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Das Zivilschutzkorps ZSK war eine geplante hauptamtliche Zivilschutzorganisation in der Bundesrepublik Deutschland deren Einrichtung mit der Verabschiedung des Gesetzes uber das Zivilschutzkorps vom 12 August 1965 vorgesehen war Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Aufgaben 3 Organisation und Zustandigkeiten 4 Einsatzkrafte 5 Literatur 6 EinzelnachweiseEntstehung BearbeitenAufgrund von haushaltspolitischen Beschrankungen wurde das Gesetz durch das im Dezember 1965 beschlossene Haushaltssicherungsgesetz zunachst zeitlich befristet suspendiert Durch das zwei Jahre spater am 21 Dezember 1967 verabschiedete Finanzanderungsgesetz wurde die Befristung ausgesetzt Bemuhungen um eine Aufhebung der Suspendierung scheiterten in den folgenden Jahren aufgrund von finanziellen Erwagungen Dadurch kam es bei der Umsetzung des Zivilschutzkorpsgesetzes lediglich zur Einrichtung von Aufstellungsstaben die eigentlichen Einheiten des ZSK bestanden hingegen zu keinem Zeitpunkt Durch die Neuordnung der Zustandigkeiten und Strukturen im Bereich des Zivilschutzes die sich aus dem 1968 beschlossenen Gesetz uber die Erweiterung des Katastrophenschutzes ergab entfiel die Einrichtung des Zivilschutzkorps endgultig Aufgaben BearbeitenDie geplanten Aufgaben des Zivilschutzkorps waren die Bekampfung von im Verteidigungsfall durch Waffenwirkung insbesondere Massenvernichtungswaffen entstehenden Schaden sowie der Schutz der Zivilbevolkerung vor den Folgen solcher Schaden Dabei sollte es die vorhandenen Einrichtungen der Gebietskorperschaften wie zum Beispiel den Luftschutzhilfsdienst unterstutzen Ausserdem war ihm die Unterstutzung dieser Krafte erlaubt wenn eine Katastrophe vorlag und der Verteidigungsfall oder der Spannungsfall nicht festgestellt war Sollte dies der Fall sein ware der Einsatz des ZSK nur moglich gewesen wenn das Bundesministerium des Innern BMI dem zugestimmt hatte Eine weitere Aufgabe des ZSK ergab sich daraus dass angesichts der Erhohung des Grundwehrdienstes auf 18 Monate die man aus militarischen Grunden fur die Einsatzfahigkeit der Truppe fur notig hielt und der in den 1960er Jahren noch geringen KDV Zahlen bei fixer Hochstgrosse der Bundeswehr die man weder uberschreiten wollte noch durfte ein wesentlicher Teil der Wehrpflichtigen nicht zum Militar einberufen werden konnte und sich angesichts dessen die Frage der Wehrgerechtigkeit stellte 1 Das ZSK durfte entsprechend der vierten Genfer Konvention nur Aufgaben aus dem Bereich Zivilschutz ubernehmen und somit nicht fur militarische Aktivitaten eingesetzt werden Seine Angehorigen standen daher unter dem Schutz dieser Konvention und galten volkerrechtlich als Zivilpersonen Organisation und Zustandigkeiten BearbeitenDie Vorschriften hinsichtlich der ZSK Stationierungsorte sollten von den Landern erlassen werden das Gesetz nennt ausdrucklich Schulen und Geratelager des Korps als Landeraufgabe Die genaue Starke und Aufbauorganisation wurde jedoch vom Bund festgelegt Ausserdem sollten die Fuhrer des ZSK vom Bund erganzend ausgebildet werden ebenso sollten Speziallehrgange nach Bundesvorschriften ablaufen Der Bund war ferner fur die Uberwachung des Ausbildungsstandes und der Ausrustung zustandig Zu diesem Zweck wurde beim Bundesministerium des Innern ein Inspekteur des Zivilschutzkorps eingerichtet analog zum Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Lander Ausserdem war der Bund ermachtigt Beschaffungen in eigener Verantwortung durchzufuhren wenn der