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Die Zulassung Prufung einer neuen Pflanzensorte ist verhaltnismassig aufwendig und dauert mehrere Vegetationsperioden Das Bundessortenamt in Hannover entscheidet ob die neue Sorte nach dem Saatgutverkehrsgesetz die Sortenzulassung erhalt und in die Sortenliste aufgenommen wird Generell mussen neue Sorten in sich homogen unterscheidbar von den bisherigen Sorten und bestandig sein dazu kommt bei landwirtschaftlichen Pflanzenarten die Prufung hinsichtlich landeskulturellem Wert der Neuzuchtung Die Sorte muss demnach eine Weiterentwicklung bezuglich Ertrag Inhaltsstoffen und Krankheitsresistenzen zu den bereits vorhandenen Sorten mit sich bringen Ausnahmen bestehen bei Gemuse und Gartenpflanzen Weizen Roggen und TriticalesaatgutDieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Nach erfolgreicher Prufung darf die Sorte in Deutschland vertrieben werden Fur das Vertriebsrecht in den anderen Landern der EU bestehen festgelegte Verfahren zur Aufnahme einer gepruften Sorte in den Europaischen Sortenkatalog dieser wird vom Europaischen Sortenamt gefuhrt Eine landwirtschaftliche Pflanzensorte wird fur 10 Jahre Rebsorten 20 Jahre zugelassen Die Zulassungsperiode kann nach dem Ablauf auf Antrag verlangert werden Weblinks BearbeitenBundessortenamt Europaisches Sortenschutzamt Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sortenprufung amp oldid 213884048