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Die erforderliche Sicherheitsausrustung auf Sportbooten wird grundsatzlich durch die Vorschriften des Staates festgesetzt unter dessen Flagge es fahrt Fahrt das Sportboot aber in fremden Hoheitsgewassern konnen auch Hafenstaatsregelungen hinzukommen 1 z B dass eine Rettungsinsel erforderlich ist 2 Sportboote sind keine voll ausrustungspflichtigen Schiffe nach der SOLAS Vorschriften nur im Kapitel V gibt es einige Punkte die fur Schiffe beliebiger Grosse und damit fur Sportboote international gelten Die Staaten legen damit die Ausrustungspflicht je nach befahrenden Gewassern Binnenseen Kustengebiete Hochsee und der Grosse des Sportbootes weitgehend selbstandig fest Koffer mit SeenotsignalmittelnDie bezeichneten Gegenstande mussen dauernd gebrauchsfertig an Bord mitgefuhrt werden Der Schiffsfuhrer ist dafur verantwortlich dass die Sicherheitsausrustung vollstandig und einsatzbereit ist das gilt auch bei Miet oder Charterbooten Zudem ist der Schiffsfuhrer fur die Einweisung der Besatzung in die Sicherheitsausrustung verantwortlich Fehlende geforderte Sicherheitsausrustung fuhrt im Regelfall zu Bussgeld gegenuber dem Skipper bei schwerwiegenden Mangeln kann seitens der Behorden eine Weiterfahrt untersagt werden Welche Sicherheitsausrustung bei Havarien empfehlenswert ist versuchte das englische Magazin Yachting Monthly mit ihrer Crashtest Yacht herauszufinden Inhaltsverzeichnis 1 SOLAS Konvention 2 Schweiz 2 1 Ausrustungsgegenstande auf Binnenseen 2 2 Yachten unter Schweizer Flagge 3 Deutschland 3 1 Gesetzliche Ausrustungspflicht 3 2 Empfohlene Mindestsicherheitseinrichtung 3 3 Empfohlene Zusatzausrustung 4 EinzelnachweiseSOLAS Konvention BearbeitenDie SOLAS Konvention regelt international die Ausrustungsvorschriften fur die Berufsschifffahrt Sportboote fallen grundsatzlich nicht unter diese Vorschrift Kapitel V enthalt allerdings einige Vorschriften die fur samtliche seegehenden Schiffe und damit Sportboote gelten Dabei konnen aber die Lander Erleichterungen fur Schiffe unter 150 und 500 Bruttoraumzahl BRZ oder Fischereischiffe zulassen Regel 1 Damit ist grundsatzlich fur alle Sportboote folgendes mitzufuhren wenn der Flaggenstaat nicht weitergehende Ausnahmen zulasst Regel 19 3 Magnetkompass Peilkompass oder sonstiges Gerat um Seitenpeilungen vornehmen zu konnen Deviationstabelle auch automatisiert Seekarten und nautische Veroffentlichungen in Papierform oder elektronisch Ist die Seekarte elektronisch muss eine Redundanz vorhanden sein Einen Empfanger fur Globales Navigationssatellitensystem oder terrestrische Funknavigation Unter 150 BRZ einen Radarreflektor wenn baulich moglich Bei geschlossener Brucke ein Empfangssystem fur akustische Signale Ein Telefon von der Brucke zum Notruderraum wenn notwendigSind die Sportboote grosser als 150 BRZ gelten weitergehende Ausrustungspflichten die auch insbesondere Ersatzgerate betreffen Weiter enthalt SOLAS Kapitel 5 Vorschriften die den Schiffsfuhrer zu aktiver Unterstutzung bei der Vermeidung von oder Hilfeleistung bei Havarien verpflichten So muss er versuchen die Kustenwache zu informieren falls er Schifffahrtsgefahren ausmacht die noch nicht gemeldet wurden Darunter fallen unerwartet starke Winde oder gefahrliches Treibgut Auch Schiffsfuhrer von Freizeitschiffen sind dazu verpflichtet in Seenotfallen Hilfe zu leisten sofern es die Moglichkeiten zulassen Vorgeschrieben ist auch eine ausreichende Routenplanung die auf das verwendete Schiff die Erfahrung und Grosse der Crew und die erwarteten Wetterbedingungen Rucksicht nimmt 3 Schweiz BearbeitenAusrustungsgegenstande auf Binnenseen Bearbeiten Die Schweizerische Binnenschifffahrtsverordnung SR 747 201 1 verlangt fur Sportboote die folgende Mindestausrustung Die Bodenseeschifffahrtsordnung die auf dem ganzen Bodensee und