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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Als Schulausschuss wird ein Fachausschuss eines Parlaments oder eines kommunalen Vertretungsorgans bezeichnet der sich mit Fragen des Schulwesens im Sinne von Art 7 des Grundgesetzes in der betreffenden Gebietskorperschaft befasst Daneben gibt es in Deutschland den Schulausschuss der Kultusministerkonferenz Schulausschuss wird in Rheinland Pfalz daruber hinaus ein Vertretungsorgan von Lehrern Eltern und Schulern einer Schule genannt In den meisten anderen Landern der Bundesrepublik Deutschland wird diese Institution als Schulkonferenz bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Schulausschusse als Organe der Legislative in der reprasentativen Demokratie 2 Schulausschusse als Organe der Kommunalen Selbstverwaltung 2 1 Kreistage 2 2 Stadte und Gemeinden 3 Schulausschuss der Kultusministerkonferenz 4 Schulausschusse in Rheinland Pfalz 5 EinzelnachweiseSchulausschusse als Organe der Legislative in der reprasentativen Demokratie BearbeitenDie Schulpolitik ist nach Art 30 und 74 des Grundgesetzes weitestgehend Angelegenheit der Bundeslander Uber grundlegende Fragen der Schulpolitik wird in den Landtagen der jeweiligen Bundeslander entschieden Diese verabschieden die Schulgesetze ihres Bundeslandes Vorbereitet werden die Beschlusse in dem Fachausschuss der fur Fragen der Schulpolitik zustandig ist und zumeist umgangssprachlich Schulausschuss genannt wird Seine genaue Bezeichnung variiert von Bundesland zu Bundesland Auf allen Ebenen Bundesland Landkreis Stadt bzw Gemeinde spiegeln Fachausschusse also auch die Schulausschusse die Mehrheitsverhaltnisse in den Vertretungsorganen der betreffenden Gebietskorperschaft wider Schulausschusse als Organe der Kommunalen Selbstverwaltung BearbeitenIm Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung nach Art 28 des Grundgesetzes sind Landkreise Stadte und Gemeinden fur den Betrieb der offentlichen Schulen in ihrem Einzugsbereich zustandig deren Trager sie bzw Schulverbande mehrerer Gemeinden demzufolge in der Regel sind Entscheidungen uber diese Schulen werden von den Kreistagen und den Stadt bzw Gemeinderaten getroffen Diese Regelung wurde am 11 Marz 1949 auf einer Dreizonen Tagung fur Schulverwaltungsreform in Comburg beschlossen Kreistage Bearbeiten Auch auf Land Kreisebene gibt es Fachausschusse als Ausschusse des Kreistags des jeweiligen Land Kreises Die genaue Bezeichnung der allgemein Schulausschuss genannten Gremien variiert von Land Kreis zu Land Kreis Zustandig sind die Schulausschusse der Land Kreise fur die Schulentwicklungsplanung sowie fur die Schulen in der Tragerschaft des betreffenden Kreises Stadte und Gemeinden Bearbeiten Die Schulausschusse der Stadte und Gemeinden bereiten als Fachausschusse die Entscheidungen des Hauptausschusses bzw Verwaltungsausschusses und des Stadt bzw Gemeinderats ihrer Gebietskorperschaft vor Zustandig sind sie fur die Schulen in der Tragerschaft ihrer Kommune Bis zur Zeit unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Schulausschusse der Gemeinden Schulvorstande genannt Schulausschuss der Kultusministerkonferenz BearbeitenDer Schulausschuss der Kultusministerkonferenz wurde anlasslich der 5 Plenarsitzung der KMK am 19 20 Oktober 1948 als standiger Ausschuss eingesetzt Dem Schulausschuss gehoren Vertreter aller Lander der Bundesrepublik Deutschland an in der Regel die Leiter der Schulabteilungen der Kultusministerien bzw entsprechenden Senatsverwaltungen der Stadtstaaten Der Schulausschuss tritt in der Regel viermal im Jahr zu zweitagigen Sitzungen zusammen auf denen aktuelle gemeinsam beruhrende Schulfragen beraten und fur eine Beschlussfassung im Plenum bzw der Amtschefskonferenz der KMK vorbereitet bei Einstimmigkeit in bestimmten Fallen auch als Beschlusse der KMK abschliessend entschieden werden 1 Schulausschusse in Rheinland Pfalz BearbeitenDie Stellung des Schulausschusses als Vertretung der Lehrer der Eltern und der Schuler einer Schule ergibt sich aus 48 des Landesgesetzes uber die Schulen in Rheinland Pfalz 2 Dort heisst es Der Schulausschuss ist zu horen vor Erweiterung Einschrankung oder Aufhebung der Schule vor Verleihung einer Bezeichnung oder Anderung der Bezeichnung der Schule vor Einbeziehung der Schule in Schulversuche vor Androhung des Ausschlusses oder dem Ausschluss eines Schulers bei Widerspruchen gegen Entscheidungen der Schule auf Antrag des Widerspruchsfuhrers Die Bestellung des Schulleiters erfolgt im Benehmen mit dem Schulausschuss Dem Schulausschuss gehoren an der Schulleiter als Vorsitzender mit beratender Stimme drei bis neun Vertreter der Lehrer Schuler und Eltern im jeweils gleichen Verhaltnis bei berufsbildenden Schulen je ein Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber Einzelnachweise Bearbeiten Beschreibung Schulausschuss KMK Seite abgerufen am 11 Dezember 2011 Landesgesetz uber die Schulen in Rheinland Pfalz rlp online und juris Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schulausschuss amp oldid 186820552