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Mit Health Claims Verordnung zu deutsch etwa Gesundheitsbehauptungen Verordnung wird die Verordnung EG Nr 1924 2006 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Dezember 2006 uber nahrwert und gesundheitsbezogene Angaben uber Lebensmittel bezeichnet 1 Verordnung EG Nr 1924 2006Titel Verordnung EG Nr 1924 2006 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Dezember 2006 uber nahrwert und gesundheitsbezogene Angaben uber LebensmittelBezeichnung nicht amtlich Health Claims VerordnungGeltungsbereich EURechtsmaterie LebensmittelrechtGrundlage EGV insbesondere Art 95Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 1 Januar 2007Fundstelle ABl L Nr 404 30 Dezember 2006 S 9 25Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 3 Zulassigkeit gesundheitsbezogener Angaben 4 Beispiele 5 Zulassigkeit nahrwertbezogener Angaben 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Health Claims Verordnung HCVO trat am 1 Juli 2007 in allen Mitgliedstaaten der Europaischen Union in Kraft Sie ist als Verordnung seitdem von allen Gerichten und Behorden in der EU als unmittelbar geltendes Recht zu beachten Der Zweck der Health Claims Verordnung liegt insbesondere im Gesundheitsschutz Eine Werbung mit gesundheits und nahrwertbezogenen Angaben ist nach der Verordnung prinzipiell nur zulassig wenn die Angaben von der Europaischen Union in einem von der HCVO vorgegebenen Verfahren wissenschaftlich anerkannt wurden 2 Fur die wissenschaftliche Anerkennung ist die Europaische Behorde fur Lebensmittelsicherheit EFSA zustandig Die abschliessende Entscheidung uber die Zulassigkeit oder Unzulassigkeit bestimmter gesundheits oder nahrwertbezogener Angaben trifft die Europaische Kommission Fur Lebensmittel darf nach der HCVO von Ubergangsbestimmungen und Ausnahmeregelungen abgesehen nur mit gesundheits oder nahrwertbezogenen Angaben geworben werden die ausdrucklich genehmigt wurden Gesundheits und nahrwertbezogene Angaben uber Lebensmittel unterliegen somit einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Daruber hinaus stellt die HCVO noch weitere zusatzliche Anforderungen an die Werbung mit gesundheits und nahrwertbezogene Angaben die im Einzelfall berucksichtigt werden mussen Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Bearbeitena Die Health Claims Verordnung gilt gem ihrem Art 1 Abs 2 fur nahrwert und gesundheitsbezogene Angaben die in kommerziellen Mitteilungen bei der Kennzeichnung und Aufmachung von oder bei der Werbung fur Lebensmittel gemacht werden die als solche an den Endverbraucher abgegeben werden sollen und zwar auch soweit sie fur Restaurants Krankenhauser Schulen Kantinen und ahnliche Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung bestimmt sind b Der Begriff kommerzielle Mitteilung im Sinne von Art 1 Abs 2 der HCVO ist dahin zu verstehen dass er u a Mitteilungen in Form einer Lebensmittelwerbung erfasst die der unmittelbaren oder mittelbaren Forderung des Absatzes dieser Lebensmittel dienen Die Mitteilung muss fur den Endverbraucher gedacht aber nicht an den Endverbraucher gerichtet sein Auch Werbung gegenuber einem Arzt die er an Patienten weiterverbreiten soll fallt darunter 3 c Lebensmittel sind nach Art 2 Satz 1 der Verordnung EG Nr 178 2002 alle Stoffe oder Erzeugnisse die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernunftigem Ermessen erwartet werden kann dass sie in verarbeitetem teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden Darunter fallen nach Art 2 Abs 1 b HCVO in Verbindung mit Art 2 der Richtlinie 2002 46 EG 4 auch Nahrungserganzungsmittel Der Anwendungsbereich der HCVO wird dadurch eroffnet dass in einer kommerziellen Mitteilung uber bestimmte Lebensmittel Angaben gemacht werden das heisst Aussagen aufgestellt oder Darstellungen wiedergegeben werden die bei