www.wikidata.de-de.nina.az
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Zum Erwerb und Gebrauch von Berufsbezeichnungen und Titeln siehe Akademischer Grad Titelschutz ist der urheberrechtliche oder markenrechtliche Schutz von Namen oder Bezeichnungen von Werken Druckschriften Filmwerken Tonwerken Buhnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken Der Werktitel ist ebenso wie die Marke eine Produktkennzeichnung er unterscheidet das Werk aber nicht nach seiner Herkunft sondern nach seinem Inhalt und seiner Beschaffenheit Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtliche Grundlagen 2 1 Deutschland 2 2 Schweiz 2 3 Osterreich 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenNicht nur die Werke selbst sondern auch deren Werktitel wie etwa ein Bildtitel Buchtitel Musiktitel oder Filmtitel konnen fur sich urheberrechtlichen Schutz geniessen Ein Titel bezeichnet pragnant den Inhalt eines Werkes und grenzt dieses von anderen Werken ab um Verwechslungen oder Missbrauch zu vermeiden Er reprasentiert den auf ein Minimum reduzierten Werkinhalt Es kann daher notwendig sein auch diesen Werktitel zu schutzen Ein Titelschutz kann auf vier Arten gewahrleistet werden und zwar durch das Markenrecht das Wettbewerbsrecht das allgemeine Zivilrecht 12 BGB aber auch durch das Urheberrecht Ein Schutz durch das Urheberrecht setzt voraus dass es sich bei dem Titel eines Werkes um eine allgemein urheberrechtlich schutzfahige Teilleistung handelt Die gefestigte Rechtsprechung halt zwar die Moglichkeit eines urheberrechtlichen Titelschutzes allgemein fur zulassig schrankt aber ein dass im Normalfall die notwendige Individualitat und Originalitat bei einem Titel nicht gegeben ist da er meist nur aus wenigen Worten besteht und ein Kurzsymbol fur das Werk selbst darstellt Fur den Schutz eines Titels ist das Urheberrecht mithin ungeeignet so dass insbesondere im geschaftlichen Verkehr der markenrechtliche Titelschutz wirksamer ist Im Fall unliebsamer Konkurrenz kann das Wettbewerbsrecht als Verteidigungsmittel dienen Rechtliche Grundlagen BearbeitenDeutschland Bearbeiten Da Titel lediglich kurze Sprachwerke darstellen kommt ein Urheberrechtsschutz nicht in Frage Der Werktitel ist wie die Marke eine Produktkennzeichnung Als geschutzter Titel im Sinne des Markenrechts bezeichnet er gerade nicht Inhalt und Beschaffenheit eines Werkes Denn ein Titel muss ein Minimum an Unterscheidungskraft aufweisen um den exklusiven Schutz zu geniessen Ware er eine rein beschreibende verkurzte Inhaltsangabe so ware ein Schutz in aller Regel verwehrt Da Titel nur aus Schlagworten bestehen die im Hinblick auf ihre Kurze keine Eigentumlichkeit entfalten konnen gehen die uberwiegende Rechtsprechung und die herrschende Literaturmeinung bei Titeln grundsatzlich nicht von einem Urheberrechtsschutz aus 1 Wegen ihrer pragnanten Kurze erreichen sie meist nicht die fur eine personliche geistige Schopfung notwendige Gestaltungshohe 2 UrhG Der Titelschutz hat seine gesetzliche Grundlage in Deutschland seit dem 1 Januar 1995 in 5 und 15 Markengesetz MarkenG Ein kennzeichnungskraftiger Titel ist bereits mit dem Erscheinen des Werkes Tontrager Buch Zeitschrift Film etc geschutzt ohne dass es einer Registrierung oder sonstigen Formalitat bedarf Die Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werktiteln sind niedriger als die an die Kennzeichnungskraft von Marken weil es nicht wie dort um die Unterscheidung der betrieblichen Herkunft sondern allein darum geht ob der Begriff von den angesprochenen Verkehrskreisen als Bezeichnung fur ein individuelles Werk angesehen wird 2 Eine Vorverlegung dieses Schutzes noch vor Erscheinen des Titels kann durch das Schalten einer Titelschutz Anzeige vorgenommen werden um bereits wahrend der Planungsphase