www.wikidata.de-de.nina.az
Das osterreichische Umweltinformationsgesetz UIG von 2004 hat das Ziel den freien Zugang zu Umweltinformationen zu schaffen und Umweltinformationen zu verbreiten Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Ziele des UIG 2004 2 1 Passive Umweltinformation 2 2 Aktive Umweltinformation 3 Koordinierungsstelle fur Umweltinformationen KUI 4 E Government Arbeitsgruppe Umweltinformation 5 Quellen 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenVerbindliche Voraussetzungen fur einen offentlichen Zugang zu Umweltinformationen wurden auf europaischer Ebene bereits 1990 mit der Richtlinie 90 313 EWG des Rates der Europaischen Gemeinschaften vom 7 Juli 1990 geschaffen In Osterreich wurde diese Richtlinie in Form des Umweltinformationsgesetzes UIG vom 27 Juli 1993 in nationales Recht umgesetzt Das UIG 1993 verlieh erstmals dem Einzelnen durch die Verpflichtung der Behorden und Amter ihre Umweltinformationen transparent zu halten einen neuen Informationsanspruch im Sinne demokratischer Mitgestaltung Die Richtlinie 2003 4 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 28 Januar 2003 uber den Zugang der Offentlichkeit zu Umweltinformationen folgt der auch von Osterreich gezeichneten und ratifizierten Aarhus Konvention und gewahrleistet das nunmehr erweiterte Recht jedes Antragstellers auf einfachen und umfassenden Zugang zu den bei den Behorden vorhandenen Umweltinformationen Osterreich ist seit 2005 Vertragspartei der Aarhus Konvention Dieses UNECE Ubereinkommen ist der erste volkerrechtliche Vertrag der jeder Person Rechte im Umweltschutz einraumt Die Aarhus Konvention begrundet die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten aktiv Informationen zu beschaffen und der Offentlichkeit bereitzustellen Sie enthalt die Verpflichtung der Vertragspartner schrittweise ein zusammenhangendes landesweites System von Verzeichnissen oder Registern zur Erfassung der Umweltverschmutzung in Form einer strukturierten computerunterstutzten und offentlich zuganglichen Datenbank aufzubauen Osterreich legte fur die dritte Vertragsstaatenkonferenz im Juni 2008 in Riga den ersten Umsetzungsbericht zur Konvention vor der seither mehrfach aktualisiert wurde 1 Mit der Novelle des Umweltinformationsgesetzes 2004 BGBl Nr 495 1993 idF BGBl I Nr 6 2005 hat Osterreich die Europaische Richtlinie 2003 4 EG am 14 Februar 2005 auf Bundesebene in nationales Recht umgesetzt Uber die Umsetzung ist der Europaischen Kommission im Jahr 2009 Bericht zu erstatten Ziele des UIG 2004 BearbeitenErweiterter Umweltinformationsbegriff Umwelt Gesundheit Sicherheit Erweiterter Behordenbegriff Alle nicht nur Umwelt Behorden in Bund Landern Kommunen Erweiterte Informationspflicht Nachweis von Daten Adressen Zustandigkeiten Metadaten Aktiver Zugang zu Daten und Informationen fristgerechte Bearbeitung von Anfragen 1 Monat Harmonisierung Standardisierung von Umwelt Metadaten Harmonisierende Wirkung bez Informationsangebot und Bereitstellungsmethoden Verbesserte Rechtsdurchsetzung Koordinierungsstelle fur UmweltinformationenPassive Umweltinformation Bearbeiten Zugang zu den bei den informationspflichtigen Stellen vorhandenen oder fur diese bereitgehaltenen Umweltinformationen Aktive Umweltinformation Bearbeiten Forderung der systematischen und umfassenden Verfugbarkeit und Verbreitung von Umweltinformationen vorwiegend durch elektronische Kommunikationsmedien mit einem Umweltinformationssystem Mindestanforderungen fur aktiv zu verbreitende Umweltinformationen Die Normen volkerrechtlicher Vertrage des Gemeinschafts und nationalen Rechts Politische Konzepte Plane und Programme Umsetzungsberichte bzw ihre zusammengefasste Darstellung