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Das Vollprogramm ist ein medienrechtlicher Begriff der bis 1984 in Deutschland das typische Programmangebot eines Horfunksenders beschrieb der im Laufe des Tages die unterschiedlichsten Zielgruppen mit allen moglichen Themen und Formen bediente 1 Der Gegensatz zum Vollprogramm ist das Spartenprogramm Das Fernsehen hat den Begriff Vollprogramm vom Radio ubernommen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Situation in Deutschland 3 Situation in Osterreich 4 Situation in der Schweiz 5 Umgangssprachliche Verwendung 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie regionalen Landesmediengesetze unterscheiden mehrere Programmkategorien zu denen insbesondere Vollprogramm und Spartenprogramm gehoren z B 3 Abs 2 Nr 2 LMG NRW Ein privater Rundfunk oder Fernsehsender muss bereits bei Beantragung der Zulassung Sendelizenz entscheiden ob er ein Voll oder Spartenprogramm anbieten will Da die offentlich rechtlichen Sendeanstalten weitgehend von den Landesmediengesetzen ausgenommen sind gilt fur sie diese Regelung nicht Die Landesmediengesetze definieren die Begriffe Voll und Spartenprogramm nicht eine Legaldefinition beinhaltet dafur der 2 Rundfunkstaatsvertrag Situation in Deutschland BearbeitenEin Vollprogramm ist in Deutschland nach dem Rundfunkstaatsvertrag RStV ein Rundfunkprogramm mit vielfaltigen Inhalten in welchem Informationen Bildung Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden 2 Abs 2 Nr 3 RStV und grenzt sich durch diese Definition vom Spartenprogramm ab In manchen Landesrundfunkgesetzen ist daruber hinaus eine Mindestsendezeit vorgeschrieben die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallt Derzeit gibt es in Deutschland unter anderem folgende bundesweit frei empfangbare Fernseh Vollprogramme offentlich rechtlich Grundversorgung Das Erste siehe 11b Absatz 1 Nr 1 des Rundfunkstaatsvertrages ZDF siehe 11b Absatz 3 Nr 1 des Rundfunkstaatsvertrages Die Dritten derzeit neun Sender ohne regionale Fensterprogramme Gemeinschaftsprogramme von ARD und ZDF 3sat siehe 11b Absatz 4 Nr 1 des Rundfunkstaatsvertrages ARTE siehe 11b Absatz 4 Nr 2 des Rundfunkstaatsvertrages private Programme 2 Mediengruppe RTL Deutschland RTL II RTL Television VOX ProSiebenSat 1 Media kabel eins ProSieben Sat 1 sonstige Programme dctp tv DMAX 3 OstWest RTVi ServusTV Deutschland 4 Die Vollprogramm Lizenzen sind fur einige private Kanale umstritten da sie Nachrichten senden mussen um ihre Sendereichweite beizubehalten So konnen etwa die kurzen Nachrichten Blocke bei RTL 2 als Alibi Sendungen ausgelegt werden zudem hat Sat 1 seine Nachrichtensendung Die Nacht inzwischen abgeschafft und sendet nur noch um 20 Uhr eine 15 minutige Nachrichtensendung Private Vollprogramme mussen Programmschienen fur unabhangige Dritte freihalten und diese von Produzenten wie DCTP ankaufen ein so genanntes Fensterprogramm Regionale Fenster in den Programmen konnen auf die Dauer dieser Programmschienen angerechnet werden 5 Eine besondere Situation ergab sich zeitweise fur ServusTV das in Osterreich als Vollprogramm in Deutschland jedoch nur als Spartenprogramm lizenziert war Fur den Programmveranstalter war die osterreichische Lizenz am Unternehmenssitz Salzburg Osterreich massgeblich fur die zusatzliche Verbreitung in den deutschen Kabelnetzen jedoch die gesonderte Lizenz als Spartenprogramm Dies hat sich durch die Anerkennung als Vollprogramm in Deutschland geandert Situation in Osterreich BearbeitenIn Osterreich wird im Privatfernsehgesetz der Begriff