einem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verstandigen Durchschnittsverbraucher den Eindruck hervorrufen konnen ein Lebensmittel besitze besondere Eigenschaften 5 d Die HCVO erfasst alle Angaben die einen Bezug zur Gesundheit oder auf den Nahrwert eines Lebensmittels haben Andere Angaben konnen von anderen Regelungswerken erfasst werden beispielsweise der Verordnung EU Nr 1169 2011 betreffend die Information der Verbraucher uber Lebensmittel Lebensmittelinformationsverordnung LMIV oder der Verordnung EG Nr 258 97 uber neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten Novel Food Verordnung siehe auch Novel Food e Der Begriff gesundheitsbezogene Angabe wird in Art 2 Abs 2 Nr 6 HCVO definiert als jede Angabe mit der erklart suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird dass der Verzehr einer Lebensmittelkategorie eines Lebensmittels oder eines Lebensmittelbestandteils einen Risikofaktor fur die Entwicklung einer Krankheit beim Menschen deutlich senkt Es reicht aus dass nach dem Verstandnis des Durchschnittsverbrauchers ein Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel oder einem Bestandteil eines Lebensmittels und dem Gesundheitszustand des Konsumenten suggeriert wird 6 Es werden auch Angaben erfasst mit denen suggeriert wird dass der Konsum eines Lebensmittels weniger schadlich ist als bei anderen Lebensmitteln gleicher Art 7 Der Gesundheitsbegriff erfasst auch Angaben zum seelischen Gleichgewicht 8 aa Gesundheitsbezogene Angaben sind von Aussagen abzugrenzen die sich auf das allgemeine Wohlbefinden beziehen Auf das allgemeine Wohlbefinden bezogene Werbeaussagen werden von den Regelungen der HCVO nicht erfasst 9 Die Frage ob eine Angabe auf die Gesundheit oder das allgemeine Wohlbefinden bezogen ist beurteilt sich aus der Sicht der Werbeadressaten 10 bb Der Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe ist andererseits vom Begriff der nahrwertbezogenen Angabe abzugrenzen Eine nahrwertbezogene Angabe ist nach Art 2 Abs 2 Nr 4 HCVO jede Angabe mit der erklart suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird dass ein Lebensmittel besondere positive Nahrwerteigenschaften besitzt weil es uber eine bestimmte Energie Brennwert verfugt oder eben nicht oder Nahrstoffe oder andere Substanzen enthalt oder eben nicht Wahrend sich nahrwertbezogene Angaben auf die Menge an in einem Lebensmittel enthaltenen Nahrstoffen anderen Substanzen oder Energie beziehen und damit etwa nur Sachinformationen in Bezug auf einen bestimmten Nahrstoff vermitteln stellen gesundheitsbezogene Angaben einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit her Auch eine Angabe die in diese Richtung bestimmte Assoziationen bei Werbeadressaten weckt kann nahrwertbezogen sein 11 Zulassigkeit gesundheitsbezogener Angaben Bearbeitena Bei der Beurteilung der Zulassigkeit gesundheitsbezogener Angaben ist zunachst zwischen spezifischen und unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben zu unterscheiden Die Zulassigkeit spezifischer gesundheitsbezogener Angaben richtet sich nach Art 10 Abs 1 HCVO die Zulassigkeit nichtspezifischer gesundheitsbezogener Angaben nach Art 10 Abs 3 HCVO b Spezifische gesundheitsbezogene Angaben sind dem Beweis zuganglich und konnen Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein Bei nichtspezifischen gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich zwar ebenfalls um gesundheitsbezogene Angaben mit denen erklart suggeriert oder mittelbar zum Ausdruck gebracht wird dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht Sie sind aber nicht beweisbar und damit auch nicht zulassungsfahig 12 Bei den spezifischen gesundheitsbezogenen Angaben ist derzeit des Weiteren noch zwischen Angaben zu sog Botanicals das sind naturliche pflanzliche Stoffe und anderen Lebensmitteln zu unterscheiden Wahrend die EU Kommission mittlerweile uber alle zur Zulassung angemeldeten