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Die Standige Burgerreprasentation war ein Verfassungsorgan der Freien Stadt Frankfurt Mit Art 45 der Konstitutionserganzungsakte der Verfassung der Freien Stadt Frankfurt von 1817 wurde das bisherige Burger Colleg auch 51er Ausschuss genannt in Standige Burgerreprasentation oder Burger Ausschuss umbenannt Sie bestand wie der Name schon andeutet aus 51 Mitgliedern 1821 wurde sie auf 61 Mitglieder erweitert Passives Wahlrecht hatten alle mannlichen Burger christlicher Konfession Juden waren vom Wahlrecht ausgeschlossen obwohl diese vielfach auch zu den wohlhabenden Burgern zahlten Dass kein Frauenwahlrecht bestand war in der damaligen Zeit selbstverstandlich Nicht gewahlt werden durften Angestellte der Stadt und des Senates der Freien Stadt Frankfurt Um den Einfluss der grossen Familien zu begrenzen war geregelt dass Vater Sohn Bruder Schwiegervater und Schwiegersohne von Mitgliedern nicht gewahlt werden durften Die Mitglieder wurden auf Lebenszeit gewahlt Das Ehrenamt durfte nur bei Krankheit oder vergleichbaren Grunden abgelehnt werden Ab 60 Jahren oder nach 5 Jahren Mitgliedschaft durften die Mitglieder ihr Mandat niederlegen Die Wahl neuer Mitglieder erfolgte durch ein Wahlgremium bestehend aus 12 Mannern Sechs davon wurden von der Standige Burgerreprasentation weitere sechs von denjenigen Mitgliedern des Gesetzgebenden Korpers gewahlt die nicht Mitglied des Senats waren Bei der Wahl war darauf zu achten dass jeweils mindestens sechs Rechtsgelehrte Mitglied der Standige Burgerreprasentation waren und dass von jeder der drei christliche Konfessionen der Stadt mehrere Mitglieder gewahlt waren An der Spitze der Standigen Burgerreprasentation stand der aus ihrer Mitte gewahlte Senior oder Direktor Ihr zur Seite standen ein burgerlicher Konsulent und ein rechtsgelehrter Registrator Aufgabe der standigen Burgerreprasentation war die Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben sowie des stadtischen Rechnungswesens Die Rechnungsprufung oblag dem aus neun Reprasentanten bestehenden Stadtrechnungs Revisionscolleg auch Neunerkolleg genannt Senioren der Standigen Burgerreprasentation BearbeitenAmtszeit Name1817 1819 Johann Georg von Meyer1819 1825 Samuel Gottlieb Finger1825 1840 Ludwig Freiherr von Gunderrode1840 1852 Friedrich Alexander Bernus1852 1858 Johann Martin Scharff1858 1866 Carl August MeyerLiteratur BearbeitenGesetz und Statutensammlung der Freien Stadt Frankfurt Bd 1 S 7 70 Jochen Lengemann MdL Hessen 1808 1996 Biographischer Index Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen Bd 14 Veroffentlichungen der Historischen Kommission fur Hessen Bd 48 7 Elwert Marburg 1996 ISBN 3 7708 1071 6 S 433 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Standige Burgerreprasentation amp oldid 222069846