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Als Spartenprogramm auch Spartensender oder Zielgruppenprogramm wird im Medienrecht ein Horfunk oder Fernsehprogramm bezeichnet das sich auf spezielle Themen und Sendeformate spezialisiert Typische Spartenprogramme bieten beispielsweise im Fernsehbereich die Musiksender und Nachrichtenkanale oder im Radiobereich die Top40 Radiostationen der USA deren Airplay sich auf die aktuellen Hits aus der Hitparade beschrankt Gegensatz ist das Vollprogramm Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Situation in Deutschland 2 1 Medienrechtliche Bestimmungen 2 2 Fernsehsender mit Spartenprogrammen Auswahl 3 Situation in Osterreich 4 Situation in der Schweiz 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenSpartenprogramme haben ihren Ursprung in den USA Die dortigen Privatrundfunksender begannen zunachst mit der Ausstrahlung von Vollprogrammen bevor die ersten im Jahre 1951 damit begannen ausschliesslich die aktuelle Hitparade auszustrahlen 1 Diese Idee verbreitete sich landesweit und wurde Top40 Radio genannt weil sich die Stationen darauf konzentrierten die oberen 40 Range der Hitparade zu senden Das Fernsehen entdeckte diese Spezialisierung auch fur sich und entwickelte reine Nachrichtenkanale CNN International im Juni 1980 Wettersender The Weather Channel Juli 1980 oder Musikkanale wie MTV August 1981 Seit der Zulassung des privaten Rundfunks in Deutschland im Januar 1984 gibt es auch hier diese als Formatradio bezeichneten Spartensender Formatradio zeichnet sich heute durch ausgeklugelte perfekt durchgetestete und in ihrer Wirkung absolut austauschbare Musikprogramme aus die nur durch die spatestens im Viertelstundentakt wiederholten Jingles mit der Stationskennung unterscheidbar sind 2 Es ist ein Begleitmedium das zu allen Sendezeiten seinen Grundaufbau und Grundcharakter beibehalt 3 Situation in Deutschland BearbeitenMedienrechtliche Bestimmungen Bearbeiten Spartenprogramm ist ein medienrechtlicher Begriff der seit 1984 in Deutschland das typische Programmangebot eines Rundfunk oder Fernsehsenders beschreibt welcher sich auf bestimmte Themen und oder Zielgruppen spezialisiert Die regionalen Landesmediengesetze unterscheiden mehrere Programmkategorien zu denen insbesondere Vollprogramm und Spartenprogramm gehoren z B 3 Abs 2 Nr 2 LMG NRW Ein privater Rundfunk oder Fernsehsender muss bereits bei Beantragung der Zulassung Sendelizenz entscheiden ob er ein Voll oder Spartenprogramm anbieten will Da die offentlich rechtlichen Sendeanstalten weitgehend von den Landesmediengesetzen ausgenommen sind gilt fur sie diese Regelung nicht Die Landesmediengesetze definieren die Begriffe Voll und Spartenprogramm nicht eine Legaldefinition beinhaltet dafur der Rundfunkstaatsvertrag Hiernach gilt als Spartenprogramm ein Rundfunkprogramm mit im Wesentlichen gleichartigen Inhalten 2 Abs 2 Nr 4 RStV Dadurch wird das Spartenprogramm vom Vollprogramm abgegrenzt in welchem unter anderem Kultur Information und Bildung einen Pflichtanteil haben Dem Bundesverfassungsgericht zufolge sind Spartenkanale Programme die auf bestimmte Arten von Information Bildung oder Unterhaltung spezialisiert sind sich nur an einen begrenzten Teilnehmerkreis richten und auch thematisch begrenzt sind so dass sie fur sich genommen umfassende Information und Meinungsbildung nicht ermoglichen 4 Unter den deutschen Horfunk und Fernsehsendern gibt es uberwiegend Spartenprogramme Die Landesmedienanstalten unterscheiden bei Spartenprogrammen zwischen folgenden Kategorien Information Dokumentation Kinder Musik Nachrichten Sport Unterhaltung und Sonstiges Durch die digitalen Verbreitungswege stieg das Angebot an Spartenprogrammen insbesondere im Bezahlfernsehen in den letzten Jahren deutlich an Fernsehsender mit Spartenprogrammen Auswahl Bearbeiten Offentlich rechtlich Information Dokumentation ARD alpha ZDFinfo Phoenix DW TV Deutsche Welle Kinder KiKA Nachrichten tagesschau24 Unterhaltung One ZDFneo Privatrechtlich Information Dokumentation Discovery Channel National Geographic Channel Welt der Wunder N24 Doku Kabel eins Doku Bild TV Kinder Nickelodeon RiC Cartoonito Cartoon Network Nick Jr Nicktoons Musik Entertainment Deluxe Dance by Kontor Deluxe Flashback Deluxe Music Deluxe Rap Deluxe Rock Jukebox MTV MTV Brand New Schlager Deluxe Nachrichten n tv Welt Sport Eurosport 1 Sport1 Sky Sport Unterhaltung Disney Channel Nitro Sat 1 Gold Pro Sieben Maxx sixx Super RTL Toggo Plus Tele 5 Comedy Central VOXup RTLup Sonstiges Bibel TV RTL LivingSituation in Osterreich BearbeitenIn Osterreich wird der Begriff Spartenprogramm laut 2 Abs 18 Privatfernsehgesetz PrTV G ebenso wie im deutschen Rundfunkstaatsvertrag als ein Rundfunkprogramm mit im Wesentlichen gleichartigen Inhalten definiert Derzeit gibt es in Osterreich unter anderem folgende Spartenprogramme im Fernsehen offentlich rechtlich ORF III ORF SPORT privatrechtlich gotvDie osterreichischen Versionen der deutschen Privatsender sind in Osterreich offiziell nicht typisiert da sie von der aufsichtsfuhrenden Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH lediglich als Fensterprogramme der in Deutschland lizenzierten Programmanbieter zugelassen sind Die Zulassung wird fur die Satelliten und Kabelverbreitung getrennt erteilt 5 Sie gelten damit in Osterreich weder als Voll noch als Spartenprogramme Situation in der Schweiz BearbeitenIn der Schweiz werden keine Voll und Spartenprogramme unterschieden In den vom Bundesamt fur Kommunikation BAKOM veroffentlichten Publikationen stufen sich die Sender selbst ein Im obligatorischen Meldeformular das die Programmveranstalter an das BAKOM ubermitteln mussen wird dagegen eher nach Programmstunden weniger oder mehr als 12 Programmstunden Verbreitungsgebiet Verbreitungsart und Programmbudget unterschieden Auch die schweizerischen Programmfenster der deutschen Programmveranstalter werden nicht offiziell als solche typisiert werden aber in den Publikationen des BAKOM so genannt Siehe auch BearbeitenListe der Horfunksender Liste von FernsehsendernEinzelnachweise Bearbeiten Ben Fong Torres The Hits Just Keep on Coming 2001 S 37 ff Ines Hoffmann Radiogeschichten 2005 S 121 Robert Sturm Jurgen Zirbik Die Radiostation 1996 S 143 f zitiert uber Nina Klippel Ist die Grundversorgung durch den offentlich rechtlichen Rundfunk noch gewahrleistet 2009 S 9 Offizielle Webseite der RTR Datenbank der FernsehveranstalterNormdaten Sachbegriff GND 4554913 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Spartenprogramm amp oldid 236193944