gesundheitsbezogenen Angaben beginnend im Mai 2012 entschieden hat ob sie zulassig sind oder nicht ist dies bei Botanicals nicht der Fall Die Verwendung einer gesundheitsbezogenen Angabe fur ein Lebensmittel ausser einem Botanical ist nach Art 10 Abs 1 HCVO nur zulassig wenn die Angabe ausdrucklich zugelassen wurde und kumulativ auch im Ubrigen den allgemeinen Anforderungen des Kapitel II und den speziellen Anforderungen im Kapitel IV der Verordnung entsprechen 13 Die von der EU beschiedenen gesundheitsbezogenen Angaben konnen im EU Register uber nahrwert und gesundheitsbezogene Aussagen uber Lebensmittel 14 recherchiert werden Beispiele BearbeitenMogliche Health Claims konnen sein Nahrstoff Substanz Lebensmittel Angabe VO 432 2012 Bedingungen fur die Verwendung VO 432 2012 Roggen Ballaststoffe tragen zu einer normalen Darmfunktion bei Hoher Ballaststoffgehalt mind 6 g Ballaststoffe pro 100 g Weizenkleie tragt zur Erhohung des Stuhlvolumens bei Hoher Ballaststoffgehalt mind 6 g Ballaststoffe pro 100 g Weizenkleie tragt zur Beschleunigung der Darmpassage bei Hoher Ballaststoffgehalt mind 6 g Ballaststoffe pro 100 g und einer taglichen Aufnahme von mind 10 g WeizenkleieDie gesundheitsbezogene Angabe muss ausserdem auf den Inhaltsstoff bezogen werden fur den sie zugelassen wurde und nicht auf das Lebensmittel insgesamt 15 Zulassig ist z B die Angaben Das Vitamin C in einem Glas Orangensaft tragt zur Verringerung von Mudigkeit und Ermudung bei wahrend die Angaben Ein Glas Orangensaft tragt zur Verringerung von Mudigkeit und Ermudung bei oder Hohes C tragt zur Verringerung von Mudigkeit und Ermudung bei unzulassig sind weil sich der zugelassene Health Claim auf Vitamin C und nicht auf Orangensaft oder gar die Marke Hohes C bezieht Andererseits sind zwar von der Zulassung abweichende Formulierungen zulassig Sie mussen inhaltlich aber mit der zugelassenen Angabe identisch sein Die Rechtsprechung wendet insoweit einen strengen Massstab an 16 Fur Botanicals gilt die Ubergangsvorschrift des Art 28 Abs 5 HCVO in Verbindung insbesondere mit Art 5 HCVO Gesundheitsbezogene Angaben uber Botanicals sind danach zulassig wenn anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweise gesichert ist dass das Vorhandensein oder das Fehlen oder der verringerte Gehalt einer Substanz auf die sich die Angabe bezieht in einem Lebensmittel eine positive ernahrungsbezogene Wirkung oder physiologische Wirkung hat Art 5 Abs 1 lit a und b HCVO Diesen allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweis muss der Unternehmer erbringen der die gesundheitsbezogene Angabe uber ein Lebensmittel aufstellt 17 Nachweise anhand von randomisierten und placebokontrollierten Doppelblindstudien wie sie in der Rechtsprechung fur gesundheitsbezogene Wirkaussagen fur Produkte wie Arzneimittel Medizinprodukte Kosmetika etc gefordert werden werden zwar nicht verlangt 18 Das Kammergericht greift auf Art 16a der Richtlinie 2001 83 EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodex fur Humanarzneimittel zuruck 19 Danach mussen die Angaben zu den Wirkungen oder die Wirksamkeit der Substanz aufgrund bibliografischer Angaben oder Berichten von Sachverstandigen nach langjahriger Anwendung und Erfahrung plausibel sein c Verweise auf allgemeine nichtspezifische Vorteile des Lebensmittels oder einer Substanz im Lebensmittel fur die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden sind nach Art 10 Abs 3 der HCVO zulassig wenn ihnen eine in einer der Listen nach Artikel 13 oder 14 enthaltene spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefugt ist sogenanntes Koppelungsgebot 20 In der Rechtsprechung ist umstritten ob dieses Koppelungsgebot auch fur Botanicals gilt fur die es noch keine zugelassenen Health Claims gibt die der nichtspezifischen Angaben beigefugt werden konnten Die Instanzrechtsprechung folgt der Auffassung