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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Swissperform Eigenschreibweise SWISSPERFORM ist die Schweizerische Gesellschaft fur die Leistungsschutzrechte in der Schweiz und in Liechtenstein SWISSPERFORMLogoRechtsform VereinGrundung 10 Februar 1993Sitz Zurich SchweizLeitung Poto Wegener Direktor Mitarbeiterzahl 32 Ende 2022 Umsatz 62 Mio CHF 2021 1 Branche Verwertungsgesellschaft fur LeistungsschutzrechteWebsite www swissperform ch Sitz an der Kasernenstrasse 23 in Zurich Inhaltsverzeichnis 1 Tatigkeit 2 Mitglieder und Berechtigte 3 Aufsichtsbehorde 4 Gesetzliche Ausgangslage 5 Geschichte 6 Organe 7 Nationale Kooperation 8 Internationale Kooperation 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseTatigkeit BearbeitenSWISSPERFORM ist eine unter staatlicher Aufsicht stehende Verwertungsgesellschaft fur die Leistungsschutzrechte auch verwandte Schutzrechte oder Nachbarrechte genannt in der Schweiz und im Furstentum Liechtenstein Sie stutzt sich fur ihre Tatigkeit auf eine Bewilligung des Instituts fur Geistiges Eigentum IGE beziehungsweise auf eine Konzession der liechtensteinischen Regierung Swissperform verwertet Rechte von Musikern Schauspielern Musik und Filmproduktionsfirmen und von Sendeunternehmen soweit diese nicht von den Berechtigten selbst wahrgenommen werden Die Gesellschaft handelt mit den Nutzern und ihren Verbanden Tarife aus und sorgt dafur dass die entsprechenden Gelder eingezogen und an die Berechtigten verteilt werden Swissperform arbeitet mit den anderen schweizerischen Verwertungsgesellschaften zusammen Mitglieder und Berechtigte BearbeitenBerechtigt fur eine Vergutung von SWISSPERFORM sind Ausubende Interpreten und Produzierende von Ton und Tonbildtragern mit Schweizer Wohnsitz Im Ausland ansassige Ausubende und Produzierende konnen in Genuss von Vergutungen kommen falls sie gewisse Voraussetzungen erfullen Auch die Sendeunternehmen sind als Inhaber von Leistungsschutzrechten an einem Anteil der Vergutungen berechtigt z B Weitersendeeinnahmen Uber 21 700 Mitglieder sind mit Stand Dezember 2021 Mitglied bei SWISSPERFORM Aufsichtsbehorde BearbeitenDas Eidgenossische Institut fur Geistiges Eigentum IGE ubt die Aufsicht uber die Verwaltung der in der Schweiz tatigen Verwertungsgesellschaften also auch von SWISSPERFORM aus Es pruft und genehmigt den jahrlichen Jahresbericht von SWISSPERFORM Das IGE fuhrt jedes Fruhjahr ein Treffen mit den Verwertungsgesellschaften durch Dabei werden diese uber die Tatigkeit des IGE informiert und Fragen zur Verwertung der Urheberrechte und der verwandten Schutzrechte erortert Gesetzliche Ausgangslage BearbeitenNeben den Werken von Urhebern schutzt das schweizerische Urheberrechtsgesetz auch die Leistungen von Interpreten im Phono wie auch im Audiovisionsbereich Phonogramm und Audiovisionsproduzierenden und Sendeunternehmen Die Rechte dieser Berechtigtengruppen werden Nachbarrechte verwandte Schutzrechte oder Leistungsschutzrechte LSR genannt Leistungsschutzrechte gibt es international in allen Staaten die das Internationale Abkommen uber den Schutz der ausubenden Kunstler der Hersteller von Tontragern und der Sendeunternehmen auch genannt Rom Abkommen oder den WIPO Vertrag uber Darbietungen und Tontrager WPPT ratifiziert haben Geschichte BearbeitenAm 1 Juli 1993 ist das revidierte schweizerische Urheberrechtsgesetz das erstmals Rechte fur die ausubenden Kunstler Phonogramm und Audiovisionsproduzierenden und Sendeunternehmen vorsieht in Kraft getreten Das Gesetz bestimmt dass fur die kollektiv wahrzunehmenden verwandten Schutzrechte nur eine Gesellschaft zustandig sein soll vgl Art 42 Abs 2 URG Die Schweizerische Interpretengesellschaft SIG heute Schweizerische Interpretengenossenschaft IFPI Schweiz der schweizerische Verband fur Spiel und Dokumentarfilmproduktion heute Swiss Film Producer s Association der schweizerische Verband fur Auftragsfilm und Audiovision heute Swissfilm Association IFPI Video und die Schweizerische Radio und Fernsehgesellschaft SRG SSR grundeten gemeinsam Swissperform als die Verwertungsgesellschaft fur die verwandten Schutzrechte in der Form eines Vereins Dem ersten Vorstand gehorten Karl Knobloch Prasident Andre Amsler Vizeprasident Ernst Brem Hans Joachim Frick Polo Hofer vertreten durch Karl Zbinden Heinz Marti Marianne Sonder Stauffer Jack Dimenstein Ossi Drechsler Willi Egloff Wadek Glowacz Peter Vosseler Dominique Diserens Anna Mader Garamvolgyi und Jurg Seiberth an Mit der Geschaftsfuhrung wurde