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Der Unionsrevers war eine eidliche Erklarung der evangelischen Geistlichen in Preussen seit 1822 die sie bei der Ordination mundlich vorzutragen und schriftlich zu unterzeichnen hatten Sie verpflichteten sich damit allgemein zum Gehorsam gegenuber dem Konig und speziell zu der von diesem 1817 durchgefuhrten Vereinigung der lutherischen und der reformierten Konfession Inhaltsverzeichnis 1 Geschichtlicher Hintergrund 2 Wortlaut 3 Beendigung der eidlichen Verpflichtung 4 Siehe auchGeschichtlicher Hintergrund BearbeitenDas Hohenzollernhaus war bedingt durch den im Jahre 1613 aus politischen Grunden vollzogenen Konfessionswechsel von Kurfurst Johann Sigismund reformiert Das Land blieb lutherisch Das Herrscherhaus versuchte immer wieder die Grenzen zwischen der lutherischen und der reformierten Lehre zu nivellieren Seit dem Wiener Kongress umfasste Preussen auch grosse traditionell reformierte Gebiete vor allem am Niederrhein Im Jahr 1817 leitete Friedrich Wilhelm III die Union ein wohl wissend dass sie mit Artikel VII des westfalischen Friedens von 1648 nicht vereinbar war 1821 22 begann er mit der Einfuhrung einer von ihm selbst erarbeiteten Agende Die Union zwischen den beiden Kirchen wurde 1830 mit der verbindlichen Inkraftsetzung einer gemeinsamen Kirchenverfassung vollendet Die Pastoren die aus Gewissensgrunden eine solche Union ablehnten wurden entlassen oder auch inhaftiert Gemeindeglieder die bei der lutherischen Kirche bleiben wollten wurden mit hohen Strafen belegt die bis zur Auspfandung fuhrte Friedrich Wilhelm IV machte bei seinem Regierungsantritt 1840 diesen Massnahmen ein Ende Die gefangenen Pastoren durften die Gefangnisse verlassen Auch die Drangsalierung der Gemeindeglieder liess nach Am 23 Juli 1845 erliess der Konig die Generalkonzession Sie gestattete den von der Gemeinschaft der evangelischen Landeskirche sich getrennt haltenden Lutheranern sich in eigenen Kirchengemeinden zu sammeln unter eigenem Kirchenregiment dem Oberkirchencollegium in Breslau OKC der spater Evangelisch Lutherische Kirche in Preussen genannten christlichen Glaubensgemeinschaft Wortlaut BearbeitenIch N N der ich zum heiligen Predigtamt jetzt berufen und angenommen werde gelobe und schwore bei Gott und seinem Evangelium dass ich dabei weder insgeheim selber hegen noch vor meinen Zuhorern eine andre Lehre predigen und ausbreiten will als die welche gegrundet ist in Gottes lautrem und klarem Worte den prophetischen und apostolischen Schriften des Alten und Neuen Testaments und verzeichnet in den drei Hauptsymbolen dem Apostolischen dem Nicanischen und Athanasianischen so wie in der unveranderten Augsburgischen Konfession vom Jahre 1530 und dem liber concordiae so wie solche die evangelische Kirche in den Landen S Majestat des Konigs von Preussen meines Konigs und Herrn als Glaubensnorm ubereinstimmend angenommen hat und in deren Geist die vorgeschriebene und eingefuhrte Kirchenagende vom Jahre 1822 abgefasst ist Auch will ich mit allem Fleiss und Treue die Katechismuslehre bei der christlichen Jugend treiben sie zu wurdigen Mitgliedern der vereinigten evangelischen Kirche zu bilden sie als solche aufnehmen meine Zuhorer aus Gottes Wort unterweisen nach der Einsetzung und Anordnung Jesu Christi die heiligen Sakramente austeilen und alle abweichende willkurliche Lehren als Gift der Seele fliehen Desgleichen will und werde ich getreu sein meinem