des Werkes Rechtssicherheit in Bezug auf den Namen des Werkes zu bekommen nicht ausreichend ist eine offentliche Ankundigung oder Pressemitteilung Um wirksam zu sein muss die Titelschutz Anzeige in einem dafur ublicherweise benutzten Medium und damit in branchenublicher Weise erfolgen Dies kann heutzutage naturlich auch uber Medien im Internet geschehen Die alleinige Veroffentlichung einer Titelschutzanzeige eher dann Ankundigung in eigener Sache auf der unternehmenseigenen Webseite hingegen wird nicht ausreichen da hier nicht angenommen werden kann dass die Branche das mitbekommt Wichtig ist dass das Werk innerhalb angemessener Frist nach Schaltung der Titelschutz Anzeige in der Regel nach funf bis sechs Monaten auf den Markt kommt also veroffentlicht wird Ansonsten erlischt der Titelschutz und der Titel wird wieder frei Der Titelschutz endet grundsatzlich mit der Aufgabe des Gebrauchs Bei Buchern nimmt der Borsenverein des Buchhandels an dass der Titelschutz erlischt soweit das Buch seit mehr als 5 Jahren vergriffen ist 3 Bei periodisch erscheinenden Werken geht man davon aus dass der Titelschutz 2 Jahre nach Ende der letzten Ausgabe erlischt Eine starre Regel verbietet sich hier allerdings Werktitel sind nach der Legaldefinition des 5 Abs 3 MarkenG Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften Filmwerken Tonwerken Buhnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken Der Schutz beginnt mit Veroffentlichung des Werkes Der Titel muss geeignet sein ein mit ihm zusammenhangendes Werk zu identifizieren und von anderen zu unterscheiden und muss ein Mindestmass an Individualitat aufweisen Auch hier gilt wie beim titulierten Werk der Verwechslungs 15 Abs 2 MarkenG und Bekanntheitsschutz 15 Abs 3 MarkenG Ein Titel geniesst Schutz nach 5 Abs 1 Markengesetz nur wenn er kennzeichnend ist und keine reine Gattungsbezeichnung wie etwa Auto Zeitung Lesebuch darstellt Kennzeichnend ist ein Begriff dann wenn die massgeblichen Verkehrskreise in die Lage versetzt werden das mit dem Titel gekennzeichnete Werk von anderen Werken zu unterscheiden Dem Rechteinhaber wird nach 15 Abs 1 MarkenG durch den Erwerb des Schutzes eines Werktitels ein ausschliessliches Recht gewahrt dies bedeutet dass der Inhaber des Titels kraft Gesetzes ein ausschliessliches und alleiniges Recht zur Nutzung und Verwertung des Titels erhalt Einem Dritten wird nach 15 Abs 2 MarkenG verboten den Titel im geschaftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen die geeignet ist Verwechslungen mit dem geschutzten Titel hervorzurufen Titelschutzanzeigen fur Filme Bucher Zeitungen Zeitschriften Horfunk TV Tontrager Spiele Software etc konnen in den fur Titelschutzanzeigen ublicherweise benutzten Medien veroffentlicht werden Fur Buchtitel ist dies das Borsenblatt des Borsenvereins des Deutschen Buchhandels ausserdem gibt es Anzeigenblatter wie z B den Titelschutzanzeiger das Titelschutz Journal das Titelschutz Magazin oder den Titelschutz Report beim Interessenverband Deutsches Internet Schweiz Bearbeiten Sofern einem Titel hinreichende Individualitat zukommt geniesst dieser als eigenstandiges Werk in der Schweiz urheberrechtlichen Schutz nach Art 2 Abs 4 Schweizer Urheberrechtsgesetz URG Titel mussen von originellem Geprage sein Ausdruck einer schopferischen Tatigkeit sich von Bestehendem unterscheiden Dies ist der individuelle Charakter den die Rechtsprechung voraussetzt In einer der wenigen einschlagigen Entscheidungen des Schweizer Bundesgerichts zu dieser Thematik wird klargestellt dass ein Titel fur sich allein eher selten urheberrechtlichen Schutz beanspruchen durfte 4 und prazisiert ein Titel musse die Erhebung in den Rang eines literarischen Kunstwerks verdienen 5 Im Jahre 1951 hatte sich das Bundesgericht mit der Mickey Mouse