dem Hochrhein von Stein am Rhein bis Schaffhausen gilt enthalt aquivalente Weisungen Fur alle SchiffstypenEs muss fur jede sich an Bord befindliche Person ein Einzelrettungsmittel in der Regel eine Rettungsweste oder ein Platz in einem Sammelrettungsmittel Rettungsboote oder Rettungsinseln vorhanden sein 4 Auf den verhaltnismassig kleinen Jachten der Binnenseen sind Rettungsboote oder Rettungsinseln aufgrund ihres Platzbedarfes und ihres Preises eher unublich Rettungskissen also schwimmende Sitzpolster wie sie fruher bei Motorbooten verbreitet waren gelten nicht mehr als Rettungsmittel 5 Ruderboote 6 Schopfer oder Eimer im Seemannsjargon auch Osfass oder die Putz Horn oder Mundpfeife TauwerkSegelschiffe bis 15 m2 SegelflacheZusatzlich Bootshaken Notflagge Ruder oder Paddel sofern das Schiff damit fortbewegt oder gesteuert werden kannSegelschiffe mit mehr als 15 m2 Segelflache und Motorschiffe bis 30KW MotorleistungZusatzlich Anker mit Trosse oder Kette Hupe oder Horn Motor und Motorraume sind gemass der gangigen Norm gegen Feuer zu schutzen Rettungswurfgerat mit einer SchwimmleineMotorschiffe mit mehr als 30 kW AntriebsleistungZusatzlich LenzpumpeSchiffe die dem gewerbsmassigen Personentransport fur weniger als 12 Personen dienen benotigen ausserdem Verbandkasten Feuerloscher Schallgerat Kompass ErsatzlichterKompass Radar oder Satellitennavigationssystem sind fur Schiffe vorgeschrieben die bei unsichtigem Wetter Nebel Schneetreiben auslaufen wollen 7 LichterfuhrungSchiffe die Nachts unterwegs sind mussen in der Lage sein die entsprechend der benotigten Lichterfuhrung vorgeschriebenen Lichter zu setzen 8 Yachten unter Schweizer Flagge Bearbeiten Die Ausrustung einer Yacht muss mindestens folgende Dinge umfassen um einen Flaggenschein 9 beantragen zu konnen 10 Rettungsmittel nbsp Boje zum Markieren einer ins Wasser gefallenen Person am Heckkorb befestigtVorrichtung zur Ortung und Rettung von uber Bord gefallenen Personen drei rote Handfackeln drei Seenotraketen mit Fallschirm zwei Rauchsignale Signalisierspiegel eine oder mehrere aufblasbare Rettungsinseln mit einem Gesamtfassungsvermogen fur alle Personen an Bord pro Person eine Rettungsweste pro Person ein Lifebelt und Sicherheitsgurt pro Person eine wasserdichte Lampe Vorrichtung die einer im Wasser befindlichen Person die Besteigung an Bord ermoglicht fest installierte oder tragbare Beleuchtung zur nachtlichen Suche nach einer im Wasser befindlichen Person Bordapotheke mit Anleitung Flaggen N und CFeuerschutz und Feuerbekampfungmindestens zwei Handfeuerloscher von mind 2 kg eine Loschdecke in der Nahe der KochstelleAbpumpen von Wasser Lenzen eine Handlenzpumpe die vom Cockpit aus bedient werden kann ein fest installiertes Lenz System fur alle Abteilungen Eimer Wasserschopfer und SchwammNavigationsausrustungGerat zum Empfangen von Seewetterberichten vom Steuerstand aus sichtbarer fest installierter Magnetkompass aktuelle Seekarten auf Papier oder elektronisch Material zur Routenplanung die fur das Fahrtgebiet erforderlichen nautischen Dokumente Verzeichnis der Gezeiten Signalbuch Internationale Regeln zur Verhutung von Zusammenstossen auf See KVR Logbuch Log mit Zahler TiefenmesserAusrustungPositionslichter und Ankerlichter gemass KVR zwei Anker mit Ankertrossen je nach Fahrtgebiet des Schiffs Schlepptrosse von mindestens 5 facher Schiffslange Radarreflektor Notsteueranlage oder Notpinne Havariewerkzeug Wantenschneider fur Segelschiffe Reffvorrichtung der Segel bei Sturm bei einer Rollreffanlage muss die Sturmfock gesetzt werde konnen ohne dass die Genua abgeschlagen werden muss Nebelhorn TreibankerKommunikationssysteme freiwillig VHF Funkgerat SeenotfunkbakenDeutschland BearbeitenFur Deutschland wurde SOLAS Kapitel 5 fur Sportboote auf See zur privaten Nutzung fur sogenannte grosse Sportboote umgesetzt Das sind