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Zwischenverkauf bedeutet dass eine Ware verkauft wird bevor ein bestimmtes Ereignis eintritt oder eine festgelegte Frist verstrichen ist Zwischenzeit Das Wort wird zumeist in drei verschiedenen Zusammenhangen gebraucht Zwischenverkauf vorbehalten ist eine Klausel und Handelsklausel im Verkaufsangebot eines Verkaufers 1 Damit behalt dieser sich das Recht vor die Sache so lange an andere Interessenten zu verkaufen wie der mogliche Kaufer das Angebot nicht angenommen hat Das Angebot des Verkaufers ist auflosend bedingt durch einen anderweitigen Verkauf 2 Bis zum Abschluss des Kaufvertrags bleibt der Verkaufer also nicht an sein Angebot gebunden und darf inzwischen an einen anderen Kaufer verkaufen Der Verkaufer ist im Zweifel zur Leistung verpflichtet wenn er bis zum Zugang der Annahmeerklarung den angebotenen Gegenstand nicht anderweitig verkauft hat 3 Denkbar ist ferner diese Freiklausel auf bestimmte Punkte des Geschaftes zu beschranken Die Erhebung derartiger Klauseln zum Vertragsbestandteil muss aber mit der notigen Deutlichkeit und Bestimmtheit erfolgen Zwischenverkauf in Bezug auf eine Dauer einer Anlage oder eines Besitzes 4 Wird zum Beispiel eine Immobilie wahrend einer bestimmten Frist wie etwa einer Frist fur Steuerfreiheit von Wertzuwachsen verkauft so ist dies ein Zwischenverkauf Je nach Gesetz kann dieser Zwischenverkauf den Lauf der definierten Frist unterbrechen oder nicht Beim Zwischenverkauf vor Endfalligkeit wurde fur den privaten Anleger bei einem Abweichen des rechnerischen Kursverlaufs Emissionsrendite vom tatsachlichen Kursverlauf Umlaufrendite seit der gesetzlichen Neuregelung 1993 gesetzlich ein faktisches Wahlrecht zwischen der Besteuerung der ursprunglichen Emissionsrendite und der aktuellen Marktrendite eingeraumt 5 Seltener wird das Wort auch zur Beschreibung der Geschafte eines Zwischenhandlers gebraucht der im Gegensatz zu einem Direktvertrieb die Ware von einem Lieferanten bezieht und an einen weiteren Zwischenhandler oder den Endkunden ohne besondere Weiterverarbeitung weiterverkauft Literatur BearbeitenRainer Worlen Karin Metzler Muller Handelsrecht mit Gesellschaftsrecht Heymanns 2006 ISBN 3 452 26104 2Einzelnachweise Bearbeiten Gabler Wirtschaftslexikon Stichwort Zwischenverkauf vorbehalten Band 6 1984 Sp 2501 OLG Hamburg BB 1960 383 OLG Hamburg BB 1960 383 Wolfgang Buchholz Franz Hubert Besteuerung und Forderung im Vergleich verschiedener Anlageformen 1994 S 25 ff PDF 383 kB Karl Werner Schulte Jurgen Kuhling Wolfgang Servatius Frank Stellmann Hrsg Immobilienokonomie II Rechtliche Grundlagen 2013 S 606Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zwischenverkauf amp oldid 204946340