Umweltzustandsberichte insbesondere Umweltkontrollberichte Daten aus der Uberwachung von Tatigkeiten die sich auf die Umwelt auswirken oder wahrscheinlich auswirken Genehmigungsbescheide die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben und Umweltvereinbarungen Umweltvertraglichkeitsprufungen und RisikobewertungenKoordinierungsstelle fur Umweltinformationen KUI BearbeitenBeim Umweltbundesamt ist gemass 10 UIG 2004 eine Koordinierungsstelle fur Umweltinformationen KUI eingerichtet 2 deren Ziel es ist den einfachen Zugang zu Umweltinformationen fur jedermann sicherzustellen indem eine Liste von informationspflichtigen Stellen 3 gefuhrt wird die uber Umweltinformationen verfugen der Informationsaustausch zwischen diesen Stellen sichergestellt wird die aktive Verbreitung von Informationen gefordert wird Internet Portal One Stop Shop die hohe Qualitat der Umweltinformation gewahrleistet wird und eine moglichst gute Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Informationen angestrebt wird Dabei werden die informationspflichtigen Stellen in der Weise koordiniert dass die Umweltinformationen verstandlich exakt vergleichbar und moglichst aktuell sind sodass dadurch das allgemeine Umweltbewusstsein und der Umweltschutz verbessert und erhoht werden konnen Diese Systematisierung gewahrleistet dass Umweltinformationen durch die informationspflichtigen Stellen zunehmend offentlich gemacht und verbreitet werden wobei diese Informationen insbesondere durch elektronische Informations und Kommunikationstechnologien zur Verfugung stehen werden E Government Arbeitsgruppe Umweltinformation BearbeitenDie Projektgruppe Umweltinformation PG UI befasst sich mit der Vorgangsweise einer gemeinsamen Umsetzung der Anforderungen des Umweltinformationsgesetzes UIG 2004 im Rahmen der Kooperation BLSG Bund Lander Stadte Gemeinden E Governmentprozess 4 Die Forderung der systematischen wie auch umfassenden Verfugbarkeit und Verbreitung von Umweltinformationen auf den Internetportalen der Behorden der informationspflichtigen Stellen steht dabei im Vordergrund 5 Eine wesentliche Zielsetzung ist die Errichtung eines zentralen Umweltinformationsportals One Stop Shop in Osterreich analog zum Umweltportal Deutschland Die vorgesehenen Internetanwendungen werden von der Projektgruppe Umweltinformation vorbereitet 6 Quellen BearbeitenKarl Thomas Buchele Daniel Ennockl UIG Umweltinformationsgesetz Kommentar Stand 1 Juli 2005 NWV Neuer Wissenschaftlicher Verlag Wien u a 2005 ISBN 3 7083 0280 X Monika Eder Paier Das Recht auf Umweltinformation Bundesministerium fur Land und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft Abt I 5 Wien 2005 Siehe auch BearbeitenAarhus Konvention Umweltinformationsgesetz der Bundesrepublik Deutschland E Government Arbeitsgruppe Umweltinformation in Osterreich E GovernmentWeblinks BearbeitenUmweltinformationsgesetz Novelle 2004 konsolidierte Fassung Novelle des Umweltinformationsgesetzes in Kraft getreten Das Umweltinformationsgesetz UIG 2004 auf HELP gv at Umsetzungsbeispiel Altlasten beim Umweltbundesamt Das Recht auf Umweltinformation Broschure des Lebensministeriums Rechtliche Grundlagen der Umweltinformation in OsterreichEinzelnachweise Bearbeiten Umsetzungsbericht Osterreichs zur UNECE Aarhus Konvention http www umweltbundesamt at koordinierungsstelle http www umweltbundesamt at umweltinformation umweltinfopflicht Plattform Digitales Osterreich http www umweltbundesamt at umweltinformation ag umweltinformation E Government Reference ServerBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4383479 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Umweltinformationsgesetz Osterreich amp oldid 218236606