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Unter einer Zielnorm versteht man in der Rechtswissenschaft eine Rechtsvorschrift mit programmatischem Charakter die das Ziel der weiteren Gesetzgebung und des sonstigen staatlichen Handelns beschreibt Sie gewahrt keine subjektiven Rechte sondern enthalt einen Regelungsauftrag an den Gesetzgeber zum Erlass weiterer Bestimmungen die der Zielerreichung dienen Ein Beispiel sind die Staatszielbestimmungen des deutschen Grundgesetzes oder entsprechende Bestimmungen im EU Vertrag etwa zum Umweltschutz Art 3 Abs 3 EUV 1 Als Zielnorm wird auch eine Vorschrift bezeichnet auf die im Wege der Rechtsgrund oder Rechtsfolgenverweisung verwiesen wird 2 Einzelnachweise Bearbeiten Andreas Mengel Fachliche Anforderungen an eine Naturschutzgesetzgebung Natur hat Recht 30 Jahre Bundesnaturschutzgesetz als Saule eines neuen Umweltgesetzbuchs Tagung am 23 Januar 2007 Rainer Worlen Sabrina Leinhas Rechtsfolgen und Rechtsgrundverweisungen im BGB JA 2006 22Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zielnorm amp oldid 208813240