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Konsulent auch Consulent ist in Deutschland eine veraltete Bezeichnung fur einen Berater zumeist einen Anwalt als Rechtsberater von Firmen und anderen Institutionen z B als Kammer Consulent Die Bezeichnung wurde uberwiegend im 17 bis 19 Jahrhundert angewendet Die Bezeichnung leitet sich von konsultieren lat ab und bedeutet Rat einholen oder auch mit Partnern beratende Gesprache fuhren Als Konsulent wurden auch in der Zeit von 1938 bis 1945 im Deutschen Reich judische Juristen bezeichnet denen zwar die generelle Zulassung als Rechtsanwalt entzogen worden war die aber die Genehmigung erhalten hatten zumindest in wenigen verbliebenen Angelegenheiten andere Juden juristisch zu vertreten oder zu beraten Inhaltsverzeichnis 1 Konsulent im 17 bis 19 Jahrhundert 2 Konsulent in der Zeit des Nationalsozialismus 2 1 Begriff 2 2 Berufsausubung 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseKonsulent im 17 bis 19 Jahrhundert BearbeitenBereits im 17 Jahrhundert findet sich die Bezeichnung Consulent fur einen Rathgeber als Advocat oder spater Anwalt Der Kammer Consulent oder Kammer Consulếnt wurde auch als Kammer Advokat ausgewiesen So war z B im 17 Jahrhundert Matthew Hale auch der Consulent des Erzbischofs William Laud oder ein Johann Philipp Datt Consulent von Esslingen im 18 Jahrhundert war ein Franz Benda Consulent der Kaufmannschaft zu Landshut und Johann Friedrich Gruner auch Consistorialadvocat in Leipzig und Consulent der dortigen Handelsinnung sowie Johann Philipp Fresenius 1774 Rath und Consulent des Grafen von Gorz Im 19 Jahrhundert war z B der spatere Generaldirektor des Norddeutschen Lloyds Heinrich Wiegand zuvor als freier Rechtsanwalt Konsulent dieser Reederei Konsulent in der Zeit des Nationalsozialismus BearbeitenBegriff Bearbeiten Bereits durch das Gesetz uber die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7 April 1933 hatten in der Zeit des Nationalsozialismus viele judische Rechtsanwalte ihre Zulassung verloren andere blieben zunachst durch das sogenannte Frontkampferprivileg oder andere im Gesetz genannte Ausnahmeregelungen verschont Mit der Funften Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 27 September 1938 entzogen die Nationalsozialisten allen nichtarischen Rechtsanwalten im alten Reichsgebiet die Zulassung mit Wirkung zum 30 November 1938 und setzten einige von ihnen als Konsulenten ein die ausschliesslich fur judische Mandanten tatig werden durften Anstelle der 1 753 noch Anfang 1938 zugelassenen judischen Rechtsanwalte wurden im Altreich 172 Konsulenten eingesetzt 1 Ihre Zulassung war jederzeit widerruflich der Ort der Niederlassung wurde zugewiesen und durfte nicht langer als eine Woche verlassen werden 2 Fur Osterreich galten Ubergangs und Ausnahmebestimmungen Der Nationalsozialistische Rechtswahrerbund kommentierte Der judische Konsulent darf unter keinen Umstanden als Rechtswahrer oder auch nur anwaltsahnliche Institution angesprochen werden Er ist nichts weiter als ein Interessenvertreter fur eine judische Partei Recht wahren konnen nur die Richter und Rechtsanwalte als gerichtliches Organ Die vom Gesetzgeber gewahlte Losung ist ein wurdiger weltanschaulich bedingter Ausgleich Dem deutschen Volksgenossen der deutsche Rechtswahrer Dem Juden der judische Konsulent Mit Stolz kann der deutsche Anwalt sich wieder Rechtsanwalt nennen 3 In einer ahnlichen Situation befanden sich auch judische Arzte Fur sie existierte die Bezeichnung judischer Krankenbehandler Berufsausubung Bearbeiten Die Konsulenten erhoben Gebuhren fur Rechnung einer Ausgleichsstelle Nach Abzug der Kanzlei Kosten und einer festgelegten Vergutung wurden bis zu 70 Prozent der vereinnahmten Summe an diese abgefuhrt Die Ausgleichsstelle zahlte davon den ausgeschiedenen judischen Rechtsanwalten die als Frontkampfer galten einen jederzeit widerruflichen Unterhaltszuschuss 4 Dieser konnte fur einen verheirateten Anwalt dem auch als Frontkampfer die Berufsausubung versagt worden war 250 RM betragen war aber oft erheblich geringer 5 Von den 69 Rechtsanwalten denen 1938 in Hamburg die Zulassung entzogen wurden durften nur sieben als Konsulent weiter tatig sein Konsulenten mussten vor Gericht ohne Robe auftreten und konnten ab 1940 als Verteidiger bei Strafsachen zuruckgewiesen werden 6 Das Schwergewicht ihrer Arbeit lag auf der Beratung von Juden die auswandern wollten Die Konsulenten verhandelten mit Finanz und Devisenamtern oder traten als Bevollmachtigte emigrierter Juden auf Siehe auch BearbeitenGesetz uber die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Konsulent Osterreich ConsultantLiteratur BearbeitenHeiko Morisse Judische Rechtsanwalte in Hamburg Ausgrenzung und Verfolgung im NS Staat Hamburg 2003 ISBN 3 7672 1418 0 Peter Guttkuhn Ludolf Hausler 1892 1979 Vom Rechtsanwalt und Notar in Lubeck zum schwedischen Unternehmer in Uppsala In Schleswig Holsteinische Anzeigen Justizministerialblatt fur Schleswig Holstein Heft 1 Januar 2008 ISSN 1860 9643 S 6 7 Tillmann Krach Judische Rechtsanwalte in Preussen Uber die Bedeutung der freien Advokatur und ihre Zerstorung durch den Nationalsozialismus Munchen C H Beck 1991 S 356 362Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Funfte Verordnung zum Reichsburgergesetz Quellen und VolltexteEinzelnachweise Bearbeiten Susanne Heim Hrsg Deutsches Reich 1938 August 1939 Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Band 2 Munchen 2009 ISBN 978 3 486 58523 0 S 18 Susanne Heim Hrsg Deutsches Reich 1938 August 1939 Munchen 2009 S 357 Anm 20 gibt Hinweis auf ausfuhrliche VO vom 17 Oktober 1938 dazu Deutsche Justiz Rechtspflege und Rechtspolitik 100 1938 Ausg A Nr 42 S 1666 1671 Ingo Muller Furchtbare Juristen Munchen 1987 ISBN 3 463 40038 3 S 70 5 VO zum RBuG RGBl 1938 I S 1403 Bernhard Muller Alltag im Zivilisationsbruch Das Ausnahme Unrecht gegen die judische Bevolkerung in Deutschland 1933 1945 Munchen 2003 ISBN 3 935877 68 4 S 103 Heiko Morisse Judische Rechtsanwalte in Hamburg Hamburg 2003 ISBN 3 7672 1418 0 S 61 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