www.wikidata.de-de.nina.az
Die Verordnung uber elektromagnetische Felder 26 BImSchV enthalt Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schadlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schadliche Umwelteinwirkungen durch elektrische magnetische und elektromagnetische Felder bzw zur Elektromagnetischen Umweltvertraglichkeit EMVU Sie ist nicht zu verwechseln mit der Verordnung zum Schutz der Beschaftigten vor Gefahrdungen durch elektromagnetische Felder Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern EMFV BasisdatenTitel Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchfuhrung des Bundes ImmissionsschutzgesetzesKurztitel Verordnung uber elektromagnetische FelderAbkurzung 26 BImSchVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie UmweltrechtFundstellennachweis 2129 8 26Ursprungliche Fassung vom 16 Dezember 1996 BGBl I S 1966 Inkrafttreten am 1 Januar 1997Letzte Neufassung vom 14 August 2013 BGBl I S 3266 Inkrafttreten derNeufassung am 22 August 2013Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 3 Geltungsbereich 4 Grenzwerte 4 1 Hochfrequenzanlagen 4 2 Niederfrequenzanlagen 4 3 Gleichstromanlagen 4 4 Zulassige Hochstwerte 4 4 1 Anhang 1a 4 4 2 Anhang 1b 5 Einzelnachweise 6 WeblinksGeschichte BearbeitenSeit dem Inkrafttreten der Verordnung im Jahre 1997 ergab sich die Notwendigkeit die Grenzwerte fur die von Mobilfunkmasten verursachten elektromagnetischen Felder zu uberarbeiten 1 Ferner wurde eine Novellierung der 26 BImSchV im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der erneuerbaren Energie vorgenommen 2 2016 trat ausserdem die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchfuhrung der Verordnung uber elektromagnetische Felder 26 BImSchV 26 BImSchVVwV in Kraft 3 Inhalt BearbeitenErfasst sind Anwendungsbereiche elektrischer Energie die mit niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern verbunden sind wie z B die Stromubertragung 4 Ausserdem sieht die Verordnung auch Regelungen fur Hochspannungs Gleichstrom Ubertragungsanlagen HGU Anlagen vor eine neue Technik die beim Stromnetzausbau eingesetzt werden wird aber bislang ungeregelt war Die Grenzwerte basieren auf den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission SSK der Internationalen Kommission fur den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung ICNIRP und dem Rat der Europaischen Gemeinschaft und sind an allen Orten die zum dauerhaften oder vorubergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind verbindlich Zum Nachweis der Erfullung dieser Anforderung dient die Standortbescheinigung die fur alle Sendeanlagen bei der Bundesnetzagentur fur Elektrizitat Gas Telekommunikation Post und Eisenbahn Bundesnetzagentur vom jeweiligen Betreiber einer Anlage beantragt werden muss Standortbescheinigungen werden von der Bundesnetzagentur auf der Grundlage der Verordnung uber das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder BEMFV 5 erteilt Die Neuregelungen umfassen insbesondere auch Regelungen zum vorsorgenden Gesundheitsschutz Nach dem 22 August 2013 errichtete Stromtrassen durfen Wohngebaude nicht mehr uberspannen Ebenso sind beim Ausbau der Stromnetze elektrische und magnetische Felder moglichst zu minimieren Im Gegensatz zur bisherigen Regelung werden nicht nur gewerblich betriebene Funkanlagen sondern auch private und hoheitlich betriebene Anlagen