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Der Staatsrat im Grossherzogtum Frankfurt war ein beratendes Gremium zur Vorbereitung von Gesetzen und ein Gericht Das 1810 erlassene Hochste Organisations Patent der Verfassung des Grossherzogtums Frankfurt bildete die Verfassung des Grossherzogtums In dieser Verfassung wurde in den 17 25 der Staatsrat beschrieben Er bestand aus 9 Personen Vorsitzender war der Grossherzog daneben bestand der Staatsrat aus den drei Ministern und sechs ernannten Rate sowie ein Generalsekretar Damit bestand der Staatsrat aus Name FunktionKarl Theodor von Dalberg GrossherzogJosef Karl Theodor von Eberstein Minister fur Auswartiges Kultus und KriegFranz Joseph von Albini Minister fur Inneres Justiz und PolizeiLeopold von Beust ab 1811 Karl Christian Ernst von Bentzel Sternau Minister fur Finanzen Domanen und HandelFranz Damian Freiherr von Linden ernannter StaatsratCarl Friedrich Seeger ernannter StaatsratPhilipp Adolf Joseph Molitor ernannter StaatsratWilhelm Isaak Borries ernannter StaatsratAdam Joseph von Mulzer GeneralsekretarGeorg Steitz ernannter StaatsratDie Aufgaben des Staatsrates lagen in der Mitwirkung beim Gesetzgebungsverfahren Die Gesetze wurden im Staatsrat vorbereitet und diskutiert Die Gesetzesentwurfe sollten dann von zwei Mitgliedern des Staatsrates den Ausschussen der Standeversammlung des Grossherzogtums Frankfurt vorgelegt werden und dort beraten werden Sowohl Staatsrat als auch Standeversammlung hatten nur beratende Funktion Die Entscheidung uber die Gesetze lag beim Grossherzog Da die Standeversammlung lediglich 1810 zu einer einzigen Session zusammengerufen wurden blieb das von der Verfassung skizzierte Gesetzgebungsverfahren theoretischer Natur Bei Verwaltungsverordnungen hatte der Staatsrat ebenfalls die die Aufgabe dies zu diskutieren und vorzubereiten Hier war eine Beratung der Stande nicht vorgesehen Daneben hatte der Staatsrat auch eine Gerichtsfunktion Er war Kompetenzgerichtshof also fur Streitigkeiten zwischen den verwaltenden und gerichtlichen Stellen zustandig Im Bereich des Strafrechts entschied der Staatsrat uber die Frage ob angeklagte Verwaltungsbeamte vor Gericht gestellt werden sollten Zuletzt wirkte er als Grossherzogliches Kassationsgericht Frankfurt Analog dem franzosischen Kassationshof war er damit als oberste Instanz befahigt Urteile aufzuheben Staatsrat war im Grossherzogtum Frankfurt auch ein Titel fur verdiente Personlichkeiten Diese Titulatur Staatsrate waren nicht Mitglied im gleichnamigen Gremium Es handelte sich um Name FunktionKarl Albrecht Wilhelm von AuerFranz Heinrich Heffner Generalliquidator Johann Georg Engelhard Prasident der StandeAlexander Freiherr von Brints Berberich OberpostamtsdirektorTheodor Pauli Kurator des Schul und StudienwesensQuellen BearbeitenStaats Calender der Grossherzoglichen Stadt und des Departements Frankfurt 1812 S 54 ff Digitalisat Hochstes Organisations Patent der Verfassung des Grossherzogthums Frankfurt GfRegBl 1810 Band 1 Seite 11 Jochen Lengemann Biographisches Handbuch der Reichsstande des Konigreichs Westphalen und der Standeversammlung des Grossherzogtums Frankfurt Frankfurt am Main 1991 ISBN 3 458 16185 6 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatsrat Grossherzogtum Frankfurt amp oldid 192802739