des BGH wonach das Koppelungsgebot fur Botanicals nicht gilt 21 nicht 22 d Sowohl fur spezifische wie fur nichtspezifische Health Claims ist in der Werbung Art 10 Abs 2 HCVO zu beachten Danach durfen gesundheitsbezogene Angaben nach Art 10 Abs 1 und Art 10 Abs 3 HCVO nur gemacht werden wenn die Kennzeichnung oder falls diese Kennzeichnung fehlt die Aufmachung der Lebensmittel und die Lebensmittelwerbung folgende Informationen angeben einen Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernahrung und einer gesunden Lebensweise Informationen zur Menge des Lebensmittels und zum Verzehrmuster die erforderlich sind um die behauptete positive Wirkung zu erzielen gegebenenfalls einen Hinweis an Personen die es vermeiden sollten dieses Lebensmittel zu verzehren und einen geeigneten Warnhinweis bei Produkten die bei ubermassigem Verzehr eine Gesundheitsgefahr darstellen konnten Der Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernahrung und einer gesunden Lebensweise ist in jedem Fall obligatorisch Die weiteren Hinweise mussen nur gegeben werden wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen e Die Health Claims Verordnung enthalt noch weitere Verbote fur gesundheitsbezogene Angaben die in der Werbung zusatzlich zu beachten sind Nach Art 3 Abs 2 HCVO durfen die verwendeten nahrwert und gesundheitsbezogenen Angaben nicht falsch mehrdeutig oder irrefuhrend sein keine Zweifel uber die Sicherheit und oder die ernahrungsphysiologische Eignung anderer Lebensmittel wecken nicht zum ubermassigen Verzehr eines Lebensmittels ermutigen oder diesen wohlwollend darstellen nicht erklaren suggerieren oder auch nur mittelbar zum Ausdruck bringen dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernahrung generell nicht die erforderlichen Mengen an Nahrstoffen liefern kann Bei Nahrstoffen fur die eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernahrung keine ausreichenden Mengen liefern kann konnen abweichende Regelungen einschliesslich der Bedingungen fur ihre Anwendung nach dem in Artikel 24 Absatz 2 genannten Verfahren unter Beachtung der besonderen Umstande in den Mitgliedstaaten genehmigt werden nicht durch eine Textaussage oder durch Darstellungen in Form von Bildern grafischen Elementen oder symbolische Darstellungen auf Veranderungen bei Korperfunktionen Bezug nehmen die beim Verbraucher Angste auslosen oder daraus Nutzen ziehen konnten Fur Getranke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1 2 Volumenprozent durfen nach Art 4 Abs 3 HCVO uberhaupt keine gesundheitsbezogenen Angaben aufgestellt werden Nach Art 12 HCVO sind weiterhin die folgenden gesundheitsbezogenen Angaben nicht zulassig Angaben die den Eindruck erwecken durch Verzicht auf das Lebensmittel konnte die Gesundheit beeintrachtigt werden Angaben uber Dauer und Ausmass der Gewichtsabnahme Angaben die auf Empfehlungen von einzelnen Arzten oder Vertretern medizinischer Berufe und von Vereinigungen die nicht in Artikel 11 genannt werden verweisen Zulassigkeit nahrwertbezogener Angaben BearbeitenEine nahrwertbezogene Angabe ist jede Angabe mit der erklart suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird dass ein Lebensmittel besondere positive Nahrwerteigenschaften besitzt und zwar aufgrund a der Energie des Brennwerts die es liefert in vermindertem oder erhohtem Masse liefert oder iii nicht liefert und oder b der Nahrstoffe oder anderen Substanzen die es enthalt in verminderter oder erhohter Menge enthalt oder nicht enthalt Nahrwertbezogene Angaben durfen nach Art 8 Abs 1 HCVO nur gemacht werden wenn sie im Anhang zur HCVO ausdrucklich aufgefuhrt sind und den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen entsprechen 23 Dieser Anhang wird regelmassig fortgeschrieben Zulassig ist ausserdem die Verwendung von Angaben die fur den angesprochenen Verkehr voraussichtlich dieselbe Bedeutung haben 24 Zu den