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Sportschifffahrt ist der Oberbegriff fur die nicht gewerblich betriebene Schifffahrt mit beliebigen Wasserfahrzeugen auf allen Arten von Gewassern Binnen Kustengewasser und Hochsee und stellt den Gegensatz zur gewerblich betriebenen Berufsschifffahrt dar Der Begriff war genaugenommen ein Unterpunkt der Freizeitschifffahrt dieser Begriff ist jedoch nicht mehr gelaufig und wird wenn uberhaupt meist als Sport und Freizeitschifffahrt gebraucht Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtliche Unterschiede zur Berufsschifffahrt 3 Einzelnachweise 4 WeblinksGeschichte BearbeitenDie Sportschifffahrt im heutigen Sinne begann um das Jahr 1910 herum als Verbrennungsmotoren so klein und zuverlassig wurden dass sie auch in Wasserfahrzeugen eingebaut werden konnten Bei gleich starker Motorleistung waren diese Motoren wesentlich kleiner billiger und einfacher zu bedienen als die bis dahin ublichen Dampfmaschinen Wer es sich leisten konnte kaufte sich ein Lustboot wie die Bezeichnung fur Sport und Freizeitboote damals lautete Gerade um Metropolen wie Berlin Paris London oder Konstantinopel herum boomte die Verbreitung solcher Wasserfahrzeuge was dazu fuhrte dass die zustandigen Behorden in den jeweiligen Staaten eine gesetzlich verankerte Unterscheidung zwischen der gewerblichen und der nicht gewerblichen Schifffahrt zu treffen begannen Im Wirtschaftsboom bis zum Borsenkrach 1928 wurden die Lustboote immer grosser und seetuchtiger Noch vor 1920 waren die definierten Unterschiede zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Seefahrt von der Binnenschifffahrt auf die Hoch Seeschifffahrt ausgedehnt worden Rechtliche Unterschiede zur Berufsschifffahrt BearbeitenDie grossten Unterschiede zwischen Berufs und Sportschifffahrt aus rechtlicher Sicht lassen sich wie folgt zusammenfassen Je nach Staat sind einfachere oder auch gar keine seemannischen Patente zum Fuhren nicht gewerblicher Wasserfahrzeuge notig So gibt es in Deutschland zwei Grenzen Ab 15 PS bzw mehr als 11 03 Kilowatt maschineller Antriebsleistung gemessen an der Propellerwelle oder an der Antriebswelle des an einem Flettnerantrieb befindlichen Motors ist ein Sportbootfuhrerschein vorgeschrieben 1 Ab einer Lange uber alles von 20 und bis zu 25 Metern des Wasserfahrzeuges ist auf Binnenwasserstrassen das Sportschifferzeugnis oder das Sportpatent vorgeschrieben Fur den Rhein gibt es zudem hohere Anforderungen siehe Rheinpatent Auf einigen Binnengewassern beispielsweise in Berlin ist ein Sportbootfuhrerschein auch ab einer bestimmten Segelflache vorgeschrieben In anderen Staaten gibt es teilweise abweichende Regelungen In der Schweiz sind Fuhrerscheine erforderlich wenn das gelenkte Boot eine Motorleistung von mehr als 6 kW hat oder mehr als 14 m2 Segelflache aufweist Wer ein Boot unter Schweizer Flagge auf der Hochsee fuhren will benotigt in jedem Fall den Hochseeausweis Auf dem Bodensee gilt unabhangig von der Nationalitat des Schiffsfuhrers und der Registrierungsstelle eine Scheinpflicht fur Boote mit mehr als 4 4 kW Motorleistung oder 11 m2 Segelflache In Norwegen zahlt zum Beispiel nur die Lua des Wasserfahrzeuges die fuhrerscheinfrei bei 14 99 m endet In Schweden ist fur die Fuhrerscheinpflicht einzig die mogliche Endgeschwindigkeit des Wasserfahrzeuges