Bundesrat dem zustimmte Das ZSK durfte nur von den obersten Landesbehorden eingesetzt werden ausserdem konnte das BMI sich Einheiten unterstellen falls die Lage dies erfordert Die Umsetzung der Planungen zur Einrichtung des ZSK kam uber die Einrichtungen von Aufstellungsstaben nie hinaus Insbesondere bestanden zu keinem Zeitpunkt dienstfahige Einheiten Einsatzkrafte BearbeitenIn den Planungen zum ZSK wurden drei Gruppen von Helfern unterschieden Die Einteilung die den Moglichkeiten des Wehrdienstes entsprach umfasste Dienstpflichtige berufsmassige Angehorige und Angehorige auf Zeit Fur die Gruppe der Dienstpflichtigen waren Wehrpflichtige auf Grundlage des Artikel 12a des Grundgesetzes vorgesehen die beim ZSK ihrer Dienstverpflichtung nachkommen sollten Die Dauer der Dienstpflicht und eine Reihe von anderen Vorschriften resultierten aus dem Soldatengesetz Die Planungen zur Dienstpflicht umfassten unter anderem eine Grundausbildung von vier Monaten Dauer Ubungen von maximal je einem Monat Dauer uber einen Gesamtzeitraum von zwolf Monaten einen unbefristeten Dienst im Verteidigungsfall sowie Dienst nach Anordnung der obersten Landesbehorde sog Bereitschaft wenn der Verteidigungsfall eingetreten war oder unmittelbar bevorstand Die Wehrersatzbehorden waren fur alle Angelegenheiten der Dienstpflicht zustandig Fur Dienstpflichtige war eine Meldeuberwachung analog zur Wehruberwachung vorgesehen Fur die berufsmassigen Angehorigen war eine Anstellung im Rahmen eines offentlich rechtlichen Dienstverhaltnisses besonderer Art vorgesehen das in bestimmten Aspekten dem Dienstverhaltnis eines Soldaten ahnelte Den Planungen entsprechend sollte es sowohl Mannschafts und Unterfuhrer als auch Fuhrer Laufbahnen geben Vorgesehen waren dabei folgende Laufbahnen und Dienstgrade Mannschaften Schutzkorpsmann Truppfuhrer Obertruppfuhrer Haupttruppfuhrer Unterfuhrer Wachtmeister Oberwachtmeister Hauptwachtmeister Meister Obermeister Stabsmeister Oberstabsmeister Fuhreranwarter Schutzkorpsmann Truppfuhrer Wachtmeister Hauptwachtmeister Obermeister Zugfuhrer Zugfuhrer Oberzugfuhrer Stabsfuhrer Bereitschaftsfuhrer Abteilungsfuhrer Stabsarzt Oberabteilungsfuhrer Oberstabsarzt Bereichsfuhrer Bereichsarzt Oberbereichsfuhrer Inspekteur des ZSKAllen Dienstgraden wurde der Zusatz im Zivilschutzkorps im ZSK angefugt Die Dienstpflichtigen leisteten ein Gelobnis die berufsmassigen Angehorigen einen Eid Ich schwore Ich gelobe der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen Gefahren fur die Allgemeinheit unter Einsatz aller Krafte zu bekampfen und meine Pflichten zu erfullen So wahr mir Gott helfe Literatur BearbeitenDer Bundesminister des Innern Hrsg Weissbuch zur zivilen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland Referat Offentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums des Innern Bonn 1972Einzelnachweise Bearbeiten Vgl die Ausfuhrungen von Verteidigungsminister Strauss in der 11 Sitzung des 4 Dt Bundestages 19 1 1962 insbesondere Das schliesst aber ein dass auch in Zukunft die Durchfuhrung der Wehrpflicht bis zu einem gewissen Grade selektiv bleiben muss W ir werden wohl bei der Heranziehung zum 18monatigen Grundwehrdienst in voraussehbarer Zukunft die Zahl von zwei Dritteln der Wehrpflichtigen nicht uberschreiten konnen Ich war immer ein Anhanger einer Verteidigungspflicht Die Bundesregierung hat deshalb auch immer die Notwendigkeit des zivilen Bevolkerungsschutzes stark betont 1 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zivilschutzkorps amp oldid 230283696