von 1993 bis 2009 Yvonne Burckhardt betraut Ab 2009 bis 2011 wurde dieses Amt von Sabine Jones ausgeubt Aktueller Direktor von SWISSPERFORM ist Poto Wegener Im Jahr 1994 erzielte SWISSPERFORM die ersten Tarifeinnahmen Das von den Fachgruppen erarbeitete Verteilreglement wurde von der Aufsichtsbehorde dem IGE genehmigt 1997 verteilte SWISSPERFORM dann zum ersten Mal Vergutungen an die Berechtigen Im Laufe der Zeit wurde das Verteilsystem fur die ausubenden Kunstler von einer Verteilung die auf dem Honorar fur die Produktion von Ton oder Tonbildtragern und Sendungen basierte auf eine nutzungsbezogene Verteilung umgestellt Dies brachte eine wesentliche Erhohung der Anzahl Kunstler an welche Vergutungen entrichtet werden konnten An einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung wurde 2009 eine vom Vorstand vorbereitete grossere Statutenrevision genehmigt Es erfolgte die Abschaffung der Verbandsmitgliedschaft zwei zusatzliche Personen kamen zum Vorstand hinzu und Vorstand und Fachgruppen wurden personell naher miteinander verflochten Organe BearbeitenDie Delegiertenversammlung ist das oberste Organ von SWISSPERFORM sie besteht aus 50 Delegierten 20 Ausubende 20 Produzierende 10 Vertreter der Sendeunternehmen Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung gewahlt und kummert sich um die Verwaltung von SWISSPERFORM Er besteht aus insgesamt 17 Mitgliedern namlich dem Prasidium Prasident und Vizeprasident und 3 Vertretern jeder Fachgruppe Der Vorstandsausschuss besteht aus dem Prasidium und den funf Fachgruppenprasidenten Der Vorstandsausschuss besorgt zusammen mit der Direktion die taglichen Geschafte von SWISSPERFORM Die Fachgruppen sind fur die Verteilung der Einnahmen von SWISSPERFORM innerhalb der einzelnen Berechtigtengruppen resp das Verteilreglement zustandig Nationale Kooperation BearbeitenSWISSPERFORM arbeitet eng mit den Verwertungsgesellschaften SUISA SUISSIMAGE SSA und ProLitteris welche die Rechte der Urheber vertreten zusammen Die Zusammenarbeit bezieht sich insbesondere auf das Aufstellen gemeinsamer Tarife in gleichen Nutzungsbereichen den Einzug der Vergutungen d h das Inkasso Verhandeln von gemeinsamen Tarifen mit den Nutzerorganisationen die Verteilung der Vergutungen gemeinsame PR Aktionen z B Schulkampagne respect c opyright und den gemeinsamen Internetauftritt der Verwertungsgesellschaften Die Urheberrechtsgesellschaften SUISA SUISSIMAGE ProLitteris und SSA nehmen Urheberrechte wahr Ubt eine Person verschiedene Funktionen aus z B Urheber Produzent Interpret sind verschiedene Gesellschaften zustandig und die Person muss entsprechend bei verschiedenen Gesellschaften Mitglied werden SWISSPERFORM kooperiert auch mit mehreren Verbanden von Rechtsinhabern So hat SWISSPERFORM gewisse Verteilungen an IFPI Schweiz Tontragerhersteller und SIG delegiert Internationale Kooperation BearbeitenKooperation SWISSPERFORM ist Mitglied der Dachorganisationen SCAPR AEPO ARTIS und IPDA Die Anspruche auslandischer Berechtigter werden in erster Linie uber Gegenseitigkeitsvertrage oder einseitige Wahrnehmungsvertrage mit auslandischen Verwertungsgesellschaften die die Berechtigten vertreten geregelt Wenn solche Vertrage nicht moglich sind werden die Rechte der auslandischen Rechtsinhaber im Auftragsverhaltnis wahrgenommen Rechte der auslandischen Ausubenden SWISSPERFORM kennt zwei verschiedene Typen von Gegenseitigkeitsvertragen mit auslandischen Schwestergesellschaften die Interpretenrechte wahrnehmen Typ A und Typ B Beim Typ A Vertrag werden gegenseitig die Vergutungen auf welche die Mitglieder des Vertragspartners im Einzugsland Anspruch haben gesamthaft an den Vertragspartner uberwiesen Dieser ubernimmt die Weiterleitung der Vergutungen an die berechtigten Ausubenden Beim Typ B Vertrag verbleiben die den Mitgliedern des Vertragspartners zukommenden Vergutungen im Einzugsland Sie werden verwendet um die Vergutungen auf welche die eigenen Mitglieder im Land des Vertragspartners Anspruch hatten zu kompensieren Diese Nichtaustauschvertrage wurden in der Vergangenheit dann geschlossen wenn wegen fehlender Nutzungs und Berechtigungsdaten die Gesellschaften nicht in der Lage waren Vergutungen an die auslandischen Berechtigten abzurechnen oder wenn die Verteilregeln untereinander nicht kompatibel waren Weblinks BearbeitenOffizielle WebsiteEinzelnachweise Bearbeiten SWISSPERFORM Jahresbericht 2015 Website von SWISSPERFORM Abgerufen am 15 Juni 2016 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Swissperform amp oldid 231264591