ausschlaggebend Die Grenze ist bei 40 Knoten knapp 75 km h gezogen Gleiches gilt fur Danemark wo sich die Fuhrerscheinpflicht aus der Bootslange in Metern zum Quadrat plus der Zahl 3 ergibt d h ein Boot mit 6 m Lange benotigt ab einer Motorisierung von mehr als 39 kW fur die Fuhrung einen Sportbootfuhrerschein Besucht ein Schiff die Hoheitsgewasser anderer Staaten so gelten an Bord die Fuhrerscheinregelungen des Landes dessen Flagge das Schiff fuhrt Eine Fuhrerscheinfreiheit entledigt jedoch nicht von der Pflicht die der Schiffsfuhrer hat beim Fuhren seines Wasserfahrzeuges die Verkehrsregeln zu kennen und zu beachten sowie fahig zu sein sein Wasserfahrzeug uberhaupt zu fuhren Ausserdem kann es sein dass selbst fur ein eigentlich fuhrerscheinfreies Wasserfahrzeug in bestimmten stark befahrenen Regionen in Deutschland zum Beispiel auf dem Rhein die Fuhrerscheinbefreiung schon bei kleineren als den sonst ublichen Grenzen endet oder gar nicht existiert Ebenfalls vom Flaggenstaat vorgegeben wird die notwendige Sicherheitsausrustung Wahrend einige Staaten z B Deutschland fur privat genutzte Sportboote keinerlei Vorschriften erlassen haben verlangen andere Staaten z B die Schweiz eine umfassende Sicherheitsausrustung Einige stark befahrene Wasserstrassen wie beispielsweise der Nord Ostsee Kanal durfen von Sportbooten nicht bei Dunkelheit Dammerung oder schlechter Sicht befahren werden unabhangig vom Fuhrerschein des Schiffsfuhrers Es gibt zwar auf bestimmten Gewassern in Deutschland z B auf dem Rhein unter bestimmten Umstanden z B nach Erreichen der Hochwassermarke 1 am Bezugspegel auch fur Sportboote eine Verpflichtung zum Betreiben eines Funkgerates ein Sprechfunkzeugnis ist hierfur erforderlich Die Gerate brauchen im Gegensatz zur Berufsschifffahrt nicht doppelt vorhanden zu sein Daruber hinaus gibt es kein Gewasser mit Lotsenpflicht fur Sportboote solange das Fahrzeug bestimmte Grossen z B im Nord Ostsee Kanal 500 BRT nicht ubersteigt Der Unterschied zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Schifffahrt lasst sich nicht immer an der Grosse der Wasserfahrzeuge festmachen Eine grosse Luxusyacht kann rechtlich durchaus als Sportboot gelten wahrend ein kleines Schlauchboot einer Fregatte eines Passagierschiffes oder einer Werft zur Berufsschifffahrt zahlt weil es gewerblich betrieben wird Keine Unterscheidung zwischen Sport und Berufsschifffahrt machen die internationalen Kollisionsverhutungsregeln Es gibt darin lediglich einige Vorgaben die beispielsweise bei der Lichterfuhrung von der Grosse der Schiffe abhangig sind Die Ausweichregeln zwischen Wasserfahrzeugen gelten ebenfalls unabhangig von der Zweckbestimmung der Schiffe und ausserdem auch unabhangig von der Grosse der Schiffe Im Sinne guter Seemannschaft und Rucksichtnahme weichen Sportbootschiffer den schwer manovrierfahigen Grossschiffen dennoch aus besonders in engen Fahrwassern Einzelnachweise Bearbeiten Wassersport Freizeitschifffahrt und Charterscheinregelung Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 11 Mai 2013 abgerufen am 21 Mai 2013 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmvbs de Weblinks BearbeitenInformationen des Wasser und Schifffahrtsamtes MindenNormdaten Sachbegriff GND 4182476 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sportschifffahrt amp oldid 216143404