Sportboote die eine Kajute und eine Ubernachtungsmoglichkeit besitzen und zur Seefahrt jenseits der Basislinie geeignet sind 11 Daruber hinaus werden etwa vom Bundesministerium fur Verkehr und digitale Infrastruktur Ausrustungsempfehlungen 12 ausgegeben Die Empfehlungen werden allerdings teilweise zu Vorschriften wenn die Schiffe professionell eingesetzt werden also z B fur Charterfahrten In Deutschland gibt es die Ausrustungsempfehlungen des Bundesamtes fur Seeschifffahrt und Hydrographie BSH Des Weiteren gibt es Sicherheitsrichtlinien des Deutschen Seglerverbandes DSV sowie Forderungen des Germanischen Lloyds 13 Von Untersuchungsstellen wird immer wieder kritisiert dass die Ausrustungspflicht in Deutschland nicht ausreichend sei und z B keine Pflicht zum Tragen oder Mitfuhren von Rettungswesten besteht Im Untersuchungsbericht zu einem todlich verlaufenen Mann uber Bord Ungluck kritisiert die Bundesstelle fur Seeunfalluntersuchung diese laschen Vorschriften und fordert eine Rettungswestentragepflicht zu prufen 14 Gesetzliche Ausrustungspflicht Bearbeiten Positionslaternen vom BSH zugelassen einschliesslich Reservegluhbirnen Signalkorper SchallsignalgerateEmpfohlene Mindestsicherheitseinrichtung Bearbeiten Ohnmachtssichere Rettungsweste fur jede Person Kompass Lenzpumpen zwei Systeme von 5 bzw 6 m h Leistung davon eine handbetrieben Putz Eimer Osfass Bootshaken Taschenlampe Fernglas Feuerloscher Anker Schleppleine Signalhorn Lifebelt Rettungsring mit Wurfleine Notsignale Sturmstreichholzer Erste Hilfe Kasten Rundfunkempfanger Seekarten SeebucherEmpfohlene Zusatzausrustung Bearbeiten Allgemein Seefunkanlage NAVTEX Gerat Internationales Signalbuch Radarreflektor Signalflaggen Bordapotheke Reservekanister Ersatzteile Werkzeug Navigation Peilkompass Echolot Log Navigator Barometer Sextant Chronometer Kartenzirkel Kursdreiecke Logbuch Uhr Schwerwetter Sturmfock Trysegel Reffeinrichtung Reservepinne Treibanker Drahtschere Leckdichtungsmittel Beil Seenot Mann uber Bord Boje mit Nachtrettungslicht Rettungsinsel EPIRB Radartransponder Einzelnachweise Bearbeiten Landerinformation fur Skipper Slowenien In www dmyv de Deutscher Motoryachtverband abgerufen am 26 Februar 2021 Bundesministerium fur Verkehr und digitale Infrastruktur Hrsg Sicherheit auf dem Wasser Bundesdruckerei 1 Dezember 2020 S 20 bmvi de PDF 7 0 MB abgerufen am 24 Februar 2021 a b SOLAS Chapter V PDF In assets publishing service gov uk Internationale Seeschifffahrts Organisation 1 Juli 2002 abgerufen am 24 Februar 2021 englisch Art 124 Binnenschifffahrtsverordnung Zugelassene Rettungsgerate ab 2013 PDF In www svsa pom be ch Kantonspolizei Bern abgerufen am 25 Februar 2021 Anhang 15 Binnenschifffahrtsverordnung Art 55a Binnenschifffahrtsverordnung Art 18 Binnenschifffahrtsverordnung Merkblatt betreffend die Ausstellung des Flaggenscheins PDF In www eda admin ch Schweizerisches Seeschifffahrtsamt April 2012 abgerufen am 28 Februar 2021 Ausrustungsrichtlinien fur Jachten unter Schweizer Flagge PDF In www eda admin ch Schweizerisches Seeschifffahrtsamt Januar 2019 abgerufen am 28 Februar 2021 1 Abs 5 SeeSpbootV in Verbindung mit 2 SeeSpbootV Bundesministerium fur Verkehr und digitale Infrastruktur Hrsg Sicherheit auf dem Wasser Bundesdruckerei 1 Dezember 2020 bmvi de PDF 7 0 MB abgerufen am 24 Februar 2021 Rolf Dreyer Sportkustenschifferschein Sportbootfuhrerschein See Delius Klasing Verlag Bielefeld 2001 Bundesstelle fur Seeunfalluntersuchung Hrsg Todlicher Personenunfall an Bord der Charteryacht DESDEMONA am 21 September 2015 im Bereich der Ansteuerung von Rostock Warnemunde zwischen den Fahrwassertonnen 9 und 11 Untersuchungsbericht 402 15 26 April 2017 S 31 bsu bund de PDF abgerufen am 24 Februar 2021 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sicherheitsausrustung auf Sportbooten amp oldid 231178125