erfasst Die Verordnung berucksichtigt nach wie vor nicht die Wirkungen elektrischer magnetischer und elektromagnetischer Felder auf elektrisch oder elektronisch betriebene Implantate Geltungsbereich BearbeitenDie Verordnung gilt fur die Errichtung und den Betrieb von Hochfrequenzanlagen Niederfrequenzanlagen und Gleichstromanlagen die privaten oder gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden und keines formlichen Genehmigungsverfahrens mit Beteiligung der Offentlichkeit nach 10 des Bundes Immissionsschutzgesetzes BImschG bedurfen Die Verordnung betrifft ortsfeste Hochfrequenzanlagen die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz erzeugen ausgenommen sind Anlagen die breitbandige elektromagnetische Impulse erzeugen und der Landesverteidigung dienen Niederfrequenzanlagen zur Umspannung und Fortleitung von Elektrizitat mit einer Nennspannung von 1 000 Volt oder mehr einschliesslich Bahnstromfern und oberleitungen und sonstiger vergleichbarer Anlagen im Frequenzbereich von 1 Hertz bis 9 Kilohertz Gleichstromanlagen zur Fortleitung Umspannung und Umrichtung einschliesslich der Schaltfelder von Gleichstrom mit einer Nennspannung von 2 000 Volt oder mehr Grenzwerte BearbeitenHochfrequenzanlagen Bearbeiten Hochfrequenzanlagen mit einer aquivalenten isotropen Strahlungsleistung EIRP von 10 Watt oder mehr sind so zu errichten und zu betreiben dass bei hochster betrieblicher Anlagenauslastung die in Anhang 1a und 1b bestimmten Grenzwerte fur den jeweiligen Frequenzbereich unter Berucksichtigung von Immissionen durch andere ortsfeste Hochfrequenzanlagen sowie Niederfrequenzanlagen und bei gepulsten elektromagnetischen Feldern abhangig vom Frequenzbereich zusatzlich das bis zu 32 Fache der Werte des Anhangs 1b nicht uberschritten werden Kurzzeitige Uberschreitungen sind zulassig bei einer vorubergehenden Gefahr fur die offentliche Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Sicherheit des Staates Bei der Auswahl von Standorten fur Hochfrequenzanlagen die nach dem 22 August 2013 errichtet werden konnen die Gemeinden in deren Gebiet die Hochfrequenzanlage errichtet werden soll die Baumassnahme mit dem Betreiber erortern Die Stellungnahme der Gemeinde ist bei der Standortwahl zu berucksichtigen kommunale Planungshoheit Niederfrequenzanlagen Bearbeiten Niederfrequenzanlagen die nach dem 22 August 2013 errichtet werden sind so zu errichten und zu betreiben dass sie bei hochster betrieblicher Anlagenauslastung die im Anhang 1a genannten Grenzwerte nicht uberschreiten wobei Niederfrequenzanlagen mit einer Frequenz von 50 Hertz die Halfte des in Anhang 1a genannten Grenzwertes der magnetischen Flussdichte nicht uberschreiten durfen Altanlagen die vor dem 22 August 2013 aber nach dem 16 Dezember 1996 errichtet oder wesentlich geandert wurden geniessen Bestandsschutz Es bleiben weiterhin kurzzeitige Uberschreitungen der Grenzwerte um nicht mehr als 100 fur langstens 72 Minuten innerhalb von 24 Stunden zulassig sowie kleinraumige Uberschreitungen der Grenzwerte der elektrischen Feldstarke um nicht mehr als 100 ausserhalb von Gebauden soweit diese nicht im Einzelfall fur die Nachbarschaft unzumutbar sind Niederfrequenzanlagen mit einer Frequenz von 16 7 Hertz die vor dem 22 August 2013 errichtet worden sind durfen noch bis zum 22 August 2018 bei hochster betrieblicher Anlagenauslastung den im Anhang 