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Steuerhilfspersonen sind naturliche Personen die von den Finanzbehorden bestellt werden konnen um gemass 217 Abgabenordnung AO Tatsachen die zoll oder verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind festzustellen Steuerhilfspersonen durfen vom Ergebnis der Feststellung nicht selbst betroffen werden d h keinen eigenen Vorteil aus den getatigten Feststellungen ziehen Mit der Bestellung wird die Person zum Amtstrager im Sinne von 7 Nr 3 AO Anders als ein Beauftragter gem 214 AO braucht die Steuerhilfsperson nicht dem Betrieb oder Unternehmen des Steuerpflichtigen anzugehoren sondern kann eine betriebsfremde Person wie z B ein Speditionsmitarbeiter oder ein Lotse sein 1 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck der Bestellung 2 Aufgaben und Personenkreis 3 Bestellung 4 Auflagen und Uberwachung 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseZweck der Bestellung BearbeitenDie Abgabenordnung verwendet den Rechtsbegriff der Bestellung was mit Zulassung identisch ist Aus dem Begriff der Bestellung ist grundsatzlich nicht zu folgern dass Steuerhilfspersonen auch von Amts wegen bestellt werden konnen Oft geht ihrer Bestellung ein Antrag des Steuerpflichtigen voraus Der Einsatz von Steuerhilfspersonen dient vorrangig der Verwaltungsokonomie Die Verwaltung nutzt die Tatsache dass verwaltungsfremde Personen ohnehin Feststellungen treffen mussen die fur betriebliche Zwecke erforderlich sind z B die Untersuchung einer Ware auf Mangel um die Mangelhaftung geltend machen zu konnen oder die Uberprufung des Gewichts oder der Menge einer Ware Steuerhilfspersonen konnen daruber hinaus helfen Mehrarbeit aufzufangen infolge z B neu ubertragener Aufgaben Insbesondere lassen sich durch die Bestellung von Steuerhilfspersonen Zollabfertigungen ausserhalb der Offnungszeiten oder ausserhalb des Amtsplatzes minimieren Die Bestellung von Steuerhilfspersonen bedeutet auch fur Unternehmen und Betriebe eine erhebliche Vergunstigung Sei es dass bei Abfertigungen am Amtsplatz Zeit erspart wird weil der Abfertigungsbeamte die Menge oder das Gewicht nicht mehr selbst feststellen muss weil Menge und oder Gewicht bereits beim Verkaufer im Drittland z B der Schweiz durch den Kaufer festgestellt wurden Sei es dass bei Abfertigungen ausserhalb des Amtsplatzes also im Betrieb der Abfertigungsbeamte erst gar nicht erscheint oder nur stichprobenweise pruft was Zeit und Kosten Abfertigungsgebuhren spart Aufgaben und Personenkreis BearbeitenSteuerhilfsperson sind nicht Vertreter des Steuerpflichtigen zur Erfullung diesem obliegender steuerlicher Pflichten wie die Beauftragten nach 214 AO sondern unterstutzen die Finanzverwaltung bei der Feststellung steuerlich erheblicher Tatsachen Die Bewertung der festgestellten Tatsachen darf hingegen nicht von den Steuerhilfspersonen vorgenommen werden Diese Aufgabe obliegt der Finanzverwaltung Tatsachen die zoll und verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind sind etwa feststehende Merkmale wie z B die Menge in Form von Zahl und oder Gewicht die Bezeichnung der Ware ihr Inhalt aber auch ihre Art und Beschaffenheit ihre Gattung oder das Feststellen ihres Fett Wasser und oder Saccharosegehalts oder ob z B bei Fleisch Vorder oder Hinterviertel vorliegen welche Schnittart gegeben ist wie viele Rippen vorhanden sind usw oder ob es sich bei Milch um Frischmilch handelt die weder eingedickt noch gezuckert ist oder welche Knotenzahl z B Teppiche haben Fur das Feststellen von Tatsachen im obigen Sinne kommt grundsatzlich jede Person in Betracht Dies kann auch eine Person sein die nicht im Betrieb des Zollbeteiligten tatig ist Als Beispiele seien genannt Laboranten Molkerei Metzger oder Wiegemeister Diese Personen mussen fur die Aufgaben die ihnen ubertragen werden sollen qualifiziert sein Sie mussen uber entsprechende Fahigkeiten und warenkundliche Kenntnisse also eine entsprechende Sachkunde verfugen Sie mussen insbesondere die Waren mit allen fur die Einordnung in den Zolltarif oder die Marktordnungswarenliste erforderlichen Merkmalen ansprechen konnen vor allem bei Gattungsfeststellungen Ubertriebene Anforderungen an die Qualifikation sind aber nicht zu stellen Auf jeden Fall mussen zukunftige Steuerhilfspersonen als