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Eine Scherzerklarung guter Scherz auch Scherzgeschaft ist eine Willenserklarung die in der Erwartung abgegeben wird der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden Eine solche Willenserklarung ist nach deutschem Zivilrecht gemass 118 BGB nichtig Ruft also in einem bekannten Beispielsfall der Gast Lokalrunde fur alle in der Erwartung der Gastwirt werde erkennen dass das nicht ernst gemeint war so kommt kein Vertrag mit dem Gastwirt zustande Allerdings hat der Erklarende gemass 122 BGB den Vertrauensschaden zu ersetzen den der Gastwirt dadurch erleidet dass er auf die Gultigkeit der Erklarung vertraut Das konnte beispielsweise der Einkaufspreis des Biers oder der durch den Ausfall der Bestellungen anderer Gaste entgangene Gewinn sein Diese Schadensersatzverpflichtung tritt nur dann nicht ein wenn der Geschadigte den Grund der Nichtigkeit kannte oder infolge von Fahrlassigkeit nicht kannte kennen musste Sobald der Erklarende erkennt dass der Erklarungsempfanger die Scherzerklarung als ernst aufgefasst hat ist er nach Treu und Glauben zur Aufklarung verpflichtet Anderenfalls ist die Willenserklarung als wirksam anzusehen und der Erklarende ist daran gebunden Ist der Erklarende davon ausgegangen dass der Empfanger seine Willenserklarung ernst nimmt handelt es sich um einen bosen Scherz der als geheimer Vorbehalt behandelt wird Manche sehen in der Regelung der Scherzerklarung in 118 BGB eine verallgemeinerbare Vorschrift uber die Behandlung von Willenserklarungen die ohne Erklarungsbewusstsein abgegeben wurden Siehe auch SpassbieterWeblinks BearbeitenHelmut Russmann ScherzerklarungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Scherzerklarung amp oldid 209431795