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BasisdatenKurztitel UntersuchungshaftvollzugsordnungVoller Titel Ordnung uber den Vollzug der UntersuchungshaftTyp Verwaltungsvorschrift Bund LanderRechtsmaterie StrafrechtGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandAbkurzung UVollzODatum 12 Februar 1953Neufassung vom 15 Dezember 1976 Geltung ab 1 Januar 1977 Aktuelle Fassung Bund 1 Januar 1997Die Untersuchungshaftvollzugsordnung UVollzO war eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift die in Deutschland Regelungen uber den Vollzug der Untersuchungshaft kurz U Haft traf Die UVollzO wurde am 12 Februar 1953 erlassen und am 15 Dezember 1976 neu gefasst Sie wurde durch Landesgesetze zum Untersuchungshaftvollzug die die Lander zwischen 2008 und 2012 erliessen ersetzt Inhaltsverzeichnis 1 Fehlender Rechtscharakter 2 Verrechtlichung des Untersuchungshaftvollzuges 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseFehlender Rechtscharakter BearbeitenBei der UVollzO handelte es sich nicht um ein bundeseinheitliches Gesetz sondern nur um im Wesentlichen gleichlautende Verwaltungsvorschriften der Lander die den Rahmen fur einen Vollzug der Untersuchungshaft geben sollten In Rechte von Untersuchungsgefangenen kann allerdings aus rechtsstaatlichen Grunden Gesetzesvorbehalt nicht auf Grund einer blossen Verwaltungsvorschrift eingegriffen werden Rechtsgrundlage fur Eingriffsbefugnisse war deshalb die grundlegende gesetzliche Regelung in 119 StPO Diese wurde fur Jugendliche und Heranwachsende erganzt durch 93 und 110 JGG Erganzend galten auch fur Untersuchungsgefangene nach Massgabe des 178 Strafvollzugsgesetz StVollzG die 94 101 StVollzG uber den unmittelbaren Zwang Alle Massnahmen und Beschrankungen die fur den Vollzug der U Haft notwendig sind ordnete der Richter gemass 119 Abs 6 StPO an Eine Reihe von typischerweise immer wieder vorkommenden Massnahmen waren in der UVollzO naher ausgestaltet wobei allerdings nur solche Eingriffe vorgesehen werden konnten die sich im Rahmen der in 119 StPO in Form von Generalklauseln vorgesehenen Befugnisse halten Die Anordnung von Massnahmen geschah in der Praxis haufig dadurch dass der Richter anordnet es solle allgemein oder in einem bestimmten Punkt nach der UVollzO verfahren werden Allerdings war die UVollzO als blosse Verwaltungsvorschrift fur den Richter nicht bindend sondern enthielt fur den Richter nur Vorschlage wie er in bestimmten Regelfallen verfahren konnte Er konnte aber auch von der Verwaltungsvorschrift abweichende Anordnungen treffen Im Einzelnen entscheidet der Richter insbesondere uber die Art der Unterbringung den Verkehr mit der Aussenwelt besondere Sicherungsmassnahmen und Disziplinarmassnahmen Der Richter kann auch bei den einzelnen Gefangenen auf ihren Antrag hin bestimmte Massnahmen auf den zustandigen Staatsanwalt ubertragen zum Beispiel die Briefzensur Der Anstaltsleiter tragt die Verantwortung fur den Vollzug der U Haft und die Ordnung in der Anstalt Er handelte nach der UVollzO und fuhrte die Anordnungen von Richter und Staatsanwalt durch Der wichtigste Grundsatz der UVollzO war Nr 1 Abs 1 Die Untersuchungshaft dient dem Zweck durch sichere Verwahrung des Beschuldigten die Durchfuhrung eines geordneten Strafverfahrens zu gewahrleisten oder der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen Verrechtlichung des Untersuchungshaftvollzuges BearbeitenDie wenigen gesetzlichen Normen zum Vollzug der Untersuchungshaft 119 StPO 177 StVollzG gelten seit langem als unzureichend weshalb vielfach eine angemessene gesetzliche Regelung gefordert wird vgl zusammenfassend Feest Kohne in Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 5 Auflage S 781 Verschiedene Anlaufe dazu sind jedoch in der Vergangenheit regelmassig gescheitert weil sich Bund und Lander nicht einig werden konnten Die Foderalismusreform hat hier eine neue Situation geschaffen indem nunmehr die Lander allein fur die Regelung des Untersuchungshaftvollzuges zustandig sind Ein erstes Landesgesetz ist in Niedersachsen bereits am 1 Januar 2008 in Kraft getreten Weitere Landesgesetze sind 2009 und 2010 in Kraft getreten 1 In Baden Wurttemberg gilt seit dem 1 Januar 2010 das neue Justizvollzugsgesetzbuch JVollzGB vom 10 November 2009 Bis 2012 wurden in allen Bundeslandern Untersuchungshaftvollzugsgesetze erlassen Der wesentliche Unterschied ist dass nun auch die Untersuchungshaft als Gesetz geregelt ist und nicht mehr wie bisher als Verwaltungsvorschrift UVollzO Weblinks BearbeitenGesetzesguide Gesetze und Ordnungen rund um den StrafvollzugEinzelnachweise Bearbeiten Strafvollzugsarchiv abgerufen am 29 November 2010Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Untersuchungshaftvollzugsordnung amp oldid 194792750