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Die Richtlinie 2002 46 EG ist eine Europaische Richtlinie die harmonisierte Bestimmungen fur Nahrungserganzungsmittel die als Lebensmittel in der Europaischen Union in Verkehr gebracht werden enthalt Sie soll sicherstellen dass Verbraucher bei Nahrungserganzungsmitteln keine irrefuhrenden Informationen erhalten und vor potenziellen Gesundheitsrisiken geschutzt sind und bestehende Rechtsvorschriften sowohl auf nationaler als auch auf europaischer Ebene konsolidieren und ersetzen Die Richtlinie trat am 12 Juli 2002 in Kraft und musste zum 31 Juli 2002 in nationales Recht umgesetzt werden 1 Richtlinie 2002 46 EGTitel Richtlinie 2002 46 EG DES EUROPAISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10 Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber NahrungserganzungsmittelGeltungsbereich EWRRechtsmaterie Verbraucherschutz Lebensmittelsicherheit NahrungsmittelGrundlage EG VertragDatum des Rechtsakts 10 Juni 2002Veroffentlichungsdatum 12 Juli 2002Inkrafttreten 12 Juli 2002Letzte Anderung durch Verordnung EU 2021 418Inkrafttreten derletzten Anderung 30 Marz 2021Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Anwendung 2 Umsetzung in nationales Recht 3 Erganzende Vorschriften 4 EinzelnachweiseAnwendung BearbeitenDie Richtlinie 2002 46 EG enthalt in Anhang I eine harmonisierte Liste von Vitaminen und Mineralstoffen welche in Nahrungserganzungsmittel enthalten sein durfen Sie gilt nicht fur Arzneimittel 1 Durch die Richtlinie wird festgelegt dass der Hersteller empfohlene Mindest und Hochstmengen angeben muss und dass keinerlei werbliche Aussagen gemacht werden durfen dass sie der Verhutung Behandlung oder Heilung einer Erkrankung dienen Ferner darf nicht suggeriert werden dass bei einer ausgewogenen abwechslungsreichen Ernahrung die Zufuhr von angemessene Nahrstoffmengen nicht moglich sei Angegeben werden mussen die enthaltenen Nahrstoffe oder sonstigen Stoffe und eine empfohlene tagliche Verzehrmenge Daneben mussen Warnhinweise vorhanden sein dass die empfohlene Dosis nicht zu uberschreiten werden soll und das Produkt ausserhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufzubewahren ist 1 Umsetzung in nationales Recht BearbeitenDa es sich um eine EU Richtlinie handelt muss diese in nationales Recht umgesetzt werden In Deutschland geschah dies durch die Verordnung uber Nahrungserganzungsmittel und zur Anderung der Verordnung uber vitaminisierte Lebensmittel 2 in Osterreich durch die Verordnung der Bundesministerin fur Gesundheit und Frauen uber Nahrungserganzungssmittel NEMV 3 4 und das Lebensmittelsicherheits und Verbraucherschutzgesetz LMSVG 5 Zudem konnen nationalen Behorden zusatzliche Regelungen treffen So konnen sie vorschreiben dass Hersteller ihnen das Inverkehrbringen eines Produkts anzeigen mussen z B indem sie Musteretikett ubermitteln oder auch den Verkauf eines Produktes beschranken oder ganz untersagen wenn es Hinweise gibt dass das Produkt die menschliche Gesundheit gefahrden konnte 1 Erganzende Vorschriften BearbeitenErganzt wird diese Verordnung durch weitere EU Verordnungen die die Zugabe von Substanzen zu Lebensmitteln regeln wie die Verordnung EU Nr 609 2013 uber Lebensmittel fur Sauglinge und Kleinkinder und fur besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen fur gewichtskontrollierende Ernahrung die Verordnung EG Nr 1924 2006 Health Claims die Verordnung EG Nr 1925 2006 Anreicherungsverordnung Einzelnachweise Bearbeiten a b c d Richtlinie 2002 46 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 10 Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber Nahrungserganzungsmittel abgerufen am 3 Januar 2022 BGBl 2004 I S 1011 BGBl I Nr 69 2003 BGBl II Nr 88 2004 BGBl I Nr 13 2006 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2002 46 EG amp oldid 218810346