1a genannten Grenzwert der elektrischen Feldstarke um bis zu 100 uberschreiten Diese Ausnahmen gelten jedoch nicht fur eine wesentliche Anderung von Niederfrequenzanlagen in der Nahe von Wohnungen Krankenhausern Schulen Kindergarten Kinderhorten und Spielplatzen In diesen Gebauden oder auf diesen Grundstucken mussen auch die maximalen Effektivwerte der elektrischen Feldstarke und magnetischen Flussdichte ausnahmslos den neuen Grenzwerten entsprechen Gleichstromanlagen Bearbeiten Gleichstromanlagen sind so zu errichten und zu betreiben dass bei hochster betrieblicher Anlagenauslastung der in Anhang 1a genannte Grenzwert der magnetischen Flussdichte nicht uberschritten wird sowie Wirkungen wie Funkenentladungen auch zwischen Personen und leitfahigen Objekten die zu erheblichen Belastigungen oder Schaden fuhren konnen vermieden werden Dabei sind alle relevanten Immissionen zu berucksichtigen Zulassige Hochstwerte Bearbeiten Anhang 1a Bearbeiten Grenzwerte Frequenz f in Hertz Hz elektrische Feldstarkein Kilovolt pro Meter kV m effektiv magnetische Flussdichtein Mikrotesla mT effektiv 0 5001 8 5 40 000 f28 25 5 5 000 f25 50 5 20050 400 250 f 200400 3 000 250 f 80 000 f30 000 10 000 000 0 083 27Anhang 1b Bearbeiten Grenzwerte quadratisch gemittelt uber 6 Minuten Intervalle Frequenz f in Megahertz MHz elektrische Feldstarkein Volt pro Meter V m effektiv magnetische Feldstarkein Ampere pro Meter A m effektiv 0 01 1 87 0 73 f1 10 87 f1 2 0 73 f10 400 28 0 073400 2 000 1 375 f1 2 0 0037 f1 22 000 300 000 61 0 16Die Uberschreitung der massgeblichen Grenzwerte bei Errichtung Betrieb oder Anderung einer Anlage kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden 9 Nr 1 und Nr 2 26 BImschV 62 Abs 1 Nr 7 Abs 4 BImschG Einzelnachweise Bearbeiten BMUB Hintergrundpapier Grenzwerte im Bereich Mobilfunk Februar 2013 Informationen zur Hochspannungs Gleichstrom Ubertragung HGU vom Bundesamt fur Strahlenschutz Archivierte Kopie Memento des Originals vom 3 Mai 2019 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bfe bund de BMUB Hintergrundpapier Grenzwerte im Bereich niederfrequenter Felder u a Stromubertragung Februar 2013 Verordnung uber das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder BEMFV vom 20 August 2002 BGBl I S 3366 zuletzt geandert durch Artikel 2 der Verordnung vom 14 August 2013 BGBl I S 3259 Weblinks BearbeitenVerordnung uber elektromagnetische Felder in der Fassung der Bekanntmachung vom 14 August 2013 BGBl I S 3266 26 BImschV Verordnung der Bundesregierung zur Anderung der Vorschriften uber elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren BT Drucks 17 12372 vom 19 Februar 2013 Verordnungen zum Bundes Immissionsschutzgesetz 1 BImSchV 2 BImSchV 3 BImSchV aufgehoben 4 BImSchV 5 BImSchV 6 BImSchV aufgehoben 7 BImSchV 8 BImSchV aufgehoben 9 BImSchV 10 BImSchV 11 BImSchV 12 BImSchV 13 BImSchV 14 BImSchV 15 BImSchV aufgehoben 16 BImSchV 17 BImSchV 18 BImSchV 19 BImSchV aufgehoben 20 BImSchV 21 BImSchV 22 BImSchV aufgehoben 23 BImSchV aufgehoben 24 BImSchV 25 BImSchV 26 BImSchV 27 BImSchV 28 BImSchV 29 BImSchV 30 BImSchV 31 BImSchV 32 BImSchV 33 BImSchV aufgehoben 34 BImSchV 35 BImSchV 36 BImSchV 37 BImSchV 38 BImSchV 39 BImSchV 40 BImSchV offen 41 BImSchV 42 BImSchV 43 BImSchV 44 BImSchV Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung uber elektromagnetische Felder amp oldid 237630292