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Die Einrichtung eines Sicherheitsbereichs ist eine Massnahme osterreichischer Sicherheitsbehorden zur Verhinderung von Gewalt bei Sportgrossveranstaltungen Der vor dem jeweiligen Sportgrossereignis rund um den Veranstaltungsort per Verordnung eingerichtete Sicherheitsbereich raumt den Organen des offentlichen Sicherheitsdienstes insbesondere den Beamten der osterreichischen Bundespolizei besondere Befugnisse in diesem ein Kundmachung einer Sicherheitsbereich VerordnungGeschaffen wurde die Moglichkeit der Einrichtung eines Sicherheitsbereichs geregelt im 49a Sicherheitspolizeigesetz im Vorfeld der Fussball Europameisterschaft 2008 1 Praktische Anwendung findet der Sicherheitsbereich heute insbesondere im Umfeld von so genannten Risikospielen in der Fussball Bundesliga wie etwa dem Wiener Derby Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Regelung 1 1 Auswirkung im Strafrecht 2 Literatur 3 EinzelnachweiseGesetzliche Regelung BearbeitenDer 49a SPG gliedert sich in zwei Absatze wobei der erste Absatz die formalen Kriterien aufzahlt die fur den Erlass einer Verordnung vonnoten sind und der zweite Absatz die konkrete Ausgestaltung des Wegweisungsrechts der Exekutivorgane erlautert Hinsichtlich des rechtmassigen Zustandekommens einer Verordnung zur Erklarung eines Sicherheitsbereichs muss die ortlich zustandige Sicherheitsbehorde im Vorfeld einer Sportgrossveranstaltung aufgrund bestimmter Tatsachen davon ausgehen dass es bei der Durchfuhrung der Veranstaltung zu einer allgemeinen Gefahr fur die Gesundheit mehrerer Menschen oder fur Eigentum in grossem Ausmass kommen konnte Sodann kann die Behorde den Veranstaltungsort und einen Bereich im Umkreis von maximal 500 Metern um den Veranstaltungsort herum zum Sicherheitsbereich erklaren Die Organe des offentlichen Sicherheitsdienstes werden innerhalb des von der Behorde bezeichneten Sicherheitsbereiches ermachtigt Personen von denen angenommen werden kann dass diese gefahrliche Angriffe unter Anwendung von Gewalt begehen werden wegzuweisen Dieses Wegweisungsrecht der Exekutivorgane erstreckt sich immer nur auf Einzelpersonen und ist fur diese zeitlich und ortlich begrenzt Wer die Wegweisung missachtet begeht gemass 84 Abs 1 Z 5 SPG eine Verwaltungsubertretung die mit Geldstrafe bis zu 500 Euro oder mit bis zu zweiwochiger Ersatzfreiheitsstrafe bestraft werden kann Auswirkung im Strafrecht Bearbeiten Die Verordnung eines Sicherheitsbereichs hat neben den verwaltungsstrafrechtlichen Aspekten auch Auswirkungen im gerichtlichen Strafrecht So kennt das osterreichische Strafgesetzbuch im Rahmen der Bestimmungen zur Teilnahme am Raufhandel 91 StGB unter Absatz 2a eine Qualifikation bei der tatlichen Teilnahme an einer Schlagerei oder einem Angriff mehrerer in einem Sicherheitsbereich bei Sportgrossveranstaltungen Im Gegensatz zum Grundtatbestand des Raufhandels ist es fur die Qualifikation nach Absatz 2a nicht notig dass es im Rahmen dieser Schlagerei oder des Angriffs mehrerer zu einer schweren Korperverletzung oder zum Tod eines anderen kommt Bei einem Raufhandel in einem Sicherheitsbereich bei einer Sportgrossveranstaltung ist bereits die tatliche Teilnahme strafbar wobei der Strafrahmen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessatzen dem des Grundtatbestands im Fall einer schweren Korperverletzung eines anderen entspricht Strafrechtlich muss sich zur Verwirklichung des 91 Abs 2a der Vorsatz des Taters auch auf die Tatsache beziehen dass er sich innerhalb eines Sicherheitsbereichs bei einer Sportgrossveranstaltung befindet Wenn ihm dies zum Zeitpunkt der Schlagerei nicht bewusst gewesen ist so hat er jedenfalls hinsichtlich der Qualifikation nicht vorsatzlich gehandelt und ist nicht nach 91 Abs 2a StGB sondern gegebenenfalls nur nach dem Grundtatbestand zu bestrafen 2 Literatur BearbeitenGerhard Purstl und Manfred Zirnsack Sicherheitspolizeigesetz Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 2011 ISBN 978 3214130985Einzelnachweise Bearbeiten Vorblatt und Erlauterungen PDF 28 kB zum Ministerialentwurf 68 ME in der XXIII Gesetzgebungsperiode des Nationalrats Helmut Fuchs Susanne Reindl Krauskopf Strafrecht Besonderer Teil I Delikte gegen den Einzelnen Leib und Leben Freiheit Ehre Privatsphare Vermogen 3 uberarbeitete und erweiterte Auflage Springer Wien New York 2009 ISBN 978 3 211 99257 9 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sicherheitsbereich amp oldid 227173668