Vollprogramm als ein Programm mit vielfaltigen Inhalten in welchem insbesondere Information Bildung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden definiert ein Spartenprogramm dagegen ist ein Programm mit im Wesentlichen gleichartigen Inhalten wie es z B bei gotv ORF III oder ORF SPORT der Fall ist Derzeit gibt es in Osterreich folgende landesweite Fernseh Vollprogramme ATV ehemals ATV Puls 4 ehemals Puls TV ATV2 ServusTV 6 Die beiden offentlich rechtlichen Programme ORF eins und ORF 2 unterliegen zwar dem ORF Gesetz und nicht dem Privatfernsehgesetz sind jedoch beide Vollprogramme Allerdings unterscheiden sich die beiden Programme sehr stark und sind auf unterschiedliche Zielgruppen zugeschnitten ORF 1 ahnelt eher den Privatsendern und richtet sich mit Unterhaltungssendungen eingekauften Spielfilmen und Serien Kindersendungen Sportubertragungen und kurzeren Nachrichtensendungen an ein jungeres Publikum ORF 2 ist dagegen als klassisches offentlich rechtliches Programm mit Sendungen aus den Bereichen Politik Wirtschaft Gesellschaft und Kultur sowie mit vielen Eigenproduktionen und regionalen Nachrichtensendungen gestaltet Die osterreichischen Versionen der deutschen Privatsender sind in Osterreich offiziell nicht typisiert da sie von der aufsichtsfuhrenden Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH lediglich als Fensterprogramme der in Deutschland lizenzierten Programmanbieter zugelassen sind Die Zulassung wird fur die Satelliten und Kabelverbreitung getrennt erteilt 7 Sie gelten damit in Osterreich weder als Voll noch als Spartenprogramme Situation in der Schweiz BearbeitenIn der Schweiz wird hauptsachlich zwischen bis zu 12 Stunden Programm und mehr als 12 Stunden Programm unterschieden Die Programmspaltung ob diese ein Spartenprogramm oder Vollprogramm ist wird hier nicht angewendet Ausserdem wird zusatzlich noch zwischen Teilregionen unterschieden So gibt es in der Schweiz einen deutschsprachigen italienischsprachigen oder franzosischsprachigen Verbreitungssender Wobei die Teilregionen sich bei einem konzessionierten Sender nicht uberlappen durfen Jedoch wurde das RTVG Radio TV Gesetz am 1 April 2007 neu uberarbeitet und somit kann jeder eine Sendeanstalt ohne Konzession betreiben auch uberlappend Es genugt eine Anmeldung beim BAKOM Bundesamt fur Kommunikation Die nichtoffizielle Bezeichnung Vollprogramm trifft in der Schweiz unter anderem auf folgende Fernsehprogramme zu deutschsprachiger Raum SRF 1 SRF 2 3plusUmgangssprachliche Verwendung BearbeitenDer Begriff Vollprogramm wird auch umgangssprachlich fur ein 24 Stunden Programm verwendet das keinen Sendeschluss kennt Einzelnachweise Bearbeiten Jurg Hausermann Radio 1998 S 91 ISBN 3 484 37106 4 KEK Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich 21 Jahresbericht 2018 2019 Hrsg die medienanstalten ALM GbR Oktober 2019 S 67 kek online de PDF abgerufen am 20 Januar 2021 DMAX Memento vom 12 Marz 2017 im Internet Archive Eintrag bei der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten ALM abgerufen am 9 Marz 2017 Mediendatenbank KEK Abgerufen am 20 Januar 2021 Urteil der Kontrollbehorde KEK Memento vom 2 November 2005 im Internet Archive Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich PDF 89 kB zu einem Verfahren um die Uberlassung von Sendezeit bei RTL Bescheid der KommAustria vom 10 April 2013 Offizielle Webseite der RTR Datenbank der Fernsehveranstalter nbsp Dieser Artikel ist als Audiodatei verfugbar source source SpeichernMehr Informationen zur 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