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Die Wegekostenrichtlinie oder Eurovignetten Richtlinie der Europaischen Union regelt die Gebuhrenerhebung fur die Benutzung von Strassen durch Nutzfahrzeuge Wahrend zu Beginn die Anrechnung der Infrastrukturkosten im Vordergrund stand Wegekosten sollen in Zukunft auch die externen Kosten angerechnet werden Richtlinie 1999 62 EGTitel Richtlinie 1999 62 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 17 Juni 1999 uber die Erhebung von Gebuhren fur die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere NutzfahrzeugeBezeichnung nicht amtlich WegekostenrichtlinieGeltungsbereich EURechtsmaterie AbgabenrechtGrundlage EGV insbesondere Artikel 71 Absatz 1 und Artikel 93Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiInkrafttreten 20 Juli 1999Letzte Anderung durch Aktualisierung des Anhangs II und des Anhangs IIIb Tabellen 1 und 2 in Bezug auf geltende Werte in Euro gemass Artikel 10a der Richtlinie 1999 62 EG des Europaischen Parlaments und des Rates in der durch die Richtlinie 2011 76 EU des Europaischen Parlaments und des Rates geanderten FassungIn nationales Rechtumzusetzen bis 1 Juli 2000Umgesetzt durch DeutschlandKraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 24 Mai 1994 BGBl 1994 I S 1102 welches durch Artikel 31 des Gesetzes vom 19 Juni 2001 BGBl 2001 I S 1046 geandert worden istFundstelle ABl L 187 vom 20 Juli 1999 S 42 50Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 3 Zukunftige Entwicklungen 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 QuellenangabenGeschichte Bearbeiten1993 wurde durch die Europaischen Gemeinschaften die erste Richtlinie zur Gebuhrenerhebung fur Verkehrsinfrastruktur bekannt als die Eurovignette Richtlinie angenommen 93 89 EWG 1 Die Richtlinie wurde uberarbeitet und am 17 Juni 1999 durch die Richtlinie uber die Erhebung von Gebuhren fur die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge 1999 62 EG ersetzt 2 Bereits beim Inkrafttreten der Richtlinie 1999 62 EG war der Ruf nach einer Uberarbeitung vorhanden denn die EU Kommission unter Verkehrskommissar Neil Kinnock hatte in verschiedenen Dokumenten selbst eine Internalisierung von externen Kosten im Verkehr gefordert So in ihrem Grunbuch Faire und effiziente Preise im Verkehr von 1995 3 4 in ihrem Weissbuch Preisgestaltung vom 1998 5 6 und auch im EU Weissbuch aus dem Jahr 2001 zur europaischen Verkehrspolitik bis 2010 7 Auch von den Mitgliedsstaaten kam verstarkter Druck die Richtlinie zu uberarbeiten und eine einheitliche Regelung der einzelnen Kalkulationsgrundlagen von Gebuhrensatzen zu finden So wurden in mehreren Landern neue Maut Systeme eingefuhrt oder waren in Planung was den Ruf nach einheitlichen Rahmenbedingungen verstarkte denn es bestand immer die Gefahr dass eine eingefuhrte Maut von anderen Landern oder Interessensgruppen vor dem europaischen Gerichtshof der Hohe nach angefochten wird Auch bei den Diskussionen um die Verlangerung des osterreichischen Okopunktesystems welches eine maximale Zahl von Fahrten festlegte wurde 2003 auf die kommende zu uberarbeitende Wegekostenrichtlinie verwiesen sowie auf die Moglichkeit in Zukunft grosse alpenquerende Bahnprojekte wie den Brennerbasistunnel durch Mauteinnahmen mitzufinanzieren Das Okopunktesystem wurde durch die EU verlangert doch befreite man damals die schadstoffreduzierten LKW von Beschrankungen bei der Fahrt uber die osterreichischen Alpen 8 Die EU Kommission prasentierte im Sommer 2003 ihren ersten Entwurf zur Revision der Richtlinie 1999 62 EG Die Diskussionen im Ministerrat und im Europaischen Parlament waren intensiv und es waren jeweils zwei Lesungen notig Besonders strittig waren die Frage des Einbezug der externen Kosten der Anwendungsbereich der Richtlinie und die Verwendung der Einnahmen Am 15 Dezember 2005 stimmte das Europaische Parlament einem Kompromissentwurf zu 9 und am 27 Marz 2006 billigte der Ministerrat Verkehrsminister die Richtlinie 2006 38 EG 10 Sie trat am 9 Juni 2006 mit der Veroffentlichung im Amtsblatt der Europaischen Union in Kraft Die EU Kommission legte Mitte 2008 einen Revisionsentwurf der Richtlinie 1999 62 EG Wegekostenrichtlinie vor der die Einbeziehung externer Kosten in die Mautkalkulation zukunftig moglich machen soll Der im Oktober 2010 vom EU Verkehrsministerrat in Luxemburg beschlossene Kompromiss zur Revision der EU Wegekostenrichtlinie bestatigt im Wesentlichen die Anlastung der externen Kosten im Strassenguterverkehr Zwar werden die Staukosten nicht mehr als externer Kostenfaktor angesehen trotzdem soll die Maut aber zeitlich differenziert mit Aufschlagen von bis zu 175 Prozent als reine Lenkungsabgabe erhoben werden Inhalt