rechtmassigen Konige Seiner Majestat dem Konige von Preussen meinem grossmachtigsten Landesherrn und obersten Bischof also dass ich des Konigs Nutzen und Bestes suche und fordere auf jegliche Weise Mit Leben und Blut mit Lehre und Beispiel mit Wort und Tat will ich die Konigliche Macht und Wurde verteidigen wie es in unserer heilsamen monarchischen Regierungsform festgestellt ist Ebenmassig will ich zur rechten Zeit es aufdecken wenn ich erfahren sollte dass etwas obhanden sei zur Aenderung oder Aufhebung dieser trefflichen Grundverfassung in welcher das Wohl des Staates bestand und bestehet und dem ich in allen Punkten gehorchen und nachkommen will und werde Desgleichen will ich so viel an mir ist Gehorsam schaffen seiner Koniglichen Majestat meinem allergnadigsten Konige und denen welche von seinetwegen zu gebieten und zu befehlen haben auch alle meine Pfarrkinder und Gemeindeglieder anhalten jederzeit recht zu denken und zu reden uber das weltliche Regiment welches von Gott verordnet ist Auch will ich dahin streben in der mir anvertrauten Gemeine die rechte und gehorige kirchliche Ordnung aufrechtzuerhalten den von Seiner Koniglichen Majestat publizierten Gesetzen gemass will sie ermahnen zur Uebung der Gottseligkeit des Landesfriedens eines frommen Lebens und Umganges und gegenseitiger Liebe und Einigkeit ich will zu Gott beten fur die hohe Obrigkeit und alle meine Gemeinglieder erinnern an die ihnen obliegende untertanige Treue und zu Gehorsam und Folgsamkeit sie ermahnen Auch will und werde ich meinen geistlichen Vorgesetzten gebuhrende Ehre und Gehorsam erweisen und allem was mir in meinem Amte auferlegt wird getreulich nachkommen Durch Ranke und gesetzwidrige Mittel will ich meine Beforderung nicht suchen Jahrlich und taglich will ich in der Erkenntnis des Wortes Gottes und der Glaubensartikel und in den andern mir notwendigen Wissenschaften fortzuschreiten suchen Mit Gottes Gnade will ich das Wort der Wahrheit recht austeilen und mein Amt redlich ausrichten auch mich befleissigen eines reinen frommen nuchternen schicklichen und einem rechtschaffenen Lehrer anstandigen Lebens also dass ich darin mit einem guten Beispiele anderen vorgehen kann In weltliche und fur mein Amt sich nicht passende Sachen die einem Geistlichen und Lehrer nicht wohl anstehen will ich mich nicht mengen Fehle ich in dem einen oder anderen Stuck und meine Vorgesetzten halten es mir vor und warnen mich so will ich mit Gottes Hilfe mich gerne bessern Solchen Zusagen und allem was sonst die Kirchenordnung vorschreibt will und werde ich mich nach aller meiner Kraft und Gnade die Gott verleihet getreulich nachkommen wie es einem aufrichtigen und rechtschaffenen christlichen Geistlichen geziemt und vor Gott und Menschen zu verantworten ist ohne alle Erfindung und arge List so wahr mir Gott helfe an Leib und Seele Amen Beendigung der eidlichen Verpflichtung BearbeitenDie Generalsynode im Jahre 1846 pladierte fur die Abschaffung des sogenannten Unionsreverses in der unierten Evangelischen Kirche in Preussen Darauf hin verfugte der Preussische Minister der geistlichen Unterrichts und Medizinalangelegenheiten am 27 Marz 1847 die Abschaffung dieser eidlichen Verpflichtung Siehe auch BearbeitenAgendenstreit Evangelisch lutherische altlutherische KircheQuelle Erich Foerster Die Entstehung der preussischen Landeskirche Bd 2 Tubingen 1907 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unionsrevers amp oldid 235663061