zuverlassig gelten An ihrer Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit durfen keine Zweifel bestehen Die Zuverlassigkeit wird sich in der Regel aus den Antragsunterlagen oder aus eigenen Erkenntnissen der Zollstelle uber die betrieblichen Verhaltnisse des Antragstellers ergeben Gegebenenfalls ist ein Auszug aus dem Strafregister oder ein polizeiliches Fuhrungszeugnis anzufordern Die zukunftigen Steuerhilfspersonen durfen auf keinen Fall wegen Steuerdelikten Eigentums und oder Vermogensdelikten insbesondere Subventionsbetrug vorbestraft sein Auch der Betrieb der die Bestellung einer Steuerhilfsperson beantragt muss als zuverlassig gelten Wo der Zoll bereits eine Betriebsprufung durchgefuhrt hat durfte die Frage beantwortet sein Bestellung BearbeitenErmachtigungsgrundlage fur die Bestellung von Steuerhilfspersonen ist 217 AO Die Bestellung erfolgt durch das Hauptzollamt Die Bestellung von Steuerhilfspersonen ist grundsatzlich als Verwaltungsakt zu qualifizieren Dessen Legaldefinition ergibt sich aus 118 AO dessen Voraussetzungen ohne weiteres erfullt sind Lediglich bei dem Merkmal der unmittelbaren Rechtswirkung nach aussen konnte man Zweifel haben worin diese besteht Diese besteht darin dass nach Wirksamwerden der Zulassung die Feststellungen der Steuerhilfspersonen als amtliche Feststellungen gelten Juristisch liegt ein mitwirkungsbedurftiger Verwaltungsakt vor 2 Eine Bestellung gegen den Willen des Betroffenen ist nicht moglich und kann gegebenenfalls mit Einspruch angefochten werden Die Bestellungsverfugung muss folgende Mindestangaben enthalten Die Beschreibung der Aufgaben die der Steuerhilfsperson ubertragen sind die Auflagen gegenuber dem Antragsteller eine Belehrung bezuglich unzulassiger Einflussnahme ein Vorbehalt zur ganzlichen oder stichprobenweisen Uberprufung der Tatigkeit der Steuerhilfsperson im Einzelfall einen Hinweis dass die Steuerhilfsperson nur die Tatsachen bescheinigen darf die sie selbst festgestellt hat sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung Die Niederschrift uber die Verpflichtung der Steuerhilfsperson erfolgt auf dem amtlichen Vordruck Auflagen und Uberwachung BearbeitenDie Bestellung zur Steuerhilfsperson erfolgt unter Widerrufsvorbehalt damit sie gem 131 Abs 2 Nr 1 120 Abs 2 Nr 3 AO bei missbrauchlicher Ausubung der Tatigkeit widerrufen werden kann Die Feststellungen von Steuerhilfspersonen stehen unter dem Vorbehalt der ganzlichen oder stichprobenweise Uberprufung durch das Hauptzollamt Bei Verletzung der ihr ubertragenen Pflichten kann eine Steuerhilfsperson wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht 203 204 StGB Vorteilsannahme 331 StGB Bestechlichkeit 332 StGB Falschbeurkundung im Amt 348 StGB oder Verletzung des Steuergeheimnisses 355 StGB bestraft werden Die Steuerhilfsperson haftet nur im Fall einer mit Strafe bedrohten Amts oder Dienstpflichtverletzung 32 AO Disziplinarmassnahmen sind keine Strafen im Sinne der Vorschrift 3 Literatur BearbeitenHans Peter Duric Bestellung und Uberwachung von Steuerhilfspersonen In Zeitschrift fur Zolle und Verbrauchsteuern ZfZ 1982 S 102 ff Hans Peter Duric Die Zollhilfsperson im Ausfuhrerstattungsrecht insbesondere ihre Uberwachung In ZfZ 2000 s 139 ff Hans Peter Duric Eingeschrankter Einsatz bzw Wegfall der Steuerhilfspersonen bei Ausfuhrerstattungen im Marktordnungsbereich In ZfZ 1991 S 165 Hubschmann Hepp Spitaler Kommentar zur Abgabenordnung 217 Verlag Dr Otto Schmidt Koln 2009 ISBN 978 3 504 22085 3 Koch Kommentar zur Abgabenordnung 217 Heymanns Verlag GmbH 4 Auflage September 1995 ISBN 3 452 22112 1 Kurt Behrensdorf Fritz Bukies Zollhilfspersonen In Recht der Internationalen Wirtschaft Aussenwirtschaftsdienst 1973 S 643 f Tipke Kruse Kommentar zur Abgabenordnung 217 Loseblattwerk Verlag Dr Otto Schmidt ISBN 978 3 504 22119 5 ISBN 978 3 504 22124 9Weblinks BearbeitenTorsten Hildebrand Steueraufsicht Website abgerufen am 18 November 2018Einzelnachweise Bearbeiten Der Steuerliche Beauftragte Website des Bundesanzeiger Verlags abgerufen am 18 November 2018 Annette Wohner Schwarz Pahlke AO 217 Steuerhilfspersonen 6 Bestellung Rdnr 11 Anwendungserlass zur Abgabenordnung AEAO vom 31 Januar 2014 S 19Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Steuerhilfsperson amp oldid 229096539