BearbeitenDie Richtlinie 2006 38 EG enthalt keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten Benutzungs oder Mautgebuhren einzufuhren Falls Lander aber Gebuhren fur Lastwagen auf Strassen der transeuropaischen Netze einfuhren mussen die Vorgaben der Richtlinie beachtet werden Anwendungsbereich der Richtlinie Neu gilt die Richtlinie fur alle Lastkraftwagen ab 7 5 Tonnen bisher 12 t bis 2012 durften LKW auch erst ab 12 t besteuert werden Der Geltungsbereich der Richtlinie wurde von nur Autobahnen auf alle europaischen Strassen ausgeweitet Die Richtlinie befasst sich namentlich nur mit den Transeuropaischen Netzen uberlasst aber sonstige Bestimmungen nach dem Subsidiaritatsprinzip den Mitgliedsstaaten Kalkulation Die Einnahmen der Gebuhren durfen die Infrastrukturkosten Baukosten Betriebskosten nicht ubersteigen Allerdings gibt es Moglichkeiten die Gebuhren nach Zeit und Emissionen zu differenzieren sowie zusatzliche Steuerungsmoglichkeiten siehe Moglichkeiten fur sensible Zonen Verwendung der Einnahmen Die Mitgliedstaaten entscheiden uber die Verwendung der Einnahmen Um den Ausbau des Verkehrsnetzes als Ganzes sicherzustellen sollten die Einnahmen aus Gebuhren zum Nutzen des Verkehrssektors und zur Optimierung des Gesamtverkehrssystems eingesetzt werden Moglichkeiten fur sensible Zonen Es sind Zuschlage von 25 fur sensible Gebiete moglich Die zusatzlichen Einnahmen mussen im Sinne einer Querfinanzierung fur den Ausbau des Schienennetzes verwendet werden Damit soll die Moglichkeit der Verkehrslenkung insbesondere des Transitverkehrs vor allem in okologisch sensiblen Gebieten wie uber die Alpen ermoglicht werden In diesem Sinne wird derzeit die Einfuhrung eines neuen Steuerungsinstruments der so genannten Alpentransitborse diskutiert Die Richtlinie erlaubt die nicht diskriminierende Anwendung von zusatzlichen Massnahmen mit denen zeit und ortsbedingten Verkehrsstauungen entgegengewirkt und Umweltauswirkungen einschliesslich schlechter Luftqualitat bekampft werden Zukunftige Entwicklungen Bearbeiten nbsp Folgende Teile dieser Abschnitt scheinen seit Juni 2008 nicht mehr aktuell zu sein Juni 2008 ist schon eine Weile vorbei Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Das ursprungliche Ziel die volle Kostenwahrheit im Strassenguterverkehr einzufuhren wurde nicht erreicht Laut der Richtlinie muss die EU Kommission aber bis spatestens 10 Juni 2008 nach Prufung aller Optionen ein allgemein anwendbares transparentes und nachvollziehbares Modell zur Bewertung aller externen Kosten einschliesslich der Umwelt Larm Stau und Gesundheitskosten vorlegen welches kunftigen Berechnungen von Infrastrukturgebuhren zugrunde gelegt werden soll 11 Das Modell soll auf alle Verkehrstrager anwendbar sein Siehe auch BearbeitenLkw Maut in Deutschland Lkw Maut in Osterreich Lkw Maut in der Schweiz Themenliste Strassenverkehr AlpentransitborseWeblinks BearbeitenRichtlinie 99 62 EG EU Prelex Werdegang der revidierten Richtlinie im interinstitutionellen Verfahren der EU Euractiv EU Newsportal mit Positionen von Interessengruppen zur Wegekostenrichtlinie englisch A Price Worth Paying A guide to the new EU rules for road tolls for lorries Leitfaden zur revidierten Richtlinie durch Transport and Environment PDF auf Englisch 1 63 MB Quellenangaben Bearbeiten Richtlinie 93 89 EWG Wegekostenrichtlinie Richtlinie 99 62 EG Wegekostenrichtlinie 1999 Preisgestaltung Grunbuch Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 13 April 2020 Faire und effiziente Preise im Verkehr Politische Konzepte zur Internalisierung der externen Kosten des Verkehrs in der Europaischen Union Grunbuch KOM 95 0691 ENDG Preisgestaltung Weissbuch Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 13 April 2020 Weissbuch Faire Preise fur die Infrastrukturbenutzung Ein abgestuftes Konzept fur einen Gemeinschaftsrahmen fur Verkehrsinfrastrukturgebuhren in der EU Weissbuch Die Europaische Verkehrspolitik bis 2010 Weichenstellungen fur die Zukunft Mitteilung des EU Parlament zu den osterreichischen Okopunkten Pressemitteilung EU Parlament Dezember 2005 Richtlinie 2006 38 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 17 Mai 2006 zur Anderung der Richtlinie 1999 62 EG uber die Erhebung von Gebuhren fur die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge Wegekostenrichtlinie 2006 Richtlinie 2006 38 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 17 Mai 2006 zur Anderung der Richtlinie 1999 62 EG uber die Erhebung von Gebuhren fur die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge Wegekostenrichtlinie 2006 Anderungen Seite 9 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 1999 62 EG Wegekostenrichtlinie amp oldid 225050883