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Ashab al hadith arabisch أصحاب الحديث DMG aṣḥab al ḥadiṯ auch ahl al hadith oder Traditionarier genannt sind die Anhanger und Verfechter des auf die Sunna des Propheten Mohammed zuruckgefuhrten islamischen Traditionalismus Daher nennt man sie auch muhaddithun Sing muhaddith محدث محدثون muḥaddiṯ muḥaddiṯun Traditionarier Uberlieferer Kommentar von Mohammed bin Abdul Hadi al Sindi zur beruhmten Traditionssammlung von Abu Dawud as Sidschistani Inhaltsverzeichnis 1 8 und 9 Jahrhundert 2 Spatere Entwicklung 3 Literatur 4 Belege8 und 9 Jahrhundert BearbeitenDas rasche Anwachsen von Traditionen Hadith und ihre schriftliche Fixierung im 9 Jahrhundert beeinflusste die Gestaltung der islamischen Jurisprudenz deren zweite real existierende Quelle nach dem Koran gerade die Sunna des Propheten geworden ist Die Gegner dieser Stromung die Anhanger der subjektiven Lehrmeinung Raʾy nannte man ahl al raʾy sie waren vor allem im Irak wo die Lehre der Hanafiten verbreitet war vertreten Aber selbst Malik ibn Anas der Schulgrunder der Malikiten von Medina der als einflussreichster Vertreter der ashab al hadith in der fruhen Jurisprudenz gilt verwendete die subjektive Lehrmeinung und begrundete sie in der geltenden Rechtspraxis ʿamal der Medinenser ohne dabei auf die Prophetensunna zuruckzugreifen Seine unmittelbaren Nachfolger und spateren Anhanger der malikitischen Rechtsschule gestalteten die Rechtslehre uberwiegend nach dem Raʾy mit dem Versuch diese mit dem Hadith der Sunna des Propheten in Einklang zu bringen Als bestes Beispiel hierfur sei die Mudawwana des Kairouaner Gelehrten Sahnun ibn Saʿid 854 genannt die uber Jahrhunderte als Handbuch der malikitischen Rechtslehre galt diese umfangreiche Sammlung behandelt alle Bereiche der Jurisprudenz in Form von Responsa masa il d h die einzelnen Rechtsfragen werden mit Ruckgriff auf die am Raʾy orientierten Lehrmeinungen der alten Reprasentanten der Schule beantwortet Die ashab al hadith sind hier nur eine Randerscheinung und werden nur in denjenigen Traditionen genannt die Abd Allah Ibn Wahb 812 Vertreter der Traditionarier in Agypten an seinen Schuler Sahnun weitergab Nur Ahmad ibn Hanbal 855 und die von ihm gegrundete orthodox dogmatische Rechtsschule haben den Hadithanhangern uneingeschrankten Einfluss auf die hanbalisitische Rechtslehre zu verschaffen vermocht Wahrend der Zeit der Mihna 833 849 wurden die Ashab al hadith politisch in den Hintergrund gedrangt Der abbasidische Kalif al Maʾmun und seine beiden Nachfolger al Mu tasim bi llah und al Wathiq bi llah setzten ganz auf die rationalistische Theologie der Muʿtazila und verfolgten namhafte Vertreter des Traditionalismus wie Ahmad ibn Hanbal Kritik an dem Hadith Betrieb kam damals allerdings nicht nur von Seiten der Rationalisten sondern auch aus Kreisen der Asketen die darin eine Form falscher nach aussen getragener Frommigkeit sahen Der von al Maʾmun verehrte Asket Bischr ibn Harith al Hafi st 845 zum Beispiel der sich lange Zeit der Hadith Gelehrsamkeit verschrieben hatte verzichtete am Ende seines Lebens auf die Weitergabe von Hadith und riet den anderen Traditionariern von ihren Uberlieferungen Zakat zu zahlen d h wenigstens 2 5 Prozent von dem was sie in selbstgefalliger Weise lehrten auch umzusetzen 1 Spatere Entwicklung BearbeitenIm Allgemeinen ist es mehrfach beobachtet und in der Forschung dargestellt worden dass die Rechtsgelehrsamkeit das seit dem 9 und 10 Jahrhundert vorliegende Traditionsmaterial nicht ohne Vorbehalte ubernommen hat Vielmehr war man bestrebt dem Raʾy anerkannter Juristen der Rechtsschulen oder aber der in einer bestimmten Region anerkannten Rechtspraxis zu folgen Letztere hatte vor der Prophetensunna in vielen Fallen sogar Prioritat und was fur die Malikiten in Medina als anerkannte Rechtspraxis galt verlor in malikitischen Gelehrtenkreisen von al Andalus Andalusien um ein Beispiel zu nennen seine Gultigkeit In den grossen Rechtskompendien des islamischen Mittelalters ist von den Hanbaliten wie Ibn Qudama und Ibn Qayyim al Gauziyya abgesehen vom fruheren Einfluss der ashab al hadith nahezu nichts mehr nachweisbar Literatur BearbeitenGotthelf Bergstrasser Anfange und Charakter des juristischen Denkens im Islam In Der Islam Band 14 1925 S 76 81 Johannes Fuck Die Rolle des Traditionalismus im Islam In Zeitschrift der Deutschen Morgenlandischen Gesellschaft ZDMG Band 93 1939 S 1 32 Ignaz Goldziher Muhammedanische Studien Band II Niemeyer Halle 1890 OCLC 309999948 S 77 ff Joseph Schacht The Origins of Muhammadan Jurisprudence Clarendon Press Oxford 1967 ISBN 0 19 825357 5 J Schacht Art Ahl al ḥadith In The Encyclopaedia of Islam New Edition Band I S 258 Belege Bearbeiten Vgl F Meier Art Bishr al Ḥafi In The Encyclopaedia of Islam New Edition Band I S 1244a 1246b hier S 1244b Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ashab al hadith amp oldid 220128721