Bedingungen zur Verwendung nahrwertbezogener Angaben gehoren auch die allgemeinen Verbote des Art 3 HCVO 25 Getranke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1 2 Volumenprozent durfen keine nahrwertbezogenen Angaben mit Ausnahme solcher tragen die sich auf eine Reduzierung des Alkoholgehalts oder des Brennwerts beziehen Literatur BearbeitenChristina Rempe Verbraucherschutz durch die Health Claims Verordnung Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 2009 ISBN 978 3 8329 4284 7 Kai Purnhagen Erica van Herpen Ellen van Kleef The Potential Use of Visual Packaging Elements as Nudges an Analysis on the Example of the EU Health Claims Regime Wageningen Working Papers in Law and Governance 5 2015 verfugbar unter auf der Seite des Social Science Research Network Abstract und Downloadmoglichkeit forthcoming in Klaus Mathis Avishalom Tor eds Nudging Possibilities Limitations and Applications in European Law and Economics Cham Heidelberg New York Dordrecht London 2016 Hermann Josef Omsels Online Kommentar zur Health Claims VerordnungWeblinks BearbeitenBundesamt fur Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL Verfahrensablauf Informationen zum nationalen Listenverfahren etc Bund fur Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde Werbung Health Claims Informationsseite der Lebensmittelwirtschaft Europaische Behorde fur Lebensmittelsicherheit EFSA zustandig fur die Bewertung der beantragten Claims EU Register der zugelassenen und nicht zugelassenen Health ClaimsEinzelnachweise Bearbeiten Verordnung EG Nr 1924 2006 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Dezember 2006 uber nahrwert und gesundheitsbezogene Angaben uber Lebensmittel abgerufen am 3 Juni 2017 EuGH Urteil vom 14 Juli 2016 C 19 15 Tz 39 VSW Innova Vital EuGH Urteil vom 14 Juli 2016 C 19 15 Tz 29 ff VSW Innova Vital Richtlinie 2002 46 EG BGH Urteil vom 24 Juli 2014 I ZR 221 12 Tz 22 Original Bach Bluten unter Verweis auf EuGH Urteil vom 18 Juli 2013 C 299 12 Tz 24 Green Swan Pharmaceuticals EuGH Urteil vom 6 September 2012 C 544 10 Tz 34 ff Bekommlicher Wein BGH Urteil vom 26 Februar 2014 I ZR 178 12 Tz 18 Praebiotik EuGH Urteil vom 6 September 2012 C 544 10 Tz 34 ff Bekommlicher Wein OLG Stuttgart Urteil vom 3 November 2016 2 U 37 16 Tz 29 Bekommliches Bier BGH Urteil vom 24 Juli 2014 I ZR 221 12 Tz 23 Original Bach Bluten BGH Urteil vom 24 Juli 2014 I ZR 221 12 Original Bach Bluten Urteil vom 17 Januar 2013 I ZR 5 12 Vitalpilze Beschluss vom 13 Januar 2011 I ZR 22 09 Gurktaler Krauterlikor BGH Urteil vom 26 Februar 2014 I ZR 178 12 Tz 17 Praebiotik BGH Urteil vom 12 Februar 2015 I ZR 36 11 Tz 28 f Monsterbacke II BGH Urteil vom 12 Februar 2015 I ZR 36 11 Tz 36 Monsterbacke II BGH Urteil vom 7 April 2016 I ZR 81 15 Rn 14 Repair Kapseln BGH Beschluss vom 5 Dezember 2012 I ZR 36 11 Rn 10 Monsterbacke EU Register uber nahrwert und gesundheitsbezogene Aussagen uber Lebensmittel BGH Urteil vom 7 April 2016 I ZR 81 15 Tz 34ff Repair Kapseln BGH Urteil vom 7 April 2016 I ZR 81 15 Tz 30 Repair Kapseln BGH Urteil vom 10 Oktober 2015 I ZR 222 13 Tz 51 f Lernstark BGH Urteil vom 17 Januar 2013 I ZR 5 12 Tz 21 Vitalpilze BGH Urteil vom 17 Januar 2013 I ZR 5 12 Tz 20 Vitalpilze KG Urteil vom 10 Juli 2015 5 U 24 15 MD 2015 847 BGH Urteil vom 10 Oktober 2015 I ZR 222 13 Tz 13 Lernstark BGH Urteil vom 17 Januar 2013 I ZR 5 12 Tz 15f Vitalpilze OLG Hamm Urteil vom 7 Oktober 2014 4 U 138 13 Tz 71 KG Urteil vom 27 November 2015 5 U 96 14 Tz 32 OLG Koln Urteil vom 15 Februar 2012 6 U 169 11 Tz 18 OLG Hamburg Beschluss vom 24 April 2014 3 W 27 1 II 3 a OLG Hamburg Beschluss vom 24 April 2014 3 W 27 1 II 3 OLG Celle Urteil vom 26 Mai 2016 13 U 76 15 II 2 b bb 1 cBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 7581767 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EG Nr 1924 2006 Health Claims amp oldid 237129881