zu befassen Es verlangte hier ebenfalls individuellen Charakter Eine Maus Mickey zu nennen englische Formung fur Michael wie man uberall den Tieren menschliche Vornamen besonders in Koseform zulegt und wie in Tiergeschichten menschliche Rufnamen auch mit tierischen Gattungsnamen verbunden werden ist denn doch allzu naheliegend und gewohnlich Wenn das Fremdsprachige der Bezeichnung Mickey Mouse noch irgendwie originell anmuten sollte so weicht dieser Eindruck sofort vor der wortlichen Ubertragung ins Deutsche die Michael Mauserich lauten musste Fur die Wahl eines gebrauchlichen Vornamens als Werktitel bedarf es kaum eines geistigen Aufwandes Und gar schopferisch ist die Individualisierung einer Tierfigur mittels eines schon vorhandenen Vornamens hier so wenig wie sonst 6 In der Schweiz geniessen Werktitel weder Wettbewerbs noch Markenschutz Art 3 lit D UWG verbietet zwar samtliche Massnahmen als unlauter die nebst anderen geeignet sind Verwechslungen mit Waren Werken oder Leistungen von anderen herbeizufuhren Allerdings verlangt das Wettbewerbsrecht dass dem Titel eine betriebliche Herkunftsfunktion zukommen muss Daran scheitern Werktitel weil sie meist keine betriebliche Herkunft wie Buchverlag oder Plattenlabel offenlegen Osterreich Bearbeiten Der Titelschutz ist in Osterreich im Wesentlichen in zwei Bestimmungen gesetzlich verankert und zwar einerseits in 80 Urheberrechtsgesetz UrhG und andererseits in 9 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG Danach darf im geschaftlichen Verkehr weder der Titel oder die sonstige Bezeichnung eines geschutzten Werkes der Literatur oder Kunst noch die aussere Ausstattung von Werkstucken fur ein anderes Werk auf eine Weise verwendet werden die geeignet ist Verwechslungen hervorzurufen Dazu ist es erforderlich dass der Titel Unterscheidungskraft aufweist Die Bezeichnung des Druckwerkes muss etwas Besonderes Individuelles an sich haben Auch in Osterreich gilt dass ein ansonsten nicht unterscheidungskraftiger Titel dann Schutz geniessen kann wenn er Verkehrsgeltung erreicht hat Der Titelschutz entsteht mit der Ingebrauchnahme des Titels sofern der Titel unterscheidungsfahig ist Einer Registereintragung oder der Veroffentlichung einer Titelschutzanzeige bedarf es fur den Schutz eines Titels nicht Mit der Veroffentlichung einer Titelschutzanzeige kann der Schutz des Titels aber bereits vor der Veroffentlichung gesichert werden Titelschutzanzeigen konnen in den ublicherweise benutzten Medien veroffentlicht werden Fur Buchtitel ist dies der Anzeiger des Hauptverband des osterreichischen Buchhandels ausserdem gibt es Anzeigenblatter wie z B das Titelschutz Journal oder das Titelschutz Magazin Ein Titelschutz kann auch medienubergreifend geltend gemacht werden So konnte durchaus zwischen dem Buchtitel und dem Titel eines Films Verwechslungsgefahr entstehen 7 Weblinks BearbeitenTitelschutz Magazin Titelschutz ch Titelschutz Suche des Borsenblatts Urteile zum Thema Titelschutz vom Titelschutzmagazin Der Titelschutzanzeiger Seite zu Titelschutzfragen der Handelskammer Hamburg Titelschutz Report des I D I Interessenverband Deutsches Internet e V Werktitelschutz ipwiki deEinzelnachweise Bearbeiten BGH GRUR 1990 218 219 Der 7 Sinn OLG Koln Urteil vom 16 November 2008 Az 6 U 114 07 Volltext Merkblatt fur Titelschutzfragen Memento vom 13 Juni 2010 im Internet Archive BGE 64 II 109 BGE 77 II 383 BGE 77 II 377 vom 4 Dezember 1951 PDF 505 kB Volltext Merkblatt zum Titelschutz Memento des Originals vom 19 Juli 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www buecher at PDF 111 kB vom Hauptverband des Osterreichischen Buchhandels abgerufen 15 Juni 2012Normdaten Sachbegriff GND 4121778 0 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Titelschutz amp oldid 229042315