisationen Zugang zu Gerichtsverfahren zu eroffnen Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Vorgaben durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz in das deutsche Recht umgesetzt Der EuGH entschied am 12 Mai 2011 im Trianel Verfahren 6 dass die Klagerechte von Umweltvereinigungen unzulassigerweise auf solche Falle eingeschrankt waren in denen auch Einzelpersonen klagebefugt sind Seit 29 Januar 2013 ist diese Beschrankung aus dem Umweltrechtsbehelfsgesetz gestrichen Zur Verwirklichung des Informationszugangs beschloss die EU die Richtlinie 2003 4 EG Umweltinformationsrichtlinie Deutschland setzte sie mit einer Anpassung seines Umweltinformationsgesetzes in nationales Recht um Osterreich entsprechend in seinem Umweltinformationsgesetz In beiden Staaten gibt es zudem Landesgesetze die den Informationszugang regeln Erganzungen BearbeitenKiew Protokoll Bearbeiten Das Kiew Protokoll uber Schadstofffreisetzungs und verbringungsregister Kiev Protocol on Pollutant Release and Transfer Registers PRTR 7 ist ein internationales Schadstoffemissionsregister 8 Es wurde am 21 Mai 2003 beschlossen und sieht die Freigabe von umweltrelevanten Informationen durch Unternehmen vor GVO Novelle Bearbeiten Auf der zweiten Vertragsstaatenkonferenz am 27 Mai 2005 wurde eine Erweiterung der Konvention uber die offentliche Beteiligung an geplanten Freisetzungen gentechnisch veranderter Organismen GVOs beschlossen Das GMO Amendment wird 90 Tage nach der Ratifizierung durch drei Viertel der Vertragsstaaten in Kraft treten 9 Siehe auch BearbeitenStrategische Umweltprufung E Government Arbeitsgruppe Umweltinformation in OsterreichLiteratur BearbeitenGesellschaft fur Umweltrecht Hrsg Aarhus Konvention Umweltprobleme bei der Zulassung von Flughafen Erich Schmidt Verlag Berlin 2004 ISBN 3 503 08325 1 Astrid Epiney Kommentierung der Aarhus Konvention In Fluck Theuer Hrsg Informationsfreiheitsrecht mit Umweltinformations und Verbraucherinformationsrecht IFG UIG VIG Vorschriften der EU des Bundes und der Lander Internationales Recht Rechtsprechung Kommentar Stand 16 Akt C F Muller Verlag Heidelberg 2006 ISBN 3 8114 9270 5 Bernhard W Wegener Rechtsschutz im europaischen Umwelt Recht Sekundar und richterrechtliche Bausteine einer gemeinschaftlichen Dogmatik In Hendler Marburger Reiff Schroder Hrsg Jahrbuch des Umwelt und Technikrechts UTR 98 Erich Schmidt Verlag Berlin 2008 S 319 ff Thomas Bunge Rechtsbehelfe in Umweltangelegenheiten Vorgaben der Aarhus Konvention und deutsches Recht NuR 2014 S 605 614Weblinks BearbeitenText der Aarhus Konvention Abgerufen am 28 Juli 2010 Convention on Access to Information Public Participation in Decision Making and Access to Justice in Environmental Matters Aarhus Denmark 25 June 1998 Status of ratification In Vertragssammlung der UNO UNTC Vereinte Nationen 14 Juni 2015 abgerufen am 14 Juni 2015 Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in Deutschland Toolkit Unabhangiges Institut fur Umweltfragen 18 Juli 2019Einzelnachweise Bearbeiten Felix Ekardt Verbandsklage vor dem EuGH Mitgliedstaaten verklagen EU Institutionen verschonen Zugleich zu Art 9 III Aarhus Konvention In NVwZ 2015 S 772 775 UN Treaty Collection Convention on Access to Information Public Participation in Decision Making and Access to Justice in Environmental Matters Memento des Originals vom 13 September 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot treaties un org UN Treaty Collection Protocol on Pollutant Release and Transfer Registers to the Convention on Access to Information Public Participation in Decision Making and Access to Justice in Environmental Matters Memento des Originals vom 16 Juli 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot treaties un org UN Treaty Collection Amendment to the Convention on Access to Information Public Participation in Decision Making and Access to Justice in Environmental Matters Memento des Originals vom 16 Juli 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot treaties un org National Implementation Reports In Public Participation Aarhus Convention Areas of Work Implementation and compliance Reporting mechanism UNECE 27 Marz 2012 abgerufen am 5 April 2014 englisch EuGH Urteil vom 12 Mai 2011 Memento des Originals vom 18 Mai 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot curia europa eu Az C 115 09 Rechtssache Trianel UNECE Aarhus Convention Kiev Protocol on Pollutant Release and Transfer Registers to the UNECE Convention on Access to Information Public Participation in Decision making and Access to Justice in Environmental Matters BMUB Protokoll uber Schadstofffreisetzungs und verbringungsregister PRTR Protokoll Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive UNECE Aarhus Convention GMO AmendmentBